Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Zoledronsäure (ATC: M05BA08) mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells"
Zu dem Wirkstoff Zoledronsäure – ATC: M05BA08 beabsichtigt die AOK Niedersachsen, bis zum In-Kraft-Treten von Exklusivverträgen nach einer öffentlichen Ausschreibung, Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen abzuschließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Das bedeutet, dass individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte nicht geführt werden, es gelten einheitliche Vertragskonditionen sowie ein einheitliches Zugangsverfahren. Die AOK Niedersachsen sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.2.2014. Der Vertrag endet spätestens am 31.1.2016, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zum o. g. Wirkstoff in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern.
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Open-House-Verfahrens gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rabattvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die im Open-House-Verfahren geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130 a Absatz 8 SGB V.
Die AOK Niedersachsen behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House- Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung der AOK-Gemeinschaft geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge werden die Open-House-Rabattverträge entsprechend der vertraglichen Regelungen beendet.
Den Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können bei der unter der Kontaktadresse unter Punkt I.1) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen.
Verträge zu dem o. g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 1.2.2014 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Unterlagen bis zum 18.12.2013 bei u. g. Stelle einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Niedersachsen an. Spätere Vertragsabschlüsse sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum Monatsersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen der AOK Niedersachsen 28 Werktage vor Monatsende des Vormonats vorliegen. Auch hier kommt es auf den Zugang bei der AOK Niedersachsen an.
Die Unterlagen sind auf postalischem Weg an die unter Punkt I.1) genannte postalische Adresse einzureichen.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-11-15
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Auftragsbekanntmachung
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2014-01-10
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2014-10-14
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Ergänzende Angaben
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