Abholung, Beförderung und Zustellung der bundesweiten förmlichen Zustellungsaufträge (PZA) für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne Zentrales Mahngericht)
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt Rahmenverträge über die Abholung, Beförderung und Zustellung der bundesweiten förmlichen Zustellungsaufträge (PZA) für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne Zentrales Mahngericht in Hagen) in 5 Gebietslosen ab dem 15.10.2013.
Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen.
Die förmliche Zustellung der Postzustellungsaufträge nach Maßgabe der Gesetze erfolgt bundesweit und unter Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeit der Niederlegung (§§ 181 ZPO, 3 LZG).
Der zu erbringende Leistungsumfang besteht im Besonderen, aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Justizbehörde.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-28.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-05-28
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Auftragsbekanntmachung
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2014-03-20
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Ergänzende Angaben
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