(1) Für den Gewässerbereich Norderelbe/Vorhafen bestehen aufgrund der gegebenen nautischen und strömungstechnischen Verhältnisse Einschränkungen für die Passage von großen Schiffen. Das Projekt Anpassung Einfahrt Vorhafen (AEV) hat vor dem Hintergrund der Schiffsgrößenentwicklung zum Ziel, die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten. Hierfür soll der Zufahrtsbereich von der Norderelbe in den Vorhafen aufgeweitet werden. Die vorhandenen Uferbefestigungen der Landspitze Tollerort (konstruktive Stützbauwerke und Böschungen) und der landseitige Bodenkörper werden zurückgebaut und mit neuen Abschlussbauwerken versehen. Der Bau der neuen Uferbefestigung erfolgt bei laufendem Betrieb des benachbarten Containerterminals Tollerort (CTT). (2) Im Rahmen des Projektes „Anpassung Einfahrt Vorhafen“ (AEV) sind zwei getrennte Maßnahmen vorgesehen, die innerhalb des bestehenden Baufeldes der Landspitze Tollerort parallel ausgeführt werden. Sie bestehen im Wesentlichen aus folgenden Teilmaßnahmen: Maßnahme Uferbauwerk Tollerort (TOV) — Vorsetze Tollerort, — Anschlussbauwerk Europakai. Maßnahme Rückbau Tollerort (TOR) – nicht Bestandteil dieses Verfahrens — Erdbau/Rückbau, — Restverfüllung Kohlenschiffhafen, — Vertiefung bestehender Wasserflächen, — Herrichten und Betreiben von Bodenzwischenlagerflächen, — Entwässerungsleitung Schifferweg. Beschreibung der Maßnahme TOV: (3) TOV umfasst im östlichen Bereich der zurückzubauenden Tollerortlandspitze den Bau einer ca. 220 m langen Vorsetze sowie das ca. 90 m lange Anschlussbauwerk. Die Vorsetze bildet den konstruktiven Uferabschluss der neuen Landspitze Tollerort; das neue Anschlussbauwerk sichert bzw. verstärkt die verbleibende Kaimauerstecke des Liegeplatzes 1 am Europakai. An der neuen nordöstlichen Terminalecke laufen die Vorsetze und das Anschlussbauwerk zusammen und durchkreuzen die alte Kaimauer. (4) Die Vorsetze ist als im Schlitz eingestellte kombinierte Spundwand geplant, die über geneigte Mikropfähle verankert wird. Die Pfahlköpfe werden im neuen Stahlbetonholm verankert. Der Stahlbetonholm ist fugenlos geplant und erhält auf ca. 160 m Länge eine aufgehende Hochwasserschutzwand in Stahlbeton. Die Vorsetze wird als Landbaustelle ausgeführt. (5) Das Anschlussbauwerk besteht aus einer vorgesetzten kombinierten Spundwand, deren Tragbohlen in eine Vorbohrung eingestellt werden. Im Bereich der Füllbohlen sind Lockerungsbohrungen vorgesehen, mit anschließendem Einrütteln der Füllbohlen. Geneigte und stahlbaumäßig angeschlossene Mikropfähle verankern die Spundwand, die mit einem Stahlbetonkopfholm ausgestattet wird. Die Mikropfähle sind teilweise unter Kampfmittelverdacht einzubauen bzw. baubegleitend zu sondieren. Für das Anschlussbauwerk werden Arbeiten von Land und Wasser aus erforderlich. (6) Im Eck- bzw. Durchkreuzungsbereich der alten Kaimauer wird eine neue Stahlbetonkaiplatte erforderlich, deren Vertikallasten über Ortbetonbohrpfähle abgetragen werden. Ebenso ist die Spundwandtrasse, im Kreuzungsbereich der alten Kaimauer, im Drehbohrverfahren von alten Gründungselementen aus Stahl und Stahlbeton frei zu machen. Im Eckbereich werden auch Kampfmittelräumungen erforderlich. Für die Räumung der tiefliegenden Verdachtspunkte, unterhalb des Grundwasserspiegels, zwischen den vorhandenen Gründungselementen, sind Räumungsbohrungen vorgesehen. (7) Zu den Leistungen der Maßnahme TOV die Bestandteil dieses Teilnahmewettbewerbs sind, gehören Bauüberwachungsleistungen folgender Arbeiten: (7.1) Herstellung eingestellter kombinierter Spundwände (Füllbohleneinbau im Wasserbereich mit Lockerungsbohrungen und Einrütteln) und Wellenspundwände ca.3.200 t (7.2) Schlitzwandarbeiten für Haupttragwand ca. 4 000 m² (7.3) Großbohrungen für Haupttragwand ca. 700 Bohrmeter, (7.4) Herstellung Mikropfähle ca. 180 Stk unter baubegleitender Kampfmittelsondierung, (7.5) Herstellung Bohrpfähle ca. 13 Stk, (7.6) Herstellung Uferwandköpfe aus Stahlbeton ca. 320 m, (7.7) Herstellung Hochwasserschutzwand (Stahlbeton) ca. 160 m, (7.8) alle zur Fertigstellung der Leistungen erforderlichen Erdarbeiten, wie Baugrube des Vorsetzenholms, Baugrube des Eckbauwerks, Baugruben zum Rückbau von Bestandsbauten, Suchschachtungen ca. 6 000 m³, (8) Bauzeit ca. 19 Monate (9) Die Hamburg Port Authority (HPA) beabsichtigt Bauüberwachungsleistungen inkl. Kostenkontrolle und Nachtragsprüfung gemäß § 3 Abs. 3 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI 2013, LPH 8 zu vergeben. Der Teilnahmewettbewerb richtet sich an Unternehmen, die Erfahrungen in den entsprechenden Aufgabenstellungen haben. Mit dem Teilnahmewettbewerb werden bis maximal vier geeignete Bieter ausgewählt. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens werden die aus dem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber aufgefordert Angebote einzureichen. Siehe hierzu auch das Bewerbungsformblatt Pkt. 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauaufsicht
Menge oder Umfang:
Bauüberwachungsleistungen inkl. Kostenkontrolle und Nachtragsprüfung; Umfang der zu überwachenden Bauleistungen s. II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauaufsicht📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428472819📞
Fax: +49 40428472305 📠
(1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II 1.5) grob beschrieben. Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungsunterlagen/Teilnahmewettbewerbe“ ist ein Bewerbungsformblatt abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben. Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Pkt. 2 des Bewerbungsformblatts) aufzuweisen. Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Es sind nur Teilnahmeanträge zugelassen, die dem Verhandlungsleiter zum Eröffnungstermin vorliegen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Die Umstände hat der Bewerber unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und nachzuweisen.
(2.) Bewerbergemeinschaften: (vgl. Pkt. 7 des Bewerbungsformblatts)
(2.1) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Anlage 9 zum Bewerbungsformblatt, Kopie ausreichend).
Ferner ist die Organisationsstruktur der Bewerbergemeinschaft darzustellen (Anlage 10 zum Bewerbungsformblatt).
(2.2) Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen. Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden.
(2.3) Dabei gilt es zu beachten, dass das Bewerbungsformblatt einfach für die gesamte Bewerbergemeinschaft, jedoch mit den Angaben jedes Mitglieds, abzugeben ist. Das bedeutet, dass sämtliche erforderlichen Anlagen von jedem Mitglied beizustellen sind (siehe Pkt. 2 des Bewerbungsformblatts). Darüber hinaus sind sämtliche Angaben im Bewerbungsformblatt wie in den Unterpunkten beschrieben einzeln für jedes Mitglied und ggf. kumuliert für die Bewerbergemeinschaft anzugeben. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Referenzblätter nur einfach für die gesamte Bewerbergemeinschaft einzureichen sind.
(2.4) Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
(3.) Nachunternehmer: (vgl. Pkt. 8 des Bewerbungsformblatts)
Beabsichtigt der Bewerber Leistungsbestandteile von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistung angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.
- Nachunternehmer, Leistungsbereich
Die Referenzen des Nachunternehmers sind zwingend einzureichen bzw. auszufüllen.
Des Weiteren ist als Anlage eine Erklärung zur Verfügbarkeit des Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen.
(4.) Bewertung der Bewerber: (vgl. Pkt. 9 des Bewerbungsformblatts)
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Punkt III.2) dargelegten Teilnahmebedingungen erfüllen. Dabei führt das Fehlen folgender Angaben bzw. Unterlagen zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb:
— Rechtsverbindlich unterzeichnetes Anschreiben,
— ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformblatt
Ausländische Bewerber / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand folgender Kriterien:
Wirtschaftliche, finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit des Bewerbers = 24 %
Fachliche Eignung des Bewerbers = 72 %
Gesamteindruck des Teilnahmeantrages = 4 %
Die Mindestpunkzahl für die Teilnahme am weiteren Verfahren beträgt 50 % der Maximalpunktzahl im Kriterium Fachkunde (Nachweis der fachlichen Eignung über Referenzen).Siehe hierzu auch das Bewerbungsformblatt Pkt. 9.
Die am besten geeigneten Bewerber (max. vier) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind ausschließlich schriftlich (diese unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer), per Fax oder Email, bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrages an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1
Zentraler Einkauf
20457 Hamburg
Fax +49 40 428472612
Email: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, werden ausschließlich in der jeweiligen Maßnahme unter http://hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Information abzurufen.
(1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II 1.5) grob beschrieben. Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungsunterlagen/Teilnahmewettbewerbe“ ist ein Bewerbungsformblatt abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben. Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Pkt. 2 des Bewerbungsformblatts) aufzuweisen. Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Es sind nur Teilnahmeanträge zugelassen, die dem Verhandlungsleiter zum Eröffnungstermin vorliegen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Die Umstände hat der Bewerber unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und nachzuweisen.
(2.) Bewerbergemeinschaften: (vgl. Pkt. 7 des Bewerbungsformblatts)
(2.1) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Anlage 9 zum Bewerbungsformblatt, Kopie ausreichend).
Ferner ist die Organisationsstruktur der Bewerbergemeinschaft darzustellen (Anlage 10 zum Bewerbungsformblatt).
(2.2) Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen. Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden.
(2.3) Dabei gilt es zu beachten, dass das Bewerbungsformblatt einfach für die gesamte Bewerbergemeinschaft, jedoch mit den Angaben jedes Mitglieds, abzugeben ist. Das bedeutet, dass sämtliche erforderlichen Anlagen von jedem Mitglied beizustellen sind (siehe Pkt. 2 des Bewerbungsformblatts). Darüber hinaus sind sämtliche Angaben im Bewerbungsformblatt wie in den Unterpunkten beschrieben einzeln für jedes Mitglied und ggf. kumuliert für die Bewerbergemeinschaft anzugeben. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Referenzblätter nur einfach für die gesamte Bewerbergemeinschaft einzureichen sind.
(2.4) Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
(3.) Nachunternehmer: (vgl. Pkt. 8 des Bewerbungsformblatts)
Beabsichtigt der Bewerber Leistungsbestandteile von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistung angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.
- Nachunternehmer, Leistungsbereich
Die Referenzen des Nachunternehmers sind zwingend einzureichen bzw. auszufüllen.
Des Weiteren ist als Anlage eine Erklärung zur Verfügbarkeit des Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen.
(4.) Bewertung der Bewerber: (vgl. Pkt. 9 des Bewerbungsformblatts)
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Punkt III.2) dargelegten Teilnahmebedingungen erfüllen. Dabei führt das Fehlen folgender Angaben bzw. Unterlagen zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb:
— Rechtsverbindlich unterzeichnetes Anschreiben,
— ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformblatt
Ausländische Bewerber / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand folgender Kriterien:
Wirtschaftliche, finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit des Bewerbers = 24 %
Fachliche Eignung des Bewerbers = 72 %
Gesamteindruck des Teilnahmeantrages = 4 %
Die Mindestpunkzahl für die Teilnahme am weiteren Verfahren beträgt 50 % der Maximalpunktzahl im Kriterium Fachkunde (Nachweis der fachlichen Eignung über Referenzen).Siehe hierzu auch das Bewerbungsformblatt Pkt. 9.
Die am besten geeigneten Bewerber (max. vier) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind ausschließlich schriftlich (diese unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer), per Fax oder Email, bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrages an folgende Adresse zu richten:
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, werden ausschließlich in der jeweiligen Maßnahme unter http://hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Information abzurufen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
(1) Für den Gewässerbereich Norderelbe/Vorhafen bestehen aufgrund der gegebenen nautischen und strömungstechnischen Verhältnisse Einschränkungen für die Passage von großen Schiffen. Das Projekt Anpassung Einfahrt Vorhafen (AEV) hat vor dem Hintergrund der Schiffsgrößenentwicklung zum Ziel, die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten. Hierfür soll der Zufahrtsbereich von der Norderelbe in den Vorhafen aufgeweitet werden. Die vorhandenen Uferbefestigungen der Landspitze Tollerort (konstruktive Stützbauwerke und Böschungen) und der landseitige Bodenkörper werden zurückgebaut und mit neuen Abschlussbauwerken versehen. Der Bau der neuen Uferbefestigung erfolgt bei laufendem Betrieb des benachbarten Containerterminals Tollerort (CTT).
(1) Für den Gewässerbereich Norderelbe/Vorhafen bestehen aufgrund der gegebenen nautischen und strömungstechnischen Verhältnisse Einschränkungen für die Passage von großen Schiffen. Das Projekt Anpassung Einfahrt Vorhafen (AEV) hat vor dem Hintergrund der Schiffsgrößenentwicklung zum Ziel, die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten. Hierfür soll der Zufahrtsbereich von der Norderelbe in den Vorhafen aufgeweitet werden. Die vorhandenen Uferbefestigungen der Landspitze Tollerort (konstruktive Stützbauwerke und Böschungen) und der landseitige Bodenkörper werden zurückgebaut und mit neuen Abschlussbauwerken versehen. Der Bau der neuen Uferbefestigung erfolgt bei laufendem Betrieb des benachbarten Containerterminals Tollerort (CTT).
(2) Im Rahmen des Projektes „Anpassung Einfahrt Vorhafen“ (AEV) sind zwei getrennte Maßnahmen vorgesehen, die innerhalb des bestehenden Baufeldes der Landspitze Tollerort parallel ausgeführt werden.
Sie bestehen im Wesentlichen aus folgenden Teilmaßnahmen:
Maßnahme Uferbauwerk Tollerort (TOV)
— Vorsetze Tollerort,
— Anschlussbauwerk Europakai.
Maßnahme Rückbau Tollerort (TOR) – nicht Bestandteil dieses Verfahrens
— Erdbau/Rückbau,
— Restverfüllung Kohlenschiffhafen,
— Vertiefung bestehender Wasserflächen,
— Herrichten und Betreiben von Bodenzwischenlagerflächen,
— Entwässerungsleitung Schifferweg.
Beschreibung der Maßnahme TOV:
(3) TOV umfasst im östlichen Bereich der zurückzubauenden Tollerortlandspitze den Bau einer ca. 220 m langen Vorsetze sowie das ca. 90 m lange Anschlussbauwerk.
Die Vorsetze bildet den konstruktiven Uferabschluss der neuen Landspitze Tollerort; das neue Anschlussbauwerk sichert bzw. verstärkt die verbleibende Kaimauerstecke des Liegeplatzes 1 am Europakai. An der neuen nordöstlichen Terminalecke laufen die Vorsetze und das Anschlussbauwerk zusammen und durchkreuzen die alte Kaimauer.
Die Vorsetze bildet den konstruktiven Uferabschluss der neuen Landspitze Tollerort; das neue Anschlussbauwerk sichert bzw. verstärkt die verbleibende Kaimauerstecke des Liegeplatzes 1 am Europakai. An der neuen nordöstlichen Terminalecke laufen die Vorsetze und das Anschlussbauwerk zusammen und durchkreuzen die alte Kaimauer.
(4) Die Vorsetze ist als im Schlitz eingestellte kombinierte Spundwand geplant, die über geneigte Mikropfähle verankert wird. Die Pfahlköpfe werden im neuen Stahlbetonholm verankert. Der Stahlbetonholm ist fugenlos geplant und erhält auf ca. 160 m Länge eine aufgehende Hochwasserschutzwand in Stahlbeton. Die Vorsetze wird als Landbaustelle ausgeführt.
(4) Die Vorsetze ist als im Schlitz eingestellte kombinierte Spundwand geplant, die über geneigte Mikropfähle verankert wird. Die Pfahlköpfe werden im neuen Stahlbetonholm verankert. Der Stahlbetonholm ist fugenlos geplant und erhält auf ca. 160 m Länge eine aufgehende Hochwasserschutzwand in Stahlbeton. Die Vorsetze wird als Landbaustelle ausgeführt.
(5) Das Anschlussbauwerk besteht aus einer vorgesetzten kombinierten Spundwand, deren Tragbohlen in eine Vorbohrung eingestellt werden. Im Bereich der Füllbohlen sind Lockerungsbohrungen vorgesehen, mit anschließendem Einrütteln der Füllbohlen. Geneigte und stahlbaumäßig angeschlossene Mikropfähle verankern die Spundwand, die mit einem Stahlbetonkopfholm ausgestattet wird. Die Mikropfähle sind teilweise unter Kampfmittelverdacht einzubauen bzw. baubegleitend zu sondieren. Für das Anschlussbauwerk werden Arbeiten von Land und Wasser aus erforderlich.
(5) Das Anschlussbauwerk besteht aus einer vorgesetzten kombinierten Spundwand, deren Tragbohlen in eine Vorbohrung eingestellt werden. Im Bereich der Füllbohlen sind Lockerungsbohrungen vorgesehen, mit anschließendem Einrütteln der Füllbohlen. Geneigte und stahlbaumäßig angeschlossene Mikropfähle verankern die Spundwand, die mit einem Stahlbetonkopfholm ausgestattet wird. Die Mikropfähle sind teilweise unter Kampfmittelverdacht einzubauen bzw. baubegleitend zu sondieren. Für das Anschlussbauwerk werden Arbeiten von Land und Wasser aus erforderlich.
(6) Im Eck- bzw. Durchkreuzungsbereich der alten Kaimauer wird eine neue Stahlbetonkaiplatte erforderlich, deren Vertikallasten über Ortbetonbohrpfähle abgetragen werden. Ebenso ist die Spundwandtrasse, im Kreuzungsbereich der alten Kaimauer, im Drehbohrverfahren von alten Gründungselementen aus Stahl und Stahlbeton frei zu machen. Im Eckbereich werden auch Kampfmittelräumungen erforderlich. Für die Räumung der tiefliegenden Verdachtspunkte, unterhalb des Grundwasserspiegels, zwischen den vorhandenen Gründungselementen, sind Räumungsbohrungen vorgesehen.
(6) Im Eck- bzw. Durchkreuzungsbereich der alten Kaimauer wird eine neue Stahlbetonkaiplatte erforderlich, deren Vertikallasten über Ortbetonbohrpfähle abgetragen werden. Ebenso ist die Spundwandtrasse, im Kreuzungsbereich der alten Kaimauer, im Drehbohrverfahren von alten Gründungselementen aus Stahl und Stahlbeton frei zu machen. Im Eckbereich werden auch Kampfmittelräumungen erforderlich. Für die Räumung der tiefliegenden Verdachtspunkte, unterhalb des Grundwasserspiegels, zwischen den vorhandenen Gründungselementen, sind Räumungsbohrungen vorgesehen.
(7) Zu den Leistungen der Maßnahme TOV die Bestandteil dieses Teilnahmewettbewerbs sind, gehören Bauüberwachungsleistungen folgender Arbeiten:
(7.1) Herstellung eingestellter kombinierter Spundwände (Füllbohleneinbau im Wasserbereich mit Lockerungsbohrungen und Einrütteln) und Wellenspundwände ca.3.200 t
(7.2) Schlitzwandarbeiten für Haupttragwand ca. 4 000 m²
(7.3) Großbohrungen für Haupttragwand ca. 700 Bohrmeter,
(7.4) Herstellung Mikropfähle ca. 180 Stk unter baubegleitender Kampfmittelsondierung,
(7.5) Herstellung Bohrpfähle ca. 13 Stk,
(7.6) Herstellung Uferwandköpfe aus Stahlbeton ca. 320 m,
(7.7) Herstellung Hochwasserschutzwand (Stahlbeton) ca. 160 m,
(7.8) alle zur Fertigstellung der Leistungen erforderlichen Erdarbeiten, wie Baugrube des Vorsetzenholms, Baugrube des Eckbauwerks, Baugruben zum Rückbau von Bestandsbauten, Suchschachtungen ca. 6 000 m³,
(8) Bauzeit ca. 19 Monate
(9) Die Hamburg Port Authority (HPA) beabsichtigt Bauüberwachungsleistungen inkl. Kostenkontrolle und Nachtragsprüfung gemäß § 3 Abs. 3 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI 2013, LPH 8 zu vergeben. Der Teilnahmewettbewerb richtet sich an Unternehmen, die Erfahrungen in den entsprechenden Aufgabenstellungen haben.
(9) Die Hamburg Port Authority (HPA) beabsichtigt Bauüberwachungsleistungen inkl. Kostenkontrolle und Nachtragsprüfung gemäß § 3 Abs. 3 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI 2013, LPH 8 zu vergeben. Der Teilnahmewettbewerb richtet sich an Unternehmen, die Erfahrungen in den entsprechenden Aufgabenstellungen haben.
Mit dem Teilnahmewettbewerb werden bis maximal vier geeignete Bieter ausgewählt. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens werden die aus dem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber aufgefordert Angebote einzureichen.
Siehe hierzu auch das Bewerbungsformblatt Pkt. 9.
Dauer: 19 Monate
Referenznummer: E-0732-13-V-EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
(1.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Siehe hierzu auch das Bewerbungsformblatt Pkt. 4.1.
(2.) Berufshaftpflichtversicherung mit aktueller Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass die Deckungssummen zum Zeitpunkt der Abgabe des Nachweises auch tatsächlich vorhanden sind. Alternativ in dieser Verfahrensstufe: Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Haftpflichtversicherers, das entsprechende Deckungen im Auftragsfall gewährt werden. Höhe der Deckungssummen: 1 500 000 EUR bei Personen- sowie 500 000 EUR bei Sach- u. Vermögensschäden.
(2.) Berufshaftpflichtversicherung mit aktueller Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass die Deckungssummen zum Zeitpunkt der Abgabe des Nachweises auch tatsächlich vorhanden sind. Alternativ in dieser Verfahrensstufe: Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Haftpflichtversicherers, das entsprechende Deckungen im Auftragsfall gewährt werden. Höhe der Deckungssummen: 1 500 000 EUR bei Personen- sowie 500 000 EUR bei Sach- u. Vermögensschäden.
Siehe hierzu auch das Bewerbungsformblatt Pkt. 4.3.
(3.) formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 Abs. 1 und 4 SektVO vorliegen.
Siehe hierzu auch das Bewerbungsformblatt Pkt. 4.4.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens. Angabe zu den verbundenen Unternehmen und den unselbständigen Niederlassungen. Bei Holdingstrukturen mit eindeutiger Benennung der den Auftrag übernehmenden Gesellschaft. Angabe darüber, wie viele Mitarbeiter gegenwärtig in den einzelnen Unternehmensteilen tätig sind. (beizufügen als Anlage 4 zum Bewerbungsformblatt)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens. Angabe zu den verbundenen Unternehmen und den unselbständigen Niederlassungen. Bei Holdingstrukturen mit eindeutiger Benennung der den Auftrag übernehmenden Gesellschaft. Angabe darüber, wie viele Mitarbeiter gegenwärtig in den einzelnen Unternehmensteilen tätig sind. (beizufügen als Anlage 4 zum Bewerbungsformblatt)
Siehe hierzu auch das Bewerbungsformblatt Pkt. 4.2.
(2) Erklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Siehe hierzu auch das Bewerbungsformblatt Pkt. 5.1.
(3) Erklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre. Vergleichbar sind Bauüberwachungsleistungen inkl. Kostenkontrolle und Nachtragsprüfung (Def. s. § 3 Abs. 3 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI 2013, LPH 8).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben zur Personalstruktur mit Angabe der zahlenmäßigen Entwicklung der Mitarbeiter der vergangenen 3 Jahre mit Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Bauüberwachungsleistungen inkl. Kostenkontrolle und Nachtragsprüfung im Konstruktivem Ingenieurwasserbau sowie bei Schlitzwandarbeiten
(1) Angaben zur Personalstruktur mit Angabe der zahlenmäßigen Entwicklung der Mitarbeiter der vergangenen 3 Jahre mit Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Bauüberwachungsleistungen inkl. Kostenkontrolle und Nachtragsprüfung im Konstruktivem Ingenieurwasserbau sowie bei Schlitzwandarbeiten
(3.1) Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit soll die Bauüberwachungsleistungen inkl. Kostenkontrolle für den konstruktiven Ingenieurwasserbau nachgewiesen werden (Mindestanforderung). Referenzen bei denen zusätzlich Bauüberwachungsleistungen inkl. Kostenkontrolle für Schlitzwandarbeiten und/ oder Nachtragsprüfungen im Konstruktiven Ingenieurwasserbau/Schlitzwandarbeiten nachgewiesen werden, werden vergleichsweise höher bewertet.
(3.1) Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit soll die Bauüberwachungsleistungen inkl. Kostenkontrolle für den konstruktiven Ingenieurwasserbau nachgewiesen werden (Mindestanforderung). Referenzen bei denen zusätzlich Bauüberwachungsleistungen inkl. Kostenkontrolle für Schlitzwandarbeiten und/ oder Nachtragsprüfungen im Konstruktiven Ingenieurwasserbau/Schlitzwandarbeiten nachgewiesen werden, werden vergleichsweise höher bewertet.
(3.2) Auflistung von Referenzen für Bauüberwachungsleistungen von mit Erfolg innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeiteten Projekte inkl. einer Kurzbeschreibung der Projekte. Gewertet werden alle Referenzen einzeln (detaillierte Angaben insbesondere zu den nachzuweisenden Leistungsumfängen siehe Bewerbungsformblatt Pkt. 6.3).
(3.2) Auflistung von Referenzen für Bauüberwachungsleistungen von mit Erfolg innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeiteten Projekte inkl. einer Kurzbeschreibung der Projekte. Gewertet werden alle Referenzen einzeln (detaillierte Angaben insbesondere zu den nachzuweisenden Leistungsumfängen siehe Bewerbungsformblatt Pkt. 6.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung, sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 500 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen im Angebotsverfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem (r) Vertreter (in).
Sonstige besondere Bedingungen: Vertragsgrundlage werden die Allgemeinen Vertragsbestimmungen des Auftraggebers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelderstraße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 202-350520 (2013-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge