Abfallentsorgung /Sammlung auf Park- und Rastanlagen an BAB im Geschäftsbereich Hannover

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover

Abfallsammlung auf BAB Parkplätzen, Entleerung von Abfallbehältern 0,7 cbm und Stellung und Entleerung von Container 20 cbm auf BAB Parkplätzen, sowie die Entsorgung dieser Abfälle im Bereich der Autobahnmeisterei Braunschweig.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
“Abfallsammlung/ Entsorgung auf BAB Parkplätzen im Bereich der AM Braunschweig Ca. 4 St Container 36 m³, 264 Stk Müllbehälter 0,70 m³, 2300 to...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover
Postanschrift: Dorfstraße 17–19
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: hagen.leinemann@nlstbv-h.niedersachsen 📧
Telefon: +49 51139936108 📞
Fax: +49 51139936299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-13 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 163-284379
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen

“Die Verschickung der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt erst nach Eingang der Einzahlungsbestätigung.”
Quelle: OJS 2013/S 163-284379 (2013-08-13)