Arbeitnehmerüberlassung für Flugzeugenteisung am Flughafen Frankfurt-Hahn

Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH

Überlassung von Personal für die Flugzeugenteisung am Flughafen Frankfurt-Hahn in der jeweiligen Wintersaison (01.10. bis 30.04.)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-28.

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften
Menge oder Umfang:
zwischen 20.000 und 28.000 Mannstunden (Erfahrungswerte), je nach stärke des Winters, über die gesamte Laufzeit jeweils von Oktober bis April.Pro Saison zwischen 5.000 und 7.000 Mannstunden (geschätzt auf Basis von Erfahrungswerten)600 000700 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH
Postanschrift: Gebäude 667 A-C
Postleitzahl: 55483
Postort: Hahn-Flughafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.hahn-airport.de 🌏
E-Mail: michael.junkes@hahn-airport.de 📧
Telefon: +49 6543509532 📞
Fax: +49 6543509555 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 103-177255
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
a) Zum Auftraggeber: aa) Die Auftraggeber sind Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. bb) Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH ist Betreiberin des Flughafens Frankfurt-Hahn cc) Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftraggeber“ bezeichnet. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer überderen Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen. d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Arbeitnehmerüberlassung Flugzeugenteisung Flughafen Frankfurt-Hahn – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge werden geprüft und gewertet (Vgl. II.2.1). Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen, deren Vorlage nach dem Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung durch einen ausdrücklichen Hinweis als zwingend vorgeben wird, führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Das Fehlen von sonstigen Nachweisen und Erklärungen sowie inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) entfällt. l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen , das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) können auch in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Wertungskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. n) Die Wertungskriterien sind Abschnitt IV.2.1) zu entnehmen o) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig: 1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1. Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 22
Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 💰
700 000 💰
Kurze Beschreibung:
Überlassung von Personal für die Flugzeugenteisung am Flughafen Frankfurt-Hahn in der jeweiligen Wintersaison (01.10. bis 30.04.)
Menge oder Umfang:
zwischen 20.000 und 28.000 Mannstunden (Erfahrungswerte), je nach stärke des Winters, über die gesamte Laufzeit jeweils von Oktober bis April.
Pro Saison zwischen 5.000 und 7.000 Mannstunden (geschätzt auf Basis von Erfahrungswerten)
Beschreibung der Optionen:
Sofern und soweit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine transparente Preisgleitklausel gefunden
werden kann, sollen optional zwei Mal 1 Jahr Verlängerung mitvergeben werden. Ansonsten werden nur die
Wintersaison 2013/2014 und 2014/2015 vergeben.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 21 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hahn-Flughafen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt
oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des
Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird,
vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für
die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen
handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend).
DE Standardformular 05 - Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren 7 / 18
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
c) Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses des Unternehmers sowie bei juristischen Personen der gesetzlichen Vertreter (nicht älter als 3 Monate - Kopie ausreichend)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer
Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend);
b) Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen
entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen
Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des
Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Schriftliche Tariftreueerklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG). Soweit Tariftreue nicht gefordert werden kann, ist eine schriftliche Mindestentgelterklärung nach § 3 LTTG vorzulegen. Gegebenenfalls sind Mindestentgelt- und Tariftreue-erklärungen der Nachunternehmen vorzulegen (§ 5 LTTG),
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden
Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach deutschem Recht (Kopie des Zertifikates)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen
den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt
werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im
vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene
Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet
sein.
Sonstige besondere Bedingungen: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Personaleinsatzkonzept (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Michael Junkes
Name: Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH
Postanschrift: Gebäude 667B
Kontaktperson: Abteilung Zentraleinkauf
Herrn Peter Jung
Telefon: +49 6543509537 📞
E-Mail: peter.jung@hahn-airport.de 📧
URL der Dokumente: http://www.hahn-airport.de 🌏
Name: Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH Abteilung Zentraleinkauf
Kontaktperson: Herrn Waseem Bhatti
Telefon: +49 6543509519 📞
E-Mail: waseem.bhatti@hahn-airport.de 📧
URL der Teilnahme: http://www.hahn-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-04-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Können den Verdingungsunterlagen entnommen werden.
Wiederkehrender Auftrag
2017
Quelle: OJS 2013/S 103-177255 (2013-05-28)