Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.4.2014 bis 31.3.2016. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt: Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse; Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg; Gebietslos 4: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse; Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse; Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse; Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination werden für die Fachlose 1-25 (vorbehaltlich des Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl) 3 Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmern (Bietern oder Bietergemeinschaften) geschlossen; für die Fachlose 26-116 wird pro Fach- und Gebietslos-Kombination ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind: — Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden, — Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden, — Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden, — in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie — Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden. Nachgefragt werden ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK-Versicherte abgegebenen Arzneimitteln mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die AOKs rechnen mit durchschnittlichen wirkstoffbezogenen Umsetzungsquoten (Anteil rabattierter Arzneimittel an den abgegebenen Arzneimitteln während der Vertragslaufzeit) von 70 % im Ein-Partner-Modell und von 90 % im Drei-Partner-Modell. Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK-Versicherte abgegebenen Arzneimitteln mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die AOKs rechnen mit durchschnittlichen wirkstoffbezogenen Umsetzungsquoten (Anteil rabattierter Arzneimittel an den abgegebenen Arzneimitteln während der Vertragslaufzeit) von 70 % im Ein-Partner-Modell und von 90 % im Drei-Partner-Modell. Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: arzneimittel@bw.aok.de📧
Fax: +49 7112593911479 📠
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n).
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden unter der die Testnachricht empfangen wurde.
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 12 Uhr.
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n).
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden unter der die Testnachricht empfangen wurde.
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 12 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.4.2014 bis 31.3.2016. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.4.2014 bis 31.3.2016. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination werden für die Fachlose 1-25 (vorbehaltlich des Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl) 3 Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmern (Bietern oder Bietergemeinschaften) geschlossen; für die Fachlose 26-116 wird pro Fach- und Gebietslos-Kombination ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination werden für die Fachlose 1-25 (vorbehaltlich des Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl) 3 Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmern (Bietern oder Bietergemeinschaften) geschlossen; für die Fachlose 26-116 wird pro Fach- und Gebietslos-Kombination ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Amoxicillin
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Azithromycin
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Betamethason
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Buprenorphin (Pflaster)
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Buprenorphin (Sublingualtabletten [Mindestindikation: Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger] – „Buprenorphin S“)
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Cefixim
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Cefpodoxim
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Clindamycin
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Dexamethason
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Doxycyclin
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Fentanyl (Matrixpflaster)
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Hydromorphon
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Levothyroxin
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Montelukast
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Morphin
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Mycophenolsäure
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Ofloxacin
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Oxycodon
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Phenoxymethylpenicillin kalium
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Ropinirol (Filmtabletten)
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Ropinirol (Retardtabletten)
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Salbutamol
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Tacrolimus (Hartkapseln)
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Theophyllin
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Acemetacin
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Alendronsäure
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Alfacalcidol
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Amitriptylin
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Amoxicillin + Clavulansäure
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Anastrozol
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Atenolol
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Baclofen
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Beclometasondipropionat
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Betahistin (Tabletten)
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Bicalutamid
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Brimonidin
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Cabergolin
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Calcipotriol
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Calcitriol
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Carbamazepin
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Chlormadinon + Ethinylestradiol
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Codein
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Codein + Paracetamol
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Desmopressin (Tabletten)
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Diltiazem
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Domperidon
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Dorzolamid
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Eprosartan
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Eprosartan + HCT
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Erythromycin
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: Esomeprazol
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Estriol
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Fenofibrat
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Flecainid
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Fluconazol
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: Fluoxetin
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: Flupentixol
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: Flupirtin
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: Formoterol
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: Fusidinsäure (Cremes, Salben)
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: Glibenclamid
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: Granisetron
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: Haloperidol
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: Hydroxycarbamid
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: Itraconazol
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: Lansoprazol
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: Leflunomid
Losnummer: 69
Bezeichnung des Loses: Levetiracetam
Losnummer: 70
Bezeichnung des Loses: Lorazepam
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: Memantin
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: Metamizol-Natrium
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: Methotrexat
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: Methylphenidat (Mindestindikation: juvenile ADHS-Therapie)
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: Methylprednisolon
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: Mometason furoat
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: Norethisteron + Estradiol
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: Ondansetron
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: Opipramol
Losnummer: 80
Bezeichnung des Loses: Oxcarbazepin
Losnummer: 81
Bezeichnung des Loses: Oxybutynin
Losnummer: 82
Bezeichnung des Loses: Pamidronsäure
Losnummer: 83
Bezeichnung des Loses: Pantoprazol
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: Perindopril + Indapamid
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: Phenprocoumon
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: Pipamperon
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: Piracetam
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: Piretanid
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: Pramipexol
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: Pravastatin
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: Prednisolon
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: Prednison
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: Propranolol
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: Repaglinid
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: Riluzol
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: Risedronsäure
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: Sotalol
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: Spironolacton + Furosemid
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: Sulpirid
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: Tamoxifen
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: Temozolomid
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: Terbinafin
Losnummer: 103
Bezeichnung des Loses: Testosteron
Losnummer: 104
Bezeichnung des Loses: Thiamazol
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: Tiaprid
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: Timolol
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: Timolol + Dorzolamid
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: Tolperison
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: Triamcinolon
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: Trospium chlorid
Losnummer: 111
Bezeichnung des Loses: Urapidil
Losnummer: 112
Bezeichnung des Loses: Ursodeoxycholsäure
Losnummer: 113
Bezeichnung des Loses: Venlafaxin
Losnummer: 114
Bezeichnung des Loses: Xipamid
Losnummer: 115
Bezeichnung des Loses: Zolpidem
Losnummer: 116
Bezeichnung des Loses: Zopiclon
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.3.2013) vorzulegen; ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.3.2013) vorzulegen; ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
c) Die Bieter haben mit dem Angebot für die Arzneimittel, für die sie Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), vorzulegen; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels; bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss; cc) Darreichungsform; dd) Wirkstoff; ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
c) Die Bieter haben mit dem Angebot für die Arzneimittel, für die sie Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), vorzulegen; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels; bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss; cc) Darreichungsform; dd) Wirkstoff; ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
d) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Bescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht,dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.3.2013 sein. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, beizubringen.
d) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Bescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht,dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.3.2013 sein. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der vom pharmazeutischen Unternehmer unterzeichneten und mit seinem Angebot eingereichten Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen (entspricht im Ein-Partner-Modell 70 % und im Drei-Partner-Modell 30 % der in Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen Wirkstoffmenge) angegeben ist. Die Teilmenge muss je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der pharmazeutische Unternehmer aufgrund anderweitiger Verpflichtungen, insbesondere aus Rabattverträgen mit anderen gesetzlichen Krankenversicherungen, vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet ist. Es wird klargestellt, dass diese Teilmenge die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen nicht erhöht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der vom pharmazeutischen Unternehmer unterzeichneten und mit seinem Angebot eingereichten Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen (entspricht im Ein-Partner-Modell 70 % und im Drei-Partner-Modell 30 % der in Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen Wirkstoffmenge) angegeben ist. Die Teilmenge muss je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der pharmazeutische Unternehmer aufgrund anderweitiger Verpflichtungen, insbesondere aus Rabattverträgen mit anderen gesetzlichen Krankenversicherungen, vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet ist. Es wird klargestellt, dass diese Teilmenge die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen nicht erhöht.
c) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i.S.d.§ 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen dem Auftraggeber zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs.9 VOL/A-EG). Zu den – bereits in der Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (s.o. a)) – zu benennenden Unterauftragnehmern zählen die Auftragsherstellerder Arzneimittel i.S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller; nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen) und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen, nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und pharmazeutische Großhändler sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i.S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung(en) des/derUnterauftragnehmer(s) muss/müssen mit Abgabe des Angebots (innerhalb der Angebotsfrist) noch nicht zwingend im Original vorgelegt werden. Das/die Original(e) der Verpflichtungserklärung(en) ist/sind aber unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; spätestens 14 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist, 12:00 Uhr) nachzureichen. Der Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen in Bezug auf den/die Unterauftragnehmer bedarf es nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i.S.d.§ 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen dem Auftraggeber zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs.9 VOL/A-EG). Zu den – bereits in der Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (s.o. a)) – zu benennenden Unterauftragnehmern zählen die Auftragsherstellerder Arzneimittel i.S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller; nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen) und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen, nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und pharmazeutische Großhändler sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i.S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung(en) des/derUnterauftragnehmer(s) muss/müssen mit Abgabe des Angebots (innerhalb der Angebotsfrist) noch nicht zwingend im Original vorgelegt werden. Das/die Original(e) der Verpflichtungserklärung(en) ist/sind aber unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; spätestens 14 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist, 12:00 Uhr) nachzureichen. Der Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen in Bezug auf den/die Unterauftragnehmer bedarf es nicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: s. o. III.2.2.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Wirkstoffe/Fachlose, in Betracht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, da die zu einer bestimmten Preisvergleichsgruppe angebotenen Rabattarzneimittel auch im Falle einer Bietergemeinschaft pro Fach- und Gebietslos jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die unter Ziff. III.2.1) c) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Wirkstoffe/Fachlose, in Betracht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, da die zu einer bestimmten Preisvergleichsgruppe angebotenen Rabattarzneimittel auch im Falle einer Bietergemeinschaft pro Fach- und Gebietslos jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die unter Ziff. III.2.1) c) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-10 📅
Öffnungsort: AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Wienands
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n).
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden unter der die Testnachricht empfangen wurde.
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden unter der die Testnachricht empfangen wurde.
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 12 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben:
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 161-280615 (2013-08-19)
Ergänzende Angaben (2013-09-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg, handelnd im eigenen Namen und namens der unter VI.2 näher bezeichneten AOKs.
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/bawu🌏
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n),
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 12 Uhr.
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n),
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 12 Uhr.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtwirtschaftlichkeit der Rabatt-ApUs nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen (100)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-09 📅
Name: 1 A Pharma GmbH
Postanschrift: Keltenring 1 + 3
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
1️⃣7️⃣7️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-27 📅
Postanschrift: Kyffhäuserstraße 27
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
5
2
1
3
6
8
11
7
10
9
16
12
13
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 181-311766
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-20) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg, handelnd im eigenen Namen und namens der unter VI.2 näher bezeichneten AOKs
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet,
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n),
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 12:00 Uhr.
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet,
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n),
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 12:00 Uhr.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtwirtschaftlichkeit der Rabatt-ApUs nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen. (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-10 📅
Postleitzahl: 80637
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-18 📅
Name: Bietergemeinschaft Aliud/Pfizer, vertreten durch die Aliud Pharma GmbH
Bietergemeinschaft Winthrop/Heumann, vertreten durch die Winthrop Arzneimittel GmbH
Postleitzahl: 27472
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 26-041032
2014/S 30-047788
Quelle: OJS 2014/S 038-062609 (2014-02-20)
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7-Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n).
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde.
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 12 Uhr.
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7-Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n).
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde.
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 12 Uhr.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 38-062609
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden“.
Quelle: OJS 2014/S 051-085032 (2014-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-28) Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK NordWest – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7-Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n),
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK NordWest – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7-Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n),
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-27 📅
Name: Takeda GmbH
Postanschrift: Byk-Gulden-Straße 2
Postort: Konstanz
Postleitzahl: 78467
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.