Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erweiterung und den Ausbau einer Web-Applikation zur Unterstützung von Rabattberechnungen („Cockpit“) für bundesweite und regionale Rabattverträge
Der AOK-Bundesverband unterstützt die Landes-AOKs bei der Umsetzung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Zu den Aufgaben zählt die zentrale Berechnung und Analyse von Rabattbeträgen für bundesweite gebietslosbezogene Verträge über Generika und Insuline sowie entsprechende regionale Verträge. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung bereits bestehender Funktionen und der Ausbau einer Web-Applikation zur Unterstützung der Rabattberechnungen („Cockpit“) und die Unterstützung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Programmmodule für die Berechnung bundesweiter und regionaler Rabattverträge. Die Beschreibung und Umsetzung der Web-Applikation ist modulbasiert. Dabei wird die Priorisierung und die Realisierung der Module in Abhängigkeit von gesetzlichen Vorgaben oder Änderungen und von der Quantität der von den AOKs abgeschlossenen Rabattverträge festgelegt. Die einzelnen Module werden en bloc konzipiert und umgesetzt. Erst nach Abnahme eines Modules durch den Auftraggeber wird mit der Bearbeitung eines weiteren begonnen. Gegebenenfalls können im Projektverlauf auch neue, ergänzende Module definiert werden. Die aktuelle Version der Web-Applikation „Cockpit“ umfasst drei Module: Modul Vertragspflege zum Verwalten bestehender und zur Aufnahme neuer Rabattverträge, Modul Datenfüllstand zur Einschätzung der Vollständigkeit der erhaltenen Verordnungsdaten und Modul Prozesskontrolle zur Nachverfolgung der Aktivitäten im Rahmen der Rabattberechnung. Im weiteren Projektverlauf sind zur Zeit folgende Module geplant: Modul Vertragskontrolle zur Einsicht der Rabattergebnisse (je Region, je Hersteller, je Vertrag) und zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Rabattverträge, Modul Verhandlungsunterstützung für die Verhandler der AOKs, u. a. zur Potenzialanalyse, Modul Ergebnisprüfung in Form einer Qualitätskontrolle und (im Cockpit eingebundenes) Modul Berechnung der Rabattvolumina der einzelnen Rabattverträge und Übergabe der Ergebnisse an die interne Rechnungslegungsschnittstelle. Die bestehende Version der Web-Applikation Cockpit ist realisiert mit dem Framework Apache Wicket unter Nutzung von Apache Tomcat, Java, JQGrid, JavaScript, HTML und CSS. Der Zugriff erfolgt per https, die Authentifizierung über einen separaten Domain Controller. Die Daten der Rabattverträge, der Verordnungen und der Berechnungsergebnisse liegen in einem Datenbanksystem. Das verwendete DBMS ist Oracle und z. T. MySQL. Die Skripte der Berechnung der Rabattverträge sind umgesetzt in den Programmiersprachen Perl (z. T. als objektorientiertes Perl mit Verwendung von MooseX) und SQL. Die Berechnungsergebnisse werden in Form mehrerer Excel-Mappen zur Rechnungslegung ausgegeben. Aufträge erfolgen in unregelmäßigen Abständen abhängig von Anwenderwünschen oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Zuweilen kann eine sehr schnelle Umsetzung einzelner Featurewünsche notwendig sein. Ausgehend von konkreten Featurewünschen soll deren Machbarkeit jeweils von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam abgeschätzt und der einzuschlagende Weg ebenfalls gemeinsam diskutiert werden. Dabei erwarten wir einen agilen Softwareentwicklungsstil mit regelmäßigen Prototypen-Lieferungen und gemeinsamer kontinuierlicher Anpassung der Spezifikation.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeber ist der AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link www.aok-business.de/ausschreibungen abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Programmierung Rabattberechnung“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 30.9.2013, 7.30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
— AOK-Bundesverband GbR,
— Zentrale Vergabestelle,
— Frau Silke Beckmann,
— Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „Programmierung Rabattberechnung für den AOK-Bundesverband“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an den unter I.1) genannten Ansprechpartner der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis (6) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3) (1) sowie (7) bis (11) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft übernommen hat.
(8) Allgemeiner Hinweis für den Einsatz von Unterauftragnehmern:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Die Eigenerklärungen gemäß Ziffer III.2.3) (10) und (11) sind für jeden Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Nachweise gemäß Ziffer III.2.3) (7)-(9) zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit sind für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen, der personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen wird.
Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(1) Auftraggeber ist der AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link www.aok-business.de/ausschreibungen abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Programmierung Rabattberechnung“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 30.9.2013, 7.30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „Programmierung Rabattberechnung für den AOK-Bundesverband“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an den unter I.1) genannten Ansprechpartner der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis (6) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3) (1) sowie (7) bis (11) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft übernommen hat.
(8) Allgemeiner Hinweis für den Einsatz von Unterauftragnehmern:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Die Eigenerklärungen gemäß Ziffer III.2.3) (10) und (11) sind für jeden Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Nachweise gemäß Ziffer III.2.3) (7)-(9) zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit sind für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen, der personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen wird.
Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband unterstützt die Landes-AOKs bei der Umsetzung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Zu den Aufgaben zählt die zentrale Berechnung und Analyse von Rabattbeträgen für bundesweite gebietslosbezogene Verträge über Generika und Insuline sowie entsprechende regionale Verträge.
Der AOK-Bundesverband unterstützt die Landes-AOKs bei der Umsetzung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Zu den Aufgaben zählt die zentrale Berechnung und Analyse von Rabattbeträgen für bundesweite gebietslosbezogene Verträge über Generika und Insuline sowie entsprechende regionale Verträge.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung bereits bestehender Funktionen und der Ausbau einer Web-Applikation zur Unterstützung der Rabattberechnungen („Cockpit“) und die Unterstützung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Programmmodule für die Berechnung bundesweiter und regionaler Rabattverträge.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung bereits bestehender Funktionen und der Ausbau einer Web-Applikation zur Unterstützung der Rabattberechnungen („Cockpit“) und die Unterstützung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Programmmodule für die Berechnung bundesweiter und regionaler Rabattverträge.
Die Beschreibung und Umsetzung der Web-Applikation ist modulbasiert. Dabei wird die Priorisierung und die Realisierung der Module in Abhängigkeit von gesetzlichen Vorgaben oder Änderungen und von der Quantität der von den AOKs abgeschlossenen Rabattverträge festgelegt. Die einzelnen Module werden en bloc konzipiert und umgesetzt. Erst nach Abnahme eines Modules durch den Auftraggeber wird mit der Bearbeitung eines weiteren begonnen. Gegebenenfalls können im Projektverlauf auch neue, ergänzende Module definiert werden.
Die Beschreibung und Umsetzung der Web-Applikation ist modulbasiert. Dabei wird die Priorisierung und die Realisierung der Module in Abhängigkeit von gesetzlichen Vorgaben oder Änderungen und von der Quantität der von den AOKs abgeschlossenen Rabattverträge festgelegt. Die einzelnen Module werden en bloc konzipiert und umgesetzt. Erst nach Abnahme eines Modules durch den Auftraggeber wird mit der Bearbeitung eines weiteren begonnen. Gegebenenfalls können im Projektverlauf auch neue, ergänzende Module definiert werden.
Die aktuelle Version der Web-Applikation „Cockpit“ umfasst drei Module: Modul Vertragspflege zum Verwalten bestehender und zur Aufnahme neuer Rabattverträge, Modul Datenfüllstand zur Einschätzung der Vollständigkeit der erhaltenen Verordnungsdaten und Modul Prozesskontrolle zur Nachverfolgung der Aktivitäten im Rahmen der Rabattberechnung.
Die aktuelle Version der Web-Applikation „Cockpit“ umfasst drei Module: Modul Vertragspflege zum Verwalten bestehender und zur Aufnahme neuer Rabattverträge, Modul Datenfüllstand zur Einschätzung der Vollständigkeit der erhaltenen Verordnungsdaten und Modul Prozesskontrolle zur Nachverfolgung der Aktivitäten im Rahmen der Rabattberechnung.
Im weiteren Projektverlauf sind zur Zeit folgende Module geplant: Modul Vertragskontrolle zur Einsicht der Rabattergebnisse (je Region, je Hersteller, je Vertrag) und zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Rabattverträge, Modul Verhandlungsunterstützung für die Verhandler der AOKs, u. a. zur Potenzialanalyse, Modul Ergebnisprüfung in Form einer Qualitätskontrolle und (im Cockpit eingebundenes) Modul Berechnung der Rabattvolumina der einzelnen Rabattverträge und Übergabe der Ergebnisse an die interne Rechnungslegungsschnittstelle.
Im weiteren Projektverlauf sind zur Zeit folgende Module geplant: Modul Vertragskontrolle zur Einsicht der Rabattergebnisse (je Region, je Hersteller, je Vertrag) und zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Rabattverträge, Modul Verhandlungsunterstützung für die Verhandler der AOKs, u. a. zur Potenzialanalyse, Modul Ergebnisprüfung in Form einer Qualitätskontrolle und (im Cockpit eingebundenes) Modul Berechnung der Rabattvolumina der einzelnen Rabattverträge und Übergabe der Ergebnisse an die interne Rechnungslegungsschnittstelle.
Die bestehende Version der Web-Applikation Cockpit ist realisiert mit dem Framework Apache Wicket unter Nutzung von Apache Tomcat, Java, JQGrid, JavaScript, HTML und CSS. Der Zugriff erfolgt per https, die Authentifizierung über einen separaten Domain Controller. Die Daten der Rabattverträge, der Verordnungen und der Berechnungsergebnisse liegen in einem Datenbanksystem. Das verwendete DBMS ist Oracle und z. T. MySQL. Die Skripte der Berechnung der Rabattverträge sind umgesetzt in den Programmiersprachen Perl (z. T. als objektorientiertes Perl mit Verwendung von MooseX) und SQL. Die Berechnungsergebnisse werden in Form mehrerer Excel-Mappen zur Rechnungslegung ausgegeben.
Die bestehende Version der Web-Applikation Cockpit ist realisiert mit dem Framework Apache Wicket unter Nutzung von Apache Tomcat, Java, JQGrid, JavaScript, HTML und CSS. Der Zugriff erfolgt per https, die Authentifizierung über einen separaten Domain Controller. Die Daten der Rabattverträge, der Verordnungen und der Berechnungsergebnisse liegen in einem Datenbanksystem. Das verwendete DBMS ist Oracle und z. T. MySQL. Die Skripte der Berechnung der Rabattverträge sind umgesetzt in den Programmiersprachen Perl (z. T. als objektorientiertes Perl mit Verwendung von MooseX) und SQL. Die Berechnungsergebnisse werden in Form mehrerer Excel-Mappen zur Rechnungslegung ausgegeben.
Aufträge erfolgen in unregelmäßigen Abständen abhängig von Anwenderwünschen oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Zuweilen kann eine sehr schnelle Umsetzung einzelner Featurewünsche notwendig sein. Ausgehend von konkreten Featurewünschen soll deren Machbarkeit jeweils von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam abgeschätzt und der einzuschlagende Weg ebenfalls gemeinsam diskutiert werden. Dabei erwarten wir einen agilen Softwareentwicklungsstil mit regelmäßigen Prototypen-Lieferungen und gemeinsamer kontinuierlicher Anpassung der Spezifikation.
Aufträge erfolgen in unregelmäßigen Abständen abhängig von Anwenderwünschen oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Zuweilen kann eine sehr schnelle Umsetzung einzelner Featurewünsche notwendig sein. Ausgehend von konkreten Featurewünschen soll deren Machbarkeit jeweils von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam abgeschätzt und der einzuschlagende Weg ebenfalls gemeinsam diskutiert werden. Dabei erwarten wir einen agilen Softwareentwicklungsstil mit regelmäßigen Prototypen-Lieferungen und gemeinsamer kontinuierlicher Anpassung der Spezifikation.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils automatisch max. 2-mal um jeweils 1 weiteres Jahr, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis in Kopie über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister), in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) nicht älter als 12 Monate ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(1) Aktueller Nachweis in Kopie über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister), in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) nicht älter als 12 Monate ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(2) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A EG genannten Straftaten verurteilt worden ist und dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)-e) VOL/A EG genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
(2) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A EG genannten Straftaten verurteilt worden ist und dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)-e) VOL/A EG genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen:
— Personenschäden: mindestens 500 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 500 000 EUR,
— Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen mindestens 250 000 EUR.
Alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in vorgenannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese unverzüglich vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Unternehmensdarstellung:
(a) Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Angabe der Standorte, Liste verbundener Unternehmen im Sinne des Konzernrechts und strategischer Partner.
(b) Angabe der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter in Festanstellung und in freier Mitarbeit der letzten 3 Jahre.
(2) Vorlage von Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Referenzkunde) ausführlich zu beschreiben. Es ist jeweils mindestens eine Referenz aus den folgenden Bereichen vorzulegen:
(2) Vorlage von Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Referenzkunde) ausführlich zu beschreiben. Es ist jeweils mindestens eine Referenz aus den folgenden Bereichen vorzulegen:
1. Entwicklung datenbankbasierter Software mit Ausgabeschnittstelle nach MS-Excel. Dabei muss mindestens aus einer Referenz die Verwendung einer Oracle-Datenbank hervorgehen.
2. Analyse von großen Datenmengen.
3. Entwicklung von Web-Applikationen. Dabei muss mindestens aus einer Referenz die Verwendung von Apache Wicket erkennbar sein.
4. Anwenderdokumentation.
5. Agile Softwareentwicklung.
Aus mindestens einer der eingereichten Referenzen muss hervorgehen, dass der Bewerber Kenntnisse in Bezug auf die Berechnung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V sowie die Preisbildung bei Arzneimitteln und den Arzneimittel- und Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen hat.
Aus mindestens einer der eingereichten Referenzen muss hervorgehen, dass der Bewerber Kenntnisse in Bezug auf die Berechnung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V sowie die Preisbildung bei Arzneimitteln und den Arzneimittel- und Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen hat.
Die Referenzen der Bereiche 4 und 5 können mit bereits für die Bereiche 1-3 eingereichten Referenzen identisch sein.
(3) Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden darf. Es soll mindestens aus einem/-r Projektleiter/-in und einem/-r Softwareentwickler/-in bestehen.
Für das Personal des Kernteams sind folgende Nachweise (in Form von Lebensläufen/ Eigenerklärungen) zu erbringen:
(a) Darstellung der beruflichen Befähigung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie durchgeführter Referenzprojekte, die für den ausgeschriebenen Auftrag von Relevanz sind.
aa) Der Projektleiter des Projektteams muss über einen Hochschulabschluss im Bereich Informatik/Mathematik oder einen vergleichbaren Abschluss, Mitglieder des Teams müssen über einen qualifizierten Abschluss im Bereich Informatik/Anwendungsentwicklung verfügen.
aa) Der Projektleiter des Projektteams muss über einen Hochschulabschluss im Bereich Informatik/Mathematik oder einen vergleichbaren Abschluss, Mitglieder des Teams müssen über einen qualifizierten Abschluss im Bereich Informatik/Anwendungsentwicklung verfügen.
bb) Ferner muss das Personal über Berufserfahrung im Bereich der Softwareentwicklung verfügen.
cc) Kenntnisse in Bezug auf die Berechnung von Rabattverträgen nach §130a Abs. 8 SGB V sowie die Preisbildung bei Arzneimitteln und den Arzneimittel- und Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen sind für jedes Mitglied des Projektteams nachzuweisen.
(dd) Darstellung einer mehrjährigen praktischen Erfahrung mit Projekten im Dienstleistungsbereich, vorzugsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Gesundheitswesen oder in der privaten Versicherungswirtschaft.
Insbesondere in Bezug auf die Fachkunde der Mitglieder des Projektteams weist der Auftraggeber darauf hin, dass zum Nachweis der Fachkunde aussagekräftige Referenzen für die erfolgreiche Durchführung von vergleichbaren Projekten mit vergleichbarem Umfang beizubringen sind. Bewerber, die diese Referenzen nicht beibringen können, müssen davon ausgehen, aufgrund mangelnder Fachkunde von einer weiteren Bewertung ihres Angebots ausgeschlossen zu werden.
Insbesondere in Bezug auf die Fachkunde der Mitglieder des Projektteams weist der Auftraggeber darauf hin, dass zum Nachweis der Fachkunde aussagekräftige Referenzen für die erfolgreiche Durchführung von vergleichbaren Projekten mit vergleichbarem Umfang beizubringen sind. Bewerber, die diese Referenzen nicht beibringen können, müssen davon ausgehen, aufgrund mangelnder Fachkunde von einer weiteren Bewertung ihres Angebots ausgeschlossen zu werden.
(b) Darstellung der geplanten Aufgabenverteilung innerhalb des Teams und eines beispielhaften Arbeitsablaufs.
(c) Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb des Teams.
(4) Eigenerklärung, dass das für die zu erbringende Leistung einzusetzende Personal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
(5) Eigenerklärung zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz, dass mindestens ein Mitglied des Projektteams flexibel nach Absprache mit dem Auftraggeber an mindestens 3 Tagen/Woche über die gesamte Laufzeit des Vertrages vor Ort im AOK Bundesverband verfügbar sein wird.
(5) Eigenerklärung zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz, dass mindestens ein Mitglied des Projektteams flexibel nach Absprache mit dem Auftraggeber an mindestens 3 Tagen/Woche über die gesamte Laufzeit des Vertrages vor Ort im AOK Bundesverband verfügbar sein wird.
(6) Eigenerklärung, dass die nötige technische Ausstattung vorhanden ist, um die Software auf verschiedenen Browser-Plattformen und in verschiedenen Programmversionen gleichzeitig zu testen.
(7) Eigenerklärung des Bewerbers zum Datenschutzvertrag und zur Auftragsdatenverarbeitung entsprechend § 11 Abs. 5 BDSG bzw. § 80 Abs. 7 SGB X.
(8) Vorlage eines bestehenden Datenschutzkonzeptes/IT-Sicherheitskonzeptes oder des Datenschutzhandbuches oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und – soweit vorhanden – der Datenschutzauditierungen (Zertifikate).
(8) Vorlage eines bestehenden Datenschutzkonzeptes/IT-Sicherheitskonzeptes oder des Datenschutzhandbuches oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und – soweit vorhanden – der Datenschutzauditierungen (Zertifikate).
(9) Vorlage eines vom Bieter verwendeten Musters zur Verpflichtungserklärung nach § 5 BDSG sowie eines Datenschutzmerkblatts für die Mitarbeiter.
(10) Eigenerklärung, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit nicht gleichzeitig für Unternehmen im Bereich der pharmazeutischen Industrie, der Arzneimittelverordnungs-Abrechnung, der Apothekerschaft oder für Unternehmen in deren Auftrag tätig ist.
(10) Eigenerklärung, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit nicht gleichzeitig für Unternehmen im Bereich der pharmazeutischen Industrie, der Arzneimittelverordnungs-Abrechnung, der Apothekerschaft oder für Unternehmen in deren Auftrag tätig ist.
(11) Eigenerklärung, dass die Mitglieder des Projektteams während der Vertragslaufzeit nicht gleichzeitig für andere gesetzliche Krankenversicherungsunternehmen in vergleichbaren Projekten tätig sind.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vergabeverfahren und des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vergabeverfahren und des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Umsatz und durchschnittliche Mitarbeiterzahl) insgesamt 10 %.
2. Berufliche Befähigung/Qualifikation des vorgesehenen Teams insgesamt 40 %.
3. Referenzen insgesamt 50 %.
Für weitere Ausführungen wird auf die den Formblättern beiliegende Wertungsmatrix verwiesen. Der Auftragnehmer nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Für weitere Ausführungen wird auf die den Formblättern beiliegende Wertungsmatrix verwiesen. Der Auftragnehmer nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber ist der AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link www.aok-business.de/ausschreibungen abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link www.aok-business.de/ausschreibungen abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Programmierung Rabattberechnung“.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Programmierung Rabattberechnung“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 30.9.2013, 7.30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „Programmierung Rabattberechnung für den AOK-Bundesverband“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an den unter I.1) genannten Ansprechpartner der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „Programmierung Rabattberechnung für den AOK-Bundesverband“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an den unter I.1) genannten Ansprechpartner der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis (6) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3) (1) sowie (7) bis (11) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft übernommen hat.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis (6) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3) (1) sowie (7) bis (11) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft übernommen hat.
(8) Allgemeiner Hinweis für den Einsatz von Unterauftragnehmern:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Die Eigenerklärungen gemäß Ziffer III.2.3) (10) und (11) sind für jeden Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Nachweise gemäß Ziffer III.2.3) (7)-(9) zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit sind für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen, der personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen wird.
Die Eigenerklärungen gemäß Ziffer III.2.3) (10) und (11) sind für jeden Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Nachweise gemäß Ziffer III.2.3) (7)-(9) zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit sind für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen, der personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen wird.
Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations-undWartepflicht.
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 168-291849 (2013-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2013-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 245-427465
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 168-291849
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK-Bundesverband GbR.