Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des Deutschen Bundestages
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages stattet die Fraktionsdruckereien (inklusive einer Landesgruppe) sowie ihre eigene Druckerei mit der erforderlichen Drucktechnik aus. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Druckanforderungen und Druckvolumina der einzelnen Fraktionen, der Landesgruppe und der Verwaltung erfolgt die Vergabe der Leistung in sieben Losen.
Die Leistung umfasst die komplette betriebsfertige Ausstattung der Druckereien mit Hard- und Software (einschließlich Zubehör wie Kabel et cetera) gemäß Leistungsverzeichnis, die Störungsbeseitigung und Wartung einschließlich etwa vorgeschriebener technischer Überprüfungen, die Einweisung der Nutzer/-innen, die Versorgung mit allen Verbrauchsmaterialien wie Toner und Heftklammern (kein Papier), quartalsmäßige Reports, etwaige Einsätze im Rahmen von Sonderveranstaltungen wie etwa internationale Tagungen oder die Bundesversammlung, die etwaige Umsetzung von Geräten, die Rücknahme jeglicher Verpackungen und Tonerbehälter sowie den späteren Abbau und die Rücknahme der Systeme. Es sind ausschließlich fabrikneue Systeme zu liefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Bundestag
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat ZR 5 — Vergaben
Telefon: +49 3022733234📞
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Fax: +49 3022730374 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bundestag.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des...”
Titel
Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des Deutschen Bundestages
ZT6-1133-2012-401-11-ZT530
Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des Deutschen Bundestages
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Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des Deutschen Bundestages.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2013-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-01-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2013/S 100-170509
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: ZT6-1133-2012-401-11-ZT530
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des...”
Titel
Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des Deutschen Bundestages
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Datum des Vertragsabschlusses: 2013-05-22 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RICOH Deutschland GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 205017.75 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 063-147613 (2019-03-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Referat ZR 5 – Vergaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des...”
Titel
Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des Deutschen Bundestages.
ZT6-1133-2012-401-11-ZT530
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Canon Deutschland GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 407807.05 💰
Quelle: OJS 2019/S 063-147616 (2019-03-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-25) Objekt Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Dauer
Datum des Endes: 2019-08-14 📅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Konica Minolta Business Solutions
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 575295.05 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 063-147618 (2019-03-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-25) Objekt Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktion Bündnis 90/die Grünen.”
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: ZT6-1133-2013-155-11-ZT530
Los-Identifikationsnummer: 6
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-20 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 518473.20 💰
Quelle: OJS 2019/S 063-147619 (2019-03-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-25) Objekt Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 7
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 707281.05 💰
Quelle: OJS 2019/S 063-147621 (2019-03-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Referat ZR 5 - Vergaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des...”
Titel
Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflow-Software für die Fraktionen, eine Landesgruppe sowie die Verwaltung des Deutschen Bundestages
ZT6-1133-2013-155-11-ZT530