Abschluss eines Rahmenvertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus bis Grad 3

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch

Die AOK Nordwest schreibt einen Rahmenvertrag i. S. v. § 127 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus mit dem Anwendungsort Ganzkörper bis Grad 3 aus. Der Leistungserbringer versorgt während der Vertragslaufzeit die Versicherten der Auftraggeberin mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus im Pauschalsystem bis Dekubitus-Grad 3. Der Pauschalzeitraum beträgt 24 Monate nach der Auslieferung des Hilfsmittels an den Versicherten. Sollte eine Versorgung für einen längeren Zeitraum erforderlich sein, so kann der Auftragnehmer 2 Monate vor Ablauf des Pauschalzeitraums eine neue ärztliche Verordnung und – sofern vertraglich vorgesehen – einen Kostenvoranschlag einreichen. Der Leistungserbringer hat die Versorgung inklusive aller Dienst- und Serviceleistungen nach den Modalitäten dieser Ausschreibung bis zum Ende des genehmigten und abgerechneten Pauschalzeitraums sicherzustellen, auch wenn der nach der Ausschreibung geschlossene Vertrag durch Kündigung oder aus sonstigen Gründen endet.
Zum Leistungsumfang der Pauschalversorgung gehören insbesondere:
— das medizinisch erforderliche Hilfsmittel gegen Dekubitus auf der Basis der beim Versicherten vorliegenden Risikofaktoren und der individuellen Bedürfnisse grundsätzlich nach vertragsärztlicher Verordnung,
— individuelle Auswahl des für den Versicherten geeigneten Hilfsmittels und Beratung des Versicherten und/oder der betreuenden Person (ggf. Haus- oder Krankenhausbesuch) unter Verwendung des Erhebungsbogens zur Dekubitusversorgung,
— die Auslieferung, ggf. Montage und Inbetriebnahme im Bett und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels am nächsten, spätestens am übernächsten Werktag nach Auftragserteilung,
— eine eventuelle Nachbetreuung des Versicherten,
— eine 4 bis 5 Zentimeter hohe Auflage für das Pflegebett bzw. Einlegerahmen, wenn mit dem gelieferten Hilfsmittel die vorgeschriebene Seitengitterhöhe in Verbindung mit einer Standard-Matratze unterschritten wird,
— Reparaturen, Wartungen und sicherheitstechnische Überprüfung entsprechend den Herstellervorgaben,
— hygienische Aufbereitung nach Herstellervorgaben unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetzes,
— umgehende Rückholung des Hilfsmittels, wenn dieses vom Versicherten nicht mehr benötigt wird, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Kenntnisnahme des Rückholfalls,
— Ersatz-/Überbrückungsversorgung während Reparaturen,
— medizinisch erforderliche Umversorgungen innerhalb des Pauschalsystems,
— die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache,
— 24 Stunden Notdienst, auch an Sonn- und Feiertagen.
Die Lieferung der Hilfsmittel gegen Dekubitus muss den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der Auftragnehmer hat sich über den aktuellen Stand der Änderungen des Hilfsmittelverzeichnisses ständig informiert zu halten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-05 Auftragsbekanntmachung
2014-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang ist im Vorfeld nicht genau ermittelbar, da dies von dem konkreten Bedarf der Versicherten abhängt. Auf Basis der Erfahrungswerten der Vergangenheit umfasst die Ausschreibung insgesamt über alle Lose ca. 4.874 Hilfsmittel gegen Dekubitus pro Jahr. Es handelt sich hierbei nicht um garantierte Abnahmemengen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 238-413470
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordwest - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund. 2. Interessierte Unternehmen können die Vergabeunterlagen unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunter laden. 3. Der Auftragsgegenstand ist in 6 Gebietslose aufgeteilt. Jeder Bieter kann ein Angebot aufbeliebig viele Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch nach höherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf höchstens zwei je Bieter limitiert (Zuschlagslimitierung). 4. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 GWB verstößt. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2011, Az. VII-Verg 35/11, wird hingewiesen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1., Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die Nachweise sind auch dann zu erbringen, wenn das Mitglied der Bietergemeinschaft an der Versorgung teilnimmt. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Los können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v. 23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberin erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf das betreffende Gebietslos auszuschließen. Verbundene Unternehmen werden gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11, zu beachten. 5. Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III. 2.3 der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Zuverlässigkeit und technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Wesentlich ist ein Auftragsteil immer dann, wenn der Unterauftragnehmer an der Versorgung teilnimmt. Zur Klarstellung: Nicht als Unterauftragnehmer zu benennen sind etwa Unternehmer, bei denen der Bieter oder ein von ihm Beauftragter die Hilfsmittel bezieht, oder Dritte, derer sich der Bieter oder ein von ihm Beauftragter lediglich als Logistikdienstleister (Lagerung, Fracht etc.) bedient. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung muss ebenfalls zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft). Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordwest schreibt einen Rahmenvertrag i. S. v. § 127 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus mit dem Anwendungsort Ganzkörper bis Grad 3 aus. Der Leistungserbringer versorgt während der Vertragslaufzeit die Versicherten der Auftraggeberin mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus im Pauschalsystem bis Dekubitus-Grad 3. Der Pauschalzeitraum beträgt 24 Monate nach der Auslieferung des Hilfsmittels an den Versicherten. Sollte eine Versorgung für einen längeren Zeitraum erforderlich sein, so kann der Auftragnehmer 2 Monate vor Ablauf des Pauschalzeitraums eine neue ärztliche Verordnung und – sofern vertraglich vorgesehen – einen Kostenvoranschlag einreichen. Der Leistungserbringer hat die Versorgung inklusive aller Dienst- und Serviceleistungen nach den Modalitäten dieser Ausschreibung bis zum Ende des genehmigten und abgerechneten Pauschalzeitraums sicherzustellen, auch wenn der nach der Ausschreibung geschlossene Vertrag durch Kündigung oder aus sonstigen Gründen endet.
Mehr anzeigen
Zum Leistungsumfang der Pauschalversorgung gehören insbesondere:
— das medizinisch erforderliche Hilfsmittel gegen Dekubitus auf der Basis der beim Versicherten vorliegenden Risikofaktoren und der individuellen Bedürfnisse grundsätzlich nach vertragsärztlicher Verordnung,
— individuelle Auswahl des für den Versicherten geeigneten Hilfsmittels und Beratung des Versicherten und/oder der betreuenden Person (ggf. Haus- oder Krankenhausbesuch) unter Verwendung des Erhebungsbogens zur Dekubitusversorgung,
— die Auslieferung, ggf. Montage und Inbetriebnahme im Bett und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels am nächsten, spätestens am übernächsten Werktag nach Auftragserteilung,
— eine eventuelle Nachbetreuung des Versicherten,
— eine 4 bis 5 Zentimeter hohe Auflage für das Pflegebett bzw. Einlegerahmen, wenn mit dem gelieferten Hilfsmittel die vorgeschriebene Seitengitterhöhe in Verbindung mit einer Standard-Matratze unterschritten wird,
— Reparaturen, Wartungen und sicherheitstechnische Überprüfung entsprechend den Herstellervorgaben,
— hygienische Aufbereitung nach Herstellervorgaben unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetzes,
— umgehende Rückholung des Hilfsmittels, wenn dieses vom Versicherten nicht mehr benötigt wird, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Kenntnisnahme des Rückholfalls,
— Ersatz-/Überbrückungsversorgung während Reparaturen,
— medizinisch erforderliche Umversorgungen innerhalb des Pauschalsystems,
— die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache,
— 24 Stunden Notdienst, auch an Sonn- und Feiertagen.
Die Lieferung der Hilfsmittel gegen Dekubitus muss den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der Auftragnehmer hat sich über den aktuellen Stand der Änderungen des Hilfsmittelverzeichnisses ständig informiert zu halten.
Mehr anzeigen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Münsterland
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus im Pauschalsystem bis Dekubitus-Grad 3.
Menge oder Umfang: Losgebiet 1 "Münsterland" umfasst die Regionen Münster, Recklinghausen und Steinfurt; weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Nördliches Schleswig-Holstein
Menge oder Umfang: Losgebiet 2 "Nördliches Schleswig-Holstein" umfasst die Postleitzahlen:von bis23611 2361723623 2362623669 2371723730 2377924103 2432124326 24326 gilt für: Ascheberg, Dersau, Dörnick, Kalübbe und Nehmten24327 2453924582 2459424601 2460124613 24613 gilt für: Aukrug24619 24619 gilt für: Rendswühren24620 2462224625 2462524631 2463124634 2463424637 2463724644 2464724768 2499925557 2555725575 2557525585 2558525590 2559025725 25725 gilt für: Bornholt25813 2588425885 25885 gilt für: Ahrenviöl, Ahrenviölfeld, Oster-Ohrstedt und Wester-Ohrstedt25887 25999weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losgebiet 2 "Nördliches Schleswig-Holstein" umfasst die Postleitzahlen:
von bis
23611 23617
23623 23626
23669 23717
23730 23779
24103 24321
24326 24326 gilt für: Ascheberg, Dersau, Dörnick, Kalübbe und Nehmten
24327 24539
24582 24594
24601 24601
24613 24613 gilt für: Aukrug
24619 24619 gilt für: Rendswühren
24620 24622
24625 24625
24631 24631
24634 24634
24637 24637
24644 24647
24768 24999
25557 25557
25575 25575
25585 25585
25590 25590
25725 25725 gilt für: Bornholt
25813 25884
25885 25885 gilt für: Ahrenviöl, Ahrenviölfeld, Oster-Ohrstedt und Wester-Ohrstedt
25887 25999
weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ostwestfalen
Menge oder Umfang: Losgebiet 3"Ostwestfalen"Region GüterslohRegion HerfordRegion LippeLosgebiet 3 "Ostwestfalen" umfasst die Regionen Gütersloh, Herford und Lippe; weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losgebiet 3
"Ostwestfalen"
Region Gütersloh
Region Herford
Region Lippe
Losgebiet 3 "Ostwestfalen" umfasst die Regionen Gütersloh, Herford und Lippe; weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Südliches Schleswig-Holstein
Menge oder Umfang: Losgebiet 4 "Südliches Schleswig-Holstein" umfasst die Postleitzahlen:von bis21039 21039 nur Schleswig-Holstein21465 2152121524 2152922113 2211322145 2214522844 2357023619 2361923627 2362823719 2371923795 2391924326 24326 gilt für: Stocksee24558 2457624598 2459824610 2461024613 24613 gilt für: Wiedenborstel24616 2461624619 24619 gilt für: Bornhöved und Tarbek24623 2462324626 2462924632 2463224635 2463524638 2464324649 2464925335 2555425560 2557325576 2558425587 2558825591 2572425725 25725 gilt für: Schafstedt25727 2579925885 25885 gilt für: Immenstedt27498 27498weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losgebiet 4 "Südliches Schleswig-Holstein" umfasst die Postleitzahlen:
21039 21039 nur Schleswig-Holstein
21465 21521
21524 21529
22113 22113
22145 22145
22844 23570
23619 23619
23627 23628
23719 23719
23795 23919
24326 24326 gilt für: Stocksee
24558 24576
24598 24598
24610 24610
24613 24613 gilt für: Wiedenborstel
24616 24616
24619 24619 gilt für: Bornhöved und Tarbek
24623 24623
24626 24629
24632 24632
24635 24635
24638 24643
24649 24649
25335 25554
25560 25573
25576 25584
25587 25588
25591 25724
25725 25725 gilt für: Schafstedt
25727 25799
25885 25885 gilt für: Immenstedt
27498 27498
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Ruhrbezirk
Menge oder Umfang: Losgebiet 5 "Ruhrbezirk" umfasst die Regionen Bochum, Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis und Unna; weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Südwestfalen
Menge oder Umfang: Losgebiet 6 "Südwestfalen" umfasst die Regionen Hochsauerland, Paderborn und Siegen; weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate);
— Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Aktueller Nachweis (Kopie) einer bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe (Mindestdeckungssummen: für Personenschäden 1 000 000 EUR, für Sachschäden 1 000 000 EUR, für Vermögensschäden inkl. Datenschutz 300 000 EUR) durch Bestätigung des Versicherers, ersatzweise Eigenerklärung Haftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die geprüften Anforderungsvoraussetzungen nach § 126 Abs. 1 SGB V durch eine geeignete Präqualifizierungsstelle (Kopie der Präqualifzierungsurkunde). Ersatzweise kann ein aktuell von einer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellter Nachweis über die individuelle Eignungsprüfung zur Produktgruppe 11 (Hilfsmittel gegen Dekubitus bis Grad 3) beigefügt werden.
Mehr anzeigen
Sofern vorliegende Nachweise nicht vorhanden sind, sind die Einzelnachweise nach den Anforderungen nach § 126 Abs. 1 SGB V gemäß den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes Bund vom 14.10.2013 zu der Produktgruppe 11 zu erbringen. Nachfolgende Anfoderungen gelten grundsätzlich sowohl für Produktgruppe 11A als auch 11B, es sei denn es wird auf die Geltung nur einer Produktgruppe hingewiesen.
Mehr anzeigen
a. Anforderungen an den fachlichen Leiter: Nachweis durch Vorlage der entsprechenden Urkunde in Kopie; Orthopädietechnikermeister/in, Dipl.-Ing./-in für Orthopädie- und Rehatechnik, Orthopädietechniker/-in, Bandagist/in (nur bei Produktgruppe 11B), Orthobionik B.Sc., Dipl.-Ing./-in der Fachrichtung Medizintechnik, Biomedizinische Technik B.Sc., Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (frühere Bezeichnungen: Krankenschwester/Krankenpfleger sowie Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger) oder gleichwertige Qualifikation (Beschreibung und Einreichung geeigneter Nachweis(e) über Ausbildungsinhalte und Gleichwertigkeit).
Mehr anzeigen
b. Allgemeine Anforderungen an das Unternehmen und die Betriebsstätte(n):
— kopie eines aktuellen Versicherungsnachweises, der nicht älter als zwölf Monate ist,
— eigenerklärung, dass über das Firmenvermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren nicht eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist und sich die Firma nicht in Liquidation befindet (Als ausländischer Anbieter ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass sich die Firma nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes mit den genannten Verfahren vergleichbar sind, befindet),
Mehr anzeigen
— eigenerklärung, dass die Firma der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist oder nachkommt,
— bei Gewerbebetreibenden: Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO,
— eigenerklärung über die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes,
— eigenerklärung, dass die Voraussetzungen nach § 128 SGB V eingehalten werden,
— angabe eines oder mehrerer für die jeweilige Betriebsstätte vergebenen Institutionskennzeichen/s der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen.
c. Organisatorische Voraussetzungen:
— Schriftliche Selbstverpflichtung (Eigenerklärung) zur
Einhaltung des telefonischen Notdienstes durch mit den Versorgungen betrautem, qualifizierten Personal mit Angabe der Servicetelefonnummer(n),
Einhaltung des persönlichen Notdienstes durch mit den Versorgungen betrautem, qualifizierten Personal,
Sicherstellung der zeitnahen Verfügbarkeit von Produkten und ggf. Zubehör sowie Ersatzteilen inkl. Beschreibung der Maßnahmen,
Sicherstellung der sachgerechten Durchführung von Instandhaltungen und Reparaturen inkl. Beschreibung der Maßnahmen,
Sicherstellung einer fachgerechten und produktgeeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeit sowie Wiederaufarbeitung inkl. Beschreibung der Maßnahmen,
Vorhaltung von Vorführ- und ggf. Testmustern (gilt nur für konfektionierte Produkte).
d. Räumliche Voraussetzungen:
— Darstellung der Lagermöglichkeit unter Umgebungsbedingungen gemäß den in den Produktunterlagen des Herstellers vorgegebenen Spezifikationen,
— Darstellung der für wieder einsetzbare Produkte räumlich getrennte Lagerfläche für hygienisch bereits aufbereitete und nicht aufbereitete Produkte,
— Zusätzlich nur für die Produktgruppe 11B:
(1) Behindertengerechter Zugang: Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben. Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit sie unbedingt erforderlich sind, müssen geeignete Rampen zur Verfügung stehen.
Der Türdrücker sollte in 85 cm Höhe angebracht sein. (gilt bei Bezug von neuen Räumlichkeiten).
(2) Behindertengerechte Toilette: Die Tür darf nicht in den Sanitärraum schlagen.
Die Tür des Sanitärraums muss abschließbar und im Notfall von außen zu entriegeln sein.
Die Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzer muss mindestens 120 cm breit und 120 cm tief sein. Unter dem Waschtisch muss Beinfreiraum vorhanden sein.
Die Sitzhöhe des Klosettbeckens – einschließlich Sitz – muss 48 cm betragen. Im Bedarfsfall muss eine Höhenanpassung vorgenommen werden. Auf jeder Seite des Klosettbeckens sind klappbare, 15 cm über die Vorderkante des Beckens hinausragende Haltegriffe zu montieren, die in der waagerechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren. Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine Druckbelastung von 100 kg geeignet sein. (gilt bei Bezug von neuen Räumlichkeiten).
Mehr anzeigen
(3) Darstellung der Werkbank mit Werkzeugausstattung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung
Sonstige besondere Bedingungen:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption,
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-21 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordwest - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden
Herrn Martin Litsch,
Kopenhagener Straße 1,
44269 Dortmund.
2. Interessierte Unternehmen können die Vergabeunterlagen unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunter laden.
3. Der Auftragsgegenstand ist in 6 Gebietslose aufgeteilt. Jeder Bieter kann ein Angebot aufbeliebig viele Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch nach höherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf höchstens zwei je Bieter limitiert (Zuschlagslimitierung).
Mehr anzeigen
4. Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 GWB verstößt. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2011, Az. VII-Verg 35/11, wird hingewiesen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1., Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die Nachweise sind auch dann zu erbringen, wenn das Mitglied der Bietergemeinschaft an der Versorgung teilnimmt.
Mehr anzeigen
Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Los können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v. 23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberin erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf das betreffende Gebietslos auszuschließen. Verbundene Unternehmen werden gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11, zu beachten.
Mehr anzeigen
5. Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III. 2.3 der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Zuverlässigkeit und technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Wesentlich ist ein Auftragsteil immer dann, wenn der Unterauftragnehmer an der Versorgung teilnimmt.
Mehr anzeigen
Zur Klarstellung: Nicht als Unterauftragnehmer zu benennen sind etwa Unternehmer, bei denen der Bieter oder ein von ihm Beauftragter die Hilfsmittel bezieht, oder Dritte, derer sich der Bieter oder ein von ihm Beauftragter lediglich als Logistikdienstleister (Lagerung, Fracht etc.) bedient.
Mehr anzeigen
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung muss ebenfalls zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Mehr anzeigen
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- undWartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich inTextform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 238-413470 (2013-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.2 genannten Auftraggeberin durch

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 049-081538
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 238-413470
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-25 📅
Name: Luttermann GmbH
Postanschrift: Zur Schmiede 6
Postort: Essen
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Sanitätsfachgeschäft Assmann GmbH
Postanschrift: Alter Markt 11
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103

3️⃣
Name: Werner Schulte-Derne GmbH
Postanschrift: Kupferstraße 65
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44532

4️⃣
Name: Thies MediCenter
Postanschrift: Gasstraße 44-46
Postort: Itzehoe
Postleitzahl: 25524

5️⃣

6️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
6
3
Quelle: OJS 2014/S 049-081538 (2014-03-06)