Abrechnung von privatärztlichen Leistungen
Das Universitätsklinikum Würzburg beabsichtigt, einen Teil der Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen (jeweils inklusive Konsile) im Klinikum an eine externe Abrechnungsfirma zu vergeben. Dies betrifft alle Fachbereiche, bei denen das Liquidationsrecht beim Universitätsklinikum Würzburg liegt. Eine Übersicht ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen Fachrichtungen und Behandlungsformen (Voll-, teilstationär und ambulant inklusive Konsile).
Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen ist dabei unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise GOÄ, GOZ, HNTVO, KHG etc.) sach- und fachgerecht durchzuführen. Das Universitätsklinikum Würzburg vergütet die privatärztliche Abrechnung mit einem festgelegtem Angebotspreis als prozentualen Kostensatz der jeweiligen Bruttoliquidationssumme (Festpreis).
Die Abrechnung des Auftragnehmers erfolgt monatlich und getrennt nach dem jeweiligen Fachbereich anhand nachvollziehbarer Rechnungen auf der Basis der detaillierten Rechnungsausgangsliste inklusive Stornierungen. Die Rechnung muss den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen und hat zusätzlich folgende Angaben zu enthalten:
— Trennung des Rechnungsbetrages nach Behandlungsjahr,
— Trennung des Rechnungsbetrages nach Fachbereich,
— Trennung des Rechnungsbetrages auf die Behandlungsart (ambulant inklusive Konsile für externe Krankenhäuser, stationär, teilstationär und Konsile im Rahmen der Stationären Behandlung in anderen Fachbereichen des Universitätsklinikums Würzburg).
Die Rechnungsstellung muss nach Aufforderung auch in elektronischer Form verschlüsselt zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen die Prozesse, Abläufe und Organisation der Dokumentation und der Datenbereitstellung vor Ort zu ermitteln und ggf. dem Universitätsklinikum Würzburg für die ordnungsgemäße Abwicklung der Dokumentation und Privatabrechnung notwendige Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, die mit dem Universitätsklinikum abzustimmen sind.
Dabei ist im Rahmen der Abrechnungsbeauftragung des ärztlichen und nichtärztlichen Personal vor Ort bezüglich der korrekten und vollständigen Leistungsdokumentation durch den Bieter auf eigene Kosten zu schulen. Die jeweiligen Fachbereiche bzw. Kliniken sind in diesem Kontext einzelfallbezogen zu schulen. Zurzeit sind 13 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 12 Mio. EUR vorgesehen, wobei bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit sich das Volumen um weitere 3-4 Mio. EUR erhöhen kann. Das Anfangsvolumen ist aufgeteilt in ca. 17 000 ambulante und ca. 6 000 stationäre/teilstationäre Fälle. Der Berechnung liegen die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2012 zugrunde. Das Universitätsklinikum Würzburg beabsichtigt, die komplette Abrechnung durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-10-18
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Auftragsbekanntmachung
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2014-02-11
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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