Anmietung von Produktivdrucksystemen

Stadt Hagen -HABIT-

Anmietung und Instandhaltung von zwei Schwarz-Weiß- und einem Farb-Produktivdrucksystem, sowie die zeitlich befristete Überlassung und Pflege von Standardsoftware für einen Zeitraum von 60 Monaten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Vervielfältigungsgeräte
Menge oder Umfang: Währung: EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Digitale Vervielfältigungsgeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hagen -HABIT-
Postanschrift: Postfach 4249
Postleitzahl: 58042
Postort: Hagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.hagen.de/ 🌏
E-Mail: bjoern.boeddecker@stadt-hagen.de 📧
Telefon: +49 23312072925 📞
Fax: +49 23312075039 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 130-223919
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYEYYMA
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Anmietung und Instandhaltung von zwei Schwarz-Weiß- und einem Farb-Produktivdrucksystem, sowie die zeitlich befristete Überlassung und Pflege von Standardsoftware für einen Zeitraum von 60 Monaten.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: EK12-249
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 58095 Hagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 Absatz 6 Buchstabe a) bis e) EG VOL/A
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 Absatz 6 Buchstabe a) bis e) EG VOL/A
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen -HABIT- (Stand 08.04.2010)

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Böddecker

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EK12-249
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPSYYEYYMA

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Telefon: +49 2931822759 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/v/vergabekammer 🌏
Fax: +49 29318240322 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zu Geltendmachung der Unwirksamkeit der Verträge im Rahmen des Vergabeverfahrens "Anmietung von Produktivdrucksystemen" endet gem. § 101 b, Abs. 2, Satz 2 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union.
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Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. §107 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. §107 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 130-223919 (2013-07-03)