Architektenleistungen zu Modernisierung, Instandhaltung und teilweisen Instandsetzung sowie des teilweisen Umbaus der Gebäude des Schulzentrums Konz. Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Architekten. Zur Beauftragung ist vorgesehen: Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Für die Bewerbung wird die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.trier-saarburg.de unter der Rubrik „Bürger“ / „Download“ den Bewerberbogen und Informationen zum Projekt zur Einsicht bereit
Die Gebäude für das Schulzentrum Konz, seit 2010 bestehend aus einem Gymnasium und einer Realschule Plus, wurden überwiegend in den Jahren 1967 bis 1979 in der Hermann-Reinholz-Straße in 54329 Konz errichtet. In den Jahren 1988 bis 2009 wurden weitere Gebäudeteile ergänzt. Das Schulzentrum ist heute mit einer Bruttogrundfläche von rund 28 000 m² und insgesamt mehr als 1 600 Schülern eines der größten Schulzentren im Landkreis Trier-Saarburg.
Der gesamte Gebäudekomplex besteht aus den nachfolgend beschriebenen Bauteilen, die überwiegend baulich miteinander verbunden sind: Bauteil A - Verwaltung (Baujahr 1978), Bauteil B - Unterrichtsräume (Baujahr 1978), Bauteil C - Unterrichtsräume (Baujahr 1997), Bauteil D - Unterrichtsräume (Baujahr 1979), Bauteil E - Unterrichtsräume (Baujahr 1969), Bauteil F - Unterrichtsräume (Baujahr 1969), Bauteil G - Fachunterrichtsräume (Baujahr 1970), Bauteil H - Werkräume (Baujahr 1988), Bauteil I - Unterrichtsräume (Baujahr 1988, Modernisierung 2009), Bauteil J - Verwaltungs- und Unterrichtsräume (Baujahr 1969), Bauteil K - Unterrichtsräume (Baujahr 1967), Bauteil L - Unterrichtsräume (Baujahr 2004), Bauteil M - Sporthalle (Baujahr 1988), Bauteil N - Sporthalle (Baujahr 1969), Bauteil O - Mensa (Baujahr 2006), Bauteil P - Pausenhalle (Baujahr 1969).
Mit Ausnahme der Bauteile I, L und O sind die oben genannten Schulgebäude in dem baulichen Zustand ihrer Errichtung und weisen heute neben technischen auch vielfältige bauliche Instandhaltungsrückstände auf. Ferner besteht das Erfordernis von pädagogisch bedingten Umbauten. Die Abteilung 3 - Gebäudemanagement und Schulen der Kreisverwaltung Trier-Saarburgs beabsichtigt deshalb, das Schulzentrum Konz insgesamt zu modernisieren und dem heutigen Stand der Technik entsprechend den anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Die hierzu erforderlichen Einzelmaßnahmen je Gebäude, die Bildung von Bauabschnitten, die Überlegungen zum ggf. wirtschaftlich sinnvolleren Ausnutzen von räumlichen Konzeptionen gemäß Rahmenraumprogramm der Schulbaurichtlinie und/oder Abbruch und Neuerrichtung einzelner Gebäude sind ebenso Gegenstand der Beauftragung innerhalb der Leistungsphasen (LP) 2 und 3. Auf Basis des Ergebnisses der konzeptionellen Überlegungen in Kombination mit der Kostenschätzung möchte der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) eine in Bezug auf Kosten und Nutzen abwägende Entscheidung darüber treffen, ob es sinnvoll ist besonders instandhaltungs- oder gar instandsetzungsbedürftige Bauteile zurückzubauen.
Um Projektziele zu Beginn der Maßnahme definieren und Umfang und Kosten beziffern zu können, wurde eine „vorbereitende Bestandsuntersuchung“ beauftragt. Informationen zum Projekt, Fotos der bestehenden Gebäude und ein Übersichtslageplan sowie die bisherigen Arbeitsergebnisse sind auf der Homepage der Vergabestelle hinterlegt, siehe Abschnitt II.1.1).
Die vorliegende „vorbereitende Bauzustandsuntersuchung“, die im Rahmen der Beauftragung von Teilen der Grundlagenermittlung (LP1) sowie einer besonderen Leistung bereits erarbeitet wurde, dient dabei als ein erster Ansatz. Die darin enthaltenen „Kostenerwartungen“ stellen erste standardisierte Kostenermittlungen dar. Diese sind im Rahmen des zu vergebenden Auftrags ab Leistungsphase 2 durch Kostenschätzungen und in Leistungsphase 3 durch Kostenberechnungen zu überprüfen und konkretisieren. Die in der vorliegenden „vorbereitenden Bauzustandsuntersuchung“ ermittelten Leistungen bei Freianlagen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Neben der allgemeinen Modernisierung steht die energetische Modernisierung des Schulzentrums als Ziel der Maßnahme im Vordergrund. Dabei geht es vor allem darum, die zukünftigen Betriebskosten zu reduzieren.
Der zu vergebende Auftrag kann auf Basis der „vorbereitenden Bauzustandsuntersuchung“ grob in die folgenden 3 Leistungsfelder gegliedert werden:
— 1. Modernisierungsmaßnahmen:
Modernisierungsmaßnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf die Gebäudefassaden, die durch Wärmedämmung und Austausch von Fenster- und Fassadenelemente sowie durch Erneuerung von Außenwandbekleidungen dem aktuellen energetischen Standard angepasst werden sollen. Hierzu gehören beispielsweise auch die Erneuerung der Außentüren und der Rückbau von Glasbaustein-Verglasungen sowie die Erneuerung und ggf. der ergänzende Einbau eines Sonnenschutzes an den Ost-, West- und Südfassaden mit außenliegenden Raffstores. Ferner sind die Dämmungen der obersten Geschossdecken, der Kellerdecken sowie der erdberührenden Bauteile zu überprüfen.
— 2. Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen:
Instandhaltungsmaßnahmen sind in allen Bauteilen erforderlich und beziehen sich überwiegend auf die Erneuerung der Wand-, Decken und Bodenbeläge – entweder in Form des Austauschs von schadhaften Belägen oder in Form z. B. von Rückbau der schallharten Unterdecken und Einbau von Akustikdecken entsprechend den Vorgaben der Schulbaurichtlinien. In manchen Bauteilen sind die Instandsetzungen in Bezug auf Wand-, Decken- und Bodenbelägen sowie der Austausch der Sanitärobjekte in den WC-Anlagen notwendig. Auch unter den Aspekten des Brandschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften können Instandhaltungs- / Instandsetzungsmaßnahmen zu planen und auszuführen sein.
— 3. Umbaumaßnahmen:
Umbaumaßnahmen können unter pädagogischen Aspekten und zur Optimierung der Vorgaben aus dem Rahmenraumprogramm der Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz sowie zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes oder der Unfallverhütungsvorschriften erforderlich werden. Die Ertüchtigung der Gebäude und aller Einrichtungen entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften (Sicherheitsverglasungen, Erhöhung der Treppengeländer, rutschsichere Bodenbeläge, Schallschutz usw.) ist bei allen entsprechenden Maßnahmen zu integrieren.
Die zeitliche Abfolge der Maßnahme ist vom zukünftigen Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter dem Aspekt der Bildung von Bauabschnitten, die den laufenden Schulbetrieb fortwährend sicherstellen, zu erarbeiten. Dabei sind auch die finanziellen Mittel zu beachten, die in den Haushalten der nächsten Jahre für die Schulbaumaßnahme zur Verfügung gestellt werden können. Die Gesamtkosten der anstehenden Baumaßnahmen wurden nach DIN 276 grob mit rund 20,0 Mio. EUR brutto beziffert. Die Gesamtmaßnahme ist zeitlich wie räumlich in Bauabschnitte zu gliedern und bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Dabei soll voraussichtlich ein jährliches Bauvolumen von durchschnittlich rund 2,0 Mio. EUR brutto im Laufe der nächsten ca. 10 Jahre umgesetzt werden, siehe hierzu auch die Beschreibung der stufenweisen Beauftragung unter Abschnitt II.2.1).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-02-05
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Auftragsbekanntmachung
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2013-07-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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