AöR-163409: Kauf von 2 Geräteträgern mit Kehr- / Sauggerät und Winterdienstausstattung

bonnorange AöR

2 Stück Geräteträger (zulässiges Gesamtgewicht maximnal 3 500 kg) mit verschiedenen Aufbauten, geeignet für den Straßenreinigungs- und Winterdienst.
Der Kehrgutbehälter, die Tellerbesen incl. des Antriebes und der Saugmund müssen per Schnellwechselsystem demontierbar sein. Das De- und Montieren muss durch eine Person ohne Zuhilfenahme weiterer Werkzeuge wie z.B. Kran oder Flurförderfahrzeug innerhalb von 15 Minuten durchführbar sein. Alle Teile müssen auf mobilen, fahrbaren Tragegestellen sicher stehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-22 Auftragsbekanntmachung
2013-07-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Saugkehrmaschinen
Menge oder Umfang: 260 000
Gesamtwert des Auftrags: 260 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Saugkehrmaschinen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: bonnorange AöR
Postanschrift: Lievelingsweg 110
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bonnorange.de 🌏
E-Mail: eike.schneider@bonnorange.de 📧
Telefon: +49 228775699 📞
Fax: +49 228775941 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 079-133048
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen stehen ausschließlich unter www.vmp-rheinland.de kostenfrei zur Verfügung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
2 Stück Geräteträger (zulässiges Gesamtgewicht maximnal 3 500 kg) mit verschiedenen Aufbauten, geeignet für den Straßenreinigungs- und Winterdienst.
Der Kehrgutbehälter, die Tellerbesen incl. des Antriebes und der Saugmund müssen per Schnellwechselsystem demontierbar sein. Das De- und Montieren muss durch eine Person ohne Zuhilfenahme weiterer Werkzeuge wie z.B. Kran oder Flurförderfahrzeug innerhalb von 15 Minuten durchführbar sein. Alle Teile müssen auf mobilen, fahrbaren Tragegestellen sicher stehen.
Mehr anzeigen
Referenznummer: AöR-163409
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Lieferund Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Mehr anzeigen
- Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, verpflichtet, die gem. § 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes
NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot abzugeben.
Bei Dienstleistungsaufträgen gilt diese Verpflichtung zusätzlich hinsichtlich der Verpflichtungserklärung gem. § 4 des Tariftreueund Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012.
Mit Angebotsabgabe sind vom Bieter vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien (ILO-Kernarbeitsnormen) nach den Vorgaben des TVgG-NRW Auf Verlangen der Vergabestelle sind vom Bieter vorzulegen:
- Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vom Bieter vorzulegen:
- Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit Angebotsabgabe sind vom Bieter vorzulegen:
- Erklärung / Erläuterung zur technischen Umsetzung der Schalldämmmaßnahmen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vom Bieter vorzulegen:
- Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste),
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
- Angaben zur technischen Ausrüstung, die zur Leistungserbringung vorgesehen ist.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-04 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Energieeffizienz (Lebenszykluskosten) (60)
2. Umrüstzeit Winter- / Kehrbetrieb (15)
3. Nutzinhalt (15)
4. Lärmmesswerte im Kehrbetrieb (5)
5. Werkstattstundensatz (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schneider
Internetadresse: www.bonnorange.de 🌏
Name: Vergabemarktplatz Rheinland
URL der Dokumente: www.vmp-rheinland.de 🌏
Name: Bundesstadt Bonn, Zentrales Vergabeamt
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postort: 53111
Postleitzahl: Bonn
Kontaktperson: Zentrales Vergabeamt
Herrn Demmer
Telefon: +49 228774343 📞
E-Mail: zentralesvergabeamt@bonn.de 📧
Fax: +49 228773602 📠
URL der Teilnahme: www.bonn.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-15 📅
Datum des Endes: 2013-11-05 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AöR-163409

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegungvon Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 107 lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,daß dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden istoder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 079-133048 (2013-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 264 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn, Zentrales Vergabeamt (Amt 25)
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53111
Kontakt
Internetadresse: http://www.bonn.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 130-224307
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 79-133048
ABl. S-Ausgabe: 130

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Energieeffizienz (60)
2. Umrüstzeit Winter-/Kehrbetrieb (15)
4. Lärmmessung im Kehrbetrieb (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-18 📅
Name: Wassenberg GmbH
Postanschrift: Von-Goldammer-Straße 31
Postort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@wassenberg-gmbh.de 📧
Internetadresse: www.wassenberg-gmbh.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Demmer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 130-224307 (2013-07-03)