Aufsicht, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten im Deutschen Dom

Deutscher Bundestag - Verwaltung-

Gegenstand des Vertrages ist die Gewährleistung der Sicherheit im Deutschen Dom in Berlin und die Aufsicht über die historische Ausstellung „Wege und Irrwege, Umwege – die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland“. Des Weiteren ist die Betreuung des Besucherempfangs sowie die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten (zum Beispiel: Aufgaben des Brandschutzes und Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten) Vertragsbestandteil.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-05 Auftragsbekanntmachung
2013-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Andere Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Andere Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung-
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 153-266761
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 13.9.2013 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Bitte setzen Sie sich wegen einer Terminvereinbarung mit dem Vergabereferat (per E-Mail oder Fax) in Verbindung. Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten beruhen, werden nicht anerkannt
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Gewährleistung der Sicherheit im Deutschen Dom in Berlin und die Aufsicht über die historische Ausstellung „Wege und Irrwege, Umwege – die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland“. Des Weiteren ist die Betreuung des Besucherempfangs sowie die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten (zum Beispiel: Aufgaben des Brandschutzes und Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten) Vertragsbestandteil.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2014 und endet am 31. Dezember 2015. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der Auftragnehmer (AN) hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2017, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen
Referenznummer: ZT6-1133-2013-206-11-ZT530

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks)
— Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Erklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des Angebotsvordrucks).
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Mehr anzeigen
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Mindeststandards: siehe links
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens vier aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren. Als vergleichbar werden Leistungen im Empfangs- und Aufsichtsdienst in ähnlichen Einrichtungen (Museen oder Ausstellungen) angesehen. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei nicht offenem Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung
zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 - Vergaben

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2013-206-11-ZT530
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 13.9.2013 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Bitte setzen Sie sich wegen einer Terminvereinbarung mit dem Vergabereferat (per E-Mail oder Fax) in Verbindung. Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten beruhen, werden nicht anerkannt
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 13 / 18
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 153-266761 (2013-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 242-421693
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 153-266761
ABl. S-Ausgabe: 242

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-09 📅
Name: Pond Sicherheit Nord GmbH
Postanschrift: Überseering 35
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 19

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 242-421693 (2013-12-11)