Die Charité saniert das 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhaus in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin, Deutschland (rd. 60.000 m² BGF). Darüber hinaus entsteht an der Stelle des bisherigen Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt. Die Charité wird bei der Realisierung des Projektes durch die Bauleitung und einen Projektsteuerer unterstützt. Mit dieser Ausschreibung sucht die Charité ein Unternehmen für die Ausführung der Abbrucharbeiten des Bestandshochhauses. Bestandteil dieser Arbeiten ist die vollständige Entkernung und die Rückführung des Hochhauskomplexes auf den Rohbau, einschließlich des Rückbaus der Fassade. Zu den mit diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungspflichten gehören insbesondere: – Beräumung: Entfernung und Entsorgung lagernder Abfälle aus dem Gebäude, Transport / Kranhub von der Demontagestelle in den Container / Lastkraftwagen einschliesslich Transport des Containers / Abfuhr des Lastkraftwagens von der Baustelle bis zur Entsorgungsstelle und umgekehrt. - Demontage/Entkernung/Separation: Zu demontieren, zu separieren und zu entsorgen sind die mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten, Anlagen und Ausrüstungen. - Abbruch und Separation: Beim Auflösen der Bauwerksstruktur sind Bauelemente/Bauelementfraktionen aus verwertbaren von solchen aus nicht verwertbaren bzw. verwertungsbehindernden Baustoffen zu trennen. - Schadstoffentsorgung: Sämtliche zur Entsorgung von Schadstoffen notwendigen Leistungen. Nähere Informationen zum Vergabeverfahren können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der obengenannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern. Die Charité führt derzeit parallel ein Vergabeverfahren zur Beauftragung von Generalunternehmerleistungen durch („GU-Ausschreibung, ABl. EU. 2012 / S 209-343846) Soweit im Rahmen der GU-Ausschreibung ein Generalunternehmer beauftragt wird, wird die Charité das mit dieser Bekanntmachung eingeleitete Verfahren aufheben. Die Abbruchleistungen sind auch Gegenstand der GU-Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-14.
Auftragsbekanntmachung (2013-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité – Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postleitzahl: 12203
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vob@charite.de📧
Telefon: +49 30450574211📞
Fax: +49 304507574211 📠
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zum Projekt und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise und eine Eignungsmatrix enthält. Die Formblätter sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu nutzen, um eine Auswertung zu erleichtern. Die Bieter verpflichten sich mit der Abforderung der Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 13.9.2013, 10:00 Uhr schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Abbruchleistungen, B 181/13, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf CD-Rom/DVD einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Anträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betroffenen Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmeantrag gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungsprüfung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht besteht.
Die Bewerber werden im weiteren Verfahrensverlauf aufgefordert, eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, § 4 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabeöffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen
Die Charité führt derzeit parallel ein Vergabeverfahren zur Beauftragung von Generalunternehmerleistungen durch („GU-Ausschreibung; ABl. EU. 2012 / S 209-343846) Soweit im Rahmen der GU-Ausschreibung ein Generalunternehmer beauftragt wird, wird die Charité die Aufhebung das mit dieser Bekanntmachung eingeleitete Verfahrens aufheben. Die Abbruchleistungen sind auch Gegenstand der GU-Ausschreibung.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zum Projekt und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise und eine Eignungsmatrix enthält. Die Formblätter sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu nutzen, um eine Auswertung zu erleichtern. Die Bieter verpflichten sich mit der Abforderung der Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 13.9.2013, 10:00 Uhr schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Abbruchleistungen, B 181/13, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf CD-Rom/DVD einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Anträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betroffenen Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmeantrag gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungsprüfung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht besteht.
Die Bewerber werden im weiteren Verfahrensverlauf aufgefordert, eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, § 4 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabeöffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen
Die Charité führt derzeit parallel ein Vergabeverfahren zur Beauftragung von Generalunternehmerleistungen durch („GU-Ausschreibung; ABl. EU. 2012 / S 209-343846) Soweit im Rahmen der GU-Ausschreibung ein Generalunternehmer beauftragt wird, wird die Charité die Aufhebung das mit dieser Bekanntmachung eingeleitete Verfahrens aufheben. Die Abbruchleistungen sind auch Gegenstand der GU-Ausschreibung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité saniert das 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhaus in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin, Deutschland (rd. 60.000 m² BGF). Darüber hinaus entsteht an der Stelle des bisherigen Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt.
Die Charité saniert das 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhaus in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin, Deutschland (rd. 60.000 m² BGF). Darüber hinaus entsteht an der Stelle des bisherigen Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt.
Die Charité wird bei der Realisierung des Projektes durch die Bauleitung und einen Projektsteuerer unterstützt.
Mit dieser Ausschreibung sucht die Charité ein Unternehmen für die Ausführung der Abbrucharbeiten des Bestandshochhauses. Bestandteil dieser Arbeiten ist die vollständige Entkernung und die Rückführung des Hochhauskomplexes auf den Rohbau, einschließlich des Rückbaus der Fassade. Zu den mit diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungspflichten gehören insbesondere:
Mit dieser Ausschreibung sucht die Charité ein Unternehmen für die Ausführung der Abbrucharbeiten des Bestandshochhauses. Bestandteil dieser Arbeiten ist die vollständige Entkernung und die Rückführung des Hochhauskomplexes auf den Rohbau, einschließlich des Rückbaus der Fassade. Zu den mit diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungspflichten gehören insbesondere:
– Beräumung: Entfernung und Entsorgung lagernder Abfälle aus dem Gebäude, Transport / Kranhub von der Demontagestelle in den Container / Lastkraftwagen einschliesslich Transport des Containers / Abfuhr des Lastkraftwagens von der Baustelle bis zur Entsorgungsstelle und umgekehrt.
– Beräumung: Entfernung und Entsorgung lagernder Abfälle aus dem Gebäude, Transport / Kranhub von der Demontagestelle in den Container / Lastkraftwagen einschliesslich Transport des Containers / Abfuhr des Lastkraftwagens von der Baustelle bis zur Entsorgungsstelle und umgekehrt.
- Demontage/Entkernung/Separation: Zu demontieren, zu separieren und zu entsorgen sind die mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten, Anlagen und Ausrüstungen.
- Abbruch und Separation: Beim Auflösen der Bauwerksstruktur sind Bauelemente/Bauelementfraktionen aus verwertbaren von solchen aus nicht verwertbaren bzw. verwertungsbehindernden Baustoffen zu trennen.
- Schadstoffentsorgung: Sämtliche zur Entsorgung von Schadstoffen notwendigen Leistungen.
Nähere Informationen zum Vergabeverfahren können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der obengenannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Nähere Informationen zum Vergabeverfahren können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der obengenannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Die Charité führt derzeit parallel ein Vergabeverfahren zur Beauftragung von Generalunternehmerleistungen durch („GU-Ausschreibung, ABl. EU. 2012 / S 209-343846) Soweit im Rahmen der GU-Ausschreibung ein Generalunternehmer beauftragt wird, wird die Charité das mit dieser Bekanntmachung eingeleitete Verfahren aufheben. Die Abbruchleistungen sind auch Gegenstand der GU-Ausschreibung.
Die Charité führt derzeit parallel ein Vergabeverfahren zur Beauftragung von Generalunternehmerleistungen durch („GU-Ausschreibung, ABl. EU. 2012 / S 209-343846) Soweit im Rahmen der GU-Ausschreibung ein Generalunternehmer beauftragt wird, wird die Charité das mit dieser Bekanntmachung eingeleitete Verfahren aufheben. Die Abbruchleistungen sind auch Gegenstand der GU-Ausschreibung.
Referenznummer: B 181/13e Abbruch BHHK
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber- bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert - sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen (Name, Geburtsdatum und -ort für eine gegebenenfalls erforderliche Abfrage im Korruptions- und Gewerbezentralregister) und - im Falle der Bewerbergemeinschaft - Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters.
1. Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen (Name, Geburtsdatum und -ort für eine gegebenenfalls erforderliche Abfrage im Korruptions- und Gewerbezentralregister) und - im Falle der Bewerbergemeinschaft - Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters.
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
3. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4 VOB/A und § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 und 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht vorliegen.
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1, 3 und 4 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1, 3 und 4 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu den Ziffern 1, 3, 4, 5 und 6 in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu den Ziffern 1, 3, 4, 5 und 6 in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Abbruchleistungen, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 3.000.000 EUR erreichte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Abbruchleistungen, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 3.000.000 EUR erreichte.
2. Schriftlicher Nachweis einer bestehenden Bauleistungs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Allgefahrenversicherung) unter Einschluss des Feuerrisikos mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe 2.000.000 EUR sowie einer Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Zuschlagsfall abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Schriftlicher Nachweis einer bestehenden Bauleistungs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Allgefahrenversicherung) unter Einschluss des Feuerrisikos mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe 2.000.000 EUR sowie einer Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Zuschlagsfall abgeschlossen wird.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Dritte beruft, wird dies nur gewertet, wenn dieser Dritte eine Verpflichtungserklärung entsprechend Ziff. III.2.1) 6. abgibt und durch Vorlage der Nachweise nach Ziffer III.2.2) 1 und 2 seine eigene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Dritte beruft, wird dies nur gewertet, wenn dieser Dritte eine Verpflichtungserklärung entsprechend Ziff. III.2.1) 6. abgibt und durch Vorlage der Nachweise nach Ziffer III.2.2) 1 und 2 seine eigene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu Ziffer 1 in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu Ziffer 1 in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Nachweis der Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest in schwach gebundener Form gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der EU können den Nachweis durch Darlegung der entsprechenden Sach- und Fachkunde und durch Abgabe einer Eigenerklärung erbringen, dass die Zulassung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung nach Zuschlagerteilung erfolgt).
1. Nachweis der Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest in schwach gebundener Form gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der EU können den Nachweis durch Darlegung der entsprechenden Sach- und Fachkunde und durch Abgabe einer Eigenerklärung erbringen, dass die Zulassung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung nach Zuschlagerteilung erfolgt).
2. Angaben über die vorgesehene technische Leitung. Hierzu ist der vorgesehene Gesamtprojektleiter zu benennen und jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name;
- Berufliche Qualifikation;
- Anzahl der Berufsjahre insgesamt (mind. 5 Jahre);
- Tabellarischer Lebenslauf;
- Referenzliste über mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare erbrachte Projekte,
- Erfahrung mit Projekten für öffentliche Auftraggeber,
- Angabe von mindestens einer ausführlichen Referenz über Abbruchleistungen unter Bezeichnung der erbrachten Leistung, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie, Bruttogeschossfläche (BGF) des Gebäudes, Höhe des Auftragswerts, Leistungszeitraum, Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist
- Angabe von mindestens einer ausführlichen Referenz über Abbruchleistungen unter Bezeichnung der erbrachten Leistung, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie, Bruttogeschossfläche (BGF) des Gebäudes, Höhe des Auftragswerts, Leistungszeitraum, Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist
Soweit sich der Bewerber für die benannte vorgesehene technische Leistung auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dieses nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
3. Vorlage der unter 3.1 bis 3.2 genannten Referenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
- Gebäudeart/Typologie;
- Art der erbrachten Leistung;
- Bruttogeschossfläche (BGF) des Gebäudes;
- Höhe des Auftragswerts;
- Leistungszeitraum;
- Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen);
- Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer);
- Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden;
- Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist.
Soweit für die einzelnen Referenzen darüber hinaus besondere Angaben zu machen sind, ist dies nachfolgend explizit genannt:
3.1 Referenzen Leistungen über Abbrucharbeiten: Vorlage von mindestens einer Referenz über Abbrucharbeiten für ein Bauprojekt mit einer BGF von mindestens 10.000 m². Die Referenzprojekte dürfen nicht vor dem 1. Januar 2002 fertiggestellt worden sein.
3.1 Referenzen Leistungen über Abbrucharbeiten: Vorlage von mindestens einer Referenz über Abbrucharbeiten für ein Bauprojekt mit einer BGF von mindestens 10.000 m². Die Referenzprojekte dürfen nicht vor dem 1. Januar 2002 fertiggestellt worden sein.
3.2 Referenzen Asbest Abbruchleistungen: Vorlage von mindestens drei Referenzen über Abbruchleistungen, die die Entsorgung von asbesthaltigem Material umfassen. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor dem 1. Januar 2002 fertiggestellt worden sein.
Werden von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mehr als die geforderten Mindestanzahl an Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 3 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
Werden von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mehr als die geforderten Mindestanzahl an Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 3 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind für die Darstellung der Referenzen Formblätter zu verwenden, die als Teil des Informationsmemorandums bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber/Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin, soweit sie anwendbar sind. Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber/Bieter übermittelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1 Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1 Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in 3 Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3) 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A und Einträge in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die die erforderlichen Mindestumsätze nachweisen und die mindestens das geforderte Leitungspersonal benennen und die geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen. 3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) und die Qualität des vorgesehenen veranwortlichen Projektleiters maßgeblich. Eine detaillierte Wertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 5 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in 3 Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3) 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A und Einträge in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die die erforderlichen Mindestumsätze nachweisen und die mindestens das geforderte Leitungspersonal benennen und die geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen. 3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) und die Qualität des vorgesehenen veranwortlichen Projektleiters maßgeblich. Eine detaillierte Wertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 5 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Ehrhardt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 181/13e Abbruch BHHK
Zusätzliche Informationen
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zum Projekt und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise und eine Eignungsmatrix enthält. Die Formblätter sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu nutzen, um eine Auswertung zu erleichtern. Die Bieter verpflichten sich mit der Abforderung der Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zum Projekt und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise und eine Eignungsmatrix enthält. Die Formblätter sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu nutzen, um eine Auswertung zu erleichtern. Die Bieter verpflichten sich mit der Abforderung der Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 13.9.2013, 10:00 Uhr schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Abbruchleistungen, B 181/13, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf CD-Rom/DVD einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen.
Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 13.9.2013, 10:00 Uhr schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Abbruchleistungen, B 181/13, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf CD-Rom/DVD einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Anträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betroffenen Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmeantrag gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungsprüfung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht besteht.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Anträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betroffenen Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmeantrag gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungsprüfung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht besteht.
Die Bewerber werden im weiteren Verfahrensverlauf aufgefordert, eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, § 4 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabeöffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Die Bewerber werden im weiteren Verfahrensverlauf aufgefordert, eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, § 4 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabeöffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen
Die Charité führt derzeit parallel ein Vergabeverfahren zur Beauftragung von Generalunternehmerleistungen durch („GU-Ausschreibung; ABl. EU. 2012 / S 209-343846) Soweit im Rahmen der GU-Ausschreibung ein Generalunternehmer beauftragt wird, wird die Charité die Aufhebung das mit dieser Bekanntmachung eingeleitete Verfahrens aufheben. Die Abbruchleistungen sind auch Gegenstand der GU-Ausschreibung.
Die Charité führt derzeit parallel ein Vergabeverfahren zur Beauftragung von Generalunternehmerleistungen durch („GU-Ausschreibung; ABl. EU. 2012 / S 209-343846) Soweit im Rahmen der GU-Ausschreibung ein Generalunternehmer beauftragt wird, wird die Charité die Aufhebung das mit dieser Bekanntmachung eingeleitete Verfahrens aufheben. Die Abbruchleistungen sind auch Gegenstand der GU-Ausschreibung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2013/S 159-277121 (2013-08-14)
Ergänzende Angaben (2014-05-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben