Abschleppdienstleistungen für die Landeshauptstadt Hannover

Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Recht und Ordnung

Für den Fachbereich Recht und Ordnung der Landeshauptstadt Hannover werden Abschleppdienstleistungen innerhalb des Stadtgebietes gem. § 6 ZustVO-SOG für einen Zeitraum von vier Jahren ausgeschrieben. Die Landeshauptstadt Hannover ist nach § 6 ZustVO-SOG in ihrem Bereich zuständig für die Maßnahmen nach dem Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), die zur Entfernung von Fahrzeugen wegen Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften notwendig sind. Das Abschleppen und – wenn bei einer Ersatzvornahme ein Umsetzen auf einen freien Parkplatz in unmittelbarer Nähe nicht möglich ist – die Sicherstellung von Kraftfahrzeugen aus Gründen der Gefahrenabwehr erfolt auf Grundlage der §§ 26, 64 und 66 Nds. SOG.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-29.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-29 Auftragsbekanntmachung