Architektenleistungen der Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses und Bauhofes
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Architektenleistungen der Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses und eines Bauhofes. Die vorgesehene Vergabe umfasst die Objektplanung LPH 2-9 gemäß § 33 HOAI i. V. m. Anlage 11, die Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gemäß § 53 HOAI i. V. m. Anlage 14, Bodengutachten, Brandschutzgutachten, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Erstellung eines Raumbuches und Koordination und Integration aller Planungs- und Baubeteiligten nach Maßgabe des Leistungsbildes § 205 AHO.
Der Neubau des Feuerwehrhauses und des Bauhofes der Samtgemeinde Nenndorf soll auf einer Fläche stattfinden. Bei der Planung sind Erweiterungsflächen für beide Bauvorhaben zu berücksichtigen. Der Auftraggeber hat als Mindestanforderung ein „Finales Raum- und Ausstattungsprogramm“ mit Datum vom 11.10.2012 aufgestellt, welches Grundlage der vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Planung werden soll. Im Rahmen der Planung ist zu berücksichtigen, dass durch die gemeinsame Ausführung beider Objekte Synergieeffekte erzielt werden müssen. Diese Synergieeffekte bestehen darin, dass ein gemeinsam genutzter Koaleszenzabscheider für alle zu berücksichtigenden Bodenabläufe beider Objekte zu erstellen ist. Die Hausanschlüsse in einem Objekt sind mit einer Unter- / Weiterverteilung zum Nachbarobjekt bei separater Verbrauchserfassung zu planen. Weitere Synergieeffekte sollen entstehen durch die gemeinsame Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen unter Berücksichtigung der Alarmwege. Darüber hinaus sollen gemeinsam genutzte Parkflächen für Bauhofmitarbeiter und Besucher der Feuerwehr bei strikter räumlicher und funktionaler Trennung der Alarmstellplätze errichtet werden. Sofern sinnvoll möglich, ist eine Anordnung von Nutzungsbereichen der Gebäude übereinander oder „Rücken an Rücken“ für den Gebäudeentwurf vorzusehen. Die Waschhalle soll von beiden Bereichen für aufgabenspezifische Tätigkeiten wechselseitig genutzt werden. Der Einsatz des Gabelstaplers der Feuerwehr soll auch für Lagermöglichkeiten des Bauhofes möglich sein. Dies ist auch im Rahmen der Verkehrswegeplanung zu berücksichtigen.
Die gemeinsame Errichtung beider Objekte soll darüber hinaus zu einer Reduzierung der Baukosten führen, beispielsweise durch einmalige Beauftragung einer gemeinsamen Baustelleneinrichtung und Nutzung von Baustellengeräten.
Es sind folgende Leistungsbilder / Leistungsbereiche der Objekt- und Fachplanung Leistungen zu erbringen:
1. Objektplanung i.S.d. § 33 der HOAI
2. Freianlagenplanung i.S.d. § 38 der HOAI
3. TGA-Planung i.S.d. § 53 der HOAI, Anlagengruppen 1 bis 6, 8
4. Leistungen i.S.d. Anlage 1 der HOAI, Nr. 1.5 - Vermessungstechnische Leistungen
5. Bodengutachten inklusive Untersuchung auf Kampfmittel und Bodendenkmäler
6. Planungsleistungen zur Erfüllung des Brandschutzes / Brandschutzgutachten
7. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
8. Erstellung eines Raumbuches in der Entwurfsplanung und Fortschreibung mit exemplarischer Ausstattungsbeschreibung
Der Generalplaner ist verantwortlich für die Koordination und Integration aller Planungsleistungen (Generalplanermanagement). Die Aufgaben der Koordination und Integration haben den Leistungen nach § 205 der AHO (DVP) 2009 zu entsprechen.
— Die Gesamtkosten des Vorhabens sind nach DIN 276 (KG 200 bis 700) mit brutto ca. 2,5 Mio. EUR für das Feuerwehrhaus und 1,7 Mio. EUR für den Bauhof begrenzt und sind als Kostenobergrenze einzuhalten,
— Eine Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsmittel liegt vor,
— Die Leistungen des Generalplaners werden für das gesamte Vorhaben ausgeschrieben.
— Für das Vertragsverhältnis mit dem Generalplaner sind Verhandlungen insbesondere mit folgenden Regelungsgegenständen beabsichtigt:
— Stufenweise Beauftragung, in der Stufe 1 Vorplanung und Entwurfsplanung, in der Stufe 2 Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung bei der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe, Stufe 3 Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
— Pauschalisierte Vertragsstrafenregelung, die an die Einhaltung von Terminen und Kosten anknüpft;
— Darüber hinaus soll mit dem Bieter die Erbringung von Leistungen verhandelt werden, die nicht Gegenstand der HOAI sind, beispielsweise Bodengutachten, Brandschutzgutachten, Vermessungsleistungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Beweissicherung und Projektmanagement sowie Erstellung eines Raumbuches.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-07.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-06-07
|
Auftragsbekanntmachung
|