Anmietung einer Mastkletterbühne für die Durchführung von Glasreinigungsarbeiten am Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

Deutscher Bundestag -Verwaltung-

Vertragsgegenstand ist die Anmietung einer Mastkletterbühne für die turnusmäßige Ausführung von Wartungs- und Reinigungsarbeiten der südlichen und westlichen Lamellenfassade vor der Bibliotheksrotunde am Marie-Elisabeth-Lüders-Haus zum Transport von Material und Personen in folgender Ausführung:
— die Plattformlänge der Mastkletterbühne muss fassadenbedingt 31,10 Meter betragen (eine Toleranz von + 2 % ist zulässig),
— Arbeitshöhe bis zu 25 Meter,
— gleichzeitiger Einsatz von bis zu 8 Gebäudereinigern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-23 Auftragsbekanntmachung
2013-11-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hubwerke für hydraulische Plattformen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hubwerke für hydraulische Plattformen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag -Verwaltung-
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 164-285327
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 1.10.2013 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Die durch die Auftraggeberin ausgestellte Teilnahmebestätigung ist dem Angebot beizufügen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Anmietung einer Mastkletterbühne für die turnusmäßige Ausführung von Wartungs- und Reinigungsarbeiten der südlichen und westlichen Lamellenfassade vor der Bibliotheksrotunde am Marie-Elisabeth-Lüders-Haus zum Transport von Material und Personen in folgender Ausführung:
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— die Plattformlänge der Mastkletterbühne muss fassadenbedingt 31,10 Meter betragen (eine Toleranz von + 2 % ist zulässig),
— Arbeitshöhe bis zu 25 Meter,
— gleichzeitiger Einsatz von bis zu 8 Gebäudereinigern.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2017, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Referenznummer: ZT6-1133-2013-210-16-ZT530

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1 des Angebotsvordrucks);
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern;
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des Angebotsvordrucks);
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern gilt dies auch für den Unterauftragnehmer;
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Aus dem Nachweis muss eindeutig und zweifelsfrei das Bestehen der Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots erkennbar sein. Eine Verlängerungsklausel im Versicherungsschein reicht nicht aus. Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten;
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— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden;
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— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
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Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert. (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks);
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden;
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— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Teilleistung detailliert anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist vor Zuschlagserteilung eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Leistungsbeschreibung mit Preisangaben, Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages (ZVB), Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei nicht offenem Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Angebotsabgabe.
Termine sind mit dem Vergabereferat per Mail (vergabereferat@bundestag.de) oder per Fax (+49 3022730374) zu vereinbaren. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss des Angebotes.
Als Nachweis der Teilnahme ist vom Bieter die beigefügte Bescheinigung „Teilnahmeformular Ortsbesichtigung“ mit seinen individuellen Daten auszufüllen, von dem die Ortsbesichtigung leitenden Mitarbeiter des Deutschen Bundestages bestätigen zu lassen und dem Angebot beizufügen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2013-210-16-ZT530
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 1.10.2013 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Angebotsabgabe.
Die durch die Auftraggeberin ausgestellte Teilnahmebestätigung ist dem Angebot beizufügen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage.
Quelle: OJS 2013/S 164-285327 (2013-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung -

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 224-389729
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 164-285327
ABl. S-Ausgabe: 224

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-07 📅
Name: Rene Kling Gerüsttechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Zum Erlenbruch 5
Postort: Neuenhagen
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 224-389729 (2013-11-18)