Abschluss einer wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Enoxaparin-Natrium
Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberinnen durch
Die Ausschreibung erfolgt bezogen auf den Wirkstoff Enoxaparin-Natrium (in der Bedeutung von § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V, nicht in der Bedeutung von § 4 Abs. 19 AMG) als Fertigspritze zur subkutanen Injektion bei Abgabe von Apotheken an den Versicherten. Nicht zum Beschaffungsbedarf gehören Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden. Gleiches gilt für Fertigarzneimittel, soweit sie in Apotheken vor Abgabe an den Verbraucher in Zubereitungen verarbeitet werden sowie für Fertigarzneimittel, die im Rahmen einer patientenindividuellen Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-11.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-12-11 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-02-10 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2013-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 243-422416
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-02-04 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-06-01 📅
Datum des Endes: 2015-05-31 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 243-422416 (2013-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 243-422416
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
1. Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der nachfolgend genannten Auftraggeberinnen durch.
2. Auftraggeberinnen sind:
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter;
AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, Herrn Olaf Woggan;
AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch;
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle;
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, hier vertreten durch das Mitglied des Vorstandes Herrn Matthias Mohrmann;
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Helmut Platzer;
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller;
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 A, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak.
3. Unterauftragnehmer: Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, insbesondere eines Auftragsherstellers i. S. des § 9 Arzneimittel und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), bedienen, so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Eigenerklärung zum Nachweis eigener und fremder Produktions-/ Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Arzneimittel) mitteilen und den Auftraggeberinnen ggf. auf Anforderung nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Zu den zu benennenden Unterauftragnehmern zählen
— die Auftragshersteller der Arzneimittel i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Herstellung des Wirkstoffs und Fertigstellung des Produktes; nicht jedoch Verpackung und Herstellung des Grundstoffs), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen sowie Lieferanten der Fertigarzneimittel (Großhändler aus dem EU-Ausland, welche den Bieter beliefern, eingeschlossen),
— nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker, pharmazeutische Großhändler (welche die deutschen Apotheken beliefern) sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i.S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Unterauftragnehmer sind („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG).
5. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig für die entsprechenden Fachlose ausgefüllt und mit den übrigen Angebotsunterlagen vorzulegen. Die unter Ziff. III.2.1. der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die unter Ziff. III.2.3. der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf den Teilbereich/die PZN zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Fachlos können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des (Geheim)-Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberinnen erbracht, sind alle betroffenen Angebote bezogen auf das betreffende Fachlos auszuschließen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung erfolgt bezogen auf den Wirkstoff Enoxaparin-Natrium (in der Bedeutung von § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V, nicht in der Bedeutung von § 4 Abs. 19 AMG) als Fertigspritze zur subkutanen Injektion bei Abgabe von Apotheken an den Versicherten. Nicht zum Beschaffungsbedarf gehören Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden. Gleiches gilt für Fertigarzneimittel, soweit sie in Apotheken vor Abgabe an den Verbraucher in Zubereitungen verarbeitet werden sowie für Fertigarzneimittel, die im Rahmen einer patientenindividuellen Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 1: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und AOK Bremen/ Bremerhaven (ca. 2,62 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik);Fachlos 1: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik);
Fachlos 1: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 1: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und AOK Bremen/ Bremerhaven (ca. 2,62 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 2: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Fachlos 2: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 1: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und AOK Bremen/ Bremerhaven (ca. 2,62 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 3: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Fachlos 3: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 1: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und AOK Bremen/ Bremerhaven (ca. 2,62 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 4: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
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Fachlos 4: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 1: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und AOK Bremen/ Bremerhaven (ca. 2,62 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 5: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Fachlos 5: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 1: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und AOK Bremen/ Bremerhaven (ca. 2,62 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 6: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Fachlos 6: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 2: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse (ca. 2,73 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik);Fachlos 1: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik);
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 2: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse (ca. 2,73 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 2: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 2: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse (ca. 2,73 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 3: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 2: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse (ca. 2,73 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 4: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 2: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse (ca. 2,73 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 5: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 2: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse (ca. 2,73 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 6: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 3: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse (ca. 0,69 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik);Fachlos 1: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik);
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 3: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse (ca. 0,69 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 2: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 3: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse (ca. 0,69 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 3: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 3: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse (ca. 0,69 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 4: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 3: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse (ca. 0,69 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 5: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 3: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse (ca. 0,69 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 6: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 4: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse (ca. 2,87 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik);Fachlos 1: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik);
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 4: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse (ca. 2,87 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 2: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 4: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse (ca. 2,87 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 3: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 4: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse (ca. 2,87 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 4: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 4: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse (ca. 2,87 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 5: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 4: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse (ca. 2,87 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 6: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 5: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (ca. 4,32 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik);Fachlos 1: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik);
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 5: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (ca. 4,32 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 2: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 5: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (ca. 4,32 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 3: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 5: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (ca. 4,32 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 4: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 5: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (ca. 4,32 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 5: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 5: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (ca. 4,32 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 6: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 6: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen (ca. 1,52 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik);Fachlos 1: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik);
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 6: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen (ca. 1,52 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 2: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 6: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen (ca. 1,52 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 3: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 6: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen (ca. 1,52 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 4: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 6: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen (ca. 1,52 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 5: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 6: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen (ca. 1,52 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 6: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse (ca. 1,76 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM…
… 6-Statistik);Fachlos 1: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
… 6-Statistik);
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 2
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse (ca. 1,76 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 2: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 3
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse (ca. 1,76 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 3: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 20 mg als Fertigspritze mit 0,2 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 4
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse (ca. 1,76 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 4: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N1 (mindestens 10 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 5
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse (ca. 1,76 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 5: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N2 (mindestens 20 Dosiereinheiten).
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7, Fachlos 6
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse (ca. 1,76 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2013 nach KM 6-Statistik);Fachlos 6: Enoxaparin-Natrium in der Wirkstärke 40 mg als Fertigspritze mit 0,4 ml Injektionslösung zur subkutanen Injektion, enthalten in einer Sammelpackung der Packungsgröße N3 (bis zu 50 Dosiereinheiten).
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Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG.
(2) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.7.2013); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/ Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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(1) Eigenerklärung, dass der/ die Bieter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns jeweils Produkte in der ausgeschriebenen Packungsgröße und Wirkstärke in Vertrieb haben wird/ werden.
(2) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die der pharmazeutische Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
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a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
c. Darreichungsform,
d. Wirkstoff,
e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
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(3) für jede angebotene Fachlos-Gebietslos-Kombination Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktions-/Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Arzneimittel für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel gemäß § 7 Abs. 3 lit. b VOL/A.
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(4) Erklärung mit den für den Vertrieb auf dem deutschen Markt verbindlichen Preisangaben im Falle der Bewerbung mit zum Stichtag (15.11.2013) nicht in der großen deutschen Spezialitäten-Taxe gelisteten und als aktiv gekennzeichneten Arzneimitteln.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-02-04 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-06-01 📅
Datum des Endes: 2015-05-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der nachfolgend genannten Auftraggeberinnen durch.
2. Auftraggeberinnen sind:
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter;
AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, Herrn Olaf Woggan;
AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch;
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle;
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, hier vertreten durch das Mitglied des Vorstandes Herrn Matthias Mohrmann;
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Helmut Platzer;
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller;
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 A, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak.
3. Unterauftragnehmer: Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, insbesondere eines Auftragsherstellers i. S. des § 9 Arzneimittel und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), bedienen, so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Eigenerklärung zum Nachweis eigener und fremder Produktions-/ Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Arzneimittel) mitteilen und den Auftraggeberinnen ggf. auf Anforderung nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
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Zu den zu benennenden Unterauftragnehmern zählen
— die Auftragshersteller der Arzneimittel i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Herstellung des Wirkstoffs und Fertigstellung des Produktes; nicht jedoch Verpackung und Herstellung des Grundstoffs), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen sowie Lieferanten der Fertigarzneimittel (Großhändler aus dem EU-Ausland, welche den Bieter beliefern, eingeschlossen),
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— nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker, pharmazeutische Großhändler (welche die deutschen Apotheken beliefern) sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i.S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Unterauftragnehmer sind („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG).
5. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig für die entsprechenden Fachlose ausgefüllt und mit den übrigen Angebotsunterlagen vorzulegen. Die unter Ziff. III.2.1. der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die unter Ziff. III.2.3. der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf den Teilbereich/die PZN zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Fachlos können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des (Geheim)-Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberinnen erbracht, sind alle betroffenen Angebote bezogen auf das betreffende Fachlos auszuschließen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich inTextform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
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Ergänzende Angaben (2014-02-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 031-049555
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 243-422416
ABl. S-Ausgabe: 31
Quelle: OJS 2014/S 031-049555 (2014-02-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 031-049555
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 243-422416
ABl. S-Ausgabe: 31
Quelle: OJS 2014/S 031-049555 (2014-02-10)
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