Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Drogenschnelltests auf Urinbasis für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Wege des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Drogenschnelltests auf Urinbasis abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren. Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Bestellung. Aufgrund der Abrufmengen der Vorjahre ist jedoch anzunehmen, dass pro Vertragsjahr ca. 24.000 Drogenschnelltests auf Urinbasis aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Neben dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll der Auftragnehmer mit der Durchführung von zwei Multiplikatorenschulungen beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-05-24
|
Auftragsbekanntmachung
|
2013-06-25
|
Ergänzende Angaben
|
2013-06-27
|
Ergänzende Angaben
|
2013-10-11
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|