Koordination, Durchführung und Auswertung von bundesweiten Vor-Ort-Kontrollen für die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Auf Basis der Rahmenvereinbarung erfolgen Einzelabrufe der benötigten Leistungen. Das Auftragsvolumen kann in Abhängigkeit des jährlich von der KfW neu festgelegten Stichprobenumfangs und Zusagevolumens sowie der Verfügbarkeit eigener KfW-Mitarbeiter für die Bearbeitung schwanken. Die KfW wird den Umfang der Vor-Ort-Kontrollen jährlich neu festlegen. Für das Jahr 2013 ist die Durchführung von ca. 420 Vor-Ort-Kontrollen geplant. Dabei sollen sowohl Sanierungs- als auch Neubauprojekte sowie Einzelmaßnahmen untersucht werden. Eine genaue Festlegung der Anzahl und Zusammensetzung der Projekte zur Vor-Ort-Kontrolle erfolgt nach Zuschlagserteilung.
Für die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen dürfen nur Personen eingesetzt werden, die jede der folgenden Anforderungen erfüllen:
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer in §21 Energieeinspar-Verordnung (EnEV) Absatz 1, Ziffer 1 genannten Fachrichtung bzw. Fachrichtung mit geeignetem Ausbildungsschwerpunkt
- 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wohngebäudebereich
- gültiger Eintrag in die Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2) Jahre. Die Rahmenvereinbarung kommt zustande mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die...”
Menge oder Umfang
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2) Jahre. Die Rahmenvereinbarung kommt zustande mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal (2) mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zugehen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974319176📞
Fax: +49 6974312944 📠