Arzneimittelversorgung der Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren einschließlich pharmazeutischer und pharmakoökonomischer Beratung
Bei den Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren, A.d.ö.R., handelt es ich um einen Klinikverbund in kommunaler Trägerschaft mit Standorten in Kaufbeuren, Buchloe und Füssen. Das Klinikum Kaufbeuren verfügt als Schwerpunktversorger (Versorgungsstufe 2) über 360 Planbetten. Die Klinik Füssen (100 Planbetten + 25 Betten Abteilung geriatrische Rehabilitation) und die Klinik Buchloe (120 Planbetten) sind Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung der Versorgungsstufe 1. Träger der Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren sind der Landkreis Ostallgäu und die Stadt Kaufbeuren.
Die Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren verfügen insgesamt über 580 Planbetten mit fol-genden Abteilungen bzw. klinischen Schwerpunkten:
— Allgemein-, Viszeral, Thorax- und Gefäßchirurgie,
— Unfallchirurgie, Orthopädische Chirurgie,
— Kardiologie/Elektrophysiologie,
— Gastroenterologie/Diabetologie/Endokrinologie,
— Onkologie/Hämatologie,
— Gynäkologie/Geburtshilfe,
— HNO,
— Augen,
— Urologie,
— Pädiatrie,
— Venenchirurgie, Lymphologie, Wundbehandlung,
— Anästhesie/Intensivmedizin,
— Radiologie,
— Palliativmedizin.
Die Klinken sind medizintechnisch modern ausgestattet und verbinden qualitativ hochwertige Medizin mit komfortabler Unterbringung und gutem Service.
Ausgeschrieben wird die Versorgung der Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren für alle Arzneimittel inkl. Chemotherapeutika sowie eine umfassende pharmako-ökonomische Beratung. Der Jahresumsatz der Kliniken mit Arzneimitteln liegt derzeit bei ca. 1,9 Mio. EUR.
Die Abholung der Arzneimittel kann durch die Kliniken selbst erfolgen, alternativ ist die Anlieferung an die jeweiligen Standorte durch die Apotheke möglich.
Der Beginn der Versorgung sollte zum 1.7.2014 erfolgen. Mit der beliefernden Apotheke ist vorgesehen, einen Versorgungsvertrag nach § 14 ApoG mit einer Laufzeit von 4 Jahren und der Option auf eine jährliche Verlängerung zu schließen. Bei der Versorgung mit Arzneimitteln sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse, insbesondere jene über den Verkehr mit Arzneimitteln und über den Betrieb von Apotheken, einzuhalten. Der Versorgungsvertrag muss durch die Regierung von Schwaben nach § 14 Abs. 5 ApoG genehmigt werden. Als zwingende Voraussetzung für die Genehmigung des Versorgungsvertrages muss eine maximale Belieferungszeit für Akutfälle von max. 1,5 Stunden sichergestellt sein.
Für die Beauftragung einer geeigneten Apotheke zur Versorgung der Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren liegt das Augenmerk zum einen auf niedrigen Medikamentenpreisen und einer möglichst preiswerten Versorgungspauschale. Zum anderen wird eine Apotheke gesucht, die sich intensiv um eine pharmakoökonomische Beratung mit dem Ziel einer Verringerung des Arzneimittelverbrauchs, einer Optimierung des Verschreibungsverhaltens der Ärzte und eine Umstellung auf die jeweils preiswertesten Substitutionspräparate bemüht. Zur Erreichung dieses Ziels muss ein intensiver Vor-Ort-Einsatz von Mitarbeitern der Apotheke im Klinikum und eine intensive Zusammenarbeit mit dem Personal des Klinikums gewährleistet werden.
Erwartet wird von der Apotheke, dass sie Infusionen, sterile Arzneiformen (auch in größerem Umfang), nichtsterile Rezepturen und Chemotherapeutika herstellen bzw. zubereiten und dies auch nachweisen kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-25.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-11-25
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Auftragsbekanntmachung
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