Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Bei berechtigtem Interesse eines Bewerbers im Einzelfall (z.B. kein ausreichend leistungsfähiger Internet-Anschluss am Firmensitz verfügbar) erfolgt der Versand der Vergabeunterlagen auf Datenträger. Anfragen werden nur beantwortet, wenn diese min. 4 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftl. per FAX oder E-Mail beim AG eingehen. Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen: Die Bewerbung ist nur über die Vergabeplattform:
www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Für die Bewerbung und den Erhalt der Vergabeunterlagen ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite
http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für diese Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36,00 EUR zzgl. USt. erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Bewerber werden danach per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert. Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt weiterhin konventionell im Papierformat. Weitere Hinweise können unter
http://www.vergabeplattform.berlin.de entnommen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß VOB/A § 12 EG Abs. 7 endet am 19.8.2013, 12:00 Uhr. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. (nur bei Leistungen gem. VOL/ VOF >=25.000 EUR bzw. Bauleistungen VOB >= 200.000 EUR). Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.