Der zu vergebende Auftrag umfasst die Lieferung, Installation und Instandhaltung von Richtfunktechnik für die Vernetzung von TETRA-Basistationen untereinander und zu den Vermittlungsstellen des BOS-Digitalfunks im Land Niedersachsen. Das Land Niedersachsen betreibt ein eigenes Accessnetz für die Vernetzung des digitalen BOS-Funknetz (Tera). Das Accessnetz besteht größtenteils aus Richtfunkverbindungen, ca. 10 % der Verbindungen sind durch Mietleitungen realisiert, in wenigen Fällen werden Landeseigene LWL-Kabel genutzt. Das Accessnetz wird für die Verbindungen zwischen den Tetrabasisstationen und taktischen BOS-Leitstellen zu den Tetra-Vermittlungsstellen genutzt. Oft werden freie Kapazitäten für andere Datendienste des Landes Niedersachsen bereitgestellt. Die Netzkonfiguration und die Planung des Netzes wurde vollumfänglich durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) durchgeführt. Die ZPD verfügt über einen 24/7 Dienst, der den First und second-level für alle eingesetzten Geräte gewährleisten kann. Ein Managementsystem wird derzeit bei dem aktuellen Auftragnehmer betrieben und supportet. Zugriff für das Managementsystem besteht auch für die ZPD. Der derzeitige Auftragnehmer unterhält ebenfalls einen 24/7 Dienst mit Zugriff auf das Managementsystem. Weiterhin wird der Fieldservice vom 24/7 Dienst des Auftragnehmers eingesetzt. Die zu bevorratenden Ersatzteile gehören dem Auftragnehmer und werden vom Auftraggeber verwaltet. Der zukünftige Auftragnehmer soll einen Fieldservice für das Land Niedersachsen bereitstellen, der in der Lage ist, sämtliche Störungen im Richtfunknetz und anderen Netzkomponenten innerhalb von einer Entstörzeit von 6 Stunden zu beheben. Dabei sind grundlegende Kenntnisse für die Inbetriebnahme dieser Netzelemente notwendig. Detailkonfigurationen werden remote durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) vorgenommen. Selbstverständlich sind zur Fehlerbehebung Personen notwendig, die in der Lage sind, die Masten zu besteigen um Arbeiten an den Antennenanlagen durchführen zu können. Die Steuerung und der Einsatz des Fieldservice kann direkt durch Mitarbeiter des Auftraggebers vorgenommen werden. Wenn jedoch aus organisatorischen Gründen eine zentrale Stelle des Auftragnehmers dafür vorgesehen wird, ist dies möglich. Hierbei ist der Zugriff auf das Managementsystems für diese Stelle auch einrichtbar. Weiterhin wird die Lieferung und Installation von Richtfunktechnik, Übertragungstechnik für den Einsatz von Funkstrecken und für die Netzerweiterung ausgeschrieben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das selbe Managementsystem sowohl für die eingesetzte Technik (Alcatel 9500 MXC und Alcatel 9500 MPR ab Rel.4.0) und die neu zu liefernde Technik betrieben werden können muss. Der Einsatz von Technikern auf Stunden und Tagesbasis für allgemeine Arbeiten im Zugangsnetz ist ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfangs. Optional wird der Betrieb des zentralen Management Servers (die Vernetzung der Systeme wird vom Auftraggeber bereitgestellt) sowie die Organisation eines Ersatzteillagers und der Transport von Ersatzteilen zum Einsatzort ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-18.
Auftragsbekanntmachung (2013-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Richtfunkausrüstung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Richtfunkausrüstung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: katrin.herold@lzn.de📧
Fax: +49 51189848299 📠
Die Vergabestelle stellt interessierten Unternehmen Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeunterlagen), die zur Erstellung der Teilnahmeanträge zu verwenden sind (Vordrucke) zur kostenlosen Abforderung bei der unter Abschnitt I.1) bezeichneten Kontaktstelle bereit.
Der schriftliche Teilnahmeantrag ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeaufkleber mit der Aufschrift: „Teilnahmeunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Erstellung der Teilnahmeunterlagen sowie der Angebotsunterlagen wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung der Teilnahmeunterlagen und des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber (Bieter) muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber (Bieter) bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags (Angebots) konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Teilnahmeantrags (Angebots) informiert zu haben.
Die Vergabestelle stellt interessierten Unternehmen Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeunterlagen), die zur Erstellung der Teilnahmeanträge zu verwenden sind (Vordrucke) zur kostenlosen Abforderung bei der unter Abschnitt I.1) bezeichneten Kontaktstelle bereit.
Der schriftliche Teilnahmeantrag ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeaufkleber mit der Aufschrift: „Teilnahmeunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Erstellung der Teilnahmeunterlagen sowie der Angebotsunterlagen wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung der Teilnahmeunterlagen und des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber (Bieter) muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber (Bieter) bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags (Angebots) konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Teilnahmeantrags (Angebots) informiert zu haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Lieferung, Installation und Instandhaltung von Richtfunktechnik für die Vernetzung von TETRA-Basistationen untereinander und zu den Vermittlungsstellen des BOS-Digitalfunks im Land Niedersachsen.
Das Land Niedersachsen betreibt ein eigenes Accessnetz für die Vernetzung des digitalen BOS-Funknetz (Tera). Das Accessnetz besteht größtenteils aus Richtfunkverbindungen, ca. 10 % der Verbindungen sind durch Mietleitungen realisiert, in wenigen Fällen werden Landeseigene LWL-Kabel genutzt. Das Accessnetz wird für die Verbindungen zwischen den Tetrabasisstationen und taktischen BOS-Leitstellen zu den Tetra-Vermittlungsstellen genutzt. Oft werden freie Kapazitäten für andere Datendienste des Landes Niedersachsen bereitgestellt. Die Netzkonfiguration und die Planung des Netzes wurde vollumfänglich durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) durchgeführt. Die ZPD verfügt über einen 24/7 Dienst, der den First und second-level für alle eingesetzten Geräte gewährleisten kann. Ein Managementsystem wird derzeit bei dem aktuellen Auftragnehmer betrieben und supportet. Zugriff für das Managementsystem besteht auch für die ZPD.
Das Land Niedersachsen betreibt ein eigenes Accessnetz für die Vernetzung des digitalen BOS-Funknetz (Tera). Das Accessnetz besteht größtenteils aus Richtfunkverbindungen, ca. 10 % der Verbindungen sind durch Mietleitungen realisiert, in wenigen Fällen werden Landeseigene LWL-Kabel genutzt. Das Accessnetz wird für die Verbindungen zwischen den Tetrabasisstationen und taktischen BOS-Leitstellen zu den Tetra-Vermittlungsstellen genutzt. Oft werden freie Kapazitäten für andere Datendienste des Landes Niedersachsen bereitgestellt. Die Netzkonfiguration und die Planung des Netzes wurde vollumfänglich durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) durchgeführt. Die ZPD verfügt über einen 24/7 Dienst, der den First und second-level für alle eingesetzten Geräte gewährleisten kann. Ein Managementsystem wird derzeit bei dem aktuellen Auftragnehmer betrieben und supportet. Zugriff für das Managementsystem besteht auch für die ZPD.
Der derzeitige Auftragnehmer unterhält ebenfalls einen 24/7 Dienst mit Zugriff auf das Managementsystem. Weiterhin wird der Fieldservice vom 24/7 Dienst des Auftragnehmers eingesetzt. Die zu bevorratenden Ersatzteile gehören dem Auftragnehmer und werden vom Auftraggeber verwaltet.
Der derzeitige Auftragnehmer unterhält ebenfalls einen 24/7 Dienst mit Zugriff auf das Managementsystem. Weiterhin wird der Fieldservice vom 24/7 Dienst des Auftragnehmers eingesetzt. Die zu bevorratenden Ersatzteile gehören dem Auftragnehmer und werden vom Auftraggeber verwaltet.
Der zukünftige Auftragnehmer soll einen Fieldservice für das Land Niedersachsen bereitstellen, der in der Lage ist, sämtliche Störungen im Richtfunknetz und anderen Netzkomponenten innerhalb von einer Entstörzeit von 6 Stunden zu beheben. Dabei sind grundlegende Kenntnisse für die Inbetriebnahme dieser Netzelemente notwendig. Detailkonfigurationen werden remote durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) vorgenommen. Selbstverständlich sind zur Fehlerbehebung Personen notwendig, die in der Lage sind, die Masten zu besteigen um Arbeiten an den Antennenanlagen durchführen zu können. Die Steuerung und der Einsatz des Fieldservice kann direkt durch Mitarbeiter des Auftraggebers vorgenommen werden. Wenn jedoch aus organisatorischen Gründen eine zentrale Stelle des Auftragnehmers dafür vorgesehen wird, ist dies möglich. Hierbei ist der Zugriff auf das Managementsystems für diese Stelle auch einrichtbar.
Der zukünftige Auftragnehmer soll einen Fieldservice für das Land Niedersachsen bereitstellen, der in der Lage ist, sämtliche Störungen im Richtfunknetz und anderen Netzkomponenten innerhalb von einer Entstörzeit von 6 Stunden zu beheben. Dabei sind grundlegende Kenntnisse für die Inbetriebnahme dieser Netzelemente notwendig. Detailkonfigurationen werden remote durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) vorgenommen. Selbstverständlich sind zur Fehlerbehebung Personen notwendig, die in der Lage sind, die Masten zu besteigen um Arbeiten an den Antennenanlagen durchführen zu können. Die Steuerung und der Einsatz des Fieldservice kann direkt durch Mitarbeiter des Auftraggebers vorgenommen werden. Wenn jedoch aus organisatorischen Gründen eine zentrale Stelle des Auftragnehmers dafür vorgesehen wird, ist dies möglich. Hierbei ist der Zugriff auf das Managementsystems für diese Stelle auch einrichtbar.
Weiterhin wird die Lieferung und Installation von Richtfunktechnik, Übertragungstechnik für den Einsatz von Funkstrecken und für die Netzerweiterung ausgeschrieben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das selbe Managementsystem sowohl für die eingesetzte Technik (Alcatel 9500 MXC und Alcatel 9500 MPR ab Rel.4.0) und die neu zu liefernde Technik betrieben werden können muss.
Weiterhin wird die Lieferung und Installation von Richtfunktechnik, Übertragungstechnik für den Einsatz von Funkstrecken und für die Netzerweiterung ausgeschrieben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das selbe Managementsystem sowohl für die eingesetzte Technik (Alcatel 9500 MXC und Alcatel 9500 MPR ab Rel.4.0) und die neu zu liefernde Technik betrieben werden können muss.
Der Einsatz von Technikern auf Stunden und Tagesbasis für allgemeine Arbeiten im Zugangsnetz ist ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfangs.
Optional wird der Betrieb des zentralen Management Servers (die Vernetzung der Systeme wird vom Auftraggeber bereitgestellt) sowie die Organisation eines Ersatzteillagers und der Transport von Ersatzteilen zum Einsatzort ausgeschrieben.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 03.21-0265-GPJ-041/2013
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1-III.2.3):
Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag in Form eines unterschriebenen "Antrag auf Teilnahme" (Vordruck) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Stelle einzureichen; im Falle einer Bewerbergemeinschaft genügt die Unterschrift durch den Vertreter der Gemeinschaft (siehe unten). Zusätzlich sind sämtliche der nachfolgenden unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen binnen einer Frist von 6 (sechs) Kalendertagen nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag in Form eines unterschriebenen "Antrag auf Teilnahme" (Vordruck) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Stelle einzureichen; im Falle einer Bewerbergemeinschaft genügt die Unterschrift durch den Vertreter der Gemeinschaft (siehe unten). Zusätzlich sind sämtliche der nachfolgenden unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen binnen einer Frist von 6 (sechs) Kalendertagen nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck).
Ggf. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben)
Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Subunternehmern von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
… eignungsrelevanten Dritten (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Dritten von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
Nachweis des Unternehmens, dass es über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 5 (fünf) Millionen Euro verfügt.
Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (Handelsregister), nicht älter als sechs Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist.
Einwilligung in die Sicherheitsüberprüfung nach Nds. SÜG (Ü2) und Sicherheitsüberprüfung nach Bundes SÜG (Ü2), Nachzuweisen gemäß Vordruck.
Darstellung der Bewerber, dass sie die Anforderungen erfüllen und über die Vertragslaufzeit sicherstellen können, indem sie die Qualifikationen und die Anzahl der für den Einsatz geplanten Mitarbeiter darlegen,
Für Leistungen, die sich u. a. aus den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV) ergeben können und die nicht durch weitere Dienstleister oder Beteiligte, wie z.B. Instandhalter, erbracht werden, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber anlagenspezifische Fachkräfte, wie z.B. eine ausgebildete Fachkraft für eingesetzte Richtfunktechnik, zu benennen und diese einzusetzen. Es ist von den Bewerbern darzulegen, dass das für die Erbringung der vergabegegenständlichen Leistungen eingesetzte Personal den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen entsprechend ausgebildet und ausgerüstet ist. Entsprechende Nachweise und Zertifikate sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Für Leistungen, die sich u. a. aus den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV) ergeben können und die nicht durch weitere Dienstleister oder Beteiligte, wie z.B. Instandhalter, erbracht werden, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber anlagenspezifische Fachkräfte, wie z.B. eine ausgebildete Fachkraft für eingesetzte Richtfunktechnik, zu benennen und diese einzusetzen. Es ist von den Bewerbern darzulegen, dass das für die Erbringung der vergabegegenständlichen Leistungen eingesetzte Personal den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen entsprechend ausgebildet und ausgerüstet ist. Entsprechende Nachweise und Zertifikate sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Folgende Mindestvoraussetzungen gelten für alle eingesetzten Mitarbeiter im Höheneinsatz:
- gültiger Nachweis über erfolgreiche Untersuchung nach Berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ entsprechend BGI 504-41 (ZH 1/600.41),
- Ausbildung im Steigen und im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz,
- Ausbildung im Retten und Umgang mit Rettungsgeräten aus Höhen,
- Ersthelferausbildung entsprechend BGV A1 § 26.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von Referenzen – Richtfunktechnik: Der Bewerber hat mindestens drei Referenzen anzugeben, bei denen er als Auftragnehmer in gegenwärtig oder in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren/ähnlichen Projekten Richtfunksystemtechnik in größeren Stückzahlen betreibt. Dabei ist für jede Referenz kurz der Netzverbund zu beschreiben. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Vorlage von Referenzen – Richtfunktechnik: Der Bewerber hat mindestens drei Referenzen anzugeben, bei denen er als Auftragnehmer in gegenwärtig oder in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren/ähnlichen Projekten Richtfunksystemtechnik in größeren Stückzahlen betreibt. Dabei ist für jede Referenz kurz der Netzverbund zu beschreiben. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Auftragswerts (in EUR),
- Leistungsumfang (insbesondere die Stückzahl der eingesetzten Richtfunksysteme),
- Leistungszeitraum, d.h. des Zeitpunktes, zu dem die Leistung erbracht wurde,
- sowie Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer (Vordruck).
Vorlage von Referenzen – Netzwerkmanagement: Der Bewerber hat mit mindestens zwei Referenzen anzugeben, bei denen er als Auftragnehmer in gegenwärtig oder in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren/ähnlichen Projekten ein Netzwerkmanagement nach dem FCAPS-Modell gemäß ISO-Definition oder gleichwertig in ähnlichem Umfang betreibt oder betrieben hat, welches er in dem vorliegenden Vergabeverfahren anbietet. Dabei sind für jede Referenz der Netzverbund und die realisierten Servicelevel zu beschreiben. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Vorlage von Referenzen – Netzwerkmanagement: Der Bewerber hat mit mindestens zwei Referenzen anzugeben, bei denen er als Auftragnehmer in gegenwärtig oder in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren/ähnlichen Projekten ein Netzwerkmanagement nach dem FCAPS-Modell gemäß ISO-Definition oder gleichwertig in ähnlichem Umfang betreibt oder betrieben hat, welches er in dem vorliegenden Vergabeverfahren anbietet. Dabei sind für jede Referenz der Netzverbund und die realisierten Servicelevel zu beschreiben. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Leistungsumfang,
Formblatt zur Kundenzufriedenheit (Vordruck).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auf Grund der besonderen Sicherheitsanforderungen ist eine Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter des Bieters erforderlich. Diese betrifft die Mitarbeiter, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten im Rahmen der etwaigen späteren Vertragsdurchführung ausüben.
Auf Grund der besonderen Sicherheitsanforderungen ist eine Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter des Bieters erforderlich. Diese betrifft die Mitarbeiter, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten im Rahmen der etwaigen späteren Vertragsdurchführung ausüben.
Derzeit besteht Inkompatibilität zwischen den Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und der Länder. Aufgrund der Nichtanerkennbarkeit der Sicherheitsüberprüfungen müssen gegebenenfalls die Mitarbeiter nach der Bundesrichtlinie (erweiterte Sicherheitsüberprüfung – Ü2 über das Bundeswirtschaftsministerium) und der Landesrichtlinie (SÜ2) sicherheitsüberprüft werden.
Derzeit besteht Inkompatibilität zwischen den Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und der Länder. Aufgrund der Nichtanerkennbarkeit der Sicherheitsüberprüfungen müssen gegebenenfalls die Mitarbeiter nach der Bundesrichtlinie (erweiterte Sicherheitsüberprüfung – Ü2 über das Bundeswirtschaftsministerium) und der Landesrichtlinie (SÜ2) sicherheitsüberprüft werden.
Der Bieter hat in seinem Teilnahmeantrag (Formblatt F2) die Erklärung abzugeben, dass er nur Mitarbeiter für vom Auftraggeber definierte sicherheitsempfindliche Tätigkeiten einsetzen wird, die entsprechende Sicherheitsüberprüfungen bestanden haben.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Herold
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 03.21-0265-GPJ-041/2013
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt interessierten Unternehmen Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeunterlagen), die zur Erstellung der Teilnahmeanträge zu verwenden sind (Vordrucke) zur kostenlosen Abforderung bei der unter Abschnitt I.1) bezeichneten Kontaktstelle bereit.
Die Vergabestelle stellt interessierten Unternehmen Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeunterlagen), die zur Erstellung der Teilnahmeanträge zu verwenden sind (Vordrucke) zur kostenlosen Abforderung bei der unter Abschnitt I.1) bezeichneten Kontaktstelle bereit.
Der schriftliche Teilnahmeantrag ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeaufkleber mit der Aufschrift: „Teilnahmeunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Der schriftliche Teilnahmeantrag ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeaufkleber mit der Aufschrift: „Teilnahmeunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Erstellung der Teilnahmeunterlagen sowie der Angebotsunterlagen wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung der Teilnahmeunterlagen und des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Erstellung der Teilnahmeunterlagen sowie der Angebotsunterlagen wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung der Teilnahmeunterlagen und des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber (Bieter) muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber (Bieter) bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags (Angebots) konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Teilnahmeantrags (Angebots) informiert zu haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber (Bieter) muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber (Bieter) bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags (Angebots) konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Teilnahmeantrags (Angebots) informiert zu haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 141-245307 (2013-07-18)
Ergänzende Angaben (2013-12-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben