Agenturleistungen zur Bewerbung des Tagungs- und Kongress-Standortes Berlin im US-amerikanischen und kanadischen Markt (Unterstützung bei der Konzeption, Koordination und Durchführung von Marketingmaßnahmen, Gewinnung und Verwaltung von Kundenkontakten, Vorbereitung von Messeteilnahmen, Ansprechpartner für Bestands- und Neukunden mit eigenem Kontaktbüro in New York oder Washington, Beratung und Reporting) Zielgruppe: Verbände, Unternehmen, Agenturen und sog. Multiplikatoren aus dem Tagungs-, Kongress-, Incentive- und Eventbereich (Kongressindustrie) sowie insbesondere Tagungs- und Kongressplaner aus dem US-amerikanischen und kanadischen Markt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-26.
Auftragsbekanntmachung (2013-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Organisation von Messen und Ausstellungen
Menge oder Umfang: 330 000429 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Organisation von Messen und Ausstellungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Postanschrift: Am Karlsbad 11
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.visitBerlin.de🌏
E-Mail: beschaffung@visitberlin.de📧
Telefon: +49 30264748931📞
Fax: +49 30264748950 📠
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Agenturleistungen zur Bewerbung des Tagungs- und Kongress-Standortes Berlin im US-amerikanischen und kanadischen Markt (Unterstützung bei der Konzeption, Koordination und Durchführung von Marketingmaßnahmen, Gewinnung und Verwaltung von Kundenkontakten, Vorbereitung von Messeteilnahmen, Ansprechpartner für Bestands- und Neukunden mit eigenem Kontaktbüro in New York oder Washington, Beratung und Reporting) Zielgruppe: Verbände, Unternehmen, Agenturen und sog. Multiplikatoren aus dem Tagungs-, Kongress-, Incentive- und Eventbereich (Kongressindustrie) sowie insbesondere Tagungs- und Kongressplaner aus dem US-amerikanischen und kanadischen Markt.
Agenturleistungen zur Bewerbung des Tagungs- und Kongress-Standortes Berlin im US-amerikanischen und kanadischen Markt (Unterstützung bei der Konzeption, Koordination und Durchführung von Marketingmaßnahmen, Gewinnung und Verwaltung von Kundenkontakten, Vorbereitung von Messeteilnahmen, Ansprechpartner für Bestands- und Neukunden mit eigenem Kontaktbüro in New York oder Washington, Beratung und Reporting) Zielgruppe: Verbände, Unternehmen, Agenturen und sog. Multiplikatoren aus dem Tagungs-, Kongress-, Incentive- und Eventbereich (Kongressindustrie) sowie insbesondere Tagungs- und Kongressplaner aus dem US-amerikanischen und kanadischen Markt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 330 000 💰
429 000 💰
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 0008.13vB BCO
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: USA und Canada.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über
Ich erkläre/Wir erklären, dass
— mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden,
— Mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
— die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind,
— ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor,
— ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor,
— ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen sind und auch weiterhin nachkommen,
— ich/wir in den letzen zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist,
— ich/wir in den letzen zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist,
— mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
— ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n),
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften einhalten,
— ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften einhalten,
— die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.
Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
— die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
— die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie,
— die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
a) dass über das Vermögen meines/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) dass mein/unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
c) keine schwere Verfehlung begangen zu haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung stets ordnungsgemäß erfüllt zu haben,
e) im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben zu haben.
Ich erkläre / wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmern zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Ich erkläre / Wir erklären für das von mir / uns verantwortlich vertretene Unternehmen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt werden (Gewerbeanmeldung vorhanden).
Eigenerklärung darüber, dass mindestens ein Mitarbeiter mit den folgenden Angaben/Anforderungen bei Ihnen im Unternehmen tätig ist:
Name, Vorname
Tel
E-Mail:
Beschäftigt als:
Kenntnisse der englische Sprache (Muttersprachler oder Niveau - in Wort und Schrift verhandlungssicher - mindestens auf Niveaustufe C1 gem. Common European Framework (CEF) of Reference for Language Learning and Teaching*)
Ausbildungsstand:
CMP (Certified Meeting Planner) oder gleichwertig nach einem der folgenden Abschlüsse:
Ich/Wir erklären, dass mein/unser Unternehmen Mitglied in einem der folgenden Verbände ist und die Mitgliedschaft seit mehr als vier (4) Jahren besteht.
International Congress & Convention Association (ICCA). Die Mitgliedschaft in dem Verband ICCA besteht seit (TT.MM.JJJJ). Es sind (Anzahl Mitarbeiter) meines/unseres Unternehmens dort vertreten.
Professional Convention Management Association (PCMA). Die Mitgliedschaft in dem Verband PCMA besteht seit (TT.MM.JJJJ). Es sind (Anzahl Mitarbeiter) meines/unseres Unternehmens dort vertreten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über
Ich erkläre/Wir erklären, dass
— eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nennung von mind. drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit den nachfolgenden Inhalten:
— Bezeichnung des Referenzobjekts,
— Art der Leistung (vergleichbar aktuellem Vergabeverfahren): Vermarktung einer internationalen Destination im Bereich Tagungs- und Kongressindustrie des Zielmarkts Nordamerika,
— Zeitrahmen der Vertragslaufzeit (mindestens 12 Monate),
— Auftragswert: mind. 80.000 EUR netto/per anno,
— Anschrift des Referenzgebers/ der Referenzgeberin,
— Ansprechpartner/in des Referenzgebers/ der Referenzgeberin inkl. Telefonnummer bzw. weitere Kommunikationsadressen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlage.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-10 📅
Öffnungsort: Sitz der Auftraggeberin.
Ort des Eröffnungstermins: Sitz der Auftraggeberin.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Umsetzungskonzept nebst Präsentation (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Stefanie Gumlich
Internetadresse: www.visitBerlin.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0008.13vB BCO
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin Luther Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Name: siehe VI 4.1.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Ergeht eine Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin vor der Vergabekammer schriftlich beantragen. Nach Ablauf dieser Frist in der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Ergeht eine Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin vor der Vergabekammer schriftlich beantragen. Nach Ablauf dieser Frist in der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).