Koordination, Durchführung und Auswertung von bundesweiten Vor-Ort-Kontrollen für die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Auf Basis der Rahmenvereinbarung erfolgen Einzelabrufe der benötigten Leistungen. Das Auftragsvolumen kann in Abhängigkeit des jährlich von der KfW neu festgelegten Stichprobenumfangs und Zusagevolumens sowie der Verfügbarkeit eigener KfW-Mitarbeiter für die Bearbeitung schwanken. Die KfW wird den Umfang der Vor-Ort-Kontrollen jährlich neu festlegen. Für das Jahr 2013 ist die Durchführung von ca. 420 Vor-Ort-Kontrollen geplant. Dabei sollen sowohl Sanierungs- als auch Neubauprojekte sowie Einzelmaßnahmen untersucht werden. Eine genaue Festlegung der Anzahl und Zusammensetzung der Projekte zur Vor-Ort-Kontrolle erfolgt nach Zuschlagserteilung. Für die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen dürfen nur Personen eingesetzt werden, die jede der folgenden Anforderungen erfüllen: - Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer in §21 Energieeinspar-Verordnung (EnEV) Absatz 1, Ziffer 1 genannten Fachrichtung bzw. Fachrichtung mit geeignetem Ausbildungsschwerpunkt - 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wohngebäudebereich - gültiger Eintrag in die Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2) Jahre. Die Rahmenvereinbarung kommt zustande mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal (2) mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zugehen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2) Jahre. Die Rahmenvereinbarung kommt zustande mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal (2) mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zugehen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974319176📞
Fax: +49 6974312944 📠
Information zur Nutzung der Vergabeplattform:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit. Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 01.08.2013 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Allgemeine Hinweise:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen
ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang
dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung
von Art und Umfang dieser Leistungen soll in den Vergabeunterlagen, Teil B
Ziffer 3 entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen
aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen)
erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf
Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen
auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen.
Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis
der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn
der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage
kommt. In diesem Fall sind die verlangten informationen innerhalb
einer von der KfW zu bestimmenden Frist - die ggf. nur wenige
Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit
und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen
möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem
Angebot
- die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
- den Nachweise zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel
bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer
Verpflichtungserklärung der Unternehmen in der sich dieser unwiderruflich
verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung
zu stellen) und
- die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster aus den Vergabeunterlagen, Teil B, Anlage 2 geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich
der Bieter zum Nachweise seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde
bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten
Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen zum Nachunternehmereinsatz bereits mit dem Angebot einzureichen.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit. Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 01.08.2013 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Allgemeine Hinweise:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen
ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang
dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung
von Art und Umfang dieser Leistungen soll in den Vergabeunterlagen, Teil B
Ziffer 3 entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen
aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen)
erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf
Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen
auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen.
Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis
der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn
der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage
kommt. In diesem Fall sind die verlangten informationen innerhalb
einer von der KfW zu bestimmenden Frist - die ggf. nur wenige
Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit
und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen
möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem
Angebot
- die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
- den Nachweise zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel
bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer
Verpflichtungserklärung der Unternehmen in der sich dieser unwiderruflich
verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung
zu stellen) und
- die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster aus den Vergabeunterlagen, Teil B, Anlage 2 geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich
der Bieter zum Nachweise seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde
bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten
Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen zum Nachunternehmereinsatz bereits mit dem Angebot einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Koordination, Durchführung und Auswertung von bundesweiten Vor-Ort-Kontrollen für die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Auf Basis der Rahmenvereinbarung erfolgen Einzelabrufe der benötigten Leistungen. Das Auftragsvolumen kann in Abhängigkeit des jährlich von der KfW neu festgelegten Stichprobenumfangs und Zusagevolumens sowie der Verfügbarkeit eigener KfW-Mitarbeiter für die Bearbeitung schwanken. Die KfW wird den Umfang der Vor-Ort-Kontrollen jährlich neu festlegen. Für das Jahr 2013 ist die Durchführung von ca. 420 Vor-Ort-Kontrollen geplant. Dabei sollen sowohl Sanierungs- als auch Neubauprojekte sowie Einzelmaßnahmen untersucht werden. Eine genaue Festlegung der Anzahl und Zusammensetzung der Projekte zur Vor-Ort-Kontrolle erfolgt nach Zuschlagserteilung.
Koordination, Durchführung und Auswertung von bundesweiten Vor-Ort-Kontrollen für die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Auf Basis der Rahmenvereinbarung erfolgen Einzelabrufe der benötigten Leistungen. Das Auftragsvolumen kann in Abhängigkeit des jährlich von der KfW neu festgelegten Stichprobenumfangs und Zusagevolumens sowie der Verfügbarkeit eigener KfW-Mitarbeiter für die Bearbeitung schwanken. Die KfW wird den Umfang der Vor-Ort-Kontrollen jährlich neu festlegen. Für das Jahr 2013 ist die Durchführung von ca. 420 Vor-Ort-Kontrollen geplant. Dabei sollen sowohl Sanierungs- als auch Neubauprojekte sowie Einzelmaßnahmen untersucht werden. Eine genaue Festlegung der Anzahl und Zusammensetzung der Projekte zur Vor-Ort-Kontrolle erfolgt nach Zuschlagserteilung.
Für die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen dürfen nur Personen eingesetzt werden, die jede der folgenden Anforderungen erfüllen:
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer in §21 Energieeinspar-Verordnung (EnEV) Absatz 1, Ziffer 1 genannten Fachrichtung bzw. Fachrichtung mit geeignetem Ausbildungsschwerpunkt
- 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wohngebäudebereich
- gültiger Eintrag in die Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de)
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_PB-2013-0001_Wlm, VSt. 61/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweite Tätigkeit in Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass- er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,- über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - er sich nicht in Liquidation befindet, - er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,- er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,- er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,- ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,- er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,- er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und- er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.- und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass- er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,- über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - er sich nicht in Liquidation befindet, - er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,- er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,- er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,- ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,- er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,- er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und- er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.- und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz und Nettojahresumsatz für mit der ausgeschriebenen Aufgabenstellung vergleichbaren Leiistungen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz und Nettojahresumsatz für mit der ausgeschriebenen Aufgabenstellung vergleichbaren Leiistungen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012).
- Eigenerklärung zur Angabe der jahresdurchschnittlich festangestellten Mitarbeiter in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012)
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Laufzeit eines Einzelauftrages eine Betriebshaftpflicht/ Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 500.000 EUR für Persoben-, Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden zu unterhalten, jeweils für mind. zwei Schadensereignisse je Kalenderjahr. Die Pflicht zur Unterhaltung der beiden Versicherungen beginnt unverzüglich nach dem Zustandekommen eines Einzelauftrages, spätestens jedoch zwei Wochen danach. Der Auftragnehmer hat der KfW unverzüglich nach dem Abschluss der Versicherung das Bestehen nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Laufzeit eines Einzelauftrages eine Betriebshaftpflicht/ Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 500.000 EUR für Persoben-, Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden zu unterhalten, jeweils für mind. zwei Schadensereignisse je Kalenderjahr. Die Pflicht zur Unterhaltung der beiden Versicherungen beginnt unverzüglich nach dem Zustandekommen eines Einzelauftrages, spätestens jedoch zwei Wochen danach. Der Auftragnehmer hat der KfW unverzüglich nach dem Abschluss der Versicherung das Bestehen nachzuweisen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung: Mindestens 1 Mio. Euro Jahresumsatz durchschnittlich in den letzten drei Jahren mit Leistungen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz.
Mindestanforderung: Mindestens 20 festangestellte Mitarbeiter durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zur
- Kurzdarstellung des Unternehmens zum Leistungsspektrum und Schwerpunkt der Beratungstätigkeit/ Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich Gebäudeenergieeffizienz) und Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau)
- Kurzdarstellung des Unternehmens zum Leistungsspektrum und Schwerpunkt der Beratungstätigkeit/ Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich Gebäudeenergieeffizienz) und Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau)
Profil Projektleiter und stellvertretender Projektleiter:
- Zum Nachweis der beruflichen Befähigung sind der vom Bieter vorgesehene Projektleiter und sein Stellvertreter mit einem Kurzlebenslauf vorzustellen. Soweit eine Person namentlich nicht benannt werden darf, ist dies zu begründen.
Folgende Kriterien sind vom vorgesehenen Projektleiter und seinem Stellvertreter zu erfüllen und müssen im Lebenslauf nachgewiesen werden:
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer in § 21 Energiespar-Verordnung (EnEV) 2009 Absatz 1, Ziffer 1 genannten Fachrichtung bzw. Fachrichtung mit geeignetem Ausbildungsschwerpunkt (entsprechende Nachweise, z.B. Diplom, sind in Kopie beizufügen)
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer in § 21 Energiespar-Verordnung (EnEV) 2009 Absatz 1, Ziffer 1 genannten Fachrichtung bzw. Fachrichtung mit geeignetem Ausbildungsschwerpunkt (entsprechende Nachweise, z.B. Diplom, sind in Kopie beizufügen)
- 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Gebäudeenergieeffizienz. Für den Projektleiter: davon mind. ein Jahr als Projektleiter.
Vergleichbare Leistungen:
- Der Bieter erklärt, für jede der nachfolgend genannte Leistungen mindestens eine Leistung die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, jeweils als verantwortliches Unternehmen fachgerecht erbracht zu haben; der Abschluss der Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2010 liegen.
- Der Bieter erklärt, für jede der nachfolgend genannte Leistungen mindestens eine Leistung die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, jeweils als verantwortliches Unternehmen fachgerecht erbracht zu haben; der Abschluss der Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2010 liegen.
1.) Konzeption und Einführung von Qualitätssicherungsinstrumenten für die Planung und/oder Umsetzung von Energieeffizienzprojekten im Gebäudebereich
2.) Durchführung oder Steuerung von mehr als 100 vereinfachten Qualitätskontrollen (z.B. Plausibilitätsprüfungen) öffentlich-rechtlicher Nachweise zur Energieeffizienz von Gebäuden
3.) Durchführung oder Steuerung von mehr als 50 detaillierten Qualitätskontrollen der energetischen Bilanzierung, Planung und/oder Realisierung von energieeffizienten Gebäuden
4.) Konzeption und Durchführung von Schulungen und Qualitätssicherung von Energieberatern oder Fachplanern der energetischen Gebäudesanierung
5.) Erstellung von Studien / Berichten zur Auswertung von umgesetzten Energieeffizienzprojekten im Gebäudebereich
6.) Evaluierung und Begleitung von Energieeffizienzprogrammen im Gebäudebereich
Es ist mindestens eine Referenz für jede der sechs Leistungen separat anzugeben. Aus Sicht der KfW sind zum Nachweis der Eignung insgeamt sechs vergleichbare Leistungen ausreichend. Zur Prüfung der Eignung werden jedoch alle eingereichten Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen sechs vergleichbare Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen angeben. Des Weiteren muss der im Kurzlebenslauf genannte vorgesehene Projektleiter und sein Stellvertreter jeweils an zwei der genannten Referenzen beteiligt gewesen sein.
Es ist mindestens eine Referenz für jede der sechs Leistungen separat anzugeben. Aus Sicht der KfW sind zum Nachweis der Eignung insgeamt sechs vergleichbare Leistungen ausreichend. Zur Prüfung der Eignung werden jedoch alle eingereichten Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen sechs vergleichbare Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen angeben. Des Weiteren muss der im Kurzlebenslauf genannte vorgesehene Projektleiter und sein Stellvertreter jeweils an zwei der genannten Referenzen beteiligt gewesen sein.
Mindeststandards:
Profil Projektleiter und stellvertretender Projektleiter:
Folgende Kriterien sind vom vorgesehenen Projektleiter und seinem Stellvertreter zu erfüllen und müssen im Lebenslauf nachgewiesen werden:
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer in § 21 Energiespar-Verordnung (EnEV) 2009 Absatz 1, Ziffer 1 genannten Fachrichtung bzw. Fachrichtung mit geeignetem Ausbildungsschwerpunkt (entsprechende Nachweise, z.B. Diplom, sind in Kopie beizufügen)
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer in § 21 Energiespar-Verordnung (EnEV) 2009 Absatz 1, Ziffer 1 genannten Fachrichtung bzw. Fachrichtung mit geeignetem Ausbildungsschwerpunkt (entsprechende Nachweise, z.B. Diplom, sind in Kopie beizufügen)
- 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Gebäudeenergieeffizienz. Für den Projektleiter: davon mind. ein Jahr als Projektleiter.
Des Weiteren muss der genannte vorgesehene Projektleiter und sein Stellvertreter jeweils an mindestens zwei der im Teil B der Vergabeunterlagen unter Ziffer 1.4.3 genannten Referenzen beteiligt gewesen sein.
Vergleichbare Leistungen: Es ist mindestens eine Referenz für jede der sechs Leistungen separat anzugeben. Der Abschluss der Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2010 liegen. Des Weiteren muss der im Kurzlebenslauf genannte vorgesehene Projektleiter und sein Stellvertreter jeweils an zwei der genannten Referenzen beteiligt gewesen sein.
Vergleichbare Leistungen: Es ist mindestens eine Referenz für jede der sechs Leistungen separat anzugeben. Der Abschluss der Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2010 liegen. Des Weiteren muss der im Kurzlebenslauf genannte vorgesehene Projektleiter und sein Stellvertreter jeweils an zwei der genannten Referenzen beteiligt gewesen sein.
Um der KfW die Überprüfung der Vergleichbarkeit der angegebenen Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die in den Vergabeunterlagen, Teil B enthaltenen Tabellen zwingend vollständig auszufüllen (Angaben zur Beschreibung der erbrachten Leistung, Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeiscnaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient), Auftraggeber (mit Adresse), Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer), Leistungsvolumen der erbrachten Leistung (Zeitraum), beteiligter Projektleiter/ stellvertretender Projektleiter (gemäß Kurzprofil, soweit zutreffend).
Um der KfW die Überprüfung der Vergleichbarkeit der angegebenen Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die in den Vergabeunterlagen, Teil B enthaltenen Tabellen zwingend vollständig auszufüllen (Angaben zur Beschreibung der erbrachten Leistung, Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeiscnaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient), Auftraggeber (mit Adresse), Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer), Leistungsvolumen der erbrachten Leistung (Zeitraum), beteiligter Projektleiter/ stellvertretender Projektleiter (gemäß Kurzprofil, soweit zutreffend).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gem. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2 VOL/A).
Bei Bietergemeinschaften sind die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Bietergemeinschaften sind die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben; hierzu ist das Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 1) zu benutzen. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben; hierzu ist das Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 1) zu benutzen. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen.
Die Bietergemeinschaft erklärt,
- dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
- aus welchen Mitgliedern sie besteht;
- wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-15 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit. Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit. Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 01.08.2013 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Allgemeine Hinweise:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen
ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang
dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung
von Art und Umfang dieser Leistungen soll in den Vergabeunterlagen, Teil B
Ziffer 3 entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen
aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen)
erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf
Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen
auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen.
Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis
der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn
der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage
kommt. In diesem Fall sind die verlangten informationen innerhalb
einer von der KfW zu bestimmenden Frist - die ggf. nur wenige
Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit
und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen
möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem
Angebot
- die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
- den Nachweise zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel
bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer
Verpflichtungserklärung der Unternehmen in der sich dieser unwiderruflich
verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung
zu stellen) und
- die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster aus den Vergabeunterlagen, Teil B, Anlage 2 geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich
der Bieter zum Nachweise seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde
bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten
Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen zum Nachunternehmereinsatz bereits mit dem Angebot einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Villemomblerstraße 76 53123 Bonn Deutschland
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Quelle: OJS 2013/S 127-218308 (2013-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 6974314223 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-30 📅
Name: Deutsche Energie Agentur GmbH
Postanschrift: Chausseestr. 128a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3