Das Universitätsklinikum Würzburg beabsichtigt, einen Teil der Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen (jeweils inklusive Konsile) im Klinikum an eine externe Abrechnungsfirma zu vergeben. Dies betrifft alle Fachbereiche, bei denen das Liquidationsrecht beim Universitätsklinikum Würzburg liegt. Eine Übersicht ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen Fachrichtungen und Behandlungsformen (Voll-, teilstationär und ambulant inklusive Konsile). Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen ist dabei unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise GOÄ, GOZ, HNTVO, KHG etc.) sach- und fachgerecht durchzuführen. Das Universitätsklinikum Würzburg vergütet die privatärztliche Abrechnung mit einem festgelegtem Angebotspreis als prozentualen Kostensatz der jeweiligen Bruttoliquidationssumme (Festpreis). Die Abrechnung des Auftragnehmers erfolgt monatlich und getrennt nach dem jeweiligen Fachbereich anhand nachvollziehbarer Rechnungen auf der Basis der detaillierten Rechnungsausgangsliste inklusive Stornierungen. Die Rechnung muss den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen und hat zusätzlich folgende Angaben zu enthalten: — Trennung des Rechnungsbetrages nach Behandlungsjahr, — Trennung des Rechnungsbetrages nach Fachbereich, — Trennung des Rechnungsbetrages auf die Behandlungsart (ambulant inklusive Konsile für externe Krankenhäuser, stationär, teilstationär und Konsile im Rahmen der Stationären Behandlung in anderen Fachbereichen des Universitätsklinikums Würzburg). Die Rechnungsstellung muss nach Aufforderung auch in elektronischer Form verschlüsselt zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen die Prozesse, Abläufe und Organisation der Dokumentation und der Datenbereitstellung vor Ort zu ermitteln und ggf. dem Universitätsklinikum Würzburg für die ordnungsgemäße Abwicklung der Dokumentation und Privatabrechnung notwendige Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, die mit dem Universitätsklinikum abzustimmen sind. Dabei ist im Rahmen der Abrechnungsbeauftragung des ärztlichen und nichtärztlichen Personal vor Ort bezüglich der korrekten und vollständigen Leistungsdokumentation durch den Bieter auf eigene Kosten zu schulen. Die jeweiligen Fachbereiche bzw. Kliniken sind in diesem Kontext einzelfallbezogen zu schulen. Zurzeit sind 13 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 12 Mio. EUR vorgesehen, wobei bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit sich das Volumen um weitere 3-4 Mio. EUR erhöhen kann. Das Anfangsvolumen ist aufgeteilt in ca. 17 000 ambulante und ca. 6 000 stationäre/teilstationäre Fälle. Der Berechnung liegen die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2012 zugrunde. Das Universitätsklinikum Würzburg beabsichtigt, die komplette Abrechnung durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Würzburg
Postanschrift: Josef-Schneider-Str. 2 (C13)
Postleitzahl: 97080
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.uk-wuerzburg.de🌏
E-Mail: linzen_j@ukw.de📧
Telefon: +49 93120155695📞
Fax: +49 9312016055695 📠
Leistungen werden nicht in der Menge aufgeteilt und nicht getrennt nach Art oder Fachgebiet vergeben, weil
— die interdisziplinäre Leistungserbringung des Universitätsklinikums Würzburg eine Stelle des Bieters als Ansprechzentrale für alle Beteiligten (Klinik, Ärzte, Verwaltung, Rechtsabteilung und Patienten sowie Rechnungsempfänger) benötigt,
— der Datenschutz einer Begrenzung auf weniger Ansprechpartner vor allem bei Online- und Remotezugriffen, erfordert,
— die Behandlung von Patienten der Gestalt interdisziplinär, d. h. durch mehrere Fachabteilungen erfolgt, dass eine mangelhafte Dokumentation der Behandlung zu befürchten ist,
— die Kalkulation von (einheitlichen) Kostenvoranschlägen für (ausländische) Patienten vor allem unter Einbeziehung der verschiedenen beteiligten Fachabteilungen benötigt wird,
— das Erstellen von (schnellen) Rechnungen für Ausländer/Selbstzahler nur durch eine einheitliche Abwicklung der Rechnungserstellung gewährleistet werden kann,
— die Vereinheitlichung des Forderungsmanagement/Beitreibungsverfahrens nötig ist,
— das Universitätsklinikum ein einheitliches Berichtswesen, benötigt, welches das Führen von Auswertungen und Statistiken zulässt.
Leistungen werden nicht in der Menge aufgeteilt und nicht getrennt nach Art oder Fachgebiet vergeben, weil
— die interdisziplinäre Leistungserbringung des Universitätsklinikums Würzburg eine Stelle des Bieters als Ansprechzentrale für alle Beteiligten (Klinik, Ärzte, Verwaltung, Rechtsabteilung und Patienten sowie Rechnungsempfänger) benötigt,
— der Datenschutz einer Begrenzung auf weniger Ansprechpartner vor allem bei Online- und Remotezugriffen, erfordert,
— die Behandlung von Patienten der Gestalt interdisziplinär, d. h. durch mehrere Fachabteilungen erfolgt, dass eine mangelhafte Dokumentation der Behandlung zu befürchten ist,
— die Kalkulation von (einheitlichen) Kostenvoranschlägen für (ausländische) Patienten vor allem unter Einbeziehung der verschiedenen beteiligten Fachabteilungen benötigt wird,
— das Erstellen von (schnellen) Rechnungen für Ausländer/Selbstzahler nur durch eine einheitliche Abwicklung der Rechnungserstellung gewährleistet werden kann,
— die Vereinheitlichung des Forderungsmanagement/Beitreibungsverfahrens nötig ist,
— das Universitätsklinikum ein einheitliches Berichtswesen, benötigt, welches das Führen von Auswertungen und Statistiken zulässt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 💰
2 500 000 💰
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Würzburg beabsichtigt, einen Teil der Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen (jeweils inklusive Konsile) im Klinikum an eine externe Abrechnungsfirma zu vergeben. Dies betrifft alle Fachbereiche, bei denen das Liquidationsrecht beim Universitätsklinikum Würzburg liegt. Eine Übersicht ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Universitätsklinikum Würzburg beabsichtigt, einen Teil der Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen (jeweils inklusive Konsile) im Klinikum an eine externe Abrechnungsfirma zu vergeben. Dies betrifft alle Fachbereiche, bei denen das Liquidationsrecht beim Universitätsklinikum Würzburg liegt. Eine Übersicht ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen Fachrichtungen und Behandlungsformen (Voll-, teilstationär und ambulant inklusive Konsile).
Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen ist dabei unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise GOÄ, GOZ, HNTVO, KHG etc.) sach- und fachgerecht durchzuführen. Das Universitätsklinikum Würzburg vergütet die privatärztliche Abrechnung mit einem festgelegtem Angebotspreis als prozentualen Kostensatz der jeweiligen Bruttoliquidationssumme (Festpreis).
Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen ist dabei unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise GOÄ, GOZ, HNTVO, KHG etc.) sach- und fachgerecht durchzuführen. Das Universitätsklinikum Würzburg vergütet die privatärztliche Abrechnung mit einem festgelegtem Angebotspreis als prozentualen Kostensatz der jeweiligen Bruttoliquidationssumme (Festpreis).
Die Abrechnung des Auftragnehmers erfolgt monatlich und getrennt nach dem jeweiligen Fachbereich anhand nachvollziehbarer Rechnungen auf der Basis der detaillierten Rechnungsausgangsliste inklusive Stornierungen. Die Rechnung muss den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen und hat zusätzlich folgende Angaben zu enthalten:
Die Abrechnung des Auftragnehmers erfolgt monatlich und getrennt nach dem jeweiligen Fachbereich anhand nachvollziehbarer Rechnungen auf der Basis der detaillierten Rechnungsausgangsliste inklusive Stornierungen. Die Rechnung muss den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen und hat zusätzlich folgende Angaben zu enthalten:
— Trennung des Rechnungsbetrages nach Behandlungsjahr,
— Trennung des Rechnungsbetrages nach Fachbereich,
— Trennung des Rechnungsbetrages auf die Behandlungsart (ambulant inklusive Konsile für externe Krankenhäuser, stationär, teilstationär und Konsile im Rahmen der Stationären Behandlung in anderen Fachbereichen des Universitätsklinikums Würzburg).
Die Rechnungsstellung muss nach Aufforderung auch in elektronischer Form verschlüsselt zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen die Prozesse, Abläufe und Organisation der Dokumentation und der Datenbereitstellung vor Ort zu ermitteln und ggf. dem Universitätsklinikum Würzburg für die ordnungsgemäße Abwicklung der Dokumentation und Privatabrechnung notwendige Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, die mit dem Universitätsklinikum abzustimmen sind.
Die Rechnungsstellung muss nach Aufforderung auch in elektronischer Form verschlüsselt zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen die Prozesse, Abläufe und Organisation der Dokumentation und der Datenbereitstellung vor Ort zu ermitteln und ggf. dem Universitätsklinikum Würzburg für die ordnungsgemäße Abwicklung der Dokumentation und Privatabrechnung notwendige Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, die mit dem Universitätsklinikum abzustimmen sind.
Dabei ist im Rahmen der Abrechnungsbeauftragung des ärztlichen und nichtärztlichen Personal vor Ort bezüglich der korrekten und vollständigen Leistungsdokumentation durch den Bieter auf eigene Kosten zu schulen. Die jeweiligen Fachbereiche bzw. Kliniken sind in diesem Kontext einzelfallbezogen zu schulen. Zurzeit sind 13 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 12 Mio. EUR vorgesehen, wobei bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit sich das Volumen um weitere 3-4 Mio. EUR erhöhen kann. Das Anfangsvolumen ist aufgeteilt in ca. 17 000 ambulante und ca. 6 000 stationäre/teilstationäre Fälle. Der Berechnung liegen die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2012 zugrunde. Das Universitätsklinikum Würzburg beabsichtigt, die komplette Abrechnung durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen.
Dabei ist im Rahmen der Abrechnungsbeauftragung des ärztlichen und nichtärztlichen Personal vor Ort bezüglich der korrekten und vollständigen Leistungsdokumentation durch den Bieter auf eigene Kosten zu schulen. Die jeweiligen Fachbereiche bzw. Kliniken sind in diesem Kontext einzelfallbezogen zu schulen. Zurzeit sind 13 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 12 Mio. EUR vorgesehen, wobei bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit sich das Volumen um weitere 3-4 Mio. EUR erhöhen kann. Das Anfangsvolumen ist aufgeteilt in ca. 17 000 ambulante und ca. 6 000 stationäre/teilstationäre Fälle. Der Berechnung liegen die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2012 zugrunde. Das Universitätsklinikum Würzburg beabsichtigt, die komplette Abrechnung durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen.
Referenznummer: S2013/047
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung darüber, dass gegen eine für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellte Person (Geschäftsführer, Vorstand) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder keine wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen;
1. Eigenerklärung darüber, dass gegen eine für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellte Person (Geschäftsführer, Vorstand) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder keine wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen;
2. Eigenerklärung darüber, dass über den Bieter keine Eintragung nach § 149 Abs. 2 GewO vorliegt.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6 EG VOL/A.
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist (jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre [2010, 2011, 2012]).
5. Ihrem Angebot muss ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem Sie ansässig sind, beigelegt werden, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist.
Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
6. Vorlage einer Eigenerklärung, ob über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und ob er sich in Liquidation befindet.
6. Vorlage einer Eigenerklärung, ob über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und ob er sich in Liquidation befindet.
7. Eigenerklärung darüber, ob der Bieter bis zur Abgabe des Angebotes seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Löhnen und Gehältern, Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7. Eigenerklärung darüber, ob der Bieter bis zur Abgabe des Angebotes seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Löhnen und Gehältern, Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8. Eigenerklärung darüber, dass keine fälligen Steuerrückstände oder Beiträgen zur Sozialversicherung des Bieters bestehen.
9. Vorlage von Referenzen über von ihm in den Jahren 2010, 2011 und 2012 durchgeführte Aufträge, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Projekte, die hinsichtlich Art, Menge und Ausführung der erbrachten Leistungen ähnlich zu den hier ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen sind. (Vergleichbar sind Krankenhäuser ab einer Größenordnung von 1 000 Planbetten (Krankhaus der Maximalversorgung) und Aufträge mit mindestens 5 betreuten Fachrichtungen).
9. Vorlage von Referenzen über von ihm in den Jahren 2010, 2011 und 2012 durchgeführte Aufträge, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Projekte, die hinsichtlich Art, Menge und Ausführung der erbrachten Leistungen ähnlich zu den hier ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen sind. (Vergleichbar sind Krankenhäuser ab einer Größenordnung von 1 000 Planbetten (Krankhaus der Maximalversorgung) und Aufträge mit mindestens 5 betreuten Fachrichtungen).
In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen:
— Auftraggeber,
— Betreute Fachabteilungen,
— Auftragszeitraum (Beginn und ggf. Ende, Angabe jeweils Monat/Jahr),
— Name, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon, Mail) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
Die Durchführung entsprechender Dienstleistungen in jedem der 3 genannten Jahre ist nicht Voraussetzung für die Feststellung der Fachkunde.
Sind die dargestellten Leistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt worden, ist der Teil der Leistung, den der Bieter selbst erbracht hat, zu benennen. Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter angegebenen Referenzen durch telefonische Nachfrage zu überprüfen.
Sind die dargestellten Leistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt worden, ist der Teil der Leistung, den der Bieter selbst erbracht hat, zu benennen. Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter angegebenen Referenzen durch telefonische Nachfrage zu überprüfen.
10. Nachweis der Beschäftigung von mindestens 8 (Vollzeit-) Mitarbeiter/innen im Bereich der Privatliquidation.
11. Eigenerklärung zur (allgemeinen) personellen Leistungsfähigkeit des Bieters unter Angabe der Anzahl seiner Mitarbeiter (gerechnet als Vollzeitkräfte), die die jeweiligen Fachdisziplinen im Universitätsklinikum Würzburg betreuen können (die entsprechenden Fachdisziplinen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen).
11. Eigenerklärung zur (allgemeinen) personellen Leistungsfähigkeit des Bieters unter Angabe der Anzahl seiner Mitarbeiter (gerechnet als Vollzeitkräfte), die die jeweiligen Fachdisziplinen im Universitätsklinikum Würzburg betreuen können (die entsprechenden Fachdisziplinen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen).
12. Nachweise der Mitarbeiterqualifikation derjenigen Mitarbeiter die (im Zuschlagsfall) die Abrechnung der privatärztlichen Leistungen für das Universitätsklinikum Würzburg erbringen sollen.
13. Das Universitätsklinikum Würzburg weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Bieter im Rahmen der Fachkunde und personellen und technischen Leistungsfähigkeit mindestens 45 Punkte im Rahmen der Eignungsprüfung erreichen muss, damit sein Angebot in der Angebotswertung verbleibt. Anderenfalls wird das Angebot zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Den Nachweis über die Fachkunde und personelle sowie technische Leistungsfähigkeit weist der Bieter durch eine Mindestpunktzahl von 45 Punkten nach, die er durch Nachweise im Kapitel E, Ziffer 1.3 lit. b), lit. c) und lit. d) der Vergabeunterlagen erbringen kann.
13. Das Universitätsklinikum Würzburg weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Bieter im Rahmen der Fachkunde und personellen und technischen Leistungsfähigkeit mindestens 45 Punkte im Rahmen der Eignungsprüfung erreichen muss, damit sein Angebot in der Angebotswertung verbleibt. Anderenfalls wird das Angebot zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Den Nachweis über die Fachkunde und personelle sowie technische Leistungsfähigkeit weist der Bieter durch eine Mindestpunktzahl von 45 Punkten nach, die er durch Nachweise im Kapitel E, Ziffer 1.3 lit. b), lit. c) und lit. d) der Vergabeunterlagen erbringen kann.
Gelingt dem Bieter durch geeignete Nachweise, dass er in seinem Betrieb im Leitungsbereich „Privatliquidation“ 8 Vollzeitkräfte beschäftigt, erhält der Bieter 10 Punkte für das Erreichen der Mindestpunktzahl im Rahmen der Fachkunde.
Bei mehr als 5 Mitarbeitern (Vollzeitkraft), die die jeweilige Fachdisziplin betreuen können, erhält der Bieter 1 Punkt pro Fachbereich.
Für eine Anzahl von 2-4 Mitarbeitern (Vollzeitkraft), die die jeweilige Fachdisziplin betreuen können, erhält der Bieter 0,5 Punkte pro Fachbereich. Bei einem oder weniger angegebenen Mitarbeiterin (Vollzeitkraft), die die jeweilige Fachdisziplin betreuen können, erhält der Bieter 0 Punkte pro Fachbereich.
Für eine Anzahl von 2-4 Mitarbeitern (Vollzeitkraft), die die jeweilige Fachdisziplin betreuen können, erhält der Bieter 0,5 Punkte pro Fachbereich. Bei einem oder weniger angegebenen Mitarbeiterin (Vollzeitkraft), die die jeweilige Fachdisziplin betreuen können, erhält der Bieter 0 Punkte pro Fachbereich.
Die Mitarbeiterqualifikation derjenigen Mitarbeiter, die im Zuschlagsfall die Abrechnung der privatärztlichen Leistungen für das Universitätsklinikum Würzburg erbringen sollen, wertet das Universitätsklinikum Würzburg wie folgt.
Mitarbeiter mit mehr als 8 Jahren Berufserfahrung erhalten 5 Punkte;
Mitarbeiter mit einer Berufserfahrung ≤ 8 Jahre > 5 Jahre erhalten 4 Punkte,
Mitarbeiter mit einer Berufserfahrung ≤ 5 Jahre > 3 Jahre erhalten 3 Punkte,
Mitarbeiter mit einer Berufserfahrung ≤ 3 Jahre > 2 Jahre erhalten 2 Punkte,
Mitarbeiter mit einer Berufserfahrung ≤ 2 Jahre > 1 Jahre erhalten 1 Punkte
und Mitarbeiter mit einer Berufserfahrung von ≤ 1 Jahre erhalten 0 Punkte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Ziffer III.2.1.).
Mindeststandards: Siehe Ziffer III.2.1.).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Ziffer III.2.1.).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Bietergemeinschaften mehrerer Kooperationspartner sind zulässig und ausdrücklich erwünscht, da der Auftraggeber beabsichtigt, mittelständische Unternehmen besonders zu fördern. Daher sind insbesondere Zusammenschlüsse von mittelständischen Unternehmen erbeten. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot aber in jedem Fall eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
1. Bietergemeinschaften mehrerer Kooperationspartner sind zulässig und ausdrücklich erwünscht, da der Auftraggeber beabsichtigt, mittelständische Unternehmen besonders zu fördern. Daher sind insbesondere Zusammenschlüsse von mittelständischen Unternehmen erbeten. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot aber in jedem Fall eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— alle Mitglieder mit postalischer Anschrift sowie Angabe ihrer Leistungsinhalte benannt sind;
— der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft bezeichnet ist;
— erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
2. Sofern der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistungen von Subunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch die Subunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Unternehmen benennen. Der Bieter darf unabhängig von Art und Umfang der Teilleistungen ohne die vorherige Zustimmung des Auftraggebers keine Subunternehmer beauftragen. Im Zuschlagsfall gilt die Zustimmung des Auftraggebers zur Beauftragung der vom obsiegenden Bieter im Vergabeverfahren bereits benannten Subunternehmer als erteilt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
2. Sofern der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistungen von Subunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch die Subunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Unternehmen benennen. Der Bieter darf unabhängig von Art und Umfang der Teilleistungen ohne die vorherige Zustimmung des Auftraggebers keine Subunternehmer beauftragen. Im Zuschlagsfall gilt die Zustimmung des Auftraggebers zur Beauftragung der vom obsiegenden Bieter im Vergabeverfahren bereits benannten Subunternehmer als erteilt.
3. Auf die Verpflichtung, die unter Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise auch für die jeweiligen Subunternehmer/Bietergemeinschaftmitglieder beizubringen, wird nochmals hingewiesen. Dabei sind die Eignungsnachweise jeweils auf die Leistungen zu beziehen, die der Subunternehmer/das Mitglied der Bietergemeinschaft im Zuschlagsfall erbringen soll und nur insoweit vorzulegen, wie sie auf die vom Subunternehmer vom Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringende Leistung anwendbar sind. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch für Subunternehmer, die vom Bieter noch nicht im Teilnahmeantrag, aber zu einem späteren Zeitpunkt im Vergabeverfahren benannt werden, die entsprechenden Eignungsnachweise nachträglich beizubringen sind und einer entsprechenden Eignungsprüfung durch den Auftraggeber unterliegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
3. Auf die Verpflichtung, die unter Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise auch für die jeweiligen Subunternehmer/Bietergemeinschaftmitglieder beizubringen, wird nochmals hingewiesen. Dabei sind die Eignungsnachweise jeweils auf die Leistungen zu beziehen, die der Subunternehmer/das Mitglied der Bietergemeinschaft im Zuschlagsfall erbringen soll und nur insoweit vorzulegen, wie sie auf die vom Subunternehmer vom Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringende Leistung anwendbar sind. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch für Subunternehmer, die vom Bieter noch nicht im Teilnahmeantrag, aber zu einem späteren Zeitpunkt im Vergabeverfahren benannt werden, die entsprechenden Eignungsnachweise nachträglich beizubringen sind und einer entsprechenden Eignungsprüfung durch den Auftraggeber unterliegen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-12-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: S2013/047
Zusätzliche Informationen
Leistungen werden nicht in der Menge aufgeteilt und nicht getrennt nach Art oder Fachgebiet vergeben, weil
— die interdisziplinäre Leistungserbringung des Universitätsklinikums Würzburg eine Stelle des Bieters als Ansprechzentrale für alle Beteiligten (Klinik, Ärzte, Verwaltung, Rechtsabteilung und Patienten sowie Rechnungsempfänger) benötigt,
— der Datenschutz einer Begrenzung auf weniger Ansprechpartner vor allem bei Online- und Remotezugriffen, erfordert,
— die Behandlung von Patienten der Gestalt interdisziplinär, d. h. durch mehrere Fachabteilungen erfolgt, dass eine mangelhafte Dokumentation der Behandlung zu befürchten ist,
— die Kalkulation von (einheitlichen) Kostenvoranschlägen für (ausländische) Patienten vor allem unter Einbeziehung der verschiedenen beteiligten Fachabteilungen benötigt wird,
— das Erstellen von (schnellen) Rechnungen für Ausländer/Selbstzahler nur durch eine einheitliche Abwicklung der Rechnungserstellung gewährleistet werden kann,
— die Vereinheitlichung des Forderungsmanagement/Beitreibungsverfahrens nötig ist,
— das Universitätsklinikum ein einheitliches Berichtswesen, benötigt, welches das Führen von Auswertungen und Statistiken zulässt.
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzung eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gem. §§ 107 ff. GWB wird ausdrücklich hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
3 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
3.1 der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
3. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 205-355294 (2013-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-23 📅
Name: unimed Abrechnungsstelle für Kliniken und Chefärzte GmbH
Postanschrift: Auf der Heide 17
Postort: Wadern
Postleitzahl: 66687
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2014/S 032-052024 (2014-02-11)