Amtsgericht Bad Segeberg, Fassadensanierung
Gebäudebeschreibung:
Das Gebäude des Amtsgerichtes Bad Segeberg wurde nach vorliegenden Bauzeichnungen geplant und im Jahr 1983 errichtet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen klassischen Mauerwerksbau mit Stahlbetondecken und Stahlbetonunterzügen/-Fensterstürzen. Das Gebäude ist im Bereich der Verwaltungstrakte 2-4 geschossig, der Eingangs- und Saalbereich 1-2 geschossig, wobei bei beiden Bereichen aufgrund der vorhandenen Geländeformationen das Kellergeschoss teilweise ebenerdig zu betrachten ist. Das Außenmauerwerk ist als 2-schalige Wandkonstruktion aus einer tragenden Innenschale und einer nichttragenden Außen- und Verblendschale hergestellt, die Brüstungselemente teilweise als Ausfachungsflächen vor- oder zurückgesetzt worden.
Die Fensterstürze bestehen aus lotrecht vermauerten Grenadierschichten. Die vorhandene Verblendsteinfassade zeigt starke Rissbildungen. Als Sofortmaßnahmen wurden Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Nachfolgend wurde ein wissenschaftliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Im Ergebnis sagt das Gutachten aus, das die Fassade zu erneuern ist, da eine Sanierung der vorhandenen Konstruktion aus wirtschaftlichen und energetischen Gründen nicht vertretbar ist.
Aufgabenbeschreibung:
Es ist die vorhandene Fassade einschl. der Wärmedämmung abzutragen und eine neue Fassade zu planen.
Grundlage für die geplante Sanierung ist eine Bestandsaufnahme und Bewertung der vorhandenen Fassade hinsichtlich ihrer Standfestigkeit.
Mit der FU-Bau sollen u. a. unterschiedliche Fassadenvarianten und die damit anfallenden Kosten gegenübergestellt werden. Im Zuge der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der Fassade sollen die Anforderungen der EnEV 2009 hinsichtlich des baulichen Wärmeschutzes um mindestens 30 % übererfüllt werden.
In der FU-Bau soll für die Fassadensanierung insgesamt auch eine energetische Bewertung des Ist-Zustandes, sowie der untersuchten Varianten mit der Berechnung der Einsparpotenziale und Energiebilanzen erstellt werden.
Zu prüfen ist auch der Zustand bzw. die Ausstattung der Messeinrichtungen für die energetische Verbrauchserfassung.
Für die Feststellung der Kostenzuordnungen sollen die Mehr- bzw. Differenzkosten für die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden energetischen Maßnahmen gesondert ausgewiesen werden. Bei den Planungen und Kostenermittlungen sind die mit dem Sanierungsvorhaben unmittelbar in Verbindung stehenden notwendigen Folgemaßnahmen zu berücksichtigen (evtl. notwendige Auslagerungen, Wiederherstellung der Außenanlagen etc.).
Zusätzliche Information:
1. Für das Gebäude wurde ein Brandschutzkonzept erstellt. Die Umsetzung dieses Konzeptes ist bereits in Teilen erfolgt und wird fortgesetzt.
2. Das Gebäude grenzt direkt an das 1826 erbaute ehemalige Katasteramt, das unter Denkmalschutz steht. Hier ist im Sinne eines „Ensembleschutzes“ die enge Abstimmung mit der Denkmalpflege erforderlich.
Projekttermine:
FU-Bau bis 1.3.2014
Baubeginn III. Quartal 2014
Ende der Bauzeit: III. Quartal 2015
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-10-11
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Auftragsbekanntmachung
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2014-04-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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