Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132 e Abs. 2 i. V. m. § 130 a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmen für saisonale Grippeimpfstoffe für die Impfsaison 2013/2014 und 2014/2015

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin durch.

Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132 e Abs. 2 i. V. m. § 130 a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmen für zu Lasten der GKV in Bremen/Bremerhaven im Sprechstundenbedarf verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung ihrer Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat - ohne Altersobergrenze in Fertigspritzen ohne oder mit abnehmbarer Kanüle - für die Impfsaison 2013/2014 sowie 2014/2015.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-11 Auftragsbekanntmachung
2013-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Impfstoffe
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Impfstoffe 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 011-014016
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
1.Auftraggeberin ist die AOK Bremen/Bremerhaven - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Bürgermeister-Smidt Str. 95, 28195 Bremen. Die AOK Bremen/Bremerhaven handelt im Auftrag der im Anhang aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen. 2. Dem Angebot sind produktspezifisch eine Packungsbeilage gemäß § 11 AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung sowie eine Fachinformation nach § 11 a AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung beizufügen. 3. Die erforderlichen Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.aok-business.de/ausschreibung frei direkt und vollständig zur Verfügung gestellt und können dort entsprechend abgerufen werden. 4. Letzter Termin für den Eingang von Fragen ist der 08.02.2013, 12:00 Uhr. 5. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern, denen im Zuschlagsfall Teile der Leistung übertragen werden sollen, muss das Angebot zusätzlich folgende Unterlagen beinhalten: - Nennung des/der Nachunternehmer(s) - Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) - Eigenerklärung zur Herstellererlaubnis für jeden benannten Nachunternehmer'.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132 e Abs. 2 i. V. m. § 130 a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmen für zu Lasten der GKV in Bremen/Bremerhaven im Sprechstundenbedarf verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung ihrer Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat - ohne Altersobergrenze in Fertigspritzen ohne oder mit abnehmbarer Kanüle - für die Impfsaison 2013/2014 sowie 2014/2015.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen/Bremerhaven

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als vom 01.08.2012) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
- Aktuelle Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters. Allgemeiner Hinweis:
Bietergemeinschaften haben vorstehende Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Gesamtumsatz mit saisonalen Grippeimpfstoffen, jeweils anzugeben für jedes einzelne der letzten 3 Geschäftsjahre vor der Veröffentlichung der Ausschreibung,
Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis.
Wenn der Bieter selbst nicht Hersteller im Sinne von § 13 AMG ist, sondern die Grippeimpfstoffe ausschließlich durch einen Nachunternehmer herstellen lässt, so braucht der Bieter selbst keine Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis vorzulegen,sondern muss die Erklärung zur Herstellungserlaubnis mit der Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegen.
Mehr anzeigen
- Darlegung der Kapazitäten zur Herstellung der saisonalen Grippeimpfstoffe (eigene oder fremde, auf die nachweislich zurückgegriffen werden kann) inkl. Benennung der Herstellungsstätten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 25
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-03-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK-Landesverband Mitte - zugleich für die Knappschaft-Regionaldirektion Hannover
Postanschrift: Siebtstraße 4
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30171
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ersatzkassen BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz, HEK, hkk - gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen.
Postanschrift: Martinistraße 34
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK gesund plus handelnd als IKK Landesverband für das Land Bremen, zugleich für die Krankenkasse Gartenbau, handelnd als Landesverband für die Landwirtschaftliche Krankenkasse Bremen
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Allee 42
Postleitzahl: 28329
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2015-04-30 📅
Zusätzliche Informationen
1.Auftraggeberin ist die AOK Bremen/Bremerhaven - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Bürgermeister-Smidt Str. 95, 28195 Bremen. Die AOK Bremen/Bremerhaven handelt im Auftrag der im Anhang aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen.
Mehr anzeigen
2. Dem Angebot sind produktspezifisch eine Packungsbeilage gemäß § 11 AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung sowie eine Fachinformation nach § 11 a AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung beizufügen.
Mehr anzeigen
3. Die erforderlichen Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.aok-business.de/ausschreibung frei direkt und vollständig zur Verfügung gestellt und können dort entsprechend abgerufen werden.
4. Letzter Termin für den Eingang von Fragen ist der 08.02.2013, 12:00 Uhr.
5. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern, denen im Zuschlagsfall Teile der Leistung übertragen werden sollen, muss das Angebot zusätzlich folgende Unterlagen beinhalten:
- Nennung des/der Nachunternehmer(s)
- Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s)
- Eigenerklärung zur Herstellererlaubnis für jeden benannten Nachunternehmer'.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationnach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg
versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt
esnicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne
vorherigeBekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a GWB verstoßen hat...
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertragesnach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt
nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des
(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der
Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoßgegen
Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genanntenVergabestelle
unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist
bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf
Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine
Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen
einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die
Einzelheitender gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2013/S 011-014016 (2013-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.2 genannten Auftraggeber durch.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 060-098897
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 11-014016
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK Bremen/Bremerhaven - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Bürgermeister-Smidt Str. 95, 28195 Bremen. Die AOK Bremen/Bremerhaven handelte im Auftrag der im Anhang aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen.
Mehr anzeigen

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen/Bremerhaven.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-12 📅
Name: Novartis Vaccines Vertriebs GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Ring 27
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Siebstraße 4
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ersatzkassen Barmer Gek, TK, DAK, KKH-Allianz, HEK, hkk - gemeinsamer Bevollmächtigtermit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen
Quelle: OJS 2013/S 060-098897 (2013-03-22)