Abwasserkanal Emscher, Bauabschnitt 40

Emschergenossenschaft

Im Rahmen der Baumaßnahme Abwasserkanal Emscher (Bauabschnitt 40) sind folgende Bauleistungen zu erbringen:
— Herstellen von Baustellenzufahrten, Baufeldfreimachung und Herstellung der BE-Fläche
— Herstellen von großen und tiefen Baugruben mit Kampfmittelsondierungen, Verbauarbeiten (Bohrpfahlwände, Schlitzwände), Wasserhaltung und Erdarbeiten
— Entsorgung Aushub
— Herstellung von großen Schachtbauwerken in Ortbeton
— Herstellung von Kanälen (Tübbingvortriebe und Rohrvortriebe)
— Herstellen der Oberfläche
Die Arbeiten erfordern häufig umfangreiche Vorarbeiten wie z. B. Leitungsverlegungen, Schaffen von Arbeitsebenen (frei geböscht und/oder verbaut) Anschüttungen usw.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-29 Auftragsbekanntmachung
2013-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Abwasserkanäle
Menge oder Umfang:
Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:20 km Tübbingbauweise mittels Vollschnittmaschinen mit einem Innendurchmesser von 2,60 m (2 x 10 km als Doppelrohrsystem)290 000 m³ Bodenaushub14 Stck Schachtbaugruben mittels Bohrpfählen und Schlitzwänden, Tiefe 25 bis 38 Meter760 m Rohrvortrieb DN 1600 als Druckluftvortrieb100 m Rohrvortrieb DN 600 als Vollschnittvortrieb12 Stck Stahlbetonschächte (ca. 22 000 m³ Beton C 35/45, ca. 2 200 t Bewehrungsstahl)Für den gesamten AKE liegt ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 8.8.2008 vor. Mittlerweile wurde ein Planänderungsverfahren für die 1. Planänderungsstrecke, welche die Strecke HD.033 bis HD.013 umfasst, durchgeführt. Die Bezirksregierung Münster hat dem Planänderungsantrag in einer, auf den vorliegenden Ausschreibungsgegenstand bezogenen Genehmigung vom 8.2.2013 stattgegeben. Nicht Gegenstand dieses Planänderungsantrages vom 8.2.2013 ist ein ca. 1,2 Kilometer langer Teilabschnitt der Tübbingstrecke vom Schacht SD.012 bis zum Pumpwerk Oberhausen („2. Planänderungsstrecke“). Hierfür soll ein gesonderter Planänderungsantrag im Sommer 2013 gestellt werden. Im Rahmen dieses Planänderungsantrages wird ferner das, an die 2. Planänderungsstrecke westlich angrenzende Pumpwerk Oberhausen (BA 60), die Kanallänge vom Pumpwerk Oberhausen bis zum KLEM (BA 70, Kanalverlegung im offenen Verbau) sowie die ökologische Umgestaltung des Holtener Felds beantragt. Nach einem Erörterungstermin voraussichtlich im Herbst 2013 dürfte der Planfeststellungsänderungsbeschluss der Bezirksregierung Münster bis Mitte 2014 ergehen.Den Ausschreibungsgegenstand des gegenständlichen, europaweiten Vergabeverfahrens bilden die 1. Planänderungsstrecke und die 2. Planänderungsstrecke. Die noch ausstehende öffentlich-rechtliche Zulassung der 2. Planänderungsstrecke wird unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten in den Vergabeunterlagen durch die folgenden Maßnahmen vollständig ausgeglichen:(1) Um eine klare und erschöpfende Beschreibung des geplanten Vorhabens zu gewährleisten, liegt den Vergabeunterlagen ein Übersichtslageplan der 1. Planänderungsstrecke bei (Anlage 2.5), aus dem der Umfang der genehmigten, sowie der nicht genehmigten Abschnitte des BA 40 ersichtlich sind.(2) Die Bieter werden hiermit und in den Vergabeunterlagen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung für die 2. Planänderungsstrecke noch nicht vorliegt und sich Änderungen aus der endgültigen Zulassungsentscheidung ergeben können.(3) Um eventuellen, aus der späteren Planfeststellung resultierenden Änderungen – zu denken ist hier insbesondere an die Nebenbestimmungen – Rechnung zu tragen, enthält der Bauleistungsvertrag konkrete Vertrags- und Preisanpassungsklauseln.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Abwasserkanäle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Emschergenossenschaft
Postanschrift: Kronprinzenstraße 24
Postleitzahl: 45128
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.eglv.de 🌏
E-Mail: ake-ba40@eglv.de 📧
Telefon: +49 2011043152 📞
Fax: +49 2011043456 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 104-177555
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden: 1. die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gem. § 4 TVgG-NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 2. bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 nach wie vor eingehalten werden, 3. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, 4. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der aktuellen Fassung, bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der aktuellen Fassung zum Vertragsbestandteil zu machen, 5. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Baumaßnahme Abwasserkanal Emscher (Bauabschnitt 40) sind folgende Bauleistungen zu erbringen:
— Herstellen von Baustellenzufahrten, Baufeldfreimachung und Herstellung der BE-Fläche
— Herstellen von großen und tiefen Baugruben mit Kampfmittelsondierungen, Verbauarbeiten (Bohrpfahlwände, Schlitzwände), Wasserhaltung und Erdarbeiten
— Entsorgung Aushub
— Herstellung von großen Schachtbauwerken in Ortbeton
— Herstellung von Kanälen (Tübbingvortriebe und Rohrvortriebe)
— Herstellen der Oberfläche
Die Arbeiten erfordern häufig umfangreiche Vorarbeiten wie z. B. Leitungsverlegungen, Schaffen von Arbeitsebenen (frei geböscht und/oder verbaut) Anschüttungen usw.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
20 km Tübbingbauweise mittels Vollschnittmaschinen mit einem Innendurchmesser von 2,60 m (2 x 10 km als Doppelrohrsystem)
290 000 m³ Bodenaushub
14 Stck Schachtbaugruben mittels Bohrpfählen und Schlitzwänden, Tiefe 25 bis 38 Meter
760 m Rohrvortrieb DN 1600 als Druckluftvortrieb
100 m Rohrvortrieb DN 600 als Vollschnittvortrieb
12 Stck Stahlbetonschächte (ca. 22 000 m³ Beton C 35/45, ca. 2 200 t Bewehrungsstahl)
Für den gesamten AKE liegt ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 8.8.2008 vor. Mittlerweile wurde ein Planänderungsverfahren für die 1. Planänderungsstrecke, welche die Strecke HD.033 bis HD.013 umfasst, durchgeführt. Die Bezirksregierung Münster hat dem Planänderungsantrag in einer, auf den vorliegenden Ausschreibungsgegenstand bezogenen Genehmigung vom 8.2.2013 stattgegeben. Nicht Gegenstand dieses Planänderungsantrages vom 8.2.2013 ist ein ca. 1,2 Kilometer langer Teilabschnitt der Tübbingstrecke vom Schacht SD.012 bis zum Pumpwerk Oberhausen („2. Planänderungsstrecke“). Hierfür soll ein gesonderter Planänderungsantrag im Sommer 2013 gestellt werden. Im Rahmen dieses Planänderungsantrages wird ferner das, an die 2. Planänderungsstrecke westlich angrenzende Pumpwerk Oberhausen (BA 60), die Kanallänge vom Pumpwerk Oberhausen bis zum KLEM (BA 70, Kanalverlegung im offenen Verbau) sowie die ökologische Umgestaltung des Holtener Felds beantragt. Nach einem Erörterungstermin voraussichtlich im Herbst 2013 dürfte der Planfeststellungsänderungsbeschluss der Bezirksregierung Münster bis Mitte 2014 ergehen.
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Den Ausschreibungsgegenstand des gegenständlichen, europaweiten Vergabeverfahrens bilden die 1. Planänderungsstrecke und die 2. Planänderungsstrecke. Die noch ausstehende öffentlich-rechtliche Zulassung der 2. Planänderungsstrecke wird unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten in den Vergabeunterlagen durch die folgenden Maßnahmen vollständig ausgeglichen:
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(1) Um eine klare und erschöpfende Beschreibung des geplanten Vorhabens zu gewährleisten, liegt den Vergabeunterlagen ein Übersichtslageplan der 1. Planänderungsstrecke bei (Anlage 2.5), aus dem der Umfang der genehmigten, sowie der nicht genehmigten Abschnitte des BA 40 ersichtlich sind.
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(2) Die Bieter werden hiermit und in den Vergabeunterlagen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung für die 2. Planänderungsstrecke noch nicht vorliegt und sich Änderungen aus der endgültigen Zulassungsentscheidung ergeben können.
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(3) Um eventuellen, aus der späteren Planfeststellung resultierenden Änderungen – zu denken ist hier insbesondere an die Nebenbestimmungen – Rechnung zu tragen, enthält der Bauleistungsvertrag konkrete Vertrags- und Preisanpassungsklauseln.
Referenznummer: 1.252
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhausen, Bottrop

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
2.1.1 Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
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Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt und ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
2.1.2 Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
2.1.3 Eigenerklärung darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt. Der Bieter erklärt hierzu, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Der Bieter erklärt ferner, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
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2.1.4 Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt eine derartige Bescheinigung ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
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2.1.5 Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderungen durch die Vergabestelle vorzulegen.
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2.1.6 Eigenerklärung darüber, dass eine Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters vorliegt bzw. entsprechende Eintragung im Sitz eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist auf Anforderung durch die Vergabestelle zur Bestätigung der Erklärung eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und eine Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Für die genannten Angaben nach 2.1.1 bis 2.1.6 sind zunächst auch Eigenerklärungen ausreichend. Für die Vorlage der Eigenerklärungen sind die entsprechenden Vordrucke der Vergabestelle zu verwenden, die einerseits unter
elektronisch zur Verfügung gestellt werden und andererseits den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Ausländische Bieter haben dabei die genannten Unterlagen durch entsprechende Bescheinigungen ihres Herkunftsstaates zu erbringen; bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
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Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach 2.1.1 bis 2.1.6. geforderten Angaben in der zuvor beschriebenen Weise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen sämtliche der nach 2.1.1 bis 2.1.6 genannten Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der benannten Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen bzw. Nachweise für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die zuvor unter 2.1.1 bis 2.1.6 aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der benannten Dritten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Dritten eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen.
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Soweit sich die vorgenannten Nachweise nach 2.1.1 bis 2.1.6 aus der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ergeben, kann auf diese Präqualifizierung verwiesen werden. Andernfalls sind die geforderten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen zu führen. Die Prüfung und Beurteilung der Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis im Rahmen der Eignungsprüfung behält sich die Vergabestelle vor. Die Prüfung und Beurteilung der Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis im Rahmen der Eignungsprüfung behält sich die Vergabestelle vor.
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2.1.7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des § 4 TVgG-NRW in Verbindung mit § 8 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung, eine Eigenerklärung gem. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW sowie gemäß der Vorgaben des § 18 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärungen zur Berücksichtigung sozialer Kriterien abzugeben. Die entsprechenden Vordrucke werden mit den Vergabeunterlagen beigefügt und werden zudem unter http://www.abwasserkanal-emscher.de/de/abwasserkanal-emscher/vergabe.html
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elektronisch zur Verfügung gestellt. Für den Fall, dass der/die Nachunternehmer des Bieters und Verleiher von Arbeitskräften bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, sind die entsprechenden Verpflichtungserklärungen nachzureichen, sobald diese bekannt geworden sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach 2.1.7 geforderten Verpflichtungserklärungen von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
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Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechende testierter Jahresabschlüsse oder entsprechend testierter Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
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2.2.2 Eigenerklärung darüber, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal anzugeben.
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Für die genannten Angaben nach 2.2.1 bis 2.2.2 sind zunächst auch Eigenerklärungen ausreichend. Für die Vorlage der Eigenerklärungen sind die entsprechenden Vordrucke der Vergabestelle zu verwenden, die einerseits unter
elektronisch zur Verfügung gestellt werden und andererseits den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen.
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Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach 2.2.1 bis 2.2.2 geforderten Angaben in der zuvor beschriebenen Weise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben die unter 2.2.1 bis 2.2.2 genannten Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der benannten Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gemäß den Teilnahmebedingungen unter diesem Abschnitt III.2.2 der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 bezeichneten Eigenerklärungen für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen.
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Soweit sich die vorgenannten Nachweise nach 2.2.1. bis 2.2.2. aus der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ergeben, kann auf diese Präqualifizierung verwiesen werden. Andernfalls sind die geforderten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen zu führen. Die Prüfung und Beurteilung der Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis im Rahmen der Eignungsprüfung behält sich die Vergabestelle vor.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 5 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Falls das Angebot des Unternehmens in die engere Wahl kommt, ist innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderungen durch die Vergabestelle mindestens für 3 Referenzen (die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist ausdrücklich gestattet) jeweils eine Referenzbestätigung mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
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Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
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Für die genannten Angaben nach 2.3.1 ist zunächst auch eine Eigenerklärung ausreichend. Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck zu verwenden, der einerseits unter
elektronisch zur Verfügung gestellt wird und andererseits den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Ausländische Bieter haben die nach 2.3.1 verlangten Angaben durch entsprechende Bescheinigungen ihres Herkunftsstaates - soweit erforderlich - zu erbringen; bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
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Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach 2.3.1 geforderten Angaben in der zuvor beschriebenen Weise von der Bietergemeinschaft ingesamt vorzulegen.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen die nach 2.3.1 genannten Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer bezogen auf deren Leistungsanteil und nur insoweit abzugeben.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gemäß den Teilnahmenbedingungen unter diesem Abschnitt III.2.3 der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.3 bezeichneten Eigenerklärungen nach 2.3.1 für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen.
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Soweit sich die vorgenannten Angaben nach 2.3.1. aus der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ergeben, kann auf diese Präqualifizierung verwiesen werden. Andernfalls sind die geforderten Unterlagen auch von präqualifizierten Unternehmen zu führen. Die Prüfung und Beurteilung der Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis im Rahmen der Eignungsprüfung behält sich die Vergabestelle vor.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung beträgt in Bezug auf die Vertragserfüllung 5 v.H. des geprüften Bruttoauftragswerts und in Bezug auf die Gewährleistung 5 v.H. der geprüften Brutto-Schlussrechnungssumme. Die jeweiligen Sicherheitsleistungen können in Form einer Bürgschaft oder in Form von Mitbürgschaften mit Höchstbeträgen, die insgesamt dem vereinbarten Sicherheitsleistungsbetrag entsprechen, gestellt werden.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Nachweis über Einzahlung auf Konto der EG, Konto-Nr. 203 729 BLZ: 360 501 05 bei der Sparkasse Essen unter Angabe „Abwasserkanal Emscher BA40“ und der PK Nr.: 11000543.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-08 📅
Öffnungsort:
Emschergenossenschaft, Abt. 12-EM, Kronprinzenstraße 30, Raum F 44/45, 45128 Essen, Deutschland.
Ort des Eröffnungstermins: Emschergenossenschaft, Abt. 12-EM, Kronprinzenstraße 30, Raum F 44/45, 45128 Essen, Deutschland.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte die sich als solche ausweisen können.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Emschergenossenschaft, Abt. 22-GE-03
Herrn Machentanz
Adresse des Käuferprofils: http://www.abwasserkanal-emscher.de 🌏
Name: Emschergenossenschaft, Abtlg. 12-EM
Postanschrift: Kronprinzenstr. 24
URL der Teilnahme: http://www.abwasserkanal-emscher.de---http://www.eglv.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-12-02 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1.252
Zusätzliche Informationen
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden:
1. die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gem. § 4 TVgG-NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
2. bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen
Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 nach wie vor eingehalten werden,
3. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
4. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der aktuellen Fassung, bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der aktuellen Fassung zum Vertragsbestandteil zu machen,
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5. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753143 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 101b insbesondere nach Abs. 2 Satz 2, GWB und ferner die Regelung von § 107 GWB. Diese Vorschriften lauten wie folgt:
"§ 101a GWB lautet:
der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
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den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB lautet:
ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
gegen § 101a verstoßen hat oder,
einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB:
die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Die Vergabestelle teilt mit, dass in den Fällen von § 107 Absatz 3 Nr. 1 GWB eine Rüge dann nicht mehr unverzüglich ist, wenn sie erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, gegenüber dem Auftraggeber erhoben wird.
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Quelle: OJS 2013/S 104-177555 (2013-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 171 525 421,02 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 242-420545
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 104-177555
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden: 1. die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gem. § 4 TVgG-NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 2. bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 nach wie vor eingehalten werden, 3. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, 4. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der aktuellen Fassung, bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der aktuellen Fassung zum Vertragsbestandteil zu machen, 5. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhausen, Bottrop.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (90)
2. Verkürzung der Ausführungsdauer (5)
3. Technischer Wert und Umwelt und Energieeffizienz (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-25 📅
Name: Bietergemeinschaft: Porr Deutschland GmbH / Porr Bau GmbH
Postanschrift: Fürstenrieder Straße 285
Postort: München
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a GWB lautet:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Quelle: OJS 2013/S 242-420545 (2013-12-11)