Abschluss einer Rahmenvereinbarung bezügl. der Erbringung von Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der Energiewende in Hessen (3 Lose)

HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung - Zentrale Beschaffung -

Abschluss einer Rahmenvereinbarung bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der Energiewende in Hessen unter Bildung von 3 Losen in folgenden Bereichen:
Los 1: Dienstleistungen zur sparsamen und rationellen Energiewandlung und -nutzung, zur Nutzung erneuerbarer Energien (mit Ausnahme des Biomassebereichs) sowie zur Steigerung der Energieeffizienz
Los 2: Dienstleistungen im Bereich der energetischen Nutzung von Biomasse, Nutzung von Biorohstoffen sowie Qualitätssicherung und Akzeptanzsteigerung in den genannten Bereichen
Los 3: Dienstleistungen zur Schaffung von Grundlagen zur langfristigen Senkung der Energiekosten und der Treibhausgasemissionen durch kommunale, integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte
Es handelt sich sowohl um kurzfristig beauftragte und zu erledigende Leistungen als auch um mittel- und längerfristig zu erbringende Leistungen. Kurzfristig zu erledigen kann bedeuten, dass fachlich anspruchsvolle Leistungen innerhalb weniger Tage oder Stunden vorzulegen sind, zum Beispiel im Rahmen der Beantwortung von Landtagsanfragen. Mittel- und längerfristige Leistungen beinhalten sowohl solche, die eine kontinuierliche Arbeit bis zum Abschluss erfordern, wie zum Beispiel die Auswertung eines Förderprogramms, als auch solche Arbeiten, die in längeren Abständen anfallen, zum Beispiel die Abfolge der Leistungen für einen Förderfall.
Die Leistungen können grundsätzlich an jedem Ort in Hessen erbracht werden.
Projektbezogene Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Vorhaben zur finanziellen Förderung (A-Leistungen) sind teilweise (insbesondere Leistungen A 2, A 4, A 5) am Sitz des Antragstellers/Zuwendungsempfängers bzw. am Standort des Projektes zu erbringen. Fachlich unterstützende Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen von Einzelaufträgen (B-Leistungen) sind aus fachlichen oder organisatorischen Gründen jeweils mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Es ist zu berücksichtigen, dass sich der Sitz des Auftraggebers in Wiesbaden befindet, persönliche Nachfragen und Rücksprachen grundsätzlich in Wiesbaden stattfinden, die Fördervorhaben grundsätzlich in jedem Ort in Hessen durchgeführt werden können und die Kontaktaufnahme mit potenziellen Antragstellern erforderlich ist.
Die Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat kein Recht auf ausschließliche Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung (kein Exklusivitätsrecht).
Alle erbrachten Werke und Leistungen werden Eigentum der Landesregierung. Die Landesregierung ist berechtigt, Werke, Ergebnisse oder Teile daraus ohne zusätzliche Vergütung an den Auftragnehmer zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
Organisatorische Änderungen innerhalb der Landesregierung können Änderungen auf den Umfang der Leistungen haben.
Die Leistungen sind für das für Energie und Klimaschutz zuständige Ministerium zu erbringen. Sollten für die Bereiche verschiedene Ressorts zuständig sein, wird für jedes Los gegenüber dem Auftragnehmer das zuständige Ministerium festgelegt.
In den Themenbereichen der Lose 1, 2 und 3 sind Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Vorhaben zur finanziellen Förderung (sogenannte A-Leistungen) und auch fachlich unterstützende Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen von Einzelaufträgen des HMUELV (sogenannte B-Leistungen) zu erbringen.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Leistungen:
A 1 - Auskunftserteilung zur Förderung
A 2 - Vorfeldberatung von potenziellen Antragstellern
A 3 - Fachtechnische Prüfung der Förder- und Änderungsanträge
A 4 - Begleitung während der Durchführung der Fördervorhaben, Prüfung von Zwischennachweisen
A 5 - Fachtechnische Prüfung des Verwendungsnachweises (VN) nach Abschluss der Fördervorhaben oder fachliche Prüfung von Gutachten, Konzepten, Strategien oder Fachberichten sowie
B 1 - Vorbereitung, Durchführung von Veranstaltungen bzw. Mitwirkung an Veranstaltungen des HMUELV oder Dritter
B 2 - Erstellung und Verbreitung von Informations- und Begleitmaterial
B 3 - Stellungnahmen zu fachlichen Fragen
B 4 - Auswertung von Projekten und Betriebserfahrungen (Lose 1 und 2)
B 4/B 5 - Mitwirkung in begleitenden Arbeitsgruppen
B 6 - Bearbeitung von Anfragen für Dritte im Auftrag des HMUELV (Lose 1 und 2)
B 7 - Umsetzung von Konzepten des HMUELV (Lose 1 und 2)
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer je Los. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der Vertrag mit dem verantwortlichen Mitglied der Bietergemeinschaft geschlossen.
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 2 Jahre mit zweijähriger Verlängerungsoption. Der Abschluss des jeweiligen Rahmenvertrags für die Lose 1, 2 und 3 steht unter Haushaltsvorbehalt (auflösende Bedingung). Die tatsächliche Ausschöpfung dieses Rahmens richtet sich nach den zu leistenden Arbeiten im Auftrag der Landesregierung und nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Am Beginn des jeweiligen Jahres findet zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Abstimmung über die wahrscheinlich anfallenden Arbeiten statt. Diese Abstimmung hat Orientierungscharakter und ist für den Auftraggeber nicht verbindlich. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie, dass die Einzelaufträge von der Struktur und dem Umfang wie in der Planung ausgewiesen erteilt werden.
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung:
Los 1: 2 800 000 EUR insgesamt (1 400 000 EUR jährlich), ohne Mehrwertsteuer
Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge: jeweils 1 400 000 EUR in 2014 und 2015 unter Haushaltsvorbehalt, im Falle der Verlängerung optional jeweils bis zu 1 400 000 EUR in 2016 und 2017 unter Haushaltsvorbehalt
Los 2: 1 600 000 EUR insgesamt (800 000 EUR jährlich), ohne Mehrwertsteuer
Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge: jeweils 800 000 EUR in 2014 und 2015 unter Haushaltsvorbehalt, im Falle der Verlängerung optional jeweils bis zu 800 000 EUR in 2016 und 2017 unter Haushaltsvorbehalt
Los 3: 200 000 EUR insgesamt (100 000 EUR jährlich), ohne Mehrwertsteuer
Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge: jeweils 100 000 EUR in 2014 und 2015 unter Haushaltsvorbehalt, im Falle der Verlängerung optional jeweils bis zu 100.000 Euro in 2016 und 2017 unter Haushaltsvorbehalt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-23.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-23 Auftragsbekanntmachung
2013-09-03 Ergänzende Angaben