Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Architektenleistungen der Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses und eines Bauhofes. Die vorgesehene Vergabe umfasst die Objektplanung LPH 2-9 gemäß § 33 HOAI i. V. m. Anlage 11, die Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gemäß § 53 HOAI i. V. m. Anlage 14, Bodengutachten, Brandschutzgutachten, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Erstellung eines Raumbuches und Koordination und Integration aller Planungs- und Baubeteiligten nach Maßgabe des Leistungsbildes § 205 AHO. Der Neubau des Feuerwehrhauses und des Bauhofes der Samtgemeinde Nenndorf soll auf einer Fläche stattfinden. Bei der Planung sind Erweiterungsflächen für beide Bauvorhaben zu berücksichtigen. Der Auftraggeber hat als Mindestanforderung ein „Finales Raum- und Ausstattungsprogramm“ mit Datum vom 11.10.2012 aufgestellt, welches Grundlage der vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Planung werden soll. Im Rahmen der Planung ist zu berücksichtigen, dass durch die gemeinsame Ausführung beider Objekte Synergieeffekte erzielt werden müssen. Diese Synergieeffekte bestehen darin, dass ein gemeinsam genutzter Koaleszenzabscheider für alle zu berücksichtigenden Bodenabläufe beider Objekte zu erstellen ist. Die Hausanschlüsse in einem Objekt sind mit einer Unter- / Weiterverteilung zum Nachbarobjekt bei separater Verbrauchserfassung zu planen. Weitere Synergieeffekte sollen entstehen durch die gemeinsame Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen unter Berücksichtigung der Alarmwege. Darüber hinaus sollen gemeinsam genutzte Parkflächen für Bauhofmitarbeiter und Besucher der Feuerwehr bei strikter räumlicher und funktionaler Trennung der Alarmstellplätze errichtet werden. Sofern sinnvoll möglich, ist eine Anordnung von Nutzungsbereichen der Gebäude übereinander oder „Rücken an Rücken“ für den Gebäudeentwurf vorzusehen. Die Waschhalle soll von beiden Bereichen für aufgabenspezifische Tätigkeiten wechselseitig genutzt werden. Der Einsatz des Gabelstaplers der Feuerwehr soll auch für Lagermöglichkeiten des Bauhofes möglich sein. Dies ist auch im Rahmen der Verkehrswegeplanung zu berücksichtigen. Die gemeinsame Errichtung beider Objekte soll darüber hinaus zu einer Reduzierung der Baukosten führen, beispielsweise durch einmalige Beauftragung einer gemeinsamen Baustelleneinrichtung und Nutzung von Baustellengeräten. Es sind folgende Leistungsbilder / Leistungsbereiche der Objekt- und Fachplanung Leistungen zu erbringen: 1. Objektplanung i.S.d. § 33 der HOAI 2. Freianlagenplanung i.S.d. § 38 der HOAI 3. TGA-Planung i.S.d. § 53 der HOAI, Anlagengruppen 1 bis 6, 8 4. Leistungen i.S.d. Anlage 1 der HOAI, Nr. 1.5 - Vermessungstechnische Leistungen 5. Bodengutachten inklusive Untersuchung auf Kampfmittel und Bodendenkmäler 6. Planungsleistungen zur Erfüllung des Brandschutzes / Brandschutzgutachten 7. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 8. Erstellung eines Raumbuches in der Entwurfsplanung und Fortschreibung mit exemplarischer Ausstattungsbeschreibung Der Generalplaner ist verantwortlich für die Koordination und Integration aller Planungsleistungen (Generalplanermanagement). Die Aufgaben der Koordination und Integration haben den Leistungen nach § 205 der AHO (DVP) 2009 zu entsprechen. — Die Gesamtkosten des Vorhabens sind nach DIN 276 (KG 200 bis 700) mit brutto ca. 2,5 Mio. EUR für das Feuerwehrhaus und 1,7 Mio. EUR für den Bauhof begrenzt und sind als Kostenobergrenze einzuhalten, — Eine Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsmittel liegt vor, — Die Leistungen des Generalplaners werden für das gesamte Vorhaben ausgeschrieben. — Für das Vertragsverhältnis mit dem Generalplaner sind Verhandlungen insbesondere mit folgenden Regelungsgegenständen beabsichtigt: — Stufenweise Beauftragung, in der Stufe 1 Vorplanung und Entwurfsplanung, in der Stufe 2 Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung bei der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe, Stufe 3 Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation. — Pauschalisierte Vertragsstrafenregelung, die an die Einhaltung von Terminen und Kosten anknüpft; — Darüber hinaus soll mit dem Bieter die Erbringung von Leistungen verhandelt werden, die nicht Gegenstand der HOAI sind, beispielsweise Bodengutachten, Brandschutzgutachten, Vermessungsleistungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Beweissicherung und Projektmanagement sowie Erstellung eines Raumbuches.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-07.
Auftragsbekanntmachung (2013-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Mit dem Abschluss des Vertrages wird in der ersten Stufe lediglich die Vorplanung der Objektplanung für Gebäude gemäß § 33 HOAI i. V. m. Anlage 11, die Vorplanung für die Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gemäß § 53 HOAI i. V. m. Anlage 13 beauftragt. Die zweite Stufe (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) sowie die dritte Stufe (Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation) sowie gegebenenfalls weitere Architekten- und Ingenieurleistungen (Bodengutachten, Brandschutzgutachten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Erstellung eines Raumbuches und Koordination und Integration nach Maßgabe des Leistungsbildes § 205 AHO) werden einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die Weiterbeauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und der Termine.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Mit dem Abschluss des Vertrages wird in der ersten Stufe lediglich die Vorplanung der Objektplanung für Gebäude gemäß § 33 HOAI i. V. m. Anlage 11, die Vorplanung für die Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gemäß § 53 HOAI i. V. m. Anlage 13 beauftragt. Die zweite Stufe (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) sowie die dritte Stufe (Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation) sowie gegebenenfalls weitere Architekten- und Ingenieurleistungen (Bodengutachten, Brandschutzgutachten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Erstellung eines Raumbuches und Koordination und Integration nach Maßgabe des Leistungsbildes § 205 AHO) werden einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die Weiterbeauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und der Termine.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Nenndorf
Postanschrift: Rodenberger Allee 13
Postleitzahl: 31542
Postort: Bad Nenndorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-nenndorf.de🌏
E-Mail: juergen.bock@bad-nenndorf.de📧
Telefon: +49 572370432📞
Fax: +49 572370467 📠
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen. Die Vergabestelle stellt hierfür ein zwingend zu verwendendes Muster zur Verfügung, das bei der Ziffer unter I.1 benannten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern ist.
2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer / ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3 Bei Bewerbergemeinschaften sowie Bewerbungen mit Nachunternehmern muss pro Mitglied und pro Nachunternehmer ein Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt werden.
4. Die Umsätze des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt; dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
5. Bei Bewerbergemeinschaften werden die wirtschaftlichen Kriterien (Mitarbeiterzahlen, Umsätze) und die Referenzen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Mitarbeiterangaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
6. Bieter, die einen Zuschlag auf die Leistungen erhalten haben, sind bei der späteren Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen.
7. Abgesehen von den geforderten Eintragungen, die dazu führen werden, dass der Teilnahmeantrag an Länge gewinnt, sind Änderungen im Teilnahmeantrag nicht zulässig.
8. Der Teilnahmeantrag muss in deutscher Sprache verfasst und eingereicht werden. Gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, deutsche Übersetzungen der Nachweise sind (unbeglaubigt) vorzulegen,
9. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, d. h. per E-Mail, Fax oder Brief von der unter Ziffer I. 1. genannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls per E-Mail, Fax oder Brief. Die Zuschlagskriterien werden im Rahmen der Aufforderung zur Verhandlung sowie zur Abgabe eines Angebotes benannt.
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen. Die Vergabestelle stellt hierfür ein zwingend zu verwendendes Muster zur Verfügung, das bei der Ziffer unter I.1 benannten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern ist.
2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer / ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3 Bei Bewerbergemeinschaften sowie Bewerbungen mit Nachunternehmern muss pro Mitglied und pro Nachunternehmer ein Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt werden.
4. Die Umsätze des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt; dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
5. Bei Bewerbergemeinschaften werden die wirtschaftlichen Kriterien (Mitarbeiterzahlen, Umsätze) und die Referenzen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Mitarbeiterangaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
6. Bieter, die einen Zuschlag auf die Leistungen erhalten haben, sind bei der späteren Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen.
7. Abgesehen von den geforderten Eintragungen, die dazu führen werden, dass der Teilnahmeantrag an Länge gewinnt, sind Änderungen im Teilnahmeantrag nicht zulässig.
8. Der Teilnahmeantrag muss in deutscher Sprache verfasst und eingereicht werden. Gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, deutsche Übersetzungen der Nachweise sind (unbeglaubigt) vorzulegen,
9. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, d. h. per E-Mail, Fax oder Brief von der unter Ziffer I. 1. genannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls per E-Mail, Fax oder Brief. Die Zuschlagskriterien werden im Rahmen der Aufforderung zur Verhandlung sowie zur Abgabe eines Angebotes benannt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Architektenleistungen der Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses und eines Bauhofes. Die vorgesehene Vergabe umfasst die Objektplanung LPH 2-9 gemäß § 33 HOAI i. V. m. Anlage 11, die Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gemäß § 53 HOAI i. V. m. Anlage 14, Bodengutachten, Brandschutzgutachten, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Erstellung eines Raumbuches und Koordination und Integration aller Planungs- und Baubeteiligten nach Maßgabe des Leistungsbildes § 205 AHO.
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Architektenleistungen der Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses und eines Bauhofes. Die vorgesehene Vergabe umfasst die Objektplanung LPH 2-9 gemäß § 33 HOAI i. V. m. Anlage 11, die Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gemäß § 53 HOAI i. V. m. Anlage 14, Bodengutachten, Brandschutzgutachten, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Erstellung eines Raumbuches und Koordination und Integration aller Planungs- und Baubeteiligten nach Maßgabe des Leistungsbildes § 205 AHO.
Der Neubau des Feuerwehrhauses und des Bauhofes der Samtgemeinde Nenndorf soll auf einer Fläche stattfinden. Bei der Planung sind Erweiterungsflächen für beide Bauvorhaben zu berücksichtigen. Der Auftraggeber hat als Mindestanforderung ein „Finales Raum- und Ausstattungsprogramm“ mit Datum vom 11.10.2012 aufgestellt, welches Grundlage der vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Planung werden soll. Im Rahmen der Planung ist zu berücksichtigen, dass durch die gemeinsame Ausführung beider Objekte Synergieeffekte erzielt werden müssen. Diese Synergieeffekte bestehen darin, dass ein gemeinsam genutzter Koaleszenzabscheider für alle zu berücksichtigenden Bodenabläufe beider Objekte zu erstellen ist. Die Hausanschlüsse in einem Objekt sind mit einer Unter- / Weiterverteilung zum Nachbarobjekt bei separater Verbrauchserfassung zu planen. Weitere Synergieeffekte sollen entstehen durch die gemeinsame Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen unter Berücksichtigung der Alarmwege. Darüber hinaus sollen gemeinsam genutzte Parkflächen für Bauhofmitarbeiter und Besucher der Feuerwehr bei strikter räumlicher und funktionaler Trennung der Alarmstellplätze errichtet werden. Sofern sinnvoll möglich, ist eine Anordnung von Nutzungsbereichen der Gebäude übereinander oder „Rücken an Rücken“ für den Gebäudeentwurf vorzusehen. Die Waschhalle soll von beiden Bereichen für aufgabenspezifische Tätigkeiten wechselseitig genutzt werden. Der Einsatz des Gabelstaplers der Feuerwehr soll auch für Lagermöglichkeiten des Bauhofes möglich sein. Dies ist auch im Rahmen der Verkehrswegeplanung zu berücksichtigen.
Der Neubau des Feuerwehrhauses und des Bauhofes der Samtgemeinde Nenndorf soll auf einer Fläche stattfinden. Bei der Planung sind Erweiterungsflächen für beide Bauvorhaben zu berücksichtigen. Der Auftraggeber hat als Mindestanforderung ein „Finales Raum- und Ausstattungsprogramm“ mit Datum vom 11.10.2012 aufgestellt, welches Grundlage der vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Planung werden soll. Im Rahmen der Planung ist zu berücksichtigen, dass durch die gemeinsame Ausführung beider Objekte Synergieeffekte erzielt werden müssen. Diese Synergieeffekte bestehen darin, dass ein gemeinsam genutzter Koaleszenzabscheider für alle zu berücksichtigenden Bodenabläufe beider Objekte zu erstellen ist. Die Hausanschlüsse in einem Objekt sind mit einer Unter- / Weiterverteilung zum Nachbarobjekt bei separater Verbrauchserfassung zu planen. Weitere Synergieeffekte sollen entstehen durch die gemeinsame Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen unter Berücksichtigung der Alarmwege. Darüber hinaus sollen gemeinsam genutzte Parkflächen für Bauhofmitarbeiter und Besucher der Feuerwehr bei strikter räumlicher und funktionaler Trennung der Alarmstellplätze errichtet werden. Sofern sinnvoll möglich, ist eine Anordnung von Nutzungsbereichen der Gebäude übereinander oder „Rücken an Rücken“ für den Gebäudeentwurf vorzusehen. Die Waschhalle soll von beiden Bereichen für aufgabenspezifische Tätigkeiten wechselseitig genutzt werden. Der Einsatz des Gabelstaplers der Feuerwehr soll auch für Lagermöglichkeiten des Bauhofes möglich sein. Dies ist auch im Rahmen der Verkehrswegeplanung zu berücksichtigen.
Die gemeinsame Errichtung beider Objekte soll darüber hinaus zu einer Reduzierung der Baukosten führen, beispielsweise durch einmalige Beauftragung einer gemeinsamen Baustelleneinrichtung und Nutzung von Baustellengeräten.
Es sind folgende Leistungsbilder / Leistungsbereiche der Objekt- und Fachplanung Leistungen zu erbringen:
1. Objektplanung i.S.d. § 33 der HOAI
2. Freianlagenplanung i.S.d. § 38 der HOAI
3. TGA-Planung i.S.d. § 53 der HOAI, Anlagengruppen 1 bis 6, 8
4. Leistungen i.S.d. Anlage 1 der HOAI, Nr. 1.5 - Vermessungstechnische Leistungen
5. Bodengutachten inklusive Untersuchung auf Kampfmittel und Bodendenkmäler
6. Planungsleistungen zur Erfüllung des Brandschutzes / Brandschutzgutachten
7. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
8. Erstellung eines Raumbuches in der Entwurfsplanung und Fortschreibung mit exemplarischer Ausstattungsbeschreibung
Der Generalplaner ist verantwortlich für die Koordination und Integration aller Planungsleistungen (Generalplanermanagement). Die Aufgaben der Koordination und Integration haben den Leistungen nach § 205 der AHO (DVP) 2009 zu entsprechen.
— Die Gesamtkosten des Vorhabens sind nach DIN 276 (KG 200 bis 700) mit brutto ca. 2,5 Mio. EUR für das Feuerwehrhaus und 1,7 Mio. EUR für den Bauhof begrenzt und sind als Kostenobergrenze einzuhalten,
— Eine Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsmittel liegt vor,
— Die Leistungen des Generalplaners werden für das gesamte Vorhaben ausgeschrieben.
— Für das Vertragsverhältnis mit dem Generalplaner sind Verhandlungen insbesondere mit folgenden Regelungsgegenständen beabsichtigt:
— Stufenweise Beauftragung, in der Stufe 1 Vorplanung und Entwurfsplanung, in der Stufe 2 Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung bei der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe, Stufe 3 Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
— Stufenweise Beauftragung, in der Stufe 1 Vorplanung und Entwurfsplanung, in der Stufe 2 Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung bei der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe, Stufe 3 Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
— Pauschalisierte Vertragsstrafenregelung, die an die Einhaltung von Terminen und Kosten anknüpft;
— Darüber hinaus soll mit dem Bieter die Erbringung von Leistungen verhandelt werden, die nicht Gegenstand der HOAI sind, beispielsweise Bodengutachten, Brandschutzgutachten, Vermessungsleistungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Beweissicherung und Projektmanagement sowie Erstellung eines Raumbuches.
— Darüber hinaus soll mit dem Bieter die Erbringung von Leistungen verhandelt werden, die nicht Gegenstand der HOAI sind, beispielsweise Bodengutachten, Brandschutzgutachten, Vermessungsleistungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Beweissicherung und Projektmanagement sowie Erstellung eines Raumbuches.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen als Option bis zum Schluss der Baumaßnahme vor.
Die stufenweise Beauftragung ab:
LP 3 - Entwurfsplanung;
LP 4 - Genehmigungsplanung;
LP 5 - Ausführungsplanung;
LP 6 - Vorbereitung der Vergabe;
LP 7 - Mitwirkung bei der Vergabe;
LP 8 - Objektüberwachung, Bauüberwachung;
LP 9 - Objektbetreuung und Dokumentation;
und gegebenenfalls besondere Leistungen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Dauer: 72 Monate
Referenznummer: Vergabe-Nr. 200/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 31542 Bad Nenndorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Erstellung des Teilnahmeantrages ist zwingend das von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Muster (vgl. Ziffer VI.3) zu verwenden. Dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise - soweit einschlägig - beizufügen:
10. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Ressourcen (Anlage 10)
11. Erklärungen zum Berufsstand § 5 (5) VOF (Anlage 11)
12. Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB (Akteneinsicht) (Anlage 12)
13. Vordruck Eigenerklärung zur Übereinstimmung der elektronischen Form des Teilnahmeantrages und dessen Papierfassung (Anlage 13).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Den jährlichen Gesamtumsatz (netto) für HOAI-Leistungen in den vergangenen 3 Jahren (2010 / 2011 / 2012).
2. Den jährlichen Umsatz (netto) für entsprechende Dienstleistung jeweils in den vergangenen 3 Jahren (2010 / 2011 / 2012). Der Umsatz für entsprechende Dienstleistungen entspricht dem Umsatzanteil für Aufgaben, die der zu vergebenden Aufgabe entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Den jährlichen Umsatz (netto) für entsprechende Dienstleistung jeweils in den vergangenen 3 Jahren (2010 / 2011 / 2012). Der Umsatz für entsprechende Dienstleistungen entspricht dem Umsatzanteil für Aufgaben, die der zu vergebenden Aufgabe entsprechen.
3. Den durchschnittlichen gemanagten Baustellenumsatz für Feuerwehrhäuser / Bauhöfe / entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (2010 / 2011 / 2012). Baustellenumsatz ist solcher Umsatz, den der Bewerber bei der baulichen Umsetzung betreut.
Mindeststandards:
1. Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer III.1.1) muss erbracht werden.
2. Ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn der mittlere jährliche Gesamtumsatz für HOAI-Leistungen der letzten 3 Jahre (2010 / 2011 / 2012) unter 500.000,00 EUR (netto) liegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Anzahl Personal
1.1 Erklärung des Bewerbers über die Anzahl der in den letzten 3 Jahren (2010 / 2011 / 2012) festangestellten Architekten / Ingenieure mit Berufserfahrung von 5 Jahren oder mehr
1.2 Erklärung des Bewerbers über die Anzahl der in den letzten 3 Jahren (2010 / 2011 / 2012) festangestellten sonstigen Architekten / Ingenieure
1.3 Erklärung des Bewerbers über die Anzahl der in den letzten 3 Jahren (2010 / 2011 / 2012) sonstigen festangestellten Mitarbeiter.
1.4 Erklärung des Bewerbers über die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter und Leitung des Büros / Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2010 / 2011 / 2012).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Qualifikations- und / oder Beschäftigungsnachweise durch den Bewerber zu fordern. Entsprechende Nachweise sind auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen.
2. Nachweis von bis zu 4 Referenzprojekten (einschließlich des zur Erfüllung der Mindestanforderung (Ausschlusskriterium) benannten Referenzprojektes) des Büros / Unternehmens.
Bei jedem Referenzprojekt müssen folgende Angaben unter Verwendung des vom Auftraggebers zur Verfügung gestellten Musters gemacht werden:
a) Bezeichnung der Referenz?;
b) Die Leistungen wurden eigenverantwortlich erbracht und sind keine Subunternehmerleistungen?;
c) Neubau eines Feuerwehrhauses?;
d) Neubau eines Bauhofes?;
e) Leistungen der Entwurfsplanung (LP 3) bis Bauüberwachung (LP 8) wurden erbracht?;
f) Die Leistungen der Vorplanung (LP 2) bis Bauüberwachung (LP 8) wurden erbracht?;
g) Die Leistungen der Ausführungsplanung (LP 5), Vorbereitung der Vergabe (LP 6), Mitwirkung bei der Vergabe (LP 7) und Objektüberwachung / -bauüberwachung (LP 8) wurden erbracht?;
h) Übergabe des Objektes (LP 8) an den Bauherren (Tag / Monat / Jahr);
i) Bauwerkskosten nach DIN 276 Dez. 2008; KG 300+400 (brutto);
j) Gesamtbaukosten nach DIN 276 Dez. 2008; KG 200-700 (brutto);
k) Bei öffentlichen Auftraggebern; Bescheinigung erforderlich, ausgestellt vom Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, Leistungsumfang, Zeitraum und Übergabe, Gesamtbaukosten;
l) Bei privaten Auftraggebern; Bescheinigung erforderlich, ausgestellt vom Auftraggeber bzw. Eigenerklärung mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnnumer, Leistungsumfang, Zeitraum und Übergabe, Gesamtbaukosten.
Mindeststandards:
1. Ein Bewerber wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2010 / 2011 / 2012) weniger als 3 Mitarbeiter betragen hat (Summe aus Büroleitung und festangestellten Mitarbeitern mit entsprechender beruflicher Qualifikation).
1. Ein Bewerber wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2010 / 2011 / 2012) weniger als 3 Mitarbeiter betragen hat (Summe aus Büroleitung und festangestellten Mitarbeitern mit entsprechender beruflicher Qualifikation).
2. Nachweis eines Referenzprojektes mit Bauwerkskosten nach DIN 300-700 KG von mindestens 2,5 Mio. EUR (netto) bei dem vom Bewerber die projektbetreffenden Leistungsphasen Vorplanung bis Bauüberwachung (LP 2-8) bearbeitet wurden.
3. Die Referenzen müssen nachfolgende Bedingungen lit. a) bis lit. d) erfüllen:
a) Das Referenzprojekt wurde von dem auf Seite 1 des Bewerberbogens angegebenen „Name (Büro / Unternehmen)“ oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet. Referenzen von Projektmitarbeitern, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden;
a) Das Referenzprojekt wurde von dem auf Seite 1 des Bewerberbogens angegebenen „Name (Büro / Unternehmen)“ oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet. Referenzen von Projektmitarbeitern, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden;
b) Die Leistungen müssen eigenverantwortlich erbracht worden und keine Subunternehmerleistungen sein;
c) Die Leistungen an den Referenzprojekten müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des Objektes (Abschluss LP 8) an den Bauherren darf maximal 7 Jahre zurückliegen;
d) Es müssen mindestens die LP 5-8 erbracht worden sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis. Beide Schadenskategorien sind parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abzusichern. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Bewerbers erfüllt werden, mit der dieser den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis. Beide Schadenskategorien sind parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abzusichern. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Bewerbers erfüllt werden, mit der dieser den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem Vertragsmuster. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Niedersachsen. Die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Honorarvorschriften der HOAI.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem Vertragsmuster. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Niedersachsen. Die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Honorarvorschriften der HOAI.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, für diese das Vergabeverfahren durchzuführen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, für diese das Vergabeverfahren durchzuführen.
2. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaft bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
2. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaft bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
Dies gilt nicht für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit dem selben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergespräches werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Dies gilt nicht für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit dem selben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergespräches werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: § 19 (1) und (3) VOF, Qualifikation des Auftragnehmers: Architekt / Architektin
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den in dieser Bekanntmachung bekanntgegebenen Bewerbungskriterien. Bei der Wertung der Eignung wird eine Rangfolge der Bewerber wie folgt ermittelt: - Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen Anforderungen,- Prüfung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien),- Bewertung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der Bewerbungskriterien. Die bei den einzelnen Kriterien erzielten Punktwerte werden zur Endsumme der Eignungspunkte summiert. - Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern in absteigender Reihenfolge nach den höchsten Gesamtpunktwerten. Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, die drei Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktwerten aufgefordert. Bei identischen Gesamtpunktwerten entscheidet das Los; eine Erhöhung der Höchstzahl von drei Bewerbern findet nicht statt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrundegelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF). 2. Der Teilnahmeantrag wird wie folgt bewertet:2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 2.1.1 Jährlicher Gesamtumsatz (netto) HOAI-Leistungen, bewertet wird jedes Jahr separata) Der jährliche Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen beträgt mindestens 1,5 Mio. EUR: 6 Punkteb) Der jährliche Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen beträgt mindestens 1,0 Mio. EUR: 3 Punktec) Der jährliche Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen beträgt weniger als 1,0 Mio. EUR: 0 Punkte2.1.2 Jährlicher Umsatz (netto) HOAI-Leistungen für entsprechende Dienstleistungen, bewertet wird jedes Jahr separat, der Umsatz für entsprechende Dienstleistungen entspricht dem Umsatzanteil für Aufgaben, die der zu vergebenden Aufgabe entsprechen.a) Der Umsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen für entsprechende Dienstleistungen beträgt mindestens 0,45 Mio. EUR: 6 Punkteb) Der Umsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen für entsprechende Dienstleistungen beträgt mindestens 0,2 Mio. EUR: 3 Punkte c) Der Umsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen für entsprechende Dienstleistungen beträgt weniger als 0,2 Mio. EUR: 0 Punkte2.1.3 Gemanagter Baustellenumsatz, Baustellenumsatz ist solcher Umsatz, den der Bewerber bei der baulichen Umsetzung betreut. a) Der durchschnittliche gemanagte Baustellenumsatz (netto) für Feuerwehrhäuser / Bauhöfe / entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (2010 / 2011 / 2012) beträgt mindestens 15 Mio. EUR: 6 Punkte.b) Der durchschnittliche gemanagte Baustellenumsatz (netto) für Feuerwehrhäuser / Bauhöfe / entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (2010 / 2011 / 2012) beträgt mindestens 10 Mio. EUR: 3 Punkte.c) Der durchschnittliche gemanagte Baustellenumsatz (netto) für Feuerwehrhäuser / Bauhöfe / entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (2010 / 2011 / 2012) beträgt weniger als 10 Mio. EUR: 0 Punkte.2.2 Technische Leistungsfähigkeit 2.2.1 Angaben zu den Mitarbeitern (Ziffer III.2.3 / § 5 (5 d) VOF)a) Mindestens durchschnittlich 10 festangestellte Architekten / Ingenieure in den letzten 3 Jahren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nachweislich beschäftigt sind: 6 Punkte.b) Mindestens durchschnittlich 5 festangestellte Architekten / Ingenieure in den letzten 3 Jahren nachweisbar beschäftigt sind: 3 Punktec) durchschnittlich weniger als 5 festangestellte Architekten / Ingenieure in den letzten 3 Jahren beschäftigt sind: 0 Punkte.2.2.2 Angaben zu den 4 Referenzprojekten gemäß § 5 (5 d) VOF, Ziffer III.2.3: a) Neben dem Referenzprojekt zur Erfüllung der Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium) werden bis zu 3 weitere Referenzprojekte bewertet. Das zur Erfüllung der Mindestanforderung (Ausschlusskriterium) benannte Referenzprojekt wird nicht mit Punkten bewertet. Weitere Referenzprojekte werden nur gewertet, wenn alle in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer III.2.3 genannten Bedingungen erfüllt sind. Werden diese Anforderungen erfüllt, wird das jeweilige Referenzprojekt wie nachstehend unter b) bis e) bewertet. b) Wenn das Referenzprojekt ein Neubau mit Bauwerkskosten nach DIN 300-700 KG von mindestens 2,5 Mio. EUR netto ist: 6 Punkte.c) Wenn das Referenzprojekt der Neubau eines Feuerwehrhauses oder Bauhofes ist: 6 Punkte. d) Wenn das Referenzprojekt ein Neubau ist und vom Bewerber die projektbetreffenden Leistungsphasen Vorplanung bis Bauüberwachung (LP 2-8) bearbeitet wurden: 6 Punkte.e) Sonstige Referenzprojekte, d. h. Referenzprojekte, die nicht unter Ziffer IV.1.2, dort 2.2.2 (b), (c), (d) fallen: 3 Punkte.
1. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den in dieser Bekanntmachung bekanntgegebenen Bewerbungskriterien. Bei der Wertung der Eignung wird eine Rangfolge der Bewerber wie folgt ermittelt: - Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen Anforderungen,- Prüfung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien),- Bewertung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der Bewerbungskriterien. Die bei den einzelnen Kriterien erzielten Punktwerte werden zur Endsumme der Eignungspunkte summiert. - Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern in absteigender Reihenfolge nach den höchsten Gesamtpunktwerten. Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, die drei Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktwerten aufgefordert. Bei identischen Gesamtpunktwerten entscheidet das Los; eine Erhöhung der Höchstzahl von drei Bewerbern findet nicht statt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrundegelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF). 2. Der Teilnahmeantrag wird wie folgt bewertet:2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 2.1.1 Jährlicher Gesamtumsatz (netto) HOAI-Leistungen, bewertet wird jedes Jahr separata) Der jährliche Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen beträgt mindestens 1,5 Mio. EUR: 6 Punkteb) Der jährliche Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen beträgt mindestens 1,0 Mio. EUR: 3 Punktec) Der jährliche Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen beträgt weniger als 1,0 Mio. EUR: 0 Punkte2.1.2 Jährlicher Umsatz (netto) HOAI-Leistungen für entsprechende Dienstleistungen, bewertet wird jedes Jahr separat, der Umsatz für entsprechende Dienstleistungen entspricht dem Umsatzanteil für Aufgaben, die der zu vergebenden Aufgabe entsprechen.a) Der Umsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen für entsprechende Dienstleistungen beträgt mindestens 0,45 Mio. EUR: 6 Punkteb) Der Umsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen für entsprechende Dienstleistungen beträgt mindestens 0,2 Mio. EUR: 3 Punkte c) Der Umsatz (netto) des Bewerbers für HOAI-Leistungen für entsprechende Dienstleistungen beträgt weniger als 0,2 Mio. EUR: 0 Punkte2.1.3 Gemanagter Baustellenumsatz, Baustellenumsatz ist solcher Umsatz, den der Bewerber bei der baulichen Umsetzung betreut. a) Der durchschnittliche gemanagte Baustellenumsatz (netto) für Feuerwehrhäuser / Bauhöfe / entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (2010 / 2011 / 2012) beträgt mindestens 15 Mio. EUR: 6 Punkte.b) Der durchschnittliche gemanagte Baustellenumsatz (netto) für Feuerwehrhäuser / Bauhöfe / entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (2010 / 2011 / 2012) beträgt mindestens 10 Mio. EUR: 3 Punkte.c) Der durchschnittliche gemanagte Baustellenumsatz (netto) für Feuerwehrhäuser / Bauhöfe / entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (2010 / 2011 / 2012) beträgt weniger als 10 Mio. EUR: 0 Punkte.2.2 Technische Leistungsfähigkeit 2.2.1 Angaben zu den Mitarbeitern (Ziffer III.2.3 / § 5 (5 d) VOF)a) Mindestens durchschnittlich 10 festangestellte Architekten / Ingenieure in den letzten 3 Jahren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nachweislich beschäftigt sind: 6 Punkte.b) Mindestens durchschnittlich 5 festangestellte Architekten / Ingenieure in den letzten 3 Jahren nachweisbar beschäftigt sind: 3 Punktec) durchschnittlich weniger als 5 festangestellte Architekten / Ingenieure in den letzten 3 Jahren beschäftigt sind: 0 Punkte.2.2.2 Angaben zu den 4 Referenzprojekten gemäß § 5 (5 d) VOF, Ziffer III.2.3: a) Neben dem Referenzprojekt zur Erfüllung der Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium) werden bis zu 3 weitere Referenzprojekte bewertet. Das zur Erfüllung der Mindestanforderung (Ausschlusskriterium) benannte Referenzprojekt wird nicht mit Punkten bewertet. Weitere Referenzprojekte werden nur gewertet, wenn alle in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer III.2.3 genannten Bedingungen erfüllt sind. Werden diese Anforderungen erfüllt, wird das jeweilige Referenzprojekt wie nachstehend unter b) bis e) bewertet. b) Wenn das Referenzprojekt ein Neubau mit Bauwerkskosten nach DIN 300-700 KG von mindestens 2,5 Mio. EUR netto ist: 6 Punkte.c) Wenn das Referenzprojekt der Neubau eines Feuerwehrhauses oder Bauhofes ist: 6 Punkte. d) Wenn das Referenzprojekt ein Neubau ist und vom Bewerber die projektbetreffenden Leistungsphasen Vorplanung bis Bauüberwachung (LP 2-8) bearbeitet wurden: 6 Punkte.e) Sonstige Referenzprojekte, d. h. Referenzprojekte, die nicht unter Ziffer IV.1.2, dort 2.2.2 (b), (c), (d) fallen: 3 Punkte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Samtgemeinde Nenndorf
Jürgen Bock
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen. Die Vergabestelle stellt hierfür ein zwingend zu verwendendes Muster zur Verfügung, das bei der Ziffer unter I.1 benannten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern ist.
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen. Die Vergabestelle stellt hierfür ein zwingend zu verwendendes Muster zur Verfügung, das bei der Ziffer unter I.1 benannten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern ist.
2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer / ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer / ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3 Bei Bewerbergemeinschaften sowie Bewerbungen mit Nachunternehmern muss pro Mitglied und pro Nachunternehmer ein Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt werden.
4. Die Umsätze des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt; dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
4. Die Umsätze des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt; dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
5. Bei Bewerbergemeinschaften werden die wirtschaftlichen Kriterien (Mitarbeiterzahlen, Umsätze) und die Referenzen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Mitarbeiterangaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
5. Bei Bewerbergemeinschaften werden die wirtschaftlichen Kriterien (Mitarbeiterzahlen, Umsätze) und die Referenzen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Mitarbeiterangaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
6. Bieter, die einen Zuschlag auf die Leistungen erhalten haben, sind bei der späteren Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen.
7. Abgesehen von den geforderten Eintragungen, die dazu führen werden, dass der Teilnahmeantrag an Länge gewinnt, sind Änderungen im Teilnahmeantrag nicht zulässig.
8. Der Teilnahmeantrag muss in deutscher Sprache verfasst und eingereicht werden. Gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, deutsche Übersetzungen der Nachweise sind (unbeglaubigt) vorzulegen,
9. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, d. h. per E-Mail, Fax oder Brief von der unter Ziffer I. 1. genannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls per E-Mail, Fax oder Brief. Die Zuschlagskriterien werden im Rahmen der Aufforderung zur Verhandlung sowie zur Abgabe eines Angebotes benannt.
9. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, d. h. per E-Mail, Fax oder Brief von der unter Ziffer I. 1. genannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls per E-Mail, Fax oder Brief. Die Zuschlagskriterien werden im Rahmen der Aufforderung zur Verhandlung sowie zur Abgabe eines Angebotes benannt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehrs, Regierungsvertretung Lüneburg
Quelle: OJS 2013/S 111-189772 (2013-06-07)