Abschluss einer Rahmenvereinbarung im engeren Sinne mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Lieferung von Tiefentreibkörpern (Floats) für die Jahre 2014-2017
Seit Januar 2008 ist das BSH für den operationellen Betrieb des deutschen ARGO-Beitrags zuständig. Um den Vorgaben des internationalen ARGO-Programms bezüglich der Flächendichte zu entsprechen und den deutschen Verpflichtungen nachzukommen, müssen pro Jahr neue Floats ausgesetzt werden, sodass der Sollbestand von 200 deutschen Floats in Zukunft erhalten bleibt. Diese Anzahl stellt eine sachgerechte Zustandsbeschreibung in dem vom BSH zu überwachenden Seegebiet sicher. Wie viele Floats pro Jahr tatsächlich beschafft werden, hängt sowohl von der Mittelzuweisung für das deutsche ARGO-Programm, als auch von der Funktionalität des bestehenden Netzes ab. Es werden zunächst 5 Teilnehmer an dieser Rahmenvereinbarung gesucht. Diese werden im Verlauf der jeweils stattfindenden Mini-Wettbewerbe stets zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermessungstechnische, hydrografische, ozeanografische und hydrologische Instrumente und Geräte
Menge oder Umfang:
Pro Jahr stehen bei erfolgter Mittelzuweisung durch den Projektträger ca. 500 000 EUR zur Verfügung. Diese Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel. Sollten die nötigen Mittel dem BSH nicht zugewiesen werden, so wird die Ausschreibung aufgehoben.
Pro Jahr stehen bei erfolgter Mittelzuweisung durch den Projektträger ca. 500 000 EUR zur Verfügung. Diese Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel. Sollten die nötigen Mittel dem BSH nicht zugewiesen werden, so wird die Ausschreibung aufgehoben.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsh.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bsh.de📧
(1)Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 (0)228-99610-1234 zu erreichen ist. Der telefonische Support ersetzt keine Rechtsberatung!
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen
müssen, damit diese zeitnahm beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden. Es gilt die Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" – Ausgabe 2009 - (idF der Bekanntmachung vom 19.02.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010), ohne dass diese Vertragsbestandteil sind.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Es gilt deutsches Recht.
(1)Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 (0)228-99610-1234 zu erreichen ist. Der telefonische Support ersetzt keine Rechtsberatung!
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen
müssen, damit diese zeitnahm beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden. Es gilt die Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" – Ausgabe 2009 - (idF der Bekanntmachung vom 19.02.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010), ohne dass diese Vertragsbestandteil sind.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seit Januar 2008 ist das BSH für den operationellen Betrieb des deutschen ARGO-Beitrags zuständig. Um den Vorgaben des internationalen ARGO-Programms bezüglich der Flächendichte zu entsprechen und den deutschen Verpflichtungen nachzukommen, müssen pro Jahr neue Floats ausgesetzt werden, sodass der Sollbestand von 200 deutschen Floats in Zukunft erhalten bleibt. Diese Anzahl stellt eine sachgerechte Zustandsbeschreibung in dem vom BSH zu überwachenden Seegebiet sicher. Wie viele Floats pro Jahr tatsächlich beschafft werden, hängt sowohl von der Mittelzuweisung für das deutsche ARGO-Programm, als auch von der Funktionalität des bestehenden Netzes ab.
Seit Januar 2008 ist das BSH für den operationellen Betrieb des deutschen ARGO-Beitrags zuständig. Um den Vorgaben des internationalen ARGO-Programms bezüglich der Flächendichte zu entsprechen und den deutschen Verpflichtungen nachzukommen, müssen pro Jahr neue Floats ausgesetzt werden, sodass der Sollbestand von 200 deutschen Floats in Zukunft erhalten bleibt. Diese Anzahl stellt eine sachgerechte Zustandsbeschreibung in dem vom BSH zu überwachenden Seegebiet sicher. Wie viele Floats pro Jahr tatsächlich beschafft werden, hängt sowohl von der Mittelzuweisung für das deutsche ARGO-Programm, als auch von der Funktionalität des bestehenden Netzes ab.
Es werden zunächst 5 Teilnehmer an dieser Rahmenvereinbarung gesucht. Diese werden im Verlauf der jeweils stattfindenden Mini-Wettbewerbe stets zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Referenznummer: 014/RV2-Floats/2013-M22/Z1160
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Weltweit. Daher werden die Lieferorte den Teilnehmern im jeweils durchzuführenden Mini-Wettbewerb bekannt gegeben. Der NUTS-Code wird auf den Standort des BSH festgelegt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Folgenden werden die Eignungskriterien analog der Beschreibung der Leistung dieser Ausschreibung wiedergegeben. Es handelt sich bei den Punkten E.1 bis E.8 um Ausschlusskriterien, die erfüllt werden müssen. Durch Unterschrift bzw. Signatur der Beschreibung der Leistung gibt der Bieter eine entsprechende Willenserklärung ab.
Im Folgenden werden die Eignungskriterien analog der Beschreibung der Leistung dieser Ausschreibung wiedergegeben. Es handelt sich bei den Punkten E.1 bis E.8 um Ausschlusskriterien, die erfüllt werden müssen. Durch Unterschrift bzw. Signatur der Beschreibung der Leistung gibt der Bieter eine entsprechende Willenserklärung ab.
E.1: Das Unternehmen muss in der Lage, bis zu 40 Stück Tiefentreibkörper pro Jahr zu liefern.
E.2: Es ist bekannt, dass im Falle der Nutzung von Lithium Batterien auch die Besonderheiten des Transports durch den Teilnehmer gewährleistet sein müssen. Dies bezieht sich insbesondere auf eventuelle Gefahrgut-Deklarierungen und die entsprechenden Zoll- bzw. Abfertigungsformalitäten bei der Lieferung. Bestätigen Sie die Kenntnis davon in der Beschreibung der Leistung durch Unterschrift/Signatur.
E.2: Es ist bekannt, dass im Falle der Nutzung von Lithium Batterien auch die Besonderheiten des Transports durch den Teilnehmer gewährleistet sein müssen. Dies bezieht sich insbesondere auf eventuelle Gefahrgut-Deklarierungen und die entsprechenden Zoll- bzw. Abfertigungsformalitäten bei der Lieferung. Bestätigen Sie die Kenntnis davon in der Beschreibung der Leistung durch Unterschrift/Signatur.
E.3: Es muss dem Bieter möglich sein, Teillieferungen von unterschiedlichen Stückzahlen – jedoch maximal 12 Floats bei einer Bestellung – zu beliebigen Lieferorten weltweit durchzuführen.
E.4: Die Transporte und Zollformalitäten werden durch den Auftragnehmer abgewickelt.
Hinweis: Lieferorte sind zur Zeit der Ausschreibung noch nicht bekannt, Frachtkosten an die Lieferorte und sonstige Kosten müssen bei Auftragserteilung separat aufgeführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
E.5: Angabe der Jahresumsätze Ihres Unternehmens aus den Jahren 2010, 2011und 2012
E.6: Abgabe einer Erklärung, dass bei Vertragsschluss eine Haftpflichtversicherung vorgelegt wird.
Mindeststandards:
- Der Jahresumsatz muss über 1 000 000 EUR liegen.
- Versicherte Summe: Mindestens 5 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
E.7: Angabe von Referenzaufträgen
E.8: Erklärung der Gesetzestreue auf Basis der Selbstauskunft nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A.
Mindeststandards: - Mindestens drei Referenzaufträge
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine Kautionen gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Es wird keine Rechtsform vorgeschrieben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Neben den unter Nr. III.2 ff. genannten acht Eignungskriterien sind für diese Ausschreibung noch zusätzliche auftragsgegenstandsbezogene Ausschlusskriterien festgelet worden. Diese sind unterschieden worden nach Allgemeinen Ausschlusskriterien (A.x) und speziellen Ausschlusskriterien (S.x). Es handelt sich bei diesen Punkten um Ausschlusskriterien, die erfüllt werden müssen. Durch Unterschrift bzw. Signatur der Beschreibung der Leistung gibt der Bieter eine entsprechende Willenserklärung ab.
Neben den unter Nr. III.2 ff. genannten acht Eignungskriterien sind für diese Ausschreibung noch zusätzliche auftragsgegenstandsbezogene Ausschlusskriterien festgelet worden. Diese sind unterschieden worden nach Allgemeinen Ausschlusskriterien (A.x) und speziellen Ausschlusskriterien (S.x). Es handelt sich bei diesen Punkten um Ausschlusskriterien, die erfüllt werden müssen. Durch Unterschrift bzw. Signatur der Beschreibung der Leistung gibt der Bieter eine entsprechende Willenserklärung ab.
A.1: Vertragsabschluss. Um am späteren Wettbewerb teilnehmen zu können, ist es zwingend erforderlich für den Bieter, die beigefügte Mehrfach Rahmenvereinbarung im engeren Sinne zur Lieferung von Floats für die Jahre 2014 bis 2017 zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen.
A.1: Vertragsabschluss. Um am späteren Wettbewerb teilnehmen zu können, ist es zwingend erforderlich für den Bieter, die beigefügte Mehrfach Rahmenvereinbarung im engeren Sinne zur Lieferung von Floats für die Jahre 2014 bis 2017 zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen.
A.2: Es müssen pro Teillieferung Bedienungsanleitungen, Werkzeug und Datenblätter beigefügt werden, sodass die Inbetriebnahme der Floats grundsätzlich von "jedem" Nichtfachmann durchgeführt werden kann. Bei Teillieferungen bis zu fünf Floats ist ein Satz Werkzeug ausreichend, bei Teillieferungen von mehr als fünf Floats werden nach Absprache zwei bis drei Sätze Werkzeug benötigt.
A.2: Es müssen pro Teillieferung Bedienungsanleitungen, Werkzeug und Datenblätter beigefügt werden, sodass die Inbetriebnahme der Floats grundsätzlich von "jedem" Nichtfachmann durchgeführt werden kann. Bei Teillieferungen bis zu fünf Floats ist ein Satz Werkzeug ausreichend, bei Teillieferungen von mehr als fünf Floats werden nach Absprache zwei bis drei Sätze Werkzeug benötigt.
S.1: Die Einhaltung von mindestens 60 Tiefenstufen bei einer Profiltiefe von mindestens 2000m ist Voraussetzung.
S.2: Robustes technisches Design für langjährigen wartungsfreien Einsatz.
S.3: Externes User Interface für Testzwecke vor dem Auslegen der Geräte.
S.4: "State-of-the-art" CTD, Temperatur-, Leitfähigkeits- und Drucksensoren (Genauigkeit +/- 0.002 Grad C., +/- 0.005 psu äquivalent, +/- 2.4dbar).
S.5: Eigenerklärung darüber, dass Eichkoeffizienten der CTD als Nachweis des Herstellers bei Lieferung der Floats eingereicht werden.
S.6: Antifoulingschutz muss vorhanden sein.
S.7: Gepumpte CTD ist zwingend erforderlich.
S.8: Für die Floats muss die Datenübertragung und Plattformortung per Satellit gewährleistet sein.
S.9: Zugelassene Übertragungseinrichtung inkl. Antenne für Datenübertragung und Plattformortung entweder an/durch System ARGOS oder über IRIDIUM mit GPS-Position.
S.10: Option für Entkopplung der Drift- und Maximaltiefe erforderlich.
S.11: Ballastierung für den Einsatz in beliebigen Regionen des Weltozeans durch den Hersteller erforderlich.
S.12: Geringes Gewicht für flexible Auslegung von verschiedenen Plattformen (z.B. Forschungsschiffen, Frachtern und ggf. Flugzeugen), daher max. 34 kg im einsatzbereiten Zustand.
S.13: Erste Profilmessung innerhalb von 24 h nach Auslegen jedes Floats in den Ozean für Kalibrationszwecke.
S.14: Einfache und zuverlässige Handhabung der Aktivierung des Tiefendrifters. Aktivierung des Tiefendrifters z. B. per Magnetschalter auch durch "Nichtfachleute".
S.15: Festlegung der Voreinstellung der Missionsparameter durch den Auftraggeber, Einstellung der Missionsparameter durch den Auftragnehmer. Übergabe eines Datenblatts der voreingestellten Missionsparameter an den Auftraggeber.
S.16: Übertragung hinreichender technischer Parameter zur Kontrolle und Überwachung der Mission und Floatoperation.
S.17: Änderung des Datenformats nur in Absprache mit dem Auftraggeber.
S.18: Eine Reaktionszeit zu technischem Service und Support von maximal einem Werktag muss gewährleistet sein.
S.19: Zum Nachweis des dauerhaften zuverlässigen Betriebs über mindestens 120 Profile werden beispielhafte Ausdrucke von Argos, IRIDIUM- oder Coriolis Profilen, die Angabe entsprechender WMO-Nummern oder vergleichbare Nachweise gefordert.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-16 📅
Öffnungsort: Hamburg
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-22 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 014/RV2-Floats/2013-M22/Z1160
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 38-060052
Zusätzliche Informationen
(1)Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 (0)228-99610-1234 zu erreichen ist. Der telefonische Support ersetzt keine Rechtsberatung!
(1)Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 (0)228-99610-1234 zu erreichen ist. Der telefonische Support ersetzt keine Rechtsberatung!
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen
müssen, damit diese zeitnahm beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden. Es gilt die Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" – Ausgabe 2009 - (idF der Bekanntmachung vom 19.02.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010), ohne dass diese Vertragsbestandteil sind.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" – Ausgabe 2009 - (idF der Bekanntmachung vom 19.02.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010), ohne dass diese Vertragsbestandteil sind.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 117-199497 (2013-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Der telefonische Support ersetzt keine Rechtsberatung!
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen
müssen, damit diese zeitnahm beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden. Es gilt die Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" – Ausgabe 2009 - (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010), ohne dass diese Vertragsbestandteil sind.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Es gilt deutsches Recht.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Der telefonische Support ersetzt keine Rechtsberatung!
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen
müssen, damit diese zeitnahm beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden. Es gilt die Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A, Abschnitt 2 der VOL "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" – Ausgabe 2009 - (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) - EG – (Ausgabe 09/2010), ohne dass diese Vertragsbestandteil sind.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Es gilt deutsches Recht.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis nach Erfüllung der Eignungs. bzw. Ausschlusskriterien (100)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-02 📅
Name: NKE Instrumentation
Postanschrift: Rue Gutenberg, ZI Kerandré
Postort: Hennebont
Postleitzahl: 56700
Land: Frankreich 🇫🇷
E-Mail: info.instrumentation@nke.fr📧
Internetadresse: www.nke.fr🌏
2️⃣
Name: Nautilus Marine Service GmbH
Postanschrift: Alter Postweg 24
Postort: Buxtehude
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@nautilus-gmbh.com📧
3️⃣
Name: J. Bornhöft Industriegeräte GmbH
Postanschrift: Wellseedamm 3
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24145
E-Mail: info@bornhoeft.de📧
Internetadresse: www.bornhoeft.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2013/S 170-294718 (2013-09-02)