Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische sowie psychosoziale Betreuung
Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fach-kräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u. a. in den Verwal-tungen der Länder ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeits-schutz zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsinge-nieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetzes; A-SiG) in den bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versicherten Verwaltungen, Ein-richtungen und Betrieben ist die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Unfallverhü-tungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2). Im Weiteren sind insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz Richtlinien (Ar-beitsschutzgesetz) vom 07.08.1996 sowie die sonstigen Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) werden ihre Verpflichtung, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, dadurch erfüllen, dass sie einen überbe-trieblichen Dienst von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahr-nehmung der Aufgaben nach § 3 und § 6 ASiG verpflichten.
Insgesamt sind mehr als 1.600 Beschäftigte zu betreuen. Davon entfallen rund 400 auf Los 1 in Düsseldorf. Die ca. 1 200 Beschäftigten in Los 2 verteilen sich auf mehr als 15 Standorte, jedoch sind rund 850 Personen an den Standorten Essen, Düsseldorf und Recklinghausen untergebracht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-26.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-08-26
|
Auftragsbekanntmachung
|