Agenturleistungen

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle

Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vergibt zum 1.1.2014 Agenturleistungen, die im Wesentlichen sowohl Beratungsleistungen hinsichtlich Markenführung/-weiterentwicklung und Kommunikationsstrategie als auch Betreuungs- und Umsetzungsleistungen des daraus abgeleiteten AOK PLUS-Unternehmensauftritts sowie zielgruppenspezifischer Kampagnen einschließen. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten soll ein ganzheitlicher und konsistenter Kommunikationsauftritt sichergestellt werden. Inhaltlich ergeben sich dadurch folgende Schwerpunkte:
1. Marke und Kommunikationsstrategie
— Beratung und Weiterentwicklung des strategischen Markenansatzes der AOK PLUS,
— Verfolgung einer nachhaltigen Markenentwicklung und Begleitung hinsichtlich Markenmanagement,
— Entwicklung und Umsetzung einer ganzheitlichen Marken- und Kommunikationsstrategie,
— Entwicklung Arbeitgebermarke inklusive strategischem Personalmarketing,
— Analyse wichtiger Marketingkennzahlen und Ableitung entsprechender Maßnahmen.
2. AOK PLUS-Unternehmenskommunikation
— Fortführung und Weiterentwicklung des AOK PLUS-Unternehmensauftritts, was alle Online- und Offline-Maßnahmen umfasst, einschließlich Online-Filiale,
— operative Sicherstellung hinsichtlich Erstellung, Adaption, Belieferung aller zentralen sowie regional angepassten Medien inklusive Werbemittel,
— Berücksichtigung und Einpflegen von Innovationen inklusive Weiterentwicklung der Medien in den kommenden Jahren,
— Betreuung aller für die AOK PLUS relevanten Kommunikationskanäle in den kommenden 4 Jahren.
3. Zielgruppenspezifische Kommunikation
— Planung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Kommunikationsmaßnahmen sowie Produktkommunikation,
— Durchführung von Vertriebskampagnen und Organisation von Dialogmarketingmaßnahmen,
— Konzeption und Umsetzung konvergenter Kampagnenideen für AOK PLUS-relevante Zielgruppen unter Berücksichtigung der Mediaoptimierung,
— effizienter Einsatz des Mediabudgets,
— Wahl eines relevanten Mediamixes für die AOK PLUS unter Berücksichtigung von Mediakonvergenz und Mediaoptimierung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-10 Auftragsbekanntmachung
2013-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Menge oder Umfang:
ca. 7 000 000,00 EUR p. a. inklusive Mehrwertsteuer.Das dargestellte Volumen kann abhängig von der Markt- und Haushaltslage auch deutlich über- bzw. unterschritten werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 091-155297
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/agenturvertrag2014_teilnahmewettbewerb unter Verwendung des Passwortes Dtpo2L3N abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zu verwenden. Soweit ergänzende Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnen und ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 7-facher Ausfertigung, jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen. Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vergibt zum 1.1.2014 Agenturleistungen, die im Wesentlichen sowohl Beratungsleistungen hinsichtlich Markenführung/-weiterentwicklung und Kommunikationsstrategie als auch Betreuungs- und Umsetzungsleistungen des daraus abgeleiteten AOK PLUS-Unternehmensauftritts sowie zielgruppenspezifischer Kampagnen einschließen. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten soll ein ganzheitlicher und konsistenter Kommunikationsauftritt sichergestellt werden. Inhaltlich ergeben sich dadurch folgende Schwerpunkte:
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1. Marke und Kommunikationsstrategie
— Beratung und Weiterentwicklung des strategischen Markenansatzes der AOK PLUS,
— Verfolgung einer nachhaltigen Markenentwicklung und Begleitung hinsichtlich Markenmanagement,
— Entwicklung und Umsetzung einer ganzheitlichen Marken- und Kommunikationsstrategie,
— Entwicklung Arbeitgebermarke inklusive strategischem Personalmarketing,
— Analyse wichtiger Marketingkennzahlen und Ableitung entsprechender Maßnahmen.
2. AOK PLUS-Unternehmenskommunikation
— Fortführung und Weiterentwicklung des AOK PLUS-Unternehmensauftritts, was alle Online- und Offline-Maßnahmen umfasst, einschließlich Online-Filiale,
— operative Sicherstellung hinsichtlich Erstellung, Adaption, Belieferung aller zentralen sowie regional angepassten Medien inklusive Werbemittel,
— Berücksichtigung und Einpflegen von Innovationen inklusive Weiterentwicklung der Medien in den kommenden Jahren,
— Betreuung aller für die AOK PLUS relevanten Kommunikationskanäle in den kommenden 4 Jahren.
3. Zielgruppenspezifische Kommunikation
— Planung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Kommunikationsmaßnahmen sowie Produktkommunikation,
— Durchführung von Vertriebskampagnen und Organisation von Dialogmarketingmaßnahmen,
— Konzeption und Umsetzung konvergenter Kampagnenideen für AOK PLUS-relevante Zielgruppen unter Berücksichtigung der Mediaoptimierung,
— effizienter Einsatz des Mediabudgets,
— Wahl eines relevanten Mediamixes für die AOK PLUS unter Berücksichtigung von Mediakonvergenz und Mediaoptimierung.
Menge oder Umfang:
ca. 7 000 000,00 EUR p. a. inklusive Mehrwertsteuer.
Das dargestellte Volumen kann abhängig von der Markt- und Haushaltslage auch deutlich über- bzw. unterschritten werden.
Referenznummer: 12/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend geforderte Eigenerklärung ist zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Die nicht rechtzeitige oder unvollständige Vorlage dieser Erklärung führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages.
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Abgabe einer Eigenerklärung (Anlage 1 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen), aus welcher sich ergibt, dass sich der Bieter nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt, er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist sowie nicht rechtskräftig wegen eines dort näher bezeichneten Deliktes verurteilt worden ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend unter den Punkten (1) bis (5) geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage dieser Anforderungen führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages.
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(1) Eigenerklärung (Anlage 2), aus welcher hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung eine Vermögenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 250.000 EUR einschließlich einer Versicherung gegen die Folgen eines Datenschutzverstoßes in Höhe von 100 000 EUR abschließen wird und dies der Auftraggeberin 4 Wochen vor Auftragsbeginn nachzuweisen hat.
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(2) Eigenerklärung (Anlage 3), aus welcher hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2 Mio. EUR pauschal je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden abschließen wird und dies der Auftraggeberin 4 Wochen vor Auftragsbeginn nachzuweisen hat.
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(3) Darstellung des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 4).
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 3,0 Mio. EUR pro Geschäftsjahr nachweisen können.
(4a) Geben Sie einen allgemeinen Überblick über Ihre Kundenprojekte, die Sie in den letzten 3 Jahren durchgeführt haben. Zeigen Sie soweit möglich das Budget auf (Anlage 5a).
(4b) Darstellung von 3 Referenzprojekten, aus welchen sich ergibt, dass der Bewerber die unter II.1.5) genannten Aufgabenfelder adäquat betreut hat. Nach Möglichkeit sollen Referenzprojekte von Referenzauftraggebern mit einem ähnlichen Budget, wie in dieser Ausschreibung angegeben, benannt werden. Bei diesen Referenzprojekten sollen möglichst solche dargestellt werden, welche auf Branchenkenntnisse im Versicherungsmarkt sowie Marktkenntnisse in der Gesundheitsbranche schließen lassen. Weiterhin ist die Gesamtdauer der Kundenbeziehung anzugeben. Bei der Darstellung der Referenzprojekte sollen jeweils Ziel und Erfolg des Referenzprojektes dargelegt werden. Es soll dargestellt werden, welche fachlichen Kompetenzen im eigenen Unternehmen vorhanden sind und welche Kompetenzen innerhalb eines Firmennetzwerkes genutzt werden konnten. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet für die Durchführung des Auftrags, welche mindestens ein Referenzprojekt mit einem Mindestauftragsvolumen von wenigstens 1 Mio. EUR (brutto) nachweisen können. Es ist bei allen Referenzprojekten anzugeben, wie hoch das Auftragsvolumen gewesen ist (Anlage 5b).
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(5) Erklärung, ob derzeit Vertragsbeziehungen zu Wettbewerbern der Auftraggeberin (sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen) bestehen (Anlage 6) (kein Ausschluss- und kein Bewertungskriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend unter den Punkten (1) bis (3) geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage dieser Anforderungen führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages.
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(1) Darstellung der beruflichen Befähigung und von mindestens einem mit dem der Auftraggeberin vergleichbaren Referenzprojektes des im Auftragsfall für die Leitung des Projektes vorgesehenen Projektleiters (Anlage 7).
(2) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten Jahren Beschäftigten ersichtlich ist, gegliedert nach folgenden Sparten:
— Beratung, Projektleitung, Strategie.
— Gestaltung/Redaktion/Grafik.
— Programmierung/Softwareentwicklung/Administration.
— Mediaplanung.
— Controlling, Dispo (Anlage 8).
(3) Detaillierte Darstellung der vorhandenen technischen Ausstattung (Anlage 9).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend. Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Darüber hinaus haben Bietergemeinschaften zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien: Referenzen 70 %Agenturbewertung 30 %
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-07-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Internetadresse: www.aokplus-online.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 12/2013
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/agenturvertrag2014_teilnahmewettbewerb unter Verwendung des Passwortes Dtpo2L3N abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zu verwenden. Soweit ergänzende Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnen und ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 7-facher Ausfertigung, jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen.
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Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“ Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 091-155297 (2013-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 244-425320
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 91-155297
ABl. S-Ausgabe: 244

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis/Budgeteffizienz (30)
2. Strategie, Konzeption (25)
3. Sicherstellung Online-Unternehmensauftritt (15)
4. Regionale Betreuung (10)
5. Innovation, Medienmanagement, Planung (15)
6. Projektmanagement (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-13 📅
Name: Bietergemeinschaft zebra Werbeagentur GmbH/Mindbox GmbH
Postanschrift: Kopernikusstraße 16
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
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Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 244-425320 (2013-12-16)