AOK Nordost 2. BA – Sanierung Rondell und Verbinder Süd – Lüftungstechnische Anlagen
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Installation Lüftungstechnischer Anlagen im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme an einem Bestandsgebäude der AOK Nordost in Berlin – Kreuzberg.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Deutschland › Berlin
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-04-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2013-08-20 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2013-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungsanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungsanlagen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Wilhelmstr. 1
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/nordost 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 076-127227
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmstraße 1, 10963 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-28 📅
Öffnungsort: Wilhelmstraße 1, 10963 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Wilhelmstraße 1, 10963 Berlin.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: bis zu 2 Personen je Bieter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE3
DEA25
DEF02
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Schonebohm
Adresse des Käuferprofils: http://www.carpus.de 🌏
Postanschrift: Forckenbeckstr. 61
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Kontaktperson: Herrn Christian Lingg
Telefon: +49 2418875358 📞
E-Mail: a_pm_cp.8744_aok@cpm.conject.com 📧
URL für weitere Informationen: http://www.carpus.de 🌏
Postanschrift: Postfach 3407
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24033
Telefon: +49 4315359289 📞
E-Mail: vu@bi-medien.de 📧
Fax: +49 4315359239 📠
URL der Dokumente: http://www.bi-medien.de/start 🌏
Postanschrift: Wilhelmstraße 1
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-04 📅
Datum des Endes: 2014-06-20 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Quelle: OJS 2013/S 076-127227 (2013-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungsanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungsanlagen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Wilhelmstr. 1
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/nordost 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 076-127227
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam.
2. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Vordruck). Zudem hat jedes einzelne Mitglied die in der EU-Bekanntmachung unter III.2.1) und III.2.2) genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3) genannten Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit können die Mitglieder gemeinschaftlich erbringen.
3. Einsatz weiterer Unternehmer und Nachunternehmer
Der Einsatz weiterer Unternehmer i. S. von § 6 EG Abs. 8 VOB/A 2012 bzw. von Nachunternehmern i. S. von § 4 Abs. 8 VOB/B, die wesentliche Teilleistungen ausführen sollen, bedarf der Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf weitere Unternehmer/Nachunternehmer (auch verbundene Unternehmen) beziehen. In diesem Fall hat jeder weitere Unternehmer/Nachunternehmer, der wesentliche Teilleistungen ausführen soll, die unter III.2.1) und III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3) genannten Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht für jeden einzelnen weiteren Unternehmer/Nachunternehmer vorgelegt werden, sondern nur einmal.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von weiteren Unternehmern/Nachunternehmern mitteilen sowie Art und Umfang der wesentlichen Teilleistungen (Vordruck). Spätestens vor Vertragsschluss muss der Bieter jeweils eine Verpflichtungserklärung der benannten weiteren Unternehmen bzw. Nachunternehmen einreichen, dass ihm im Auftragsfalle die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
4. Die Einreichung der sonstigen Unterlagen, Erklärungen und Angaben, die nicht zum Nachweis der Teilnahmebedingungen gem. III.2 dieser Bekanntmachung dienen, bleibt unberührt. Diese ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
GWB § 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. (...)
(3) (...).
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung nur wenige Tage.
Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Rechtsprechung zum Vergaberecht bzw. zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. d. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Installation Lüftungstechnischer Anlagen im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme an einem Bestandsgebäude der AOK Nordost in Berlin – Kreuzberg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmstraße 1, 10963 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für Bietergemeinschaften und weitere Unternehmer/Nachunternehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Die in die engere Wahl kommenden Bieter haben Kopien der Nachweise unter Punkt 5. (Unbedenklichkeitsbescheinigungen gesetzl. Krankenkassen), 6. (Unbedenklichkeitsbescheinigung
Finanzamt), 7. (Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft) nach Aufforderung seitens des AG spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
1. Aktueller Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister – Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist);
2. aktuelle Mitgliedsbescheinigung (Kopie) der IHK/Handwerkskammer – Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist);
3. aktueller Auszug (zunächst Kopie) aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung – Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Das Original muss spätestens vor Auftragsvergabe vorgelegt werden;
Mehr anzeigen
4. Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind sowie der Krankenkasse, bei welcher die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter versichert ist (Vordruck bei Vergabeunterlagen);
5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Krankenkassen, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist), bei denen die Mitarbeiter, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, versichert sind – Die Gültigkeit muss mindestens 6 Monate betragen (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Mit dem Angebot genügt zunächst die Eigenerklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben nachgekommen zu sein (Angebotsvordruck);
Mehr anzeigen
6. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) – Mit dem Angebot genügt zunächst die Eigenerklärung, den Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nachgekommen zu sein (Angebotsvordruck);
Mehr anzeigen
7. aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) – Mit dem Angebot genügt zunächst die Eigenerklärung, Mitglied einer bestimmten Berufsgenossenschaft zu sein sowie der Name der Berufsgenossenschaft (Angebotsvordruck).
Mehr anzeigen
1. Der Gesamtumsatz der letzten 3 Kalenderjahre (2010, 2011, 2012) des Unternehmens ist anzugeben.
Für Bietergemeinschaften und weitere Unternehmer/Nachunternehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Für Bietergemeinschaften und weitere Unternehmer/Nachunternehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
1. Qualifizierte Referenzliste der letzten 3 Jahre von abgeschlossenen ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung im Umfang und Ausführungsfrist vergleichbar sind. Die Referenzliste dient der Prüfung der positiven Leistungserbringung und der technischen Leistungsfähigkeit. Die Auftraggeber sowie Art und Umfang der Aufträge sind auf der Referenzliste zu benennen;
Mehr anzeigen
2. Eigenerklärung über die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung;
3. ausgefülltes „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ (Vordruck) mit Angaben zu weiteren Unternehmern i. S. von § 6 EG Abs. 8 VOB/A 2012 bzw. Nachunternehmern i. S. von
§ 4 Abs. 8 VOB/B, falls weitere Unternehmer bzw. Nachunternehmer eingeplant;
4. Spätestens vor Vertragsschluss hat der Bieter Nachweise (Verpflichtungserklärungen) der benannten (Nach-)Unternehmer vorzulegen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser (Nach-)Unternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Bürgschaft in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme (Vertragserfüllung),
— Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %, beginnend nach Abnahme der Bauleistung.
Eine Abschlagsrechnung kann jeweils bei mindestens 20 % des Auftragswertes gestellt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Anforderung von Unterlagen in Papierform: 40,00 EUR.
Zahlungsweise: Banküberweisung, Lastschrifteinzugsermächtigung zu Gunsten der bi medien GmbH, Bankverbindung: Empfänger: bi medien GmbH, Konto-Nr.: 258951, BLZ: 21290016, Geldinstitut: Volksbank Raiffeisenbank eG, IBAN: DE74212900160000258951, BIC: GENODEF1NMS, Verw.-zweck: Vergabeunterlagen D413860644.
Mehr anzeigen
Bei fehlendem Verwendungszweck auf der Überweisung ist die Zahlung nicht zuordenbar und die Unterlagen können nicht versendet werden.
Die Vergabeunterlagen werden nur bei Vorliegen des Nachweises über die Zahlung versendet. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Zur Beachtung – Für Bewerber aus dem Ausland jeweils zzgl. Auslandsporto.
Angaben zur Bereitstellung der Unterlagen in elektronischer Form:
Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.bi-medien.de/start unter Angabe des bi-Ident-Codes D413860644 zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Für den Erhalt der elektronischen Vergabeunterlagen ist eine einmalige kostenpflichtige Registrierung im bieVergabeSystem unter www.bi-medien.de erforderlich. Die Registrierungsgebühr beträgt 27 EUR zzgl. MwSt.
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-28 📅
Öffnungsort: Wilhelmstraße 1, 10963 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Wilhelmstraße 1, 10963 Berlin.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: bis zu 2 Personen je Bieter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE3
DEA25
DEF02
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Schonebohm
Adresse des Käuferprofils: http://www.carpus.de 🌏
Postanschrift: Forckenbeckstr. 61
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Kontaktperson: Herrn Christian Lingg
Telefon: +49 2418875358 📞
E-Mail: a_pm_cp.8744_aok@cpm.conject.com 📧
URL für weitere Informationen: http://www.carpus.de 🌏
Postanschrift: Postfach 3407
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24033
Telefon: +49 4315359289 📞
E-Mail: vu@bi-medien.de 📧
Fax: +49 4315359239 📠
URL der Dokumente: http://www.bi-medien.de/start 🌏
Postanschrift: Wilhelmstraße 1
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-04 📅
Datum des Endes: 2014-06-20 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam.
2. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Vordruck). Zudem hat jedes einzelne Mitglied die in der EU-Bekanntmachung unter III.2.1) und III.2.2) genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3) genannten Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit können die Mitglieder gemeinschaftlich erbringen.
Mehr anzeigen
3. Einsatz weiterer Unternehmer und Nachunternehmer
Der Einsatz weiterer Unternehmer i. S. von § 6 EG Abs. 8 VOB/A 2012 bzw. von Nachunternehmern i. S. von § 4 Abs. 8 VOB/B, die wesentliche Teilleistungen ausführen sollen, bedarf der Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf weitere Unternehmer/Nachunternehmer (auch verbundene Unternehmen) beziehen. In diesem Fall hat jeder weitere Unternehmer/Nachunternehmer, der wesentliche Teilleistungen ausführen soll, die unter III.2.1) und III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3) genannten Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht für jeden einzelnen weiteren Unternehmer/Nachunternehmer vorgelegt werden, sondern nur einmal.
Mehr anzeigen
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von weiteren Unternehmern/Nachunternehmern mitteilen sowie Art und Umfang der wesentlichen Teilleistungen (Vordruck). Spätestens vor Vertragsschluss muss der Bieter jeweils eine Verpflichtungserklärung der benannten weiteren Unternehmen bzw. Nachunternehmen einreichen, dass ihm im Auftragsfalle die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Mehr anzeigen
4. Die Einreichung der sonstigen Unterlagen, Erklärungen und Angaben, die nicht zum Nachweis der Teilnahmebedingungen gem. III.2 dieser Bekanntmachung dienen, bleibt unberührt. Diese ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
GWB § 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. (...)
(3) (...).
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung nur wenige Tage.
Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Rechtsprechung zum Vergaberecht bzw. zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. d. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Quelle: OJS 2013/S 076-127227 (2013-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 204 023,46 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Kontakt
E-Mail: thomas.schonebohm@nordost.aok.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 161-280423
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 76-127227
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-10 📅
Name: LWK Leipziger Wartungs- und Kundendienst GmbH
Postanschrift: Christian-Grunert-Straße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04288
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postort: Potsdam
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 161-280423 (2013-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 204 023,46 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Kontakt
E-Mail: thomas.schonebohm@nordost.aok.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 161-280423
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 76-127227
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam.
2. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Vordruck). Zudem hat jedes einzelne Mitglied die in der EU-Bekanntmachung unter III.2.1 und III.2.2. genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3 genannten Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit können die Mitglieder gemeinschaftlich erbringen.
3. Einsatz weiterer Unternehmer und Nachunternehmer
Der Einsatz weiterer Unternehmer i. S. von § 6 EG Abs. 8 VOB/A 2012 bzw. von Nachunternehmern i. S. von § 4 Abs. 8 VOB/B, die wesentliche Teilleistungen ausführen sollen, bedarf der Zustimmung
durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf weitere Unternehmer/Nachunternehmer (auch verbundene Unternehmen) beziehen. In diesem Fall hat jeder weitere Unternehmer/Nachunternehmer, der wesentliche Teilleistungen ausführen soll, die unter III.2.1 und III.2.2. dieser Bekanntmachung genannten Nachweise in der dort genannten Weise vollständig vorzulegen. Die unter III.2.3 genannten Nachweise zur fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht für jeden einzelnen weiteren Unternehmer/Nachunternehmer vorgelegt werden, sondern nur einmal.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von weiteren Unternehmern/Nachunternehmern mitteilen sowie Art und Umfang der wesentlichen Teilleistungen (Vordruck). Spätestens vor Vertragsschluss muss der Bieter jeweils eine Verpflichtungserklärung der benannten weiteren Unternehmen bzw. Nachunternehmen einreichen, dass ihm im Auftragsfalle die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
4. Die Einreichung der sonstigen Unterlagen, Erklärungen und Angaben, die nicht zum Nachweis der Teilnahmebedingungen gem. III.2. dieser Bekanntmachung dienen, bleibt unberührt. Diese ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wilhelmstraße 1
10963 Berlin
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-10 📅
Name: LWK Leipziger Wartungs- und Kundendienst GmbH
Postanschrift: Christian-Grunert-Straße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04288
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postort: Potsdam
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
GWB § 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
GWB § 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
GWB § 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
Mehr anzeigen
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
GWB § 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. (...)
(3) (...).
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung nur wenige Tage.
Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Rechtsprechung zum Vergaberecht bzw. zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. d. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕
- Bauarbeiten (>20 neue Beschaffungen)