Anoraks (P 1252 - B - 064 - 13 RF 52130)

Bundesfinanzdirektion Südwest -Beschaffung für die Bundesfinanzverwaltung-

Lieferung von Anoraks.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bekleidung aus beschichteten oder getränkten Textilien
Menge oder Umfang:
Es ist vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung über 24 Monate mit einer Verlängerungsoption von 12 Monaten abzuschliessen.Mindestabnahmemenge: 530 StückGeschätzte Abnahmemenge: 1 060 StückHöchstabnahmemenge: 1 166 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bekleidung aus beschichteten oder getränkten Textilien 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesfinanzdirektion Südwest -Beschaffung für die Bundesfinanzverwaltung-
Postanschrift: Friedrichsring 35
Postleitzahl: 63069
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
E-Mail: joachim.cerson@bfdsw-of-beschaffung.bfinv.de 📧
Telefon: +49 698302662 📞
Fax: +49 69-8302600 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 058-095552
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt. Angebote werden ausschliesslich über http://www.evergabe-online.de entgegengenommen. Die Nutzungsbedingungen der E-Vergabe sind zu beachten.Das Leistungsverzeichnis ist mit Hilfe der Software "LV Cockpit" im aidf-Vormat auszufüllen, mit neuem Dateinamen zu speichern und der Vergabestelle zu übermitteln.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Anoraks.
Referenznummer: P 1252 - B - 064 - 13 RF 52130
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zoll Technik- und LogistikzentrumRaiffeisenstr. 2061169 Friedberg /Hessen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung über Katalogstraftaten gem. § 6 EG Abs.4 VOL/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, Eigenerklärung über die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte, Eigenerklärung über die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-07 📅
Sprachen
Sonstige Sprachen: De

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Joachim Cerson
Name: e-Vergabe, Vergabeplattfor des Bundes
URL der Dokumente: www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: P 1252 - B - 064 - 13 RF 52130

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101 a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegeüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB), oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn, zu richten.
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Quelle: OJS 2013/S 058-095552 (2013-03-19)