Anspruchsvolle Ingenieurleistungen für den Neubau einer Ortsumgehung „Nordumgehung“ zur Innenstadtentlastung der Stadt Treuchtlingen

Stadt Treuchtlingen

Anspruchsvolle Ingenieurleistungen für den Neubau einer Ortsumgehung „Nordumgehung“ zur Innenstadtentlastung der Stadt Treuchtlingen. In der Vergangenheit wurden bereits verschiedene Varianten für eine Ortsumgehung untersucht. Der Auftrag soll die Planung der idealen Trasse umfassen sowie alle hierfür erforderlichen Untersuchungen. Hierfür sind umfangreiche Erfahrungen mit dem Eisenbahnkreuzungsrecht erforderlich, da von der Nordumgehung 2 Bahnstrecken betroffen sein werden. Auch ein Überschwemmungsgebiet liegt in diesem Bereich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-27 Auftragsbekanntmachung
2014-09-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Die Ingenieurleistungen umfassen die Grundleistungen der Leistungsbilder: Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 HOAI 2013, LP 1-8 i. V. m. Anlage 13 Nummer 13.1), Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 und 2 HOAI 2013, LP 1-8 i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 2 HOAI 2013, LP 1-6 i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1), Landschaftspflegerische Begleitplanung (§ 26 Abs. 1 HOAI 2013, LP 1-4 i. V. m. Anlage 7 und den Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP)), Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (§ 39 Abs. 1 HOAI 2013, LP 5-7 i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 und den Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS-LP 2-4). Vom Auftrag sind des Weiteren folgende Besondere Leistungen sowie Beratungsleistungen umfasst: Verkehrserhebungen/Verkehrsentwicklungsuntersuchungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen/Planungen von Lichtsignalanlagen/Verkehrssimulation, Planungsvereinbarung und Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG, Fördermittelmanagement, Baugrundtechnische Untersuchungen (Geotechnik gemäß HOAI 2013 Anlage 1 Nummer 1.3), Vermessung (Ingenieurvermessung gemäß HOAI 2013 Anlage 1 Nummer 1.4), Feld- und Laborleistungen, örtliche Bauüberwachung (HOAI 2013 Anlage 12 Nummer 12.1, rechte Spalte), Schweißfachingenieur (SFI) und Beschichtungsinspektor (BSI). Des Weiteren sind die Koordinierung und Abstimmung (zeitlich, technisch) der zu vergebenden Dienstleistungen zu erbringen sowie die Planungsleistungen für Leit- und Sicherungstechnik (LSA) und Oberleitungsanlagen (OLA). Das Vorhaben soll mit Fördermitteln gefördert werden.700 000800 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Treuchtlingen
Postanschrift: Hauptstraße 31
Postleitzahl: 91757
Postort: Treuchtlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.treuchtlingen.de 🌏
E-Mail: silke.stadter@treuchtlingen.de 📧
Telefon: +49 9142960035 📞
Fax: +49 91429600935 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 190-328241
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Personen die teilnehmen können: Nein. Die Informationsübermittlung seitens der Stadt Treuchtlingen an die Bewerber und Bieter erfolgt per Post, per Telefax und per E-Mail. Teilnahmeanträge und Angebote sind allein per Post einzureichen. Nebenangebote und Nebenteilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Anspruchsvolle Ingenieurleistungen für den Neubau einer Ortsumgehung „Nordumgehung“ zur Innenstadtentlastung der Stadt Treuchtlingen. In der Vergangenheit wurden bereits verschiedene Varianten für eine Ortsumgehung untersucht. Der Auftrag soll die Planung der idealen Trasse umfassen sowie alle hierfür erforderlichen Untersuchungen. Hierfür sind umfangreiche Erfahrungen mit dem Eisenbahnkreuzungsrecht erforderlich, da von der Nordumgehung 2 Bahnstrecken betroffen sein werden. Auch ein Überschwemmungsgebiet liegt in diesem Bereich.
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Menge oder Umfang:
Die Ingenieurleistungen umfassen die Grundleistungen der Leistungsbilder: Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 HOAI 2013, LP 1-8 i. V. m. Anlage 13 Nummer 13.1), Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 und 2 HOAI 2013, LP 1-8 i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 2 HOAI 2013, LP 1-6 i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1), Landschaftspflegerische Begleitplanung (§ 26 Abs. 1 HOAI 2013, LP 1-4 i. V. m. Anlage 7 und den Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP)), Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (§ 39 Abs. 1 HOAI 2013, LP 5-7 i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 und den Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS-LP 2-4). Vom Auftrag sind des Weiteren folgende Besondere Leistungen sowie Beratungsleistungen umfasst: Verkehrserhebungen/Verkehrsentwicklungsuntersuchungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen/Planungen von Lichtsignalanlagen/Verkehrssimulation, Planungsvereinbarung und Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG, Fördermittelmanagement, Baugrundtechnische Untersuchungen (Geotechnik gemäß HOAI 2013 Anlage 1 Nummer 1.3), Vermessung (Ingenieurvermessung gemäß HOAI 2013 Anlage 1 Nummer 1.4), Feld- und Laborleistungen, örtliche Bauüberwachung (HOAI 2013 Anlage 12 Nummer 12.1, rechte Spalte), Schweißfachingenieur (SFI) und Beschichtungsinspektor (BSI). Des Weiteren sind die Koordinierung und Abstimmung (zeitlich, technisch) der zu vergebenden Dienstleistungen zu erbringen sowie die Planungsleistungen für Leit- und Sicherungstechnik (LSA) und Oberleitungsanlagen (OLA). Das Vorhaben soll mit Fördermitteln gefördert werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 700 000 💰
800 000 💰
Referenznummer: 6312-Sta
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Fördermittel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Treuchtlingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgesehenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Stadt Treuchtlingen, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen, E-Mail: silke.stadter@treuchtlingen.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem „Formblatt Briefumschlag“ zu bekleben. Die Stadt Treuchtlingen übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium).
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Als Bewerbungsbogen ist das „Formblatt Eigenerklärung zur Eignung“ mit nachstehenden Pflichtangaben einzureichen:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2, 6 und 9 VOF 2009 vorliegen,
— Rechtsform des Büros und Hauptgesellschafter,
— Nachweis der geforderten Berufsqualifikation gemäß § 19 VOF, dass die Mitglieder des Projektteams alle als „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ im Sinne des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Bay IngG) oder „Architekt“ im Sinne des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurkammer- Bau (BayBauKaG) tätig sind. Als Anlage zum Bewerbungsbogen ist eine entsprechende Bestätigung der Ingenieurkammer bzw. Architektenkammer nach § 5 Abs. 9 VOF 2009 oder jeweils eine Kopie der Eintragungsurkunde mit einzureichen,
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— Bei ausländischen Bewerbern sind Nachweise gemäß Art. 2 Bay IngG bzw. Art. 2 BayBauKaG über eine vergleichbare Berufsqualifikation erforderlich und beizufügen,
— Bei Bietergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachunternehmern ist der Bewerbungsbogen („Formblatt Eigenerklärung zur Eignung“) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. auch für jeden Nachunternehmer auszufüllen und mit den genannten Anlagen fristgerecht einzureichen.
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Bei Bietergemeinschaften muss zusätzlich das „Formblatt Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ von allen Mitgliedern ausgefüllt und unterschrieben werden.
Beabsichtigt der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern, so hat er unter Verwendung vom „Formblatt Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer“ eine vorläufige Nachunternehmerliste zu erstellen. Die entgültige Nachunternehmerliste nebst Verpflichtungserklärungen ist mit dem Angebot einzureichen („Formblatt Nachunternehmererklärung“).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgesehenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Stadt Treuchtlingen, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen, E-Mail: silke.stadter@treuchtlingen.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem "Formblatt Briefumschlag" zu bekleben. Die Stadt Treuchtlingen übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium).
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Als Bewerbungsbogen ist das "Formblatt Eigenerklärung zur Eignung" mit nachstehenden Pflichtangaben einzureichen:
— Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2012, 2011 und 2010). Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert,
— Umsätze im Bereich Planung von Verkehrswegebauprojekten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2011 und 2010). Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert,
— Eigenerklärungen zum Jahr der Bürogründung. Bei Bietergemeinschaften wird ein Durchschnittsalter zu Grunde gelegt, das aus dem jüngsten und dem ältesten
beteiligten Büro gebildet wird,
— Nachweis des ausreichenden Versicherungsschutzes bzw. entsprechende Deckungszusage gemäß III.1.1).
Mindeststandards:
— Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2012, 2011 und 2010) muss mindestens 5 Mio. Euro betragen haben,
— Der durchschnittliche Jahresumsatz aus der Planung von Verkehrswegebauprojekten in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2012, 2011 und 2010) muss mindestens 3 Mio. Euro betragen haben,
— Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder zur Überprüfung dieser Mindeststandards addiert,
— Mit dem Teilnahmeantrag muss mindestens eine Deckungszusage in dem nach III.1.1) gefordertem Umfang eingereicht werden,
— Die Nichteinhaltung dieser Mindeststandards führt zum Ausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgesehenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Stadt Treuchtlingen, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen, E-Mail: silke.stadter@treuchtlingen.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem "Formblatt Briefumschlag" zu bekleben. Die Stadt Treuchtlingen übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium).
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Als Bewerbungsbogen ist das "Formblatt Eigenerklärung zur Eignung" mit nachstehenden Pflichtangaben einzureichen:
— Erklärung zur Anzahl und Qualifikation der
in den letzten 3 Jahren beschäftigten Mitarbeiter,
für das Projekt vorgesehenen Teammitglieder, die für die Bereiche Verkehrsplanung, Verkehrstechnik, Brückenplanung, Baugrund, Vermessung, Landschaftspflegerische Begleitung/Landschaftspflegerische Ausführungsplanung fest Angestellten,
— Erklärung zum Namen und der Berufsqualifikation des für das Projektteam eingesetzten Projektleiters und seines Stellvertreters,
— Erklärung zu Dauer und Umfang der Berufserfahrung des Projektleiters und seines Stellvertreters in der Bearbeitung komplexer und dem vorliegenden Projekt vergleichbarer Aufgabenstellungen im Bereich Ortsumgehung,
— Erklärung zu den Referenzen (Details: siehe Mindeststandards).
Mindeststandards:
— Den eingereichten Referenzen muss sich mindestens 1 Person zuordnen lassen, welche für die jetzige Dienstleistung vorgesehen ist.
— Nachweis von mindestens je einer Referenz in den Bereichen Verkehrserhebungen, Verkehrsentwicklungsuntersuchungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Planung von Lichtsignalanlagen, Verkehrssimulation von Ortsumgehungen in den letzten 7 Jahren.
— Der für das Projekt eingesetzte Projektleiter und sein Stellvertreter müssen mindestens 15 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung komplexer und dem vorliegenden Projekt vergleichbarer Aufgabenstellungen in vergleichbaren Leistungsbereichen haben,
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— Der Bewerber muss nachweisen, dass er für Verkehrsplanung, Verkehrstechnik, Brückenplanung, Baugrund, Vermessung, Landschaftspflegerische Begleitung/Landschaftspflegerische Ausführungsplanung über jeweils mindestens 5 fest angestellten und auf das genannte Sachgebiet spezialisierte Ingenieure oder Architekten mit jeweils mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung verfügt und diese für das Projektteam einsetzt (keine Personalüberschneidung zulässig),
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— Bei Bietergemeinschaften werden die Personalkapazitäten der Mitglieder zur Überprüfung dieser Mindeststandards addiert,
— Auch die durch Nachunternehmer zur Verfügung gestellten Personalkapazitäten werden zur Überprüfung dieser Mindeststandards addiert,
— Nachweis von mindestens je 5 Referenzen in den Bereichen Verkehrsplanung, Brückenplanung für Straßenüberführung und Brückenplanung Eisenbahnüberführung, Lärmschutzwände in den letzten 5 Jahren,
— Planung von Ortsumgehungen mit vergleichbarer Komplexität (mindestens 2 niveaufreie Knotenpunkte, Lärmschutzwände, Brückenbauwerke über / bzw. im Zuge der Deutschen Bahn AG in den letzten 5 Jahren (LP 1-6),
— Planung von Eisenbahnüberführung - Stützweite > 16 m in den letzten 5 Jahren (LP 1-6 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke), Mindestanzahl 5,
— Planung von Straßenüberführung - Stützweite > 30 m (Einzelstützweite) in den letzten 5 Jahren (LP 1-6 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke), Mindestanzahl 5,
— Nachweis vollzogene Erarbeitung von Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG, wenn Maßnahmeträger Straßenbaulastträger ist in den letzten 5 Jahren, Mindestanzahl 5,
— Nachweis vollzogene Erarbeitung von Ablöseberechnungen mit der Deutschen Bahn AG, wenn Maßnahmeträger Straßenbaulastträger ist in den letzten 5 Jahren, Mindestanzahl 5,
— Bauüberwachung/Bauoberleitung von Ortsumgehungen mit vergleichbarer Komplexität (mindstens 2 niveaufreie Knotenpunkte, Lärmschutzwände, Brückenbauwerke über / bzw. im Zuge der Deutschen Bahn AG in den letzten 5 Jahren (LP 1-6),
— Bauüberwachung/Bauoberleitung von Eisenbahnüberführung - Stützweite > 16 m in den letzten 5 Jahren (LP 1-6 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke), Mindestanzahl 5,
— Bauüberwachung/Bauoberleitung von Straßenüberführung - Stützweite > 30 m (Einzelstützweite) in den letzten 5 Jahren (LP 1-6 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke), Mindestanzahl 5,
— Angegeben werden können Referenzen des Bewerbers, der Mitglieder der Bietergemeinschaft und solcher Nachunternehmer, für die durch eine Verpflichtungserklärung nachgewiesen ist, dass sie die genannten Mitglieder des Projektteams definitiv zur Verfügung stellen,
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall in Höhe von 5 Mio. Euro 2-fach maximiert mit einer Nachhaftung des Versicherers für mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages. Die Versicherung ist für die Dauer der beauftragten Ingenieurleistungen aufrecht zu erhalten und muss mit der Auftragserteilung abgeschlossen werden. Für den Teilnahmeantrag genügt die Deckungszusage des Versicherers, für den Fall der Auftragserteilung eine Versicherung in geforderter Höhe und zu den geforderten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz in vorgenannter Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Der Versicherungsschutz muss Deckung auch bei Kostenüberschreitungen gewährleisten, soweit es sich nicht um "Sowiesokosten" handelt und alle beauftragten Ingenieurleistungen umfassen. Eine objektbezogene Versicherung genügt. Die geforderte Deckungssumme ist erforderlich, um den besonderen Haftungsrisiken, einschließlich der möglichen Haftung gegenüber dem Fördermittelgeber und den Anliegern Rechnung zu tragen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich, soweit dort geregelt, nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) vom 10. Juli 2013, BGBl. I Seite 2276 (www.gesetze-im-internet.de). Weitere wesentliche Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgereichten Ingenieurvertrag, auf dessen Grundlage das Angebot zu erstellen ist. Die Mindestsätze im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 HOAI 2013 dürfen nicht unterschritten werden.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit umfassend bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Siehe III.2.1) und III.2.3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Stadt Treuchtlingen prüft zunächst, ob die Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen. Hier werden zunächst die Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2, 6 und 9 VOF geprüft. Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung der vorstehend unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Mindestvoraussetzungen. Unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die, die Eignungskriterien (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) erfüllen, werden diejenigen ausgewählt, die höchste Eignung aufweisen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Silke Stadter
E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-12-31 📅
Datum des Endes: 2016-12-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 6312-Sta
Zusätzliche Informationen
Personen die teilnehmen können: Nein.
Die Informationsübermittlung seitens der Stadt Treuchtlingen an die Bewerber und Bieter erfolgt per Post, per Telefax und per E-Mail. Teilnahmeanträge und Angebote sind allein per Post einzureichen. Nebenangebote und Nebenteilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber Die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Leinenbach Wirtschaftskanzlei
Postanschrift: Lennéstr. 3a
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Telefon: +49 391544866 📞
Internetadresse: http://www.leinenbach-wirtschaftskanzlei.de 🌏
Fax: +49 3915448688 📠
Quelle: OJS 2013/S 190-328241 (2013-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 837 334,90 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 175-309301
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 190-328241
ABl. S-Ausgabe: 175

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (30)
2. Preis (60)
3. Präsentation (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-23 📅
Name: Bewerbergemeinschaft IG Setzpfandt / Ingenieurgruppe BEB
Postanschrift: Luitboldstraße 7
Postort: Weißenburg i. Bay.
Postleitzahl: 91891
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: weißenburg@setzpfandt.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 15 / 19 in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Lennéstraße 3a
Quelle: OJS 2014/S 175-309301 (2014-09-09)