Abschluss von Rahmenverträgen zur Lieferung von Handgepäckkontrollstellen mit integrierter Funktion zur Prüfung von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gasen nach Methode Typ C. Als Los 1 soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, welcher Handgepäckkontrollstellen mit Typ-C-Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) und von min. 70cm x 50cm (Breite x Höhe) und konventionelle Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) sowie kontrollspurübergreifendes Zubehör beinhaltet. Als Los 2 soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, welcher Handgepäckkontrollstellen mit Typ-C-Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) und konventionelle Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) sowie kontrollspurübergreifendes Zubehör beinhaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Menge oder Umfang: siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: System zum Aufspüren von Sprengstoffen📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de🌏
E-Mail: claus.canisius@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 228996102710📞
Fax: +49 22899106102710 📠
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht. Es gilt deutsches Recht. Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für
Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der eVergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag / das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur elektronisch abgeben.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht. Es gilt deutsches Recht. Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für
Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der eVergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag / das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur elektronisch abgeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Rahmenverträgen zur Lieferung von Handgepäckkontrollstellen mit integrierter Funktion zur Prüfung von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gasen nach Methode Typ C.
Als Los 1 soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, welcher Handgepäckkontrollstellen mit Typ-C-Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) und von min. 70cm x 50cm (Breite x Höhe) und konventionelle Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) sowie kontrollspurübergreifendes Zubehör beinhaltet.
Als Los 1 soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, welcher Handgepäckkontrollstellen mit Typ-C-Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) und von min. 70cm x 50cm (Breite x Höhe) und konventionelle Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) sowie kontrollspurübergreifendes Zubehör beinhaltet.
Als Los 2 soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, welcher Handgepäckkontrollstellen mit Typ-C-Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) und konventionelle Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) sowie kontrollspurübergreifendes Zubehör beinhaltet.
Als Los 2 soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, welcher Handgepäckkontrollstellen mit Typ-C-Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) und konventionelle Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) sowie kontrollspurübergreifendes Zubehör beinhaltet.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Handgepäckkontrollstellen mit Typ-C-LAG-Detektion
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenverträges zur Lieferung von Handgepäckkontrollstellen mit integrierter Funktion zur Prüfung von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gasen nach Methode Typ C und konventionellen Gepäckprüfanlagen
Menge oder Umfang: Als Los 1 soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, welcher Handgepäckkontrollstellen mit Typ-C-Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) und von min. 70cm x 50cm (Breite x Höhe) und konventionelle Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) sowie kontrollspurübergreifendes Zubehör beinhaltet.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Teilnahmeanträge und Angebote können sowohl für beide Lose, als auch für nur ein abgegeben werden.
Losnummer: 2
Menge oder Umfang: Als Los 2 soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, welcher Handgepäckkontrollstellen mit Typ-C-Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) und konventionelle Gepäckprüfanlagen mit Tunnelabmessungen von min. 60cm x 40cm (Breite x Höhe) sowie kontrollspurübergreifendes Zubehör beinhaltet.
Referenznummer: B 7.10 - 4805/12/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Flughäfen in DE.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Mindestbedingung),
- Erklärungen des Bewerbers, dass er seiner gesetzlichen Pflicht zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt (Mindestbedingung),
- Erklärung des Bewerbers, dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen können (Eigenerklärung Zuverlässigkeit - Formblatt des Beschaffungsamtes des BMI) (Mindestbedingung),
- Erklärung des Bewerbers, dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen können (Eigenerklärung Zuverlässigkeit - Formblatt des Beschaffungsamtes des BMI) (Mindestbedingung),
- Erklärung und Nachweis des Bewerbers, dass er über eine Umgangsberechtigung für Unterlagen verfügt, welche als VS-Vertraulich gemäß Geheimschutzhandbuch oder vergleichbar EU Confidential eingestuft wurden (Mindestbedingung),
- Erklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall sein Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG unterziehen zu lassen (Mindestbedingung),
- Erklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall sein Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG unterziehen zu lassen (Mindestbedingung),
- Bewerbergemeinschaftserklärung (optional, wenn zutreffend)
- Nachunternehmerverpflichtungserklärung (optional, wenn zutreffend)
Fehlende Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss führen. Alle Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Bestätigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
!!! Wichtiger Hinweis !!!
Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die eVergabe-Plattform.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung Unternehmensgröße (Formblatt des Beschaffungsamtes des BMI) (informativ).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Erklärung des Bewerbers, welche Produkte er für modular und flexibel zu gestaltende Handgepäckkontrollstellen, bestehend aus Gepäckprüfanlagen und Elementen zum Transport der Handgepäckstücke vom Aufgabebereich zur Gepäckprüfanlage und
von dort weiter zum Entnahmebereich und Wannentransportsystem, einsetzt. Hierzu kann beispielsweise auch eine umfängliche Beschreibung einer von ihm an einem anderen Flughafen errichteten Installation dienen. (Mindestbedingung)
- Erklärung des Bewerbers, dass er vom Hersteller der von ihm eingesetzten Handgepäckkontrollstellenkomponenten autorisiert ist und auf dessen Support bei Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen kann. Der Erklärung des Bieters ist eine bzw. sind schriftliche Bestätigung(en) des/der Hersteller(s) beizufügen. (Mindestbedingung)
- Erklärung des Bewerbers, dass er vom Hersteller der von ihm eingesetzten Handgepäckkontrollstellenkomponenten autorisiert ist und auf dessen Support bei Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen kann. Der Erklärung des Bieters ist eine bzw. sind schriftliche Bestätigung(en) des/der Hersteller(s) beizufügen. (Mindestbedingung)
- Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens mit
1. Firmensitz und ggf. Niederlassungen in Deutschland
2. Organisatorischer Aufbau des Unternehmens generell und in Deutschland, z.B. durch eine Unternehmenspräsentation. Wird auf Vorlieferanten für Gepäckprüfanlagen oder andere wesentliche Elemente zurückgegriffen oder werden Unterauftragnehmer für die Erbringung von Teilleistungen (z.B. logistische Unterstützung) beteiligt, sind diese ebenfalls vorzustellen.
2. Organisatorischer Aufbau des Unternehmens generell und in Deutschland, z.B. durch eine Unternehmenspräsentation. Wird auf Vorlieferanten für Gepäckprüfanlagen oder andere wesentliche Elemente zurückgegriffen oder werden Unterauftragnehmer für die Erbringung von Teilleistungen (z.B. logistische Unterstützung) beteiligt, sind diese ebenfalls vorzustellen.
3. Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre für das Unternehmen allgemein und speziell im Bereich des Marktsegmentes Sprengstoffdetektionstechnik und Luftsicherheitskontrolltechnik.
4. Angabe der Mitarbeiterzahl und Organisations-/ Servicestruktur die für die Instandhaltung im Rahmen dieser Ausschreibung zur Verfügung steht.
5. Angabe des aktuellen Standes der Sicherheitsüberprüfung für o.a. Mitarbeiter.
6. Angabe der Qualifikation der Mitarbeiter - bezogen auf die hier zu erbringende Leistung, insbesondere der Teilbereichen
- Gepäckprüfanlagen,
- LAG-Detektionssysteme,
- Elemente zur Förderung von Gepäckstücken,
- Elektro-Fachkunde,
- Sicherheitsbestimmungen und Wiederholungsprüfungen (z.B. nach BGV A3),
- Sicherheitstechnik (z.B. Not-Aus-Anlagen),
- Erreichung der für den Betrieb in Deutschland notwendigen Zulassungen und Genehmigungen (TÜV, RöntVo, StrSchV etc.)
- IT-Gewerke, insbesondere Netzwerkplanung, Server, aktive Verteiler, Firewalls, IT-Sicherheit.
7. Nennen Sie den in Ihrem Hause für das Projekt verantwortlichen Vertriebsbeauftragten
- Erklärung des Bewerbers zu Referenzen,
1. Auflistung von Institutionen mit denen ähnliche Liefer- und Instandhaltungsverträge abgeschlossen wurden, inkl. Angabe von Ansprechpartnern bei den entsprechenden Institutionen
2. Auflistung von Institutionen, denen vergleichbare Handgepäckkontrollstellen bereits geliefert wurden oder für die vergleichbare Instandhaltungsleistungen erbracht werden oder wurden. Benennen Sie mindestens eine, maximal drei mit dem ausgeschriebenen
2. Auflistung von Institutionen, denen vergleichbare Handgepäckkontrollstellen bereits geliefert wurden oder für die vergleichbare Instandhaltungsleistungen erbracht werden oder wurden. Benennen Sie mindestens eine, maximal drei mit dem ausgeschriebenen
Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzen mit vollständiger Anschrift, dem / der zuständige Ansprechpartner(in) und deren bzw. dessen Kontakt-Daten. Beschreiben Sie ausführlich, welche vergleichbaren Projekte im Bereich Handgepäckkontrollstellen an Flughäfen in den letzten drei Jahren von Ihnen durchgeführt wurden.
Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzen mit vollständiger Anschrift, dem / der zuständige Ansprechpartner(in) und deren bzw. dessen Kontakt-Daten. Beschreiben Sie ausführlich, welche vergleichbaren Projekte im Bereich Handgepäckkontrollstellen an Flughäfen in den letzten drei Jahren von Ihnen durchgeführt wurden.
- Erklärung des Bewerbers zur Darstellung der Service-Leistungsfähigkeit und –eignung
1. Erläutern Sie das Service-Konzept für die Erbringung Wartungs- und Entstörungsdienstleistungen dar einschließlich Telefon-Hotline.
2. Stellen Sie vor, welche Servicekräfte für die Erbringung von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen zur Verfügung stehen oder vorgesehen sind. Erläutern Sie deren Qualifikation, deren räumliche Verteilung in Deutschland und die aktuellen Stände von deren Sicherheitsüberprüfung.
2. Stellen Sie vor, welche Servicekräfte für die Erbringung von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen zur Verfügung stehen oder vorgesehen sind. Erläutern Sie deren Qualifikation, deren räumliche Verteilung in Deutschland und die aktuellen Stände von deren Sicherheitsüberprüfung.
3. Stellen Sie dar, wie die Ersatzteilversorgung ablaufen wird und beschreiben Sie vorhandene oder vorgesehene ggf. dezentrale Ersatzteillagerstandorte zur schnellen Versorgung der nutzenden Stellen.
4. Benennen Sie den im Vertragsfall zuständigen Service-Leiter
5. Erläutern Sie, ob vergleichbare Instandhaltungsverträge oder Wartungsverträge für die hier benötigte Technologie schon mit anderen öffentlichen Auftraggebern oder anderen Institutionen geschlossen wurden.
6. Für welche Gewerke wurden diese Instandhaltungsvereinbarungen bzw. Wartungsverträge abgeschlossen? In welchen Intervallen erfolgen dort regelmäßige Wartungen und welche Reaktionszeiten wurden für die Bearbeitung von Störungsmeldungen vereinbart.
7. Stellen Sie ausführlich Ihr Konzept vor, wie Sie auf mehrere Schadensmeldungen, die gleichzeitig bei Ihnen eingehen, reagieren.
8. Beschreiben Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn einem Mitarbeiter der Zutritt zum Sicherheitsbereich verwehrt wird.
- Erklärung des Bewerbers, ob vom Bewerber infrastrukturelle oder logistische Voraussetzungen auf den jeweiligen Flughäfen zur Erbringung der Leistungen benötigt werden. (informativ)
- Darstellung des Bewerbers zur Durchführung von Schulungen für das Bedienpersonal sowie für Administratoren. Legen Sie ein Grobkonzept für Schulungen der beiden vorgenannten Benutzergruppen vor. (informativ)
- Darstellung des Bewerbers, mit welchen qualitätssichernden Maßnahmen Fehler oder Mängel bei der Leistungsausführung verhindern. (informativ)
- Darstellung des Bewerbers, wie zukünftige Anpassungen an technische Entwicklungen erfolgen (informativ)
Zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind die in der vorstehenden Auflistung genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Davon ausgenommen sind die als „informativ“ markierten Erklärungen. Sie dienen lediglich der Information. Die Inhalte haben keine Auswirkung auf das Bewertungsergebnis. Die als „Mindestbedingung“ ausgewiesenen Umstände müssen mit entsprechenden Erklärungen als „erfüllt“ ausgewiesen werden. Erklärungen welche nicht als „Mindestbedingung“ oder „informativ“ markiert sind, sind dennoch vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sofern die jeweilige Erklärung vollständig ist, wird deren Inhalt nur dann zur Ablehnung des Teilnahmeantrages führen, wenn sich daraus auf mangelnde Eignung schließen lässt. Die ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen
Zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind die in der vorstehenden Auflistung genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Davon ausgenommen sind die als „informativ“ markierten Erklärungen. Sie dienen lediglich der Information. Die Inhalte haben keine Auswirkung auf das Bewertungsergebnis. Die als „Mindestbedingung“ ausgewiesenen Umstände müssen mit entsprechenden Erklärungen als „erfüllt“ ausgewiesen werden. Erklärungen welche nicht als „Mindestbedingung“ oder „informativ“ markiert sind, sind dennoch vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sofern die jeweilige Erklärung vollständig ist, wird deren Inhalt nur dann zur Ablehnung des Teilnahmeantrages führen, wenn sich daraus auf mangelnde Eignung schließen lässt. Die ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen
- über keine Organisationsstruktur verfügt,
- aus nur wenigen Mitarbeitern besteht oder über nur wenige Projektleiter (mindestens 3) verfügt,
- keinen nennenswerten Umsatz im Bereich der Luftsicherheitskontrolltechnik (min. 6-stelliger Euro-Betrag)
- nicht schon heute über mehrere Mitarbeiter verfügt, die nicht zumindest in einem EU-Mitgliedsstaat eine Zugangsberechtigung zu Flughafensicherheitsbereichen besitzen,
- nicht über Mitarbeiter verfügen, welche qualifiziert für die Teilbereiche
- IT-Gewerke, insbesondere Netzwerkplanung, Server, aktive Verteiler, Firewalls, IT-Sicherheit. sind,
- nicht schon heute eine Service-Infrastruktur samt Hotline-Betrieb aufgebaut hat und betreibt,
- über keine qualifizierten Service-Mitarbeiter verfügt,
- kein Konzept zur Ersatzteilversorgung hat,
- bislang keine Erfahrungen zur Erbringung von Wartungs- und Service-Leistungen an Hand- oder Reisegepäckkontrollanlagen in Sicherheitsbereichen von europäischen Flughäfen hat,
- nicht über geeignete Referenzen verfügt.
Der Teilnahmewettbewerb dient in diesem Vergabeverfahren nicht dazu, die Zahl der Teilnehmer auf eine bestimmte Anzahl zu beschränken. Dementsprechend erfolgt kein Ranking der Teilnahmeanträge. Stattdessen werden allen Bewerbern, welche ihre Eignung nachweisen konnten, die Vergabeunterlagen zugesendet.
Der Teilnahmewettbewerb dient in diesem Vergabeverfahren nicht dazu, die Zahl der Teilnehmer auf eine bestimmte Anzahl zu beschränken. Dementsprechend erfolgt kein Ranking der Teilnahmeanträge. Stattdessen werden allen Bewerbern, welche ihre Eignung nachweisen konnten, die Vergabeunterlagen zugesendet.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: AGB des Beschaffungsamtes des BMI.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Als Gepäckprüfanlagen zur Prüfung von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gasen kommen nur solche Geräte in Betracht, deren Detektionstechnologie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nach Methode Typ C Standart 2 zertifiziert wurde.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: ReferatB 7
Claus Canisius
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de🌏
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)
e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 7.10 - 4805/12/VV : 1
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht. Es gilt deutsches Recht. Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für
Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der eVergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag / das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur elektronisch abgeben.
Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der eVergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag / das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur elektronisch abgeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach erfolgter Kenntniserlangung zu rügen (§ 107 Abs.3 Nr. 1 GWB). In diesem Vergabeverfahren wird eine Rüge nur dann als unverzüglich eingestuft, wenn sie spätestens eine Woche nach tatsächlicher Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht wurde (Eingang bei der Vergabestelle für die Fristwahrung maßgeblich). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach erfolgter Kenntniserlangung zu rügen (§ 107 Abs.3 Nr. 1 GWB). In diesem Vergabeverfahren wird eine Rüge nur dann als unverzüglich eingestuft, wenn sie spätestens eine Woche nach tatsächlicher Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht wurde (Eingang bei der Vergabestelle für die Fristwahrung maßgeblich). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots-oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots-oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer
maßgeblich ist. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrag nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittelung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertrage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
maßgeblich ist. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrag nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittelung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertrage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Quelle: OJS 2013/S 010-012420 (2013-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
Es gilt deutsches Recht. Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der eVergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de
Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://evergabe-online.info/signaturen
Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag/das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur elektronisch abgeben.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
Es gilt deutsches Recht. Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der eVergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de
Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag/das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur elektronisch abgeben.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-07 📅
Name: Smiths-Heimann GmbH
Postanschrift: Im Herzen 4
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 101b GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 101b GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.