Architektenleistung für das Bauvorhaben München, Arnulfstraße, WA 21

GEWOFAG Wohnen GmbH

Im Stadtbezirk Neuhausen - Nymphenburg soll ein vielfältiges Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnformen und notwendigen sozialen Infrastrukturen entwickelt werden. Dafür wurde von der Stadt München ein Bebauungsplan Nr. 1926a aufgestellt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt auf ihren Teilflächen im Norden des Areals (WA 21) den Neubau des Wohngebäudes mit insgesamt ca. 96 EOF (Einkommensorientierte Förderung) Mietwohnungen, 48 MMM (München Modell Miete) Wohnungen und Tiefgarage sowie einer Kindertageseinrichtung zu realisieren. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung von max. sechs Vollgeschossen in U-Form mit Flachdach vor. Für die geplante Projektkonzeption stehen insgesamt maximal ca. 14.300 m² Geschossfläche (inkl. Kindertagesbetreuungseinrichtung) zur Verfügung.
Wohnungsbau:
Ökologisches Konzept, mit max. 96 Wohneinheiten (ca. 8.847 Geschossfläche) nach EOF-Modell und 48 Wohneinheiten (ca. 4.423 Geschossfläche) in München Modell Miete mit folgenden Anforderungen:
— Wohnraumförderbestimmungen (WFB gem. aktuellem Stand),
— min. Energieeffizienzhaus 70 (nach EnEV 2009),
— qualitätsvolles Bauen laut Öko-Kriterienkatalog der LH-München,
— Lärmschutzbau, dazu sind die Anforderungen im Satzungstext zu beachten.
Kindertagesbetreuungseinrichtung:
3 Kindergartengruppen, 2 Kinderkrippengruppen,
ca. 1.030 m² Geschossfläche und mind. 990 m² Außenspielfläche (einschließlich der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze).
Die Einrichtung muss barrierefrei sein.
Tiefgarage:
Geplant ist eine Tiefgarage mit ca. 128 Stellplätzen.
Das entspricht einem Stellplatzschlüssel von 0,8 Stpl. je Wohneinheit bei EOF – Wohnungen und einem Stellplatzschlüssel von 1 Stpl. je Wohneinheit bei München Modell Wohnungen.
Kostenobergrenze:
Die Kostenobergrenze für das Vorhaben liegt gemäß der Wohnraumförderbestimmungen 2013 des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren bei EUR 1.720,00 / m² WF brutto für die KG 300 und 400 für den zu erzielenden Energiestandard KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2009). Für den Schallschutz erhöht sich die Kostenobergrenze um EUR 80,00/m² WF auf insgesamt EUR 1.800,00/m² WF brutto für die KG 300 und 400. Pro Stellplatz ist eine Kostenobergrenze von EUR 21.000,00 brutto für die KG 300 und 400 einzuhalten. Die Kostenobergrenze für die Kindertagesbetreuungseinrichtung liegt bei EUR 2.200,00/m² NF brutto für die KG 300 und 400.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-08.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-08 Auftragsbekanntmachung
2013-08-21 Ergänzende Angaben
2013-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge