Abschluss eines Rahmenvertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus bis Grad 3

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch

Die AOK Nordwest schreibt einen Rahmenvertrag i. S. v. § 127 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus mit dem Anwendungsort Ganzkörper bis Grad 3 aus. Der Leistungserbringer versorgt während der Vertragslaufzeit die Versicherten der Auftraggeberin mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus im Pauschalsystem bis Dekubitus-Grad 3. Der Pauschalzeitraum beträgt 24 Monate nach der Auslieferung des Hilfsmittels an den Versicherten. Sollte eine Versorgung für einen längeren Zeitraum erforderlich sein, so kann der Auftragnehmer 2 Monate vor Ablauf des Pauschalzeitraums eine neue ärztliche Verordnung und – sofern vertraglich vorgesehen – einen Kostenvoranschlag einreichen. Der Leistungserbringer hat die Versorgung inklusive aller Dienst- und Serviceleistungen nach den Modalitäten dieser Ausschreibung bis zum Ende des genehmigten und abgerechneten Pauschalzeitraums sicherzustellen, auch wenn der nach der Ausschreibung geschlossene Vertrag durch Kündigung oder aus sonstigen Gründen endet.
Zum Leistungsumfang der Pauschalversorgung gehören insbesondere:
— das medizinisch erforderliche Hilfsmittel gegen Dekubitus auf der Basis der beim Versicherten vorliegenden Risikofaktoren und der individuellen Bedürfnisse grundsätzlich nach vertragsärztlicher Verordnung,
— individuelle Auswahl des für den Versicherten geeigneten Hilfsmittels und Beratung des Versicherten und/oder der betreuenden Person (ggf. Haus- oder Krankenhausbesuch) unter Verwendung des Erhebungsbogens zur Dekubitusversorgung,
— die Auslieferung, ggf. Montage und Inbetriebnahme im Bett und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels am nächsten, spätestens am übernächsten Werktag nach Auftragserteilung,
— eine eventuelle Nachbetreuung des Versicherten,
— eine 4 bis 5 Zentimeter hohe Auflage für das Pflegebett bzw. Einlegerahmen, wenn mit dem gelieferten Hilfsmittel die vorgeschriebene Seitengitterhöhe in Verbindung mit einer Standard-Matratze unterschritten wird,
— Reparaturen, Wartungen und sicherheitstechnische Überprüfung entsprechend den Herstellervorgaben,
— hygienische Aufbereitung nach Herstellervorgaben unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetzes,
— umgehende Rückholung des Hilfsmittels, wenn dieses vom Versicherten nicht mehr benötigt wird, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Kenntnisnahme des Rückholfalls,
— Ersatz-/Überbrückungsversorgung während Reparaturen,
— medizinisch erforderliche Umversorgungen innerhalb des Pauschalsystems,
— die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache,
— 24 Stunden Notdienst, auch an Sonn- und Feiertagen.
Die Lieferung der Hilfsmittel gegen Dekubitus muss den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der Auftragnehmer hat sich über den aktuellen Stand der Änderungen des Hilfsmittelverzeichnisses ständig informiert zu halten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-05.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-05 Auftragsbekanntmachung
2014-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge