Zur Beauftragung ist vorgesehen die Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 3 bis 9. Die Erbringung von gegebenenfalls Teilleistungen aus LP 1 und 2 ist in den Verhandlungsgesprächen noch zu erörtern. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.studierendenwerk-vorderpfalz.de unter der Rubrik „VOF-Verfahren Studierendenwohnanlage Worms“ den Bewerbungsbogen zum Download bereit. Das Studierendenwerk Vorderpfalz AöR bietet für seine Studierenden ein weitreichendes Serviceangebot, darunter die Bereitstellung und Vermittlung von studentischem Wohnraum. Konkret beabsichtigt der Auslober den Neubau einer Studierendenwohnanlage für insgesamt mindestens 127 Studierende in Worms, dem Standort der Fachhochschule Worms. Das für die Baumaßnahme vorgesehene Baugrundstück befindet sich unmittelbar neben dem studierendenwerkseigenen Wohnheim Bebelstraße 22 am westlichen Rand des Wohngebietes Liebenauer Feld. Das zu errichtende Gebäude soll an das bestehende Studentenwohnheim Bebelstraße 22 angebaut werden. Insgesamt sollen mindestens 127 Wohnheimplätze entstehen, davon rund 87 Einzelapartments mit je rund 19 m², 9 Vierer-Wohngemeinschaften mit je rund 75 m² und 4 Wohnungen für Mutter-Kind oder barrierefreie Wohnungen mit je rund 37 m². Hinzu kommt ein Gemeinschaftsraum der Größe rund 19 m², der vor allem als Lernraum dienen soll. Weitere Gemeinschaftsräume und Waschmaschinenräume im Bestandsgebäude Bebelstraße 22 sollen allen Bewohnern gemeinsam zur Verfügung gestellt werden. Dem zu planenden Gebäude soll als Mindestenergiestandard ein KfW-70-Energieeffizienzhaus zugrunde gelegt werden. Vom Studierendenwerk Vorderpfalz wurden vorab vorbereitende Untersuchungen (Vorplanung) beauftragt, um die Eignung des Grundstücks mit den Vorgaben des Bebauungsplanes W 139 der Stadt Worms für den Bau eines Studierendenwohnheims klären. Zu diesem Zweck wurde mit Datum vom 10.09.2012 eine Bauvoranfrage eingereicht, die mit einem positiven Bauvorbescheid vom 29.11.2012, ergänzt durch den Bescheid vom 18.12.2012, beantwortet wurde. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wurde ferner ein Kostenrahmen ermittelt, der von rund 5.100.000 EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 600 gemäß DIN 276 (also ohne Grundstück, ohne Baunebenkosten, inklusive Außenanlagen und inklusive Ausstattung) ausgeht. Die zu vergebenden Architektenleistungen sind auf Basis der Bauvorbescheide, der Vorplanung und des ermittelten Kostenrahmens zu erbringen. Den am besten qualifizierten Bewerbern werden die vorgenannten Arbeitsergebnisse mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch in digitaler Form übersandt. Die Bewerbungen der Projektantenbüros an diesem Teilnahmewettbewerb sind nicht ausgeschlossen. Der zeitliche Ablauf der Planungs- und Bauphase ist wie folgt vorgesehen: Beauftragung des Architekturbüros Ende Juli 2013, geplanter Baubeginn Frühjahr 2014, geplante Baufertigstellung Ende Juni 2015, Inbetriebnahme 1. August 2015.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang: 260 000
Gesamtwert des Auftrags: 260 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studierendenwerk Vorderpfalz AöR
Postanschrift: Fortstraße 7
Postleitzahl: 76829
Postort: Landau /Pfalz
Kontakt
Internetadresse: http://www.studierendenwerk-vorderpfalz.de🌏
E-Mail: info@studierendenwerk-vorderpfalz.de📧
Telefon: +49 634191790📞
Fax: +49 6341917916 📠
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Verwaltungsrat des Studierendwerks Vorderpfalz getroffen.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Gesamtkostenobergrenze festzulegen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird diese im Bereich von rund 6.500.000,00 Euro brutto liegen. Der zukünftige Auftragnehmer wird die noch festzulegende Baukostenobergrenze einzuhalten haben.
3. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
4. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffern 1. bis 8., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffern 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Architekturbüros bzw. - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft - über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 24.05.2013 (24 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
Ergänzend zu IV.2.1) Zuschlagskriterien:
1. Auseinandersetzung mit den vorliegenden Arbeitsergebnissen.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Aufgabe des Bieters ist es, sich mit dem Ergebnis der vorliegenden Arbeitsergebnisse auseinanderzusetzen und darzustellen, weshalb sie optimal sein können oder durch welche Änderungen sie möglicherweise Verbesserungen innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens erfahren könnten. Ziel des Auslobers ist es, eine Anzahl von mindestens 127 Wohnheimplätzen zu realisieren. Es werden keine ausgearbeiteten Alternativvorschläge erwartet, sondern die intensive Auseinandersetzung des Bieters mit den vorliegenden Arbeitsergebnissen.
Bewertet wird die Auseinandersetzung des Bieters mit den vorliegenden Arbeitsergebnissen, die im Ergebnis vom Bieter übernommen oder optimiert werden können.
2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert wird die Darstellung der vernetzten Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Architekt und den an der Planung fachlich Beteiligten sowie die Darstellung der gewählten Maßnahmen zur Optimierung des Planungs- und Bauablaufs. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bieter intensiv mit der Aufgabenstellung auseinandergesetzt hat.
Bewertet wird, ob die geplante Projektorganisation in der Planungs- und Ausführungsphase die geforderte Qualität der Projektumsetzung erwarten lässt.
3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Terminsicherheit in der Planungs- und Ausführungsphase.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert werden die Auseinandersetzung des Bieters mit dem vorliegenden Terminplan des Auftraggebers und die Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung der Termine in der Planungs- und Ausführungsphase. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bieter intensiv mit der vorliegenden Terminplanung auseinandergesetzt hat.
Bewertet wird, ob die dargestellten Steuerungsinstrumente und Methoden eine ausreichende Terminsicherheit erwarten lassen.
4. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Kostensicherheit in der Planungs- und Ausführungsphase.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert werden die Auseinandersetzung des Bieters mit dem vorliegenden Kostenrahmen des Auftraggebers und die Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung der Kosten in der Planungs- und Ausführungsphase.
Bewertet wird, ob die dargestellten Steuerungsinstrumente und Methoden eine ausreichende Kostensicherheit erwarten lassen.
5. Honorarangebot nach HOAI.
Leistungen Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 3 bis 9 für den Neubau der Studierendenwohnanlage. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI von Honorarzone III und von anrechenbaren Kosten in Höhe von 3.700.000 EUR netto auszugehen.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein Angebot zum Mindestsatz erforderlich. Die maximale Punktzahl wird in 2,5 Punkte-Schritten abgestuft. Bei Angeboten über dem Mindestsatz bis einschließlich Mittelsatz werden 2,5 Punkte erteilt, bei Angeboten über dem Mittelsatz bis einschließlich Höchstsatz werden 0 Punkte erteilt.
6. Angebot zu Nebenkosten.
Angebot eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf das Honorar für die Leistungsphasen 3 - 9. Es ist von einer 2-fachen Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform auszugehen, zusätzlich wird die Übergabe von digitalen Daten erwartet. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die Angebote werden in ein Ranking gebracht. Das günstigste Angebot erhält 5 Punkte, das höchste Angebot erhält 0 Punkte. Dazwischen liegende Angebote werden entsprechend ihrer Rangfolge in 1 Punkte-Schritten abgestuft.
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Verwaltungsrat des Studierendwerks Vorderpfalz getroffen.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Gesamtkostenobergrenze festzulegen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird diese im Bereich von rund 6.500.000,00 Euro brutto liegen. Der zukünftige Auftragnehmer wird die noch festzulegende Baukostenobergrenze einzuhalten haben.
3. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
4. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffern 1. bis 8., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffern 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Architekturbüros bzw. - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft - über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 24.05.2013 (24 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
Ergänzend zu IV.2.1) Zuschlagskriterien:
1. Auseinandersetzung mit den vorliegenden Arbeitsergebnissen.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Aufgabe des Bieters ist es, sich mit dem Ergebnis der vorliegenden Arbeitsergebnisse auseinanderzusetzen und darzustellen, weshalb sie optimal sein können oder durch welche Änderungen sie möglicherweise Verbesserungen innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens erfahren könnten. Ziel des Auslobers ist es, eine Anzahl von mindestens 127 Wohnheimplätzen zu realisieren. Es werden keine ausgearbeiteten Alternativvorschläge erwartet, sondern die intensive Auseinandersetzung des Bieters mit den vorliegenden Arbeitsergebnissen.
Bewertet wird die Auseinandersetzung des Bieters mit den vorliegenden Arbeitsergebnissen, die im Ergebnis vom Bieter übernommen oder optimiert werden können.
2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert wird die Darstellung der vernetzten Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Architekt und den an der Planung fachlich Beteiligten sowie die Darstellung der gewählten Maßnahmen zur Optimierung des Planungs- und Bauablaufs. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bieter intensiv mit der Aufgabenstellung auseinandergesetzt hat.
Bewertet wird, ob die geplante Projektorganisation in der Planungs- und Ausführungsphase die geforderte Qualität der Projektumsetzung erwarten lässt.
3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Terminsicherheit in der Planungs- und Ausführungsphase.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert werden die Auseinandersetzung des Bieters mit dem vorliegenden Terminplan des Auftraggebers und die Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung der Termine in der Planungs- und Ausführungsphase. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bieter intensiv mit der vorliegenden Terminplanung auseinandergesetzt hat.
Bewertet wird, ob die dargestellten Steuerungsinstrumente und Methoden eine ausreichende Terminsicherheit erwarten lassen.
4. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Kostensicherheit in der Planungs- und Ausführungsphase.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert werden die Auseinandersetzung des Bieters mit dem vorliegenden Kostenrahmen des Auftraggebers und die Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung der Kosten in der Planungs- und Ausführungsphase.
Bewertet wird, ob die dargestellten Steuerungsinstrumente und Methoden eine ausreichende Kostensicherheit erwarten lassen.
5. Honorarangebot nach HOAI.
Leistungen Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 3 bis 9 für den Neubau der Studierendenwohnanlage. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI von Honorarzone III und von anrechenbaren Kosten in Höhe von 3.700.000 EUR netto auszugehen.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein Angebot zum Mindestsatz erforderlich. Die maximale Punktzahl wird in 2,5 Punkte-Schritten abgestuft. Bei Angeboten über dem Mindestsatz bis einschließlich Mittelsatz werden 2,5 Punkte erteilt, bei Angeboten über dem Mittelsatz bis einschließlich Höchstsatz werden 0 Punkte erteilt.
6. Angebot zu Nebenkosten.
Angebot eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf das Honorar für die Leistungsphasen 3 - 9. Es ist von einer 2-fachen Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform auszugehen, zusätzlich wird die Übergabe von digitalen Daten erwartet. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die Angebote werden in ein Ranking gebracht. Das günstigste Angebot erhält 5 Punkte, das höchste Angebot erhält 0 Punkte. Dazwischen liegende Angebote werden entsprechend ihrer Rangfolge in 1 Punkte-Schritten abgestuft.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Beauftragung ist vorgesehen die Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 3 bis 9. Die Erbringung von gegebenenfalls Teilleistungen aus LP 1 und 2 ist in den Verhandlungsgesprächen noch zu erörtern. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.studierendenwerk-vorderpfalz.de unter der Rubrik „VOF-Verfahren Studierendenwohnanlage Worms“ den Bewerbungsbogen zum Download bereit.
Zur Beauftragung ist vorgesehen die Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 3 bis 9. Die Erbringung von gegebenenfalls Teilleistungen aus LP 1 und 2 ist in den Verhandlungsgesprächen noch zu erörtern. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.studierendenwerk-vorderpfalz.de unter der Rubrik „VOF-Verfahren Studierendenwohnanlage Worms“ den Bewerbungsbogen zum Download bereit.
Das Studierendenwerk Vorderpfalz AöR bietet für seine Studierenden ein weitreichendes Serviceangebot, darunter die Bereitstellung und Vermittlung von studentischem Wohnraum. Konkret beabsichtigt der Auslober den Neubau einer Studierendenwohnanlage für insgesamt mindestens 127 Studierende in Worms, dem Standort der Fachhochschule Worms. Das für die Baumaßnahme vorgesehene Baugrundstück befindet sich unmittelbar neben dem studierendenwerkseigenen Wohnheim Bebelstraße 22 am westlichen Rand des Wohngebietes Liebenauer Feld. Das zu errichtende Gebäude soll an das bestehende Studentenwohnheim Bebelstraße 22 angebaut werden. Insgesamt sollen mindestens 127 Wohnheimplätze entstehen, davon rund 87 Einzelapartments mit je rund 19 m², 9 Vierer-Wohngemeinschaften mit je rund 75 m² und 4 Wohnungen für Mutter-Kind oder barrierefreie Wohnungen mit je rund 37 m². Hinzu kommt ein Gemeinschaftsraum der Größe rund 19 m², der vor allem als Lernraum dienen soll. Weitere Gemeinschaftsräume und Waschmaschinenräume im Bestandsgebäude Bebelstraße 22 sollen allen Bewohnern gemeinsam zur Verfügung gestellt werden. Dem zu planenden Gebäude soll als Mindestenergiestandard ein KfW-70-Energieeffizienzhaus zugrunde gelegt werden.
Das Studierendenwerk Vorderpfalz AöR bietet für seine Studierenden ein weitreichendes Serviceangebot, darunter die Bereitstellung und Vermittlung von studentischem Wohnraum. Konkret beabsichtigt der Auslober den Neubau einer Studierendenwohnanlage für insgesamt mindestens 127 Studierende in Worms, dem Standort der Fachhochschule Worms. Das für die Baumaßnahme vorgesehene Baugrundstück befindet sich unmittelbar neben dem studierendenwerkseigenen Wohnheim Bebelstraße 22 am westlichen Rand des Wohngebietes Liebenauer Feld. Das zu errichtende Gebäude soll an das bestehende Studentenwohnheim Bebelstraße 22 angebaut werden. Insgesamt sollen mindestens 127 Wohnheimplätze entstehen, davon rund 87 Einzelapartments mit je rund 19 m², 9 Vierer-Wohngemeinschaften mit je rund 75 m² und 4 Wohnungen für Mutter-Kind oder barrierefreie Wohnungen mit je rund 37 m². Hinzu kommt ein Gemeinschaftsraum der Größe rund 19 m², der vor allem als Lernraum dienen soll. Weitere Gemeinschaftsräume und Waschmaschinenräume im Bestandsgebäude Bebelstraße 22 sollen allen Bewohnern gemeinsam zur Verfügung gestellt werden. Dem zu planenden Gebäude soll als Mindestenergiestandard ein KfW-70-Energieeffizienzhaus zugrunde gelegt werden.
Vom Studierendenwerk Vorderpfalz wurden vorab vorbereitende Untersuchungen (Vorplanung) beauftragt, um die Eignung des Grundstücks mit den Vorgaben des Bebauungsplanes W 139 der Stadt Worms für den Bau eines Studierendenwohnheims klären. Zu diesem Zweck wurde mit Datum vom 10.09.2012 eine Bauvoranfrage eingereicht, die mit einem positiven Bauvorbescheid vom 29.11.2012, ergänzt durch den Bescheid vom 18.12.2012, beantwortet wurde. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wurde ferner ein Kostenrahmen ermittelt, der von rund 5.100.000 EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 600 gemäß DIN 276 (also ohne Grundstück, ohne Baunebenkosten, inklusive Außenanlagen und inklusive Ausstattung) ausgeht.
Vom Studierendenwerk Vorderpfalz wurden vorab vorbereitende Untersuchungen (Vorplanung) beauftragt, um die Eignung des Grundstücks mit den Vorgaben des Bebauungsplanes W 139 der Stadt Worms für den Bau eines Studierendenwohnheims klären. Zu diesem Zweck wurde mit Datum vom 10.09.2012 eine Bauvoranfrage eingereicht, die mit einem positiven Bauvorbescheid vom 29.11.2012, ergänzt durch den Bescheid vom 18.12.2012, beantwortet wurde. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wurde ferner ein Kostenrahmen ermittelt, der von rund 5.100.000 EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 600 gemäß DIN 276 (also ohne Grundstück, ohne Baunebenkosten, inklusive Außenanlagen und inklusive Ausstattung) ausgeht.
Die zu vergebenden Architektenleistungen sind auf Basis der Bauvorbescheide, der Vorplanung und des ermittelten Kostenrahmens zu erbringen. Den am besten qualifizierten Bewerbern werden die vorgenannten Arbeitsergebnisse mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch in digitaler Form übersandt. Die Bewerbungen der Projektantenbüros an diesem Teilnahmewettbewerb sind nicht ausgeschlossen.
Die zu vergebenden Architektenleistungen sind auf Basis der Bauvorbescheide, der Vorplanung und des ermittelten Kostenrahmens zu erbringen. Den am besten qualifizierten Bewerbern werden die vorgenannten Arbeitsergebnisse mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch in digitaler Form übersandt. Die Bewerbungen der Projektantenbüros an diesem Teilnahmewettbewerb sind nicht ausgeschlossen.
Der zeitliche Ablauf der Planungs- und Bauphase ist wie folgt vorgesehen: Beauftragung des Architekturbüros Ende Juli 2013, geplanter Baubeginn Frühjahr 2014, geplante Baufertigstellung Ende Juni 2015, Inbetriebnahme 1. August 2015.
Beschreibung der Optionen: siehe Abschnitt II.2.1.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: VOF-Architektenleistung Studierendenwohnanlage Worms
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 67549 Worms.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.
4. Erklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
5. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß §19 (1) VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert am 24.3.2011, für den Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll.
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß §19 (1) VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert am 24.3.2011, für den Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll.
7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. nachweisen.
7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. nachweisen.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. und 3. bis 7. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. und 3. bis 7. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
9. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. bis 8. sind vom Bewerber - und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft - bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. bis 8. nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann dies unter den Voraussetzungen nach Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 4. zum Ausschluss führen.
9. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. bis 8. sind vom Bewerber - und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft - bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. bis 8. nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann dies unter den Voraussetzungen nach Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 4. zum Ausschluss führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind.
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Jahren (2010, 2011 und 2012) für Leistungen von Objektplanungen für Gebäude.
Es können maximal 7 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 600.000 EUR netto erforderlich.
Bei Umsatz <600.000 EUR netto werden 5,5 Punkte erteilt,
bei Umsatz <450.000 EUR netto werden 4 Punkte erteilt,
bei Umsatz <300.000 EUR netto werden 2,5 Punkte erteilt,
bei Umsatz <150.000 EUR netto werden 1 Punkte erteilt,
bei Umsatz <100.000 EUR netto werden 0 Punkte erteilt.
2. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter im Bewerberbüro in den letzten drei Jahren (2010, 2011, 2012). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 7 Mitarbeitern erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter im Bewerberbüro in den letzten drei Jahren (2010, 2011, 2012). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 7 Mitarbeitern erforderlich.
Bei 6 Mitarbeitern werden 4 Punkte erteilt,
bei 5 Mitarbeitern werden 3 Punkte erteilt,
bei 4 Mitarbeitern werden 2 Punkte erteilt,
bei 3 Mitarbeiter werden 1 Punkte erteilt,
bei weniger als 3 Mitarbeitern werden 0 Punkte erteilt.
3. Durchschnittliche Zahl der Führungskräfte (Inhaber oder Partner oder leitende Mitarbeiter) im Bewerberbüro in den letzten drei Jahren (2010, 2011, 2012). Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 3 Führungskräften erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Durchschnittliche Zahl der Führungskräfte (Inhaber oder Partner oder leitende Mitarbeiter) im Bewerberbüro in den letzten drei Jahren (2010, 2011, 2012). Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 3 Führungskräften erforderlich.
Bei 2 Führungskräften werden 3 Punkte erteilt,
bei 1 Führungskraft wird 1 Punkt erteilt.
4. Hinweise zu den Eignungsnachweisen /-angaben der Ziffern 1. bis 3.:
4.1 Bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften aus Architekturbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter den Ziffern 1. bis 3. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffern 1. bis 3. addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4.1 Bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften aus Architekturbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter den Ziffern 1. bis 3. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffern 1. bis 3. addiert.
4.2 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 3. keine Angaben macht, keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 4.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4.2 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 3. keine Angaben macht, keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 4.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzprojekt 1:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber geplant und dessen Ausführung er überwacht hat: Neubau einer Wohnanlage (Studierendenwohnanlage, Geschosswohnungsbau, Wohnheim), Leistungserbringungszeitraum ab 01.01.2008.
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Bauwerkskosten brutto, Projektleiter im Büro, Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen, Termin der Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes). Es können insgesamt maximal 37 Punkte erreicht werden. Bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition sowie für Leistungen außerhalb des definierten Leistungserbringungszeitraums werden 0 Punkte erteilt.
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Bauwerkskosten brutto, Projektleiter im Büro, Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen, Termin der Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes). Es können insgesamt maximal 37 Punkte erreicht werden. Bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition sowie für Leistungen außerhalb des definierten Leistungserbringungszeitraums werden 0 Punkte erteilt.
1.1 Für die erzielten Bauwerkskosten brutto (KG 300+400) können maximal 12 Punkte von 37 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 12 Punkten sind mindestens 4.000.000,00 EUR brutto Bauwerkskosten erforderlich.
Bei Bauwerkskosten <4.000.000 EUR brutto werden 9 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten <3.500.000 EUR brutto werden 6 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten <1.500.000 EUR brutto werden 3 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten <1.000.000 EUR brutto wird 1 Punkt erteilt.
1.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 12,5 Punkte von 37 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 12,5 Punkten ist die Erbringung der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß § 33 der HOAI (Gesamtleistungsbild 100%) erforderlich. Einzelleistungen werden je Bewertung / Prozentpunkte gemäß HOAI bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkten und zum Beispiel LP 1 bis 5 = 52 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 8 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 12,5 Punkte von maximal 12,5 Punkten erteilt, für LP 1 bis 5 werden demnach 6,50 Punkte von maximal 12,5 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung / Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 33 HOAI: LP 1 Grundlagenermittlung 3 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3 Entwurfsplanung 11 %, LP 4 Genehmigungsplanung 6 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Bauüberwachung 31 %, LP 9 Objektbetreuung Dokumentation 3 %. Leistungsphase 8 wird auch dann gewertet, wenn mit der Bearbeitung begonnen ist und diese im Laufe 2013 abgeschlossen sein wird. Leistungen, die vor dem 01.01.2008 erbracht wurden, werden nicht gewertet.
1.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 12,5 Punkte von 37 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 12,5 Punkten ist die Erbringung der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß § 33 der HOAI (Gesamtleistungsbild 100%) erforderlich. Einzelleistungen werden je Bewertung / Prozentpunkte gemäß HOAI bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkten und zum Beispiel LP 1 bis 5 = 52 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 8 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 12,5 Punkte von maximal 12,5 Punkten erteilt, für LP 1 bis 5 werden demnach 6,50 Punkte von maximal 12,5 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung / Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 33 HOAI: LP 1 Grundlagenermittlung 3 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3 Entwurfsplanung 11 %, LP 4 Genehmigungsplanung 6 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Bauüberwachung 31 %, LP 9 Objektbetreuung Dokumentation 3 %. Leistungsphase 8 wird auch dann gewertet, wenn mit der Bearbeitung begonnen ist und diese im Laufe 2013 abgeschlossen sein wird. Leistungen, die vor dem 01.01.2008 erbracht wurden, werden nicht gewertet.
1.3 Für den Fall, dass die Bauleistungen zu Referenzprojekt 1 in Einzelgewerken ausgeschrieben und vergeben wurden (d.h. keine Generalunternehmervergabe), können maximal 3 Punkte von 37 Punkten erreicht werden. Hierzu ist eine Erklärung abzugeben. Wenn nicht in Einzelgewerken ausgeschrieben und vergeben wurde oder wenn keine oder widersprüchliche Angaben gemacht werden, werden 0 Punkte erteilt.
1.3 Für den Fall, dass die Bauleistungen zu Referenzprojekt 1 in Einzelgewerken ausgeschrieben und vergeben wurden (d.h. keine Generalunternehmervergabe), können maximal 3 Punkte von 37 Punkten erreicht werden. Hierzu ist eine Erklärung abzugeben. Wenn nicht in Einzelgewerken ausgeschrieben und vergeben wurde oder wenn keine oder widersprüchliche Angaben gemacht werden, werden 0 Punkte erteilt.
1.4 Für den Termin der Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes) können maximal 9,5 Punkte von 37 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes) in 2012 oder im Laufe 2013 erforderlich. Bei Fertigstellungsterminen früher als 2012 werden je Jahr 2,5 Punkte von der maximalen Punktzahl abgezogen; also zum Beispiel bei Fertigstellung in 2011 werden 7,0 Punkte erteilt und bei Fertigstellung in 2010 werden 4,5 Punkte erteilt. Bei Fertigstellung (Inbetriebnahme) früher als der 1.1.2009 werden 0 Punkte erteilt.
1.4 Für den Termin der Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes) können maximal 9,5 Punkte von 37 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes) in 2012 oder im Laufe 2013 erforderlich. Bei Fertigstellungsterminen früher als 2012 werden je Jahr 2,5 Punkte von der maximalen Punktzahl abgezogen; also zum Beispiel bei Fertigstellung in 2011 werden 7,0 Punkte erteilt und bei Fertigstellung in 2010 werden 4,5 Punkte erteilt. Bei Fertigstellung (Inbetriebnahme) früher als der 1.1.2009 werden 0 Punkte erteilt.
2. Referenzprojekt 2:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber geplant und dessen Ausführung er überwacht hat:
Ein beliebiges Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber, Leistungserbringungszeitraum ab 01.01.2008.
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Bauwerkskosten brutto, Projektleiter im Büro, Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen, Termin der Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes). Es können insgesamt maximal 22 Punkte erreicht werden.
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Bauwerkskosten brutto, Projektleiter im Büro, Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen, Termin der Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes). Es können insgesamt maximal 22 Punkte erreicht werden.
Bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition sowie für Leistungen außerhalb des definierten Leistungserbringungszeitraums werden 0 Punkte erteilt. Bei Projekten von Auftraggebern, die von der Definition unter Ziffer 5.2 (siehe unten) abweichen oder deren Eigenschaft als „öffentlicher Auftraggeber“ nicht eindeutig (nachgewiesen) ist, werden 0 Punkte erteilt.
Bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition sowie für Leistungen außerhalb des definierten Leistungserbringungszeitraums werden 0 Punkte erteilt. Bei Projekten von Auftraggebern, die von der Definition unter Ziffer 5.2 (siehe unten) abweichen oder deren Eigenschaft als „öffentlicher Auftraggeber“ nicht eindeutig (nachgewiesen) ist, werden 0 Punkte erteilt.
2.1 Für die erzielten Bauwerkskosten brutto (KG 300+400) können maximal 8 Punkte von 22 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind mindestens 3.500.000,00 EUR brutto Bauwerkskosten erforderlich.
Bei Bauwerkskosten <3.500.000 EUR brutto werden 6 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten <2.500.000 EUR brutto werden 4 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten <1.500.000 EUR brutto werden 1 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten <1.000.000 EUR brutto werden 0 Punkte erteilt.
2.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 22 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung
von 8 Punkten ist die Erbringung der Leistungsphasen (LP) 1- 9 gemäß § 33 der HOAI (Gesamtleistungsbild 100%) erforderlich. Einzelleistungen werden je Bewertung / Prozentpunkte gemäß HOAI bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkten und zum Beispiel LP 1 bis 5 = 52 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 5 werden demnach 4,16 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung / Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 31 HOAI: LP 1 Grundlagenermittlung 3 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3 Entwurfsplanung 11 %, LP 4 Genehmigungsplanung 6 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Bauüberwachung 31 %, LP 9 Objektbetreuung Dokumentation 3 %. Leistungsphase 8 wird auch dann gewertet, wenn mit der Bearbeitung begonnen ist und diese im Laufe 2013 abgeschlossen sein wird. Leistungen, die vor dem 01.01.2008 erbracht wurden, werden nicht gewertet.
von 8 Punkten ist die Erbringung der Leistungsphasen (LP) 1- 9 gemäß § 33 der HOAI (Gesamtleistungsbild 100%) erforderlich. Einzelleistungen werden je Bewertung / Prozentpunkte gemäß HOAI bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkten und zum Beispiel LP 1 bis 5 = 52 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 5 werden demnach 4,16 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung / Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 31 HOAI: LP 1 Grundlagenermittlung 3 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3 Entwurfsplanung 11 %, LP 4 Genehmigungsplanung 6 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Bauüberwachung 31 %, LP 9 Objektbetreuung Dokumentation 3 %. Leistungsphase 8 wird auch dann gewertet, wenn mit der Bearbeitung begonnen ist und diese im Laufe 2013 abgeschlossen sein wird. Leistungen, die vor dem 01.01.2008 erbracht wurden, werden nicht gewertet.
2.3 Für den Termin der Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes) können maximal 6 Punkte von 22 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes) in 2012 oder im Laufe 2013 erforderlich. Bei Fertigstellungsterminen früher als 2012 werden je Jahr 1,5 Punkte von der maximalen Punktzahl abgezogen; also zum Beispiel bei Fertigstellung in 2011 werden 4,5 Punkte erteilt und bei Fertigstellung in 2010 werden 3 Punkte erteilt. Bei Fertigstellung (Inbetriebnahme) früher als der 1.1.2009 werden 0 Punkte erteilt.
2.3 Für den Termin der Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes) können maximal 6 Punkte von 22 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes) in 2012 oder im Laufe 2013 erforderlich. Bei Fertigstellungsterminen früher als 2012 werden je Jahr 1,5 Punkte von der maximalen Punktzahl abgezogen; also zum Beispiel bei Fertigstellung in 2011 werden 4,5 Punkte erteilt und bei Fertigstellung in 2010 werden 3 Punkte erteilt. Bei Fertigstellung (Inbetriebnahme) früher als der 1.1.2009 werden 0 Punkte erteilt.
3. Referenzprojekte 3:
Kurzdarstellung von Projekten, die der Bewerber geplant und deren Ausführung er überwacht hat:
Beliebige Gebäude, bei deren Planung und Ausführung die Energieeffizienz im Vordergrund stand und die im Zusammenspiel von Gebäudekonzeption und Anlagentechnik einen um mindestens 30% gegenüber dem Energiestandard EnEV 2009 verbesserten Energiestandard (entsprechend KfW 70) aufweisen.
Beliebige Gebäude, bei deren Planung und Ausführung die Energieeffizienz im Vordergrund stand und die im Zusammenspiel von Gebäudekonzeption und Anlagentechnik einen um mindestens 30% gegenüber dem Energiestandard EnEV 2009 verbesserten Energiestandard (entsprechend KfW 70) aufweisen.
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Termin der Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes). Es werden nur Projekte gewertet, deren Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes) spätestens im Laufe 2013 erfolgen wird.
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Termin der Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes). Es werden nur Projekte gewertet, deren Fertigstellung (Inbetriebnahme des Gebäudes) spätestens im Laufe 2013 erfolgen wird.
Es können maximal 3 Punkte (je Referenzprojekt 1 Punkt von 3 Punkten) erreicht werden. Bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden 0 Punkte erteilt.
4. Technische Leitung:
4.1 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters. Insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden.
a) Berufserfahrung (4 Punkte von maximal 10 Punkten):
Bei einer Berufserfahrung von mindestens 12 Jahren werden 4 Punkte erreicht.
Bei einer Berufserfahrung von mindestens 8-11 Jahren werden 2 Punkte von 4 Punkten erteilt.
Bei einer Berufserfahrung von weniger als 8 Jahren wird 1 Punkt von 4 Punkten erteilt.
Über die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ist eine von der entsprechenden Person abgegebene Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.
b) Realisierung vergleichbarer Projekte (maximal 3 Punkte von maximal 10 Punkten): Je Projekt (Wohnungsbauprojekte oder öffentliche Bauten) wird 1 Punkt erteilt. Es sind Projekte zu benennen, die sich von den Projekten unter Ziffer 1. und 2. unterscheiden.
b) Realisierung vergleichbarer Projekte (maximal 3 Punkte von maximal 10 Punkten): Je Projekt (Wohnungsbauprojekte oder öffentliche Bauten) wird 1 Punkt erteilt. Es sind Projekte zu benennen, die sich von den Projekten unter Ziffer 1. und 2. unterscheiden.
c) Mitarbeit an den unter Ziffer 1. und 2. benannten Referenzprojekten oder an einem der unter Ziffer 3. benannten Projekte (maximal 3 Punkte von maximal 10 Punkten): Je Projekt wird 1 Punkt erteilt.
Die einzeln unter a) bis c) zu erzielenden Punkte werden addiert. Bei fehlenden Angaben, bei fehlenden Erklärungen, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden jeweils 0 Punkte erteilt.
4.2 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen Bauleiters. Insgesamt
b) Realisierung vergleichbarer Projekte (maximal 3 Punkte von maximal 10 Punkten): Je Projekt (Wohnungsbauprojekt oder öffentlicher Bau) wird 1 Punkt von 3 Punkten erteilt. Es sind Projekte zu benennen, die sich von den Projekten unter Ziffer 1. und 2. unterscheiden.
b) Realisierung vergleichbarer Projekte (maximal 3 Punkte von maximal 10 Punkten): Je Projekt (Wohnungsbauprojekt oder öffentlicher Bau) wird 1 Punkt von 3 Punkten erteilt. Es sind Projekte zu benennen, die sich von den Projekten unter Ziffer 1. und 2. unterscheiden.
5. Hinweise zu den Eignungsnachweisen /-angaben 1. bis 4.:
5.1 Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte und die Darstellung der technischen Leitung aus den beteiligten Architekturbüros insgesamt nachgewiesen werden.
5.2 Referenzprojekt 2 muss von einem öffentlichen Auftraggeber beauftragt sein. Mit „öffentlicher Auftraggeber“ sind Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 1-3 GWB gemeint, z.B.: Bund, Länder, Regierungsbezirke, Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe der Gemeinden oder der Länder. Werden Projekte von anderen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts vorgelegt, so ist die erforderliche Eigenschaft des „öffentlichen Auftraggebers“ durch den Bewerber zu begründen und nachzuweisen. Eigenerklärungen des Bewerbers sind zulässig.
5.2 Referenzprojekt 2 muss von einem öffentlichen Auftraggeber beauftragt sein. Mit „öffentlicher Auftraggeber“ sind Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 1-3 GWB gemeint, z.B.: Bund, Länder, Regierungsbezirke, Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe der Gemeinden oder der Länder. Werden Projekte von anderen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts vorgelegt, so ist die erforderliche Eigenschaft des „öffentlichen Auftraggebers“ durch den Bewerber zu begründen und nachzuweisen. Eigenerklärungen des Bewerbers sind zulässig.
5.3 Den im Bewerberbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1 und 2 zu den Ziffern 1. und 2. ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 2 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerberbogen und Projektdatenblatt werden 0 Punkte erteilt. Bei den vorzulegenden Referenzprojekten 1 und 2 zu den Ziffern 1. und 2. muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
5.3 Den im Bewerberbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1 und 2 zu den Ziffern 1. und 2. ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 2 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerberbogen und Projektdatenblatt werden 0 Punkte erteilt. Bei den vorzulegenden Referenzprojekten 1 und 2 zu den Ziffern 1. und 2. muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
5.4 Bei den unter Ziffer 3. anzugebenden Referenzprojekten kann es sich um Referenzprojekte handeln, die mit den unter den Ziffern 1. und 2. genannten Referenzprojekten identisch sind.
5.5 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 4.).
5.5 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 4.).
5.6 Das Ergebnis der unter Abschnitt III.2.2) und 3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten 3 – 6 Bewerber zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI 2009 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Bewerbung sind alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen zugelassen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß §19 (1) VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert am 24.3.2011, gewährleistet ist. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Die für die Durchführung der Aufgabe benannte verantwortliche Person muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits- Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die o. g. Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zur Bewerbung sind alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen zugelassen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß §19 (1) VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert am 24.3.2011, gewährleistet ist. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Die für die Durchführung der Aufgabe benannte verantwortliche Person muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits- Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die o. g. Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Auseinandersetzung mit den vorliegenden Arbeitsergebnissen. (15)
2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt. (15)
3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Terminsicherheit in der Planungs- und Ausführungsphase. (20)
4. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Kostensicherheit in der Planungs- und Ausführungsphase. (20)
5. Honorarangebot nach HOAI. (20)
6. Angebot zu Nebenkosten. (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Alexandra Diestel-Feddersen
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Verwaltungsrat des Studierendwerks Vorderpfalz getroffen.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Gesamtkostenobergrenze festzulegen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird diese im Bereich von rund 6.500.000,00 Euro brutto liegen. Der zukünftige Auftragnehmer wird die noch festzulegende Baukostenobergrenze einzuhalten haben.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Gesamtkostenobergrenze festzulegen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird diese im Bereich von rund 6.500.000,00 Euro brutto liegen. Der zukünftige Auftragnehmer wird die noch festzulegende Baukostenobergrenze einzuhalten haben.
3. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
3. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
4. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffern 1. bis 8., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffern 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Architekturbüros bzw. - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft - über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
4. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffern 1. bis 8., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffern 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Architekturbüros bzw. - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft - über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig.
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 24.05.2013 (24 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 24.05.2013 (24 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
Ergänzend zu IV.2.1) Zuschlagskriterien:
1. Auseinandersetzung mit den vorliegenden Arbeitsergebnissen.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Aufgabe des Bieters ist es, sich mit dem Ergebnis der vorliegenden Arbeitsergebnisse auseinanderzusetzen und darzustellen, weshalb sie optimal sein können oder durch welche Änderungen sie möglicherweise Verbesserungen innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens erfahren könnten. Ziel des Auslobers ist es, eine Anzahl von mindestens 127 Wohnheimplätzen zu realisieren. Es werden keine ausgearbeiteten Alternativvorschläge erwartet, sondern die intensive Auseinandersetzung des Bieters mit den vorliegenden Arbeitsergebnissen.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Aufgabe des Bieters ist es, sich mit dem Ergebnis der vorliegenden Arbeitsergebnisse auseinanderzusetzen und darzustellen, weshalb sie optimal sein können oder durch welche Änderungen sie möglicherweise Verbesserungen innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens erfahren könnten. Ziel des Auslobers ist es, eine Anzahl von mindestens 127 Wohnheimplätzen zu realisieren. Es werden keine ausgearbeiteten Alternativvorschläge erwartet, sondern die intensive Auseinandersetzung des Bieters mit den vorliegenden Arbeitsergebnissen.
Bewertet wird die Auseinandersetzung des Bieters mit den vorliegenden Arbeitsergebnissen, die im Ergebnis vom Bieter übernommen oder optimiert werden können.
2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert wird die Darstellung der vernetzten Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Architekt und den an der Planung fachlich Beteiligten sowie die Darstellung der gewählten Maßnahmen zur Optimierung des Planungs- und Bauablaufs. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bieter intensiv mit der Aufgabenstellung auseinandergesetzt hat.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert wird die Darstellung der vernetzten Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Architekt und den an der Planung fachlich Beteiligten sowie die Darstellung der gewählten Maßnahmen zur Optimierung des Planungs- und Bauablaufs. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bieter intensiv mit der Aufgabenstellung auseinandergesetzt hat.
Bewertet wird, ob die geplante Projektorganisation in der Planungs- und Ausführungsphase die geforderte Qualität der Projektumsetzung erwarten lässt.
3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Terminsicherheit in der Planungs- und Ausführungsphase.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert werden die Auseinandersetzung des Bieters mit dem vorliegenden Terminplan des Auftraggebers und die Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung der Termine in der Planungs- und Ausführungsphase. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bieter intensiv mit der vorliegenden Terminplanung auseinandergesetzt hat.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert werden die Auseinandersetzung des Bieters mit dem vorliegenden Terminplan des Auftraggebers und die Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung der Termine in der Planungs- und Ausführungsphase. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bieter intensiv mit der vorliegenden Terminplanung auseinandergesetzt hat.
Bewertet wird, ob die dargestellten Steuerungsinstrumente und Methoden eine ausreichende Terminsicherheit erwarten lassen.
4. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Kostensicherheit in der Planungs- und Ausführungsphase.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert werden die Auseinandersetzung des Bieters mit dem vorliegenden Kostenrahmen des Auftraggebers und die Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung der Kosten in der Planungs- und Ausführungsphase.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Gefordert werden die Auseinandersetzung des Bieters mit dem vorliegenden Kostenrahmen des Auftraggebers und die Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung der Kosten in der Planungs- und Ausführungsphase.
Bewertet wird, ob die dargestellten Steuerungsinstrumente und Methoden eine ausreichende Kostensicherheit erwarten lassen.
5. Honorarangebot nach HOAI.
Leistungen Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 3 bis 9 für den Neubau der Studierendenwohnanlage. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI von Honorarzone III und von anrechenbaren Kosten in Höhe von 3.700.000 EUR netto auszugehen.
Leistungen Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 3 bis 9 für den Neubau der Studierendenwohnanlage. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI von Honorarzone III und von anrechenbaren Kosten in Höhe von 3.700.000 EUR netto auszugehen.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein Angebot zum Mindestsatz erforderlich. Die maximale Punktzahl wird in 2,5 Punkte-Schritten abgestuft. Bei Angeboten über dem Mindestsatz bis einschließlich Mittelsatz werden 2,5 Punkte erteilt, bei Angeboten über dem Mittelsatz bis einschließlich Höchstsatz werden 0 Punkte erteilt.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein Angebot zum Mindestsatz erforderlich. Die maximale Punktzahl wird in 2,5 Punkte-Schritten abgestuft. Bei Angeboten über dem Mindestsatz bis einschließlich Mittelsatz werden 2,5 Punkte erteilt, bei Angeboten über dem Mittelsatz bis einschließlich Höchstsatz werden 0 Punkte erteilt.
6. Angebot zu Nebenkosten.
Angebot eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf das Honorar für die Leistungsphasen 3 - 9. Es ist von einer 2-fachen Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform auszugehen, zusätzlich wird die Übergabe von digitalen Daten erwartet. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die Angebote werden in ein Ranking gebracht. Das günstigste Angebot erhält 5 Punkte, das höchste Angebot erhält 0 Punkte. Dazwischen liegende Angebote werden entsprechend ihrer Rangfolge in 1 Punkte-Schritten abgestuft.
Angebot eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf das Honorar für die Leistungsphasen 3 - 9. Es ist von einer 2-fachen Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform auszugehen, zusätzlich wird die Übergabe von digitalen Daten erwartet. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die Angebote werden in ein Ranking gebracht. Das günstigste Angebot erhält 5 Punkte, das höchste Angebot erhält 0 Punkte. Dazwischen liegende Angebote werden entsprechend ihrer Rangfolge in 1 Punkte-Schritten abgestuft.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 083-140227 (2013-04-25)
Ergänzende Angaben (2013-05-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 260 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Landau in der Pfalz