Die KfW Bankengruppe beabsichtigt, nach dem Abbruch des Bestandsgebäudes in der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 104 in Frankfurt/Main ein neues Büro- und Verwaltungsgebäude zu bauen. Das Baufeld liegt zwischen der denkmalgeschützten, neoklassizistischen Villa Sondheimer aus dem Jahre 1912 und einer mehrgeschossigen Wohnbebauung auf der anderen Seite. Das neu zu errichtende Bürogebäude KfW-Bockenheimer Landstraße 104 wird über 7 oberirdische Geschosse und 3 unterirdische Geschosse verfügen. Der Bruttorauminhalt wird ca. 37 000 m³ und die Bruttogeschossfläche ca. 10 600 m² betragen. Die KfW plant die Vergabe der folgenden Leistungen als jeweils EU-weite Offene Vergabeverfahren: — VE 01 – Abbruch und Schadstoffentsorgung (Vergabe bereits abgeschlossen) — VE 02 – Verbau und Baugrube (Vergabe bereits abgeschlossen) — VE 03 – Rohbau — VE 04 – Fassade — VE 05 – HLSK, Sprinkler — VE 07 – Elektrotechnik einschl. Sicherheitstechnik — VE 08 – MSR, Gebäudeautomation — VE 09 – Ausbau 1 — VE 13 – Außenanlagen Diese Bekanntmachung betrifft ausschließlich – VE 03 – Rohbau. Das Gebäude wird in einer Stahlbetonskelettbauweise errichtet und ist in fugenloser Massivbauweise mit punktgestützten Flachdeckensystemen konzipiert. In der Mitte des Gebäudes befinden sich zwei aussteifende massive Stahlbetonkerne. Die Kerne sind in den massiven Kellerkasten und die Bodenplatte eingespannt. Zur Erstellung der dreigeschossigen Tiefgarage mit Stellplätzen und Technikzentralen wird die bauseitige Baugrubenumschließung als überschnittene Bohrpfahlwand mit Innenaussteifungen (keine Rückverankerung) ausgeführt. Die Bohrpfahlwand dient hierbei als verlorene Schalung für die Betonage der Kelleraußenwände. Die Demontage der bauseitigen Innenaussteifung erfolgt durch den AN Rohbau. Das Gebäude steht ca. 6 m im drückenden Grundwasser, womit bis zur Erzielung der Auftriebssi-cherheit (2.OG) die Grundwasserhaltung bauseitig vom AN Verbau und Baugrube durchgeführt wird. Die Bodenplatte und Außenwände der Untergeschosse werden entsprechend der „Richtlinie für wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ als weiße Wanne erstellt und werden im Bereich der Technik und Lagerräume außenseitig gedämmt. Vor allem in dem 3-geschossigen Keller im Bereich der Lager- und Technikräume werden die Trennwände aus Mauerwerk hergestellt. Die Stützen werden in konventioneller Massivbauweise ausgeführt, wobei die klein gegliederten Fassadenstützen ebenfalls tragend sind. Das Fassaden-Stützenraster beträgt 1,25 m. Im Außenbereich des Foyers im Erdgeschoss befinden sich tragende Fertigteil-Außenstützen aus Architekturbeton, sowie vorgehängte und wärmegedämmte Wand- und Deckenverkleidungen als Fertigteile aus Architekturbeton. Zu den Leistungen Rohbauarbeiten zählen insbesondere: — Baustelleneinrichtung: - Krananlagen - Containeranlagen - Baubehelfe — Erdarbeiten - Aushub, Abtransport und Entsorgung — Demontagearbeiten Innenaussteifung Baugrube — Beton- und Stahlbetonarbeiten - Ortbetonarbeiten (Beton, Schalung, Bewehrung) — Beton Fertigteil - Architekturbeton als Fassadenelemente - Foyerstützen als tragendes Fertigteil aus Architekturbeton - Fertigteiltreppen — Mauerwerksarbeiten — Dämmung und Abdichtungsarbeiten - Schaumglasdämmungen und XPS-Dämmungen —Technischer Ausbau - Beton Einlegearbeiten - Erdungs- und Blitzschutzanlagen - Rampenheizung - Sanitärarbeiten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Menge oder Umfang:
Abmessungen:Grundrissabmessungen (EG) betragen: ca. 26 x 61 mBruttogeschossfläche (BGF): ca. 10 370 m2Bruttorauminhalt (BRI): ca. 37 000 m3Baugrubensohle liegt bei: ca. -10,50 m unter OKGAnzahl der Geschosse: 10 GeschosseDavon Tiefgarage: 3 GeschosseDavon EG-6. OG 7 GeschosseGebäudehöhe Gesamt: ca. 34,50 mDavon Tiefgarage: ca. -10,50 mDavon EG bis 6. OG: ca. 24,00 mMengen / Umfang:Gesamtmenge Ortbeton: ca. 6 700 m3Gesamtmenge Schalung: ca. 25 000 m2Gesamtmenge Bewehrung: ca. 980 toGesamtmenge Aushub: ca. 730 m3Gesamtmenge Architekturbeton: ca. 240 m2Gesamtmenge Mauerwerk: ca. 1 500 m2Gesamtmenge Dämmung: ca. 1 500 m2Leerrohr-Einlegearbeiten: ca. 750 m
Abmessungen:Grundrissabmessungen (EG) betragen: ca. 26 x 61 mBruttogeschossfläche (BGF): ca. 10 370 m2Bruttorauminhalt (BRI): ca. 37 000 m3Baugrubensohle liegt bei: ca. -10,50 m unter OKGAnzahl der Geschosse: 10 GeschosseDavon Tiefgarage: 3 GeschosseDavon EG-6. OG 7 GeschosseGebäudehöhe Gesamt: ca. 34,50 mDavon Tiefgarage: ca. -10,50 mDavon EG bis 6. OG: ca. 24,00 mMengen / Umfang:Gesamtmenge Ortbeton: ca. 6 700 m3Gesamtmenge Schalung: ca. 25 000 m2Gesamtmenge Bewehrung: ca. 980 toGesamtmenge Aushub: ca. 730 m3Gesamtmenge Architekturbeton: ca. 240 m2Gesamtmenge Mauerwerk: ca. 1 500 m2Gesamtmenge Dämmung: ca. 1 500 m2Leerrohr-Einlegearbeiten: ca. 750 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
Telefon: +49 6974311833📞
Fax: +49 6974313106 📠
1. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/
den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei Wollmann und Partner Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Solmsstr. 6, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@wollmann.de.
3. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
4. Zur Erstellung des Angebots sind die von Wollmann und Partner Rechtsanwälte im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. Dateien zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 19.8.2013, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags inder Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
5. Die Bieter und ihre Bevollmächtigen dürfen bei der Angebotsöffnung zugegen sein, vgl. § 14 EG Abs. 1 VOB/A. Die Öffnung der Angebote findet statt am 20.8.2013, 10:00 Uhr bei KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Beginn am Empfang ein. Sie werden von dort abgeholt.
6. Für das Projekt schließt der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind neben den Interessen des Auftraggebers (Versicherungsnehmer) auch alle an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte), soweit sie an der Erfüllung der mit den Auftraggebern geschlossenen Verträge beteiligt sind. Der Auftraggeber wird die Versicherungsprämie (inklusive der gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer, z.Z. 19 %) auf die Auftragnehmer in Höhe von 5 Promille der Abrechnungssumme umlegen und von den Abschlagsrechnungen/Schlussrechnung einbehalten.
7. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
8. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
9. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse:kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.8.2013, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
10. Achtung:
Den Vergabeunterlagen wird ein Handmuster (Architekturbeton) beiliegen, das als Veranschaulichung des Leistungssolls für die Ausführung der in dem Titel 3.6 des Leistungsverzeichnisses (Teil D 01_00_a der Vergabeunterlagen) beschriebenen Leistungen sowie als Kalkulationsgrundlage dient.
Wegen der Beschaffenheit des Handmusters und für die spätere Leistungsausführung ist für die KfW insb. von Bedeutung, zu Einzelheiten vgl. Titel 3.6 des Leistungsverzeichnisses (Teil D 01_00_a der Vergabeunterlagen):
— Farbe
— Oberflächenbeschaffenheit
— Zuschläge
— Körnung
— Säuerung
— Ebenheit
Soweit das Handmuster beschädigt sein sollte, bittet die KfW um einen unverzüglichen Hinweis an kaiser@wollmann.de. Sie wird umgehend für Ersatz sorgen.
1. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/
den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei Wollmann und Partner Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Solmsstr. 6, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@wollmann.de.
3. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
4. Zur Erstellung des Angebots sind die von Wollmann und Partner Rechtsanwälte im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. Dateien zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 19.8.2013, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags inder Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
5. Die Bieter und ihre Bevollmächtigen dürfen bei der Angebotsöffnung zugegen sein, vgl. § 14 EG Abs. 1 VOB/A. Die Öffnung der Angebote findet statt am 20.8.2013, 10:00 Uhr bei KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Beginn am Empfang ein. Sie werden von dort abgeholt.
6. Für das Projekt schließt der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind neben den Interessen des Auftraggebers (Versicherungsnehmer) auch alle an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte), soweit sie an der Erfüllung der mit den Auftraggebern geschlossenen Verträge beteiligt sind. Der Auftraggeber wird die Versicherungsprämie (inklusive der gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer, z.Z. 19 %) auf die Auftragnehmer in Höhe von 5 Promille der Abrechnungssumme umlegen und von den Abschlagsrechnungen/Schlussrechnung einbehalten.
7. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
8. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
9. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse:kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.8.2013, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
10. Achtung:
Den Vergabeunterlagen wird ein Handmuster (Architekturbeton) beiliegen, das als Veranschaulichung des Leistungssolls für die Ausführung der in dem Titel 3.6 des Leistungsverzeichnisses (Teil D 01_00_a der Vergabeunterlagen) beschriebenen Leistungen sowie als Kalkulationsgrundlage dient.
Wegen der Beschaffenheit des Handmusters und für die spätere Leistungsausführung ist für die KfW insb. von Bedeutung, zu Einzelheiten vgl. Titel 3.6 des Leistungsverzeichnisses (Teil D 01_00_a der Vergabeunterlagen):
— Farbe
— Oberflächenbeschaffenheit
— Zuschläge
— Körnung
— Säuerung
— Ebenheit
Soweit das Handmuster beschädigt sein sollte, bittet die KfW um einen unverzüglichen Hinweis an kaiser@wollmann.de. Sie wird umgehend für Ersatz sorgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW Bankengruppe beabsichtigt, nach dem Abbruch des Bestandsgebäudes in der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 104 in Frankfurt/Main ein neues Büro- und Verwaltungsgebäude zu bauen. Das Baufeld liegt zwischen der denkmalgeschützten, neoklassizistischen Villa Sondheimer aus dem Jahre 1912 und einer mehrgeschossigen Wohnbebauung auf der anderen Seite.
Die KfW Bankengruppe beabsichtigt, nach dem Abbruch des Bestandsgebäudes in der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 104 in Frankfurt/Main ein neues Büro- und Verwaltungsgebäude zu bauen. Das Baufeld liegt zwischen der denkmalgeschützten, neoklassizistischen Villa Sondheimer aus dem Jahre 1912 und einer mehrgeschossigen Wohnbebauung auf der anderen Seite.
Das neu zu errichtende Bürogebäude KfW-Bockenheimer Landstraße 104 wird über 7 oberirdische Geschosse und 3 unterirdische Geschosse verfügen. Der Bruttorauminhalt wird ca. 37 000 m³ und die Bruttogeschossfläche ca. 10 600 m² betragen.
Die KfW plant die Vergabe der folgenden Leistungen als jeweils EU-weite Offene Vergabeverfahren:
— VE 01 – Abbruch und Schadstoffentsorgung (Vergabe bereits abgeschlossen)
— VE 02 – Verbau und Baugrube (Vergabe bereits abgeschlossen)
— VE 03 – Rohbau
— VE 04 – Fassade
— VE 05 – HLSK, Sprinkler
— VE 07 – Elektrotechnik einschl. Sicherheitstechnik
— VE 08 – MSR, Gebäudeautomation
— VE 09 – Ausbau 1
— VE 13 – Außenanlagen
Diese Bekanntmachung betrifft ausschließlich – VE 03 – Rohbau.
Das Gebäude wird in einer Stahlbetonskelettbauweise errichtet und ist in fugenloser Massivbauweise mit punktgestützten Flachdeckensystemen konzipiert. In der Mitte des Gebäudes befinden sich zwei aussteifende massive Stahlbetonkerne. Die Kerne sind in den massiven Kellerkasten und die Bodenplatte eingespannt.
Das Gebäude wird in einer Stahlbetonskelettbauweise errichtet und ist in fugenloser Massivbauweise mit punktgestützten Flachdeckensystemen konzipiert. In der Mitte des Gebäudes befinden sich zwei aussteifende massive Stahlbetonkerne. Die Kerne sind in den massiven Kellerkasten und die Bodenplatte eingespannt.
Zur Erstellung der dreigeschossigen Tiefgarage mit Stellplätzen und Technikzentralen wird die bauseitige Baugrubenumschließung als überschnittene Bohrpfahlwand mit Innenaussteifungen (keine Rückverankerung) ausgeführt. Die Bohrpfahlwand dient hierbei als verlorene Schalung für die Betonage der Kelleraußenwände. Die Demontage der bauseitigen Innenaussteifung erfolgt durch den AN Rohbau.
Zur Erstellung der dreigeschossigen Tiefgarage mit Stellplätzen und Technikzentralen wird die bauseitige Baugrubenumschließung als überschnittene Bohrpfahlwand mit Innenaussteifungen (keine Rückverankerung) ausgeführt. Die Bohrpfahlwand dient hierbei als verlorene Schalung für die Betonage der Kelleraußenwände. Die Demontage der bauseitigen Innenaussteifung erfolgt durch den AN Rohbau.
Das Gebäude steht ca. 6 m im drückenden Grundwasser, womit bis zur Erzielung der Auftriebssi-cherheit (2.OG) die Grundwasserhaltung bauseitig vom AN Verbau und Baugrube durchgeführt wird.
Die Bodenplatte und Außenwände der Untergeschosse werden entsprechend der „Richtlinie für wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ als weiße Wanne erstellt und werden im Bereich der Technik und Lagerräume außenseitig gedämmt.
Vor allem in dem 3-geschossigen Keller im Bereich der Lager- und Technikräume werden die Trennwände aus Mauerwerk hergestellt.
Die Stützen werden in konventioneller Massivbauweise ausgeführt, wobei die klein gegliederten Fassadenstützen ebenfalls tragend sind. Das Fassaden-Stützenraster beträgt 1,25 m.
Im Außenbereich des Foyers im Erdgeschoss befinden sich tragende Fertigteil-Außenstützen aus Architekturbeton, sowie vorgehängte und wärmegedämmte Wand- und Deckenverkleidungen als Fertigteile aus Architekturbeton.
Zu den Leistungen Rohbauarbeiten zählen insbesondere:
— Baustelleneinrichtung:
- Krananlagen
- Containeranlagen
- Baubehelfe
— Erdarbeiten
- Aushub, Abtransport und Entsorgung
— Demontagearbeiten Innenaussteifung Baugrube
— Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Ortbetonarbeiten (Beton, Schalung, Bewehrung)
— Beton Fertigteil
- Architekturbeton als Fassadenelemente
- Foyerstützen als tragendes Fertigteil aus Architekturbeton
- Fertigteiltreppen
— Mauerwerksarbeiten
— Dämmung und Abdichtungsarbeiten
- Schaumglasdämmungen und XPS-Dämmungen
—Technischer Ausbau
- Beton Einlegearbeiten
- Erdungs- und Blitzschutzanlagen
- Rampenheizung
- Sanitärarbeiten
Menge oder Umfang:
Abmessungen:
Grundrissabmessungen (EG) betragen: ca. 26 x 61 m
Bruttogeschossfläche (BGF): ca. 10 370 m2
Bruttorauminhalt (BRI): ca. 37 000 m3
Baugrubensohle liegt bei: ca. -10,50 m unter OKG
Anzahl der Geschosse: 10 Geschosse
Davon Tiefgarage: 3 Geschosse
Davon EG-6. OG 7 Geschosse
Gebäudehöhe Gesamt: ca. 34,50 m
Davon Tiefgarage: ca. -10,50 m
Davon EG bis 6. OG: ca. 24,00 m
Mengen / Umfang:
Gesamtmenge Ortbeton: ca. 6 700 m3
Gesamtmenge Schalung: ca. 25 000 m2
Gesamtmenge Bewehrung: ca. 980 to
Gesamtmenge Aushub: ca. 730 m3
Gesamtmenge Architekturbeton: ca. 240 m2
Gesamtmenge Mauerwerk: ca. 1 500 m2
Gesamtmenge Dämmung: ca. 1 500 m2
Leerrohr-Einlegearbeiten: ca. 750 m
Referenznummer: VSt. 78/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Bietererklärung" erfolgen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Bietererklärung" erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte(siehe § 7 EG Abs. 8 VOB/A), hat er bereits in seinem Angebot.
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt "Bietererklärung" geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 6 EG Abs. 5 Nr. 2 VOB/A). Der Bieter sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 6 EG Abs. 5 Nr. 2 VOB/A). Der Bieter sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen
hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
und dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— er auf Verlangen der AG-Objektüberwachung einen gültigen Nachweis für das Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660- 1 und DIN EN ISO 17660-2 vorlegen kann.
Die Nachweise können in dem in § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A vorgesehenen Umfang auch über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe,
— die geforderten Bürgschaften und Sicherheiten
auf den von der KfW vorgegebenen Mustern
zu stellen (Anlage 1 zu C01 – Muster
„Vertragserfüllungsbürgschaft“ (C01_01) und
Anlage 2 zu C01 – Muster „Bürgschaft für
Mängelansprüche“ (C01_02)
— sowie vor Zuschlagserteilung binnen 6 KT nach
Aufforderung eine positive Bankauskunft vorzulegen.
Mindeststandards:
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe,
— die geforderten Bürgschaften und Sicherheiten
auf den von der KfW vorgegebenen Mustern
zu stellen (Anlage 1 zu C01 – Muster
„Vertragserfüllungsbürgschaft“ (C01_01) und
Anlage 2 zu C01 – Muster „Bürgschaft für
Mängelansprüche“ (C01_02)
— sowie vor Zuschlagserteilung binnen 6 KT nach
Aufforderung eine positive Bankauskunft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer 12.3.1 Teil A der Vergabeunterlagen , max. 75 Punkte)
Der Bieter erklärt, die im Folgenden genannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung), jeweils als
verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben.
Es ist für jede der nachfolgenden Vergleichsgruppen Ziffer 12.3.1.1 (A), Ziffer 12.3.1.2 (B) und Ziffer 12.3.1.3 (C) mindestens eine mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung je Vergleichsgruppe angeben. Für weitere Einzelheiten wird auf Teil B 01, Ziffer 1.4.1 verwiesen. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Zulässig ist es jedoch, solche Referenzen, die die Mindestvoraussetzungen mehrerer Vergleichsgruppen erfüllen, bei mehreren Vergleichsgruppen anzugeben (Beispiel: Referenz X erfüllt die Mindestvoraussetzungen der Vergleichsgruppen A und C. Referenz X kann bei beiden Vergleichsgruppen angegeben werden.). Für jede angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben, maximal jedoch 25 Punkte je Vergleichsgruppe, insg. also max. 75 Punkte.
Es ist für jede der nachfolgenden Vergleichsgruppen Ziffer 12.3.1.1 (A), Ziffer 12.3.1.2 (B) und Ziffer 12.3.1.3 (C) mindestens eine mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt eine vergleichbare Leistung je Vergleichsgruppe angeben. Für weitere Einzelheiten wird auf Teil B 01, Ziffer 1.4.1 verwiesen. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Zulässig ist es jedoch, solche Referenzen, die die Mindestvoraussetzungen mehrerer Vergleichsgruppen erfüllen, bei mehreren Vergleichsgruppen anzugeben (Beispiel: Referenz X erfüllt die Mindestvoraussetzungen der Vergleichsgruppen A und C. Referenz X kann bei beiden Vergleichsgruppen angegeben werden.). Für jede angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 5 Punkte vergeben, maximal jedoch 25 Punkte je Vergleichsgruppe, insg. also max. 75 Punkte.
Aus Sicht der KfW sind die in Ziffer 1.4.1 Teil B01 der Vergabeunterlagen zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen ausreichend.
12.3.1.1 Vergleichsgruppe A (max. 25 Punkte)
Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
— Aktualität/Abschluss der Leistung nicht vor 2009
— Herstellung eines Rohbaus mit mindestens 37.000m³ Brutto-Rauminhalt
— Erstellung einer mindestens 2-geschossigen Tiefgarage mit WU-Beton mit mindestens 15.000m³ Brutto-Rauminhalt
Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen insb. folgende Angaben zu machen:
— Objektbezeichnung
— Ort des Objektes
— Abschluss der Leistung
— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad
- Herstellung Rohbau
- Herstellung Tiefgarage
12.3.1.2 Vergleichsgruppe B (max. 25 Punkte)
— Erstellung eines Rohbaus (mind. 15.000 m3 Brutto-Rauminhalt) in einer innerstädtischen Lage in beengten Platzverhältnissen (kaum Baustelleneinrichtungsfläche; direkte Nachbar-bebauung)
12.3.1.3 Vergleichsgruppe C (max. 25 Punkte)
— Ausführung/ Einbau von großformatigen Fassadenfertigteilen in Architekturbeton (An-sprechpartner und Telefonnummer)
Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.
2. Mitarbeiterzahlen (vgl. Ziffer 12.3.2 Teil A der
Vergabeunterlagen, max. 25 Punkte)
Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Geschäftsjahren 2010 bis 2012 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzten gewerblichen Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden (vgl. Teil B_01, Ziffer 1.4.2).
Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Geschäftsjahren 2010 bis 2012 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzten gewerblichen Mitarbeitern können max. 25 Punkte erreicht werden (vgl. Teil B_01, Ziffer 1.4.2).
Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.
≤ 49 Mitarbeiter = 0 Punkte
50 Mitarbeiter = 1 Punkt
≥ 87 Mitarbeiter = 25 Punkte
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.
Mindeststandards:
Im Rahmen der Eignungsprüfung (technischen Leistungsfähigkeit) anhand der in den Ziffern 12.3.1 bis 12.3.2 Teil A der Vergabeunterlagen nebst ihrer Gewichtung dargelegten Kriterien sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter insb. nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.
Im Rahmen der Eignungsprüfung (technischen Leistungsfähigkeit) anhand der in den Ziffern 12.3.1 bis 12.3.2 Teil A der Vergabeunterlagen nebst ihrer Gewichtung dargelegten Kriterien sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter insb. nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.
Es ist für jede der nachfolgenden Vergleichsgruppen Ziffer 12.3.1.1 (A), Ziffer 12.3.1.2 (B) und Ziffer 12.3.1.3 (C) mindestens eine mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung).
Es ist für jede der nachfolgenden Vergleichsgruppen Ziffer 12.3.1.1 (A), Ziffer 12.3.1.2 (B) und Ziffer 12.3.1.3 (C) mindestens eine mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung).
12.3.1.1 Vergleichsgruppe A (max. 25 Punkte)
Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
— Aktualität/Abschluss der Leistung nicht vor 2009
— Herstellung eines Rohbaus mit mindestens 37.000m³ Brutto-Rauminhalt
— Erstellung einer mindestens 2-geschossigen Tiefgarage mit WU-Beton mit mindestens 15.000m³ Brutto-Rauminhalt
12.3.1.2 Vergleichsgruppe B (max. 25 Punkte)
— Erstellung eines Rohbaus (mind. 15.000 m3 Brutto-Rauminhalt) in einer innerstädtischen Lage in beengten Platzverhältnissen (kaum Baustelleneinrichtungsfläche; direkte Nachbarbebauung)
12.3.1.3 Vergleichsgruppe C (max. 25 Punkte)
— Ausführung/ Einbau von großformatigen Fassadenfertigteilen in Architekturbeton (Ansprechpartner und Telefonnummer)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: vgl. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im
Originalunterzeichnete Erklärung (Formblatt in den Vergabeunterlagen) abzugeben, aus der hervorgeht:
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— aus welchen Mitgliedern sie besteht,
— wen die Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch
während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die KfW hat als Bank ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis. Sie wird die Vergabeunterlagen daher nur an solche Unternehmen versenden, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung auf dem Muster der KfW abgegeben haben. Die Vertraulichkeitserklärung kann unter kaiser@wollmann.de abgefordert werden. Sie wird den Unternehmen unmittelbar nach dem Eingang der Abforderung per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die KfW bittet darum, die unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Vertraulichkeitserklärungen vorab per Fax oder E-Mail (Scan) und dann im Anschluss im Original an die in Anhang A dieser Bekanntmachung genannten Adressen zu senden. Der Versand der Vergabeunterlagen wird unmittelbar nach dem zeitlich ersten Eingang der jeweiligen unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Vertraulichkeitserklärung ausgelöst werden.
Die KfW hat als Bank ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis. Sie wird die Vergabeunterlagen daher nur an solche Unternehmen versenden, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung auf dem Muster der KfW abgegeben haben. Die Vertraulichkeitserklärung kann unter kaiser@wollmann.de abgefordert werden. Sie wird den Unternehmen unmittelbar nach dem Eingang der Abforderung per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die KfW bittet darum, die unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Vertraulichkeitserklärungen vorab per Fax oder E-Mail (Scan) und dann im Anschluss im Original an die in Anhang A dieser Bekanntmachung genannten Adressen zu senden. Der Versand der Vergabeunterlagen wird unmittelbar nach dem zeitlich ersten Eingang der jeweiligen unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Vertraulichkeitserklärung ausgelöst werden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-20 📅
Öffnungsort: KfW, Bockenheimer Landstraße 124, 60325 Frankfurt am Main
Ort des Eröffnungstermins: KfW, Bockenheimer Landstraße 124, 60325 Frankfurt am Main
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte, vgl. Ziffer 5 Teil A der Vergabeunterlagen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Weber
Name: Wollmann und Partner Rechtsanwälte
Postanschrift: Solmsstr. 6
Postleitzahl: 60486
Kontaktperson: RA Christoph Kaiser
E-Mail: kaiser@wollmann.de📧
Fax: +49 69707983510 📠
URL für weitere Informationen: www.wollmann.de🌏
URL der Dokumente: www.wollmann.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-11-13 📅
Datum des Endes: 2015-02-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt. 78/12
Zusätzliche Informationen
1. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/
den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei Wollmann und Partner Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Solmsstr. 6, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@wollmann.de.
2. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei Wollmann und Partner Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Solmsstr. 6, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@wollmann.de.
3. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
4. Zur Erstellung des Angebots sind die von Wollmann und Partner Rechtsanwälte im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. Dateien zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 19.8.2013, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, zugegangen sein.
4. Zur Erstellung des Angebots sind die von Wollmann und Partner Rechtsanwälte im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. Dateien zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 19.8.2013, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags inder Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags inder Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
5. Die Bieter und ihre Bevollmächtigen dürfen bei der Angebotsöffnung zugegen sein, vgl. § 14 EG Abs. 1 VOB/A. Die Öffnung der Angebote findet statt am 20.8.2013, 10:00 Uhr bei KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Beginn am Empfang ein. Sie werden von dort abgeholt.
5. Die Bieter und ihre Bevollmächtigen dürfen bei der Angebotsöffnung zugegen sein, vgl. § 14 EG Abs. 1 VOB/A. Die Öffnung der Angebote findet statt am 20.8.2013, 10:00 Uhr bei KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Beginn am Empfang ein. Sie werden von dort abgeholt.
6. Für das Projekt schließt der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind neben den Interessen des Auftraggebers (Versicherungsnehmer) auch alle an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte), soweit sie an der Erfüllung der mit den Auftraggebern geschlossenen Verträge beteiligt sind. Der Auftraggeber wird die Versicherungsprämie (inklusive der gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer, z.Z. 19 %) auf die Auftragnehmer in Höhe von 5 Promille der Abrechnungssumme umlegen und von den Abschlagsrechnungen/Schlussrechnung einbehalten.
6. Für das Projekt schließt der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind neben den Interessen des Auftraggebers (Versicherungsnehmer) auch alle an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte), soweit sie an der Erfüllung der mit den Auftraggebern geschlossenen Verträge beteiligt sind. Der Auftraggeber wird die Versicherungsprämie (inklusive der gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer, z.Z. 19 %) auf die Auftragnehmer in Höhe von 5 Promille der Abrechnungssumme umlegen und von den Abschlagsrechnungen/Schlussrechnung einbehalten.
7. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
7. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
8. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
8. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
9. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse:kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.8.2013, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
9. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse:kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.8.2013, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
10. Achtung:
Den Vergabeunterlagen wird ein Handmuster (Architekturbeton) beiliegen, das als Veranschaulichung des Leistungssolls für die Ausführung der in dem Titel 3.6 des Leistungsverzeichnisses (Teil D 01_00_a der Vergabeunterlagen) beschriebenen Leistungen sowie als Kalkulationsgrundlage dient.
Den Vergabeunterlagen wird ein Handmuster (Architekturbeton) beiliegen, das als Veranschaulichung des Leistungssolls für die Ausführung der in dem Titel 3.6 des Leistungsverzeichnisses (Teil D 01_00_a der Vergabeunterlagen) beschriebenen Leistungen sowie als Kalkulationsgrundlage dient.
Wegen der Beschaffenheit des Handmusters und für die spätere Leistungsausführung ist für die KfW insb. von Bedeutung, zu Einzelheiten vgl. Titel 3.6 des Leistungsverzeichnisses (Teil D 01_00_a der Vergabeunterlagen):
— Farbe
— Oberflächenbeschaffenheit
— Zuschläge
— Körnung
— Säuerung
— Ebenheit
Soweit das Handmuster beschädigt sein sollte, bittet die KfW um einen unverzüglichen Hinweis an kaiser@wollmann.de. Sie wird umgehend für Ersatz sorgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 131-225673 (2013-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt am Main
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-14 📅
Name: Anton Schick GmbH & Co. KG
Postanschrift: Häuserschlag 3
Postort: Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4