Gegenstand der auszuschreibenden Maßnahme sind Aufsichten, Garderobendienste, Kassenbesetzungen und Sicherheitsdienstleistungen für die Staatliche Kunstsammlung Dresden. Die Beauftragung umfasst sämtliche personellen Dienstleistungen, welche zur Sicherheit der Museen und Ausstellungen erforderlich sind. Diese Tätigkeiten werden in den Ausstellungen, an Einlässen und an einzelnen Türen durchgeführt. Bei Zugang zu den sensiblen Bereichen und Anlagen finden, über die normale Zugangskontrolle hinaus, zusätzlich Personen-, Waren- und Materialkontrollen statt. Außerdem werden dem Auftragnehmer Bewachungsaufgaben und die Besetzung von Leitzentralen übertragen. Hierbei handelt es sich u. a. um Überwachung der Gebäude mittels sicherheitstechnischer Einrichtungen, des Besucherverkehrs, Streifengänge, Alarmverfolgungen, Durchführung von sonstigen Schutzmaßnahmen, Baustellensicherungen, Eskortierungen und Geld- und Wert- (Kunst) transporte. Die Sicherheit auf Baustellen sowie bei Umbauten kann mit Hilfe unterschiedlicher sicherheitstechnischer Instrumente gewährleistet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachung von Alarmanlagen
Menge oder Umfang: ca. 340 000 Std./p. a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überwachung von Alarmanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatliche Kunstsammlung Dresden
Postanschrift: Residenzschloss Taschenberg 2
Postleitzahl: 01067
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.skd.museum🌏
E-Mail: michael.john@skd.museum📧
Telefon: +49 35149145550📞
Fax: +49 35149145555 📠
a) Der Auftraggeber führt ein nicht offenes Verfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB durch.
b) Für den Teilnahmewettbewerb ist die Kommunikation ausschließlich per E-Mail zulässig.
c) Soweit der Bewerber die Leistung nicht selbst erbringen kann/will, muss er in seiner Bewerbung darlegen und nachweisen, welche(s) Unternehmen ihm für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung steht/stehen und für diese(s) Unternehmen die geforderten Eignungsnachweise vorlegen und nachweisen, dass ihm die Ressourcen dieses/r Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Dieser Punkt gilt nur für verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
d) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1 bis III.2.3) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Die Vergabestelle verlangt kein von der Vergabestelle anzuforderndes Teilnahmeantrags-Formular) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen! - Teilnahmeantrag“ und der Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber (II.1.1) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
e) Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.5) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1) in Raum der SKD Poststelle, Residenzschloss Taschenberg angekommen ist. Ein Ankommen bzw. Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht um die Frist einzuhalten.
f) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen.
g) alle in III.2 aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bei den „A“ Eignungskriterien müssen alle Voraussetzungen, bei den „B“ Eignungskriterien die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Ansonsten wird der Bewerber nicht weiter berücksichtigt.
h) Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 6 Bewerber. Diese Bewerber werden unter den Bewerbern, die ihren Teilnahmeantrag vollständig abgegeben haben, mittels einer Bewertungsmatrix, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann, ermittelt. Die Bewertung der Eignungskriterien erfolgt bei III.2.2 Ba und Bb, III.2.3 Ba und Bb. Die Gewichtung dieser 4 Eignungskriterien ist mit je 250 Punkten gleich. Max. 250 Punkte werden gegeben bei positiver Beurteilung (Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt) und 0 Punkte bei neutraler Beurteilung (Der Bewerber erfüllt nur die Mindestvoraussetzung). Nur die Bewerber auf den ersten 6 Plätzen erhalten die Vergabeunterlagen.
i) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren in Gänze einzustellen.
j) Nach Öffnung der Angebote führt der Auftraggeber auf Grundlage der Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) eine Bewertung durch. Hierzu wird der Auftraggeber die Bewertungsmatrix gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) verwenden, bei der der Bieter maximal 10 000 Punkte erreichen kann.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist. Wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird, gilt aussschließlich die EU-Bekanntmachung.
a) Der Auftraggeber führt ein nicht offenes Verfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB durch.
b) Für den Teilnahmewettbewerb ist die Kommunikation ausschließlich per E-Mail zulässig.
c) Soweit der Bewerber die Leistung nicht selbst erbringen kann/will, muss er in seiner Bewerbung darlegen und nachweisen, welche(s) Unternehmen ihm für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung steht/stehen und für diese(s) Unternehmen die geforderten Eignungsnachweise vorlegen und nachweisen, dass ihm die Ressourcen dieses/r Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Dieser Punkt gilt nur für verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
d) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1 bis III.2.3) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Die Vergabestelle verlangt kein von der Vergabestelle anzuforderndes Teilnahmeantrags-Formular) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen! - Teilnahmeantrag“ und der Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber (II.1.1) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
e) Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.5) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1) in Raum der SKD Poststelle, Residenzschloss Taschenberg angekommen ist. Ein Ankommen bzw. Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht um die Frist einzuhalten.
f) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen.
g) alle in III.2 aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bei den „A“ Eignungskriterien müssen alle Voraussetzungen, bei den „B“ Eignungskriterien die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Ansonsten wird der Bewerber nicht weiter berücksichtigt.
h) Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 6 Bewerber. Diese Bewerber werden unter den Bewerbern, die ihren Teilnahmeantrag vollständig abgegeben haben, mittels einer Bewertungsmatrix, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann, ermittelt. Die Bewertung der Eignungskriterien erfolgt bei III.2.2 Ba und Bb, III.2.3 Ba und Bb. Die Gewichtung dieser 4 Eignungskriterien ist mit je 250 Punkten gleich. Max. 250 Punkte werden gegeben bei positiver Beurteilung (Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt) und 0 Punkte bei neutraler Beurteilung (Der Bewerber erfüllt nur die Mindestvoraussetzung). Nur die Bewerber auf den ersten 6 Plätzen erhalten die Vergabeunterlagen.
i) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren in Gänze einzustellen.
j) Nach Öffnung der Angebote führt der Auftraggeber auf Grundlage der Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) eine Bewertung durch. Hierzu wird der Auftraggeber die Bewertungsmatrix gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) verwenden, bei der der Bieter maximal 10 000 Punkte erreichen kann.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist. Wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird, gilt aussschließlich die EU-Bekanntmachung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der auszuschreibenden Maßnahme sind Aufsichten, Garderobendienste, Kassenbesetzungen und Sicherheitsdienstleistungen für die Staatliche Kunstsammlung Dresden. Die Beauftragung umfasst sämtliche personellen Dienstleistungen, welche zur Sicherheit der Museen und Ausstellungen erforderlich sind. Diese Tätigkeiten werden in den Ausstellungen, an Einlässen und an einzelnen Türen durchgeführt. Bei Zugang zu den sensiblen Bereichen und Anlagen finden, über die normale Zugangskontrolle hinaus, zusätzlich Personen-, Waren- und Materialkontrollen statt. Außerdem werden dem Auftragnehmer Bewachungsaufgaben und die Besetzung von Leitzentralen übertragen. Hierbei handelt es sich u. a. um Überwachung der Gebäude mittels sicherheitstechnischer Einrichtungen, des Besucherverkehrs, Streifengänge, Alarmverfolgungen, Durchführung von sonstigen Schutzmaßnahmen, Baustellensicherungen, Eskortierungen und Geld- und Wert- (Kunst) transporte. Die Sicherheit auf Baustellen sowie bei Umbauten kann mit Hilfe unterschiedlicher sicherheitstechnischer Instrumente gewährleistet werden.
Gegenstand der auszuschreibenden Maßnahme sind Aufsichten, Garderobendienste, Kassenbesetzungen und Sicherheitsdienstleistungen für die Staatliche Kunstsammlung Dresden. Die Beauftragung umfasst sämtliche personellen Dienstleistungen, welche zur Sicherheit der Museen und Ausstellungen erforderlich sind. Diese Tätigkeiten werden in den Ausstellungen, an Einlässen und an einzelnen Türen durchgeführt. Bei Zugang zu den sensiblen Bereichen und Anlagen finden, über die normale Zugangskontrolle hinaus, zusätzlich Personen-, Waren- und Materialkontrollen statt. Außerdem werden dem Auftragnehmer Bewachungsaufgaben und die Besetzung von Leitzentralen übertragen. Hierbei handelt es sich u. a. um Überwachung der Gebäude mittels sicherheitstechnischer Einrichtungen, des Besucherverkehrs, Streifengänge, Alarmverfolgungen, Durchführung von sonstigen Schutzmaßnahmen, Baustellensicherungen, Eskortierungen und Geld- und Wert- (Kunst) transporte. Die Sicherheit auf Baustellen sowie bei Umbauten kann mit Hilfe unterschiedlicher sicherheitstechnischer Instrumente gewährleistet werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 04/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aa) Handelsregisterauszug (Ausnahme GbR) (nicht älter als 6 Monate) bzw. Gewerbeanmeldung als Fotokopien (nicht älter als 6 Monate),
Ab) aktuelle Auszüge aus dem Gewerbezentralregister (nach §150 GewO) für die Geschäftsführung und das Unternehmen, als Original oder beglaubigte Fotokopie (nicht älter als 6 Monate),
Ac) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen oder Vermögen eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber eingeleitet ist.
Ac) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen oder Vermögen eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber eingeleitet ist.
Ad) Gewerbeerlaubnis gem. §34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung/einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. §5e Bewachungsverordnung).
Ad) Gewerbeerlaubnis gem. §34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung/einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. §5e Bewachungsverordnung).
Für ausländische Bewerber zusätzlich:
— Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. §34 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
Ae) Nachweis einer gültigen Erlaubnis des Bewerbers zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG (Kopie ausreichend). Falls der Bewerber die Erlaubnis nicht hat, aber ein anderes Unternehmen des Konzerns (im aktienrechtlichen Sinne) diese hat, wird diese anerkannt. Die Nichtvorlage der vorgenannten Erlaubnis mit dem Teilnahmeantrag führt zwingend zum Ausschluss.
Ae) Nachweis einer gültigen Erlaubnis des Bewerbers zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG (Kopie ausreichend). Falls der Bewerber die Erlaubnis nicht hat, aber ein anderes Unternehmen des Konzerns (im aktienrechtlichen Sinne) diese hat, wird diese anerkannt. Die Nichtvorlage der vorgenannten Erlaubnis mit dem Teilnahmeantrag führt zwingend zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Aa) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als 6 Monate) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien nicht älter als 6 Monate) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
— 5 000 000 EUR für Sachschäden,
— 5 000 000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person),
— 250 000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel/code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen,
— 250 000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes,
— 250 000 EUR für den Verlust beweglicher Sachen,
— 500 000 EUR für den Verlust und Sachschaden an vom Auftraggeber überlassenen elektronischen Geräten.
Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe zusagt (Kopie nicht älter als 3 Monate).
Ab) Nachweis der Liquidität > 200 000 EUR für die ausführende Gesellschaft durch Vorlage eines aktuellen Liquiditätsnachweises eines Kreditinstitutes.
Ac) Nachweis, dass der Bewerber für seine für den Einsatz im Rahmen des Auftragserteilung vorgesehenen Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 000 000 EUR abgeschlossen hat oder dass ihm seine Versicherung bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall eine Deckungszusage für 100 000 000 EUR pro Fahrzeug bei der KFZ-Haftpflicht zusagt (Kopien nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ac) Nachweis, dass der Bewerber für seine für den Einsatz im Rahmen des Auftragserteilung vorgesehenen Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 000 000 EUR abgeschlossen hat oder dass ihm seine Versicherung bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall eine Deckungszusage für 100 000 000 EUR pro Fahrzeug bei der KFZ-Haftpflicht zusagt (Kopien nicht älter als 6 Monate).
Ad) Nachweise von mindestens 2 Krankenkassen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat (Kopien nicht älter als 6 Monate).
Ae) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für das Jahr 2013 (Kopie ausreichend).
Af) Erklärung dass der Bewerber in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) keine unzutreffenden Erklärungen abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt.
Ba) Erklärung über den Jahresumsatz der ausführenden Gesellschaft im Bereich Sicherheitsdienstleistungen (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Jahresumsatz muss mindestens 1 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ba) Erklärung über den Jahresumsatz der ausführenden Gesellschaft im Bereich Sicherheitsdienstleistungen (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Jahresumsatz muss mindestens 1 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen.
Bb) Erklärung über den Jahresumsatz im Bereich Sicherheitsdienstleistungen im Bereich von Museen, Kunsteinrichtungen etc. Der Jahresumsatz muss mindestens 500 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen.
Mindeststandards:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einholung einer Wirtschaftsauskunft zu verifizieren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aa) Benennung von 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) über vergleichbare Leistungen (Museen, Kunst- und Kultureinrichtungen mit mehr als 1 000 Besuchern pro Gebäude/Tag) unter Angaben von Auftragswert, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Qualifikationen und Anzahl des eingesetzten Personals. Dabei Benennung von mindestens einem Museum oder Kunst- und Kultureinrichtung bei der der Bewerber mindestens 2 Gebäude und eine Sicherheitszentrale mit mindestens je einem Mitarbeiter ständig betreibt. Eines der in den Referenzen genannten Vertragsverhältnisse muss aktuell bestehen und eines muss in den benannten Objekten mindestens eine Ausführungsdauer von 2 Jahren vorweisen.
Aa) Benennung von 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) über vergleichbare Leistungen (Museen, Kunst- und Kultureinrichtungen mit mehr als 1 000 Besuchern pro Gebäude/Tag) unter Angaben von Auftragswert, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Qualifikationen und Anzahl des eingesetzten Personals. Dabei Benennung von mindestens einem Museum oder Kunst- und Kultureinrichtung bei der der Bewerber mindestens 2 Gebäude und eine Sicherheitszentrale mit mindestens je einem Mitarbeiter ständig betreibt. Eines der in den Referenzen genannten Vertragsverhältnisse muss aktuell bestehen und eines muss in den benannten Objekten mindestens eine Ausführungsdauer von 2 Jahren vorweisen.
Ab) Nachweis über den Betrieb einer konzerneigenen Notruf- und Service-Leitstelle gem. der VdS-Richtlinien 2153:2005-12(07) möglichst nach Klasse C bzw. einer AES nach DIN EN 50518 sowie den Betrieb einer lokalen Interventionsstelle (IS).
Ba) Vorlage einer Auflistung der Mitarbeiteranzahl, die im letzten Geschäftsjahr durchschnittlich für die vergleichbare Leistungserbringung beim Bewerber beschäftigt waren. Die Benennung erfolgt nach den beruflichen Qualifikationen:
— Meister für Schutz und Sicherheit (oder Werkschutzmeister),
— Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
— Servicekraft für Schutz und Sicherheit,
— IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft),
— Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung gem. §5a BewachV,
— Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach §34a GewO.
Bei Mehrfachqualifikationen ist die jeweils höherwertige zu benennen.
Bb) Nachweis über ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem (aktuell gültige Zertifizierung nach z.B. DIN EN ISO 9001:2008 ff. oder gleichwertige Qualifikationen),
Bc) Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200:2008, Ziff. 4.1 bis 4.17.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sonstige besondere Bedingungen: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Auswahlkriterien: siehe Abschnitt VI, Ziff. VI.3) Sonstige Informationen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-06-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Technischer Dienst
Herrn Michael John
Name: Staatliche Kunstsammlung Dresden
Staatliche Kunstsammlung Dresden (SKD) - Poststelle-
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Petra Corsa
Telefon: +49 35149147721📞
E-Mail: petra.corsa@skd.museum📧
Fax: +49 35149147766 📠
URL der Teilnahme: http://www.skd.museum🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 04/2013
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber führt ein nicht offenes Verfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB durch.
b) Für den Teilnahmewettbewerb ist die Kommunikation ausschließlich per E-Mail zulässig.
c) Soweit der Bewerber die Leistung nicht selbst erbringen kann/will, muss er in seiner Bewerbung darlegen und nachweisen, welche(s) Unternehmen ihm für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung steht/stehen und für diese(s) Unternehmen die geforderten Eignungsnachweise vorlegen und nachweisen, dass ihm die Ressourcen dieses/r Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Dieser Punkt gilt nur für verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
c) Soweit der Bewerber die Leistung nicht selbst erbringen kann/will, muss er in seiner Bewerbung darlegen und nachweisen, welche(s) Unternehmen ihm für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung steht/stehen und für diese(s) Unternehmen die geforderten Eignungsnachweise vorlegen und nachweisen, dass ihm die Ressourcen dieses/r Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Dieser Punkt gilt nur für verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
d) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1 bis III.2.3) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Die Vergabestelle verlangt kein von der Vergabestelle anzuforderndes Teilnahmeantrags-Formular) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen! - Teilnahmeantrag“ und der Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber (II.1.1) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
d) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1 bis III.2.3) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Die Vergabestelle verlangt kein von der Vergabestelle anzuforderndes Teilnahmeantrags-Formular) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen! - Teilnahmeantrag“ und der Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber (II.1.1) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
e) Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.5) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1) in Raum der SKD Poststelle, Residenzschloss Taschenberg angekommen ist. Ein Ankommen bzw. Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht um die Frist einzuhalten.
e) Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.5) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1) in Raum der SKD Poststelle, Residenzschloss Taschenberg angekommen ist. Ein Ankommen bzw. Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht um die Frist einzuhalten.
f) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen.
g) alle in III.2 aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bei den „A“ Eignungskriterien müssen alle Voraussetzungen, bei den „B“ Eignungskriterien die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Ansonsten wird der Bewerber nicht weiter berücksichtigt.
g) alle in III.2 aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bei den „A“ Eignungskriterien müssen alle Voraussetzungen, bei den „B“ Eignungskriterien die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Ansonsten wird der Bewerber nicht weiter berücksichtigt.
h) Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 6 Bewerber. Diese Bewerber werden unter den Bewerbern, die ihren Teilnahmeantrag vollständig abgegeben haben, mittels einer Bewertungsmatrix, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann, ermittelt. Die Bewertung der Eignungskriterien erfolgt bei III.2.2 Ba und Bb, III.2.3 Ba und Bb. Die Gewichtung dieser 4 Eignungskriterien ist mit je 250 Punkten gleich. Max. 250 Punkte werden gegeben bei positiver Beurteilung (Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt) und 0 Punkte bei neutraler Beurteilung (Der Bewerber erfüllt nur die Mindestvoraussetzung). Nur die Bewerber auf den ersten 6 Plätzen erhalten die Vergabeunterlagen.
h) Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 6 Bewerber. Diese Bewerber werden unter den Bewerbern, die ihren Teilnahmeantrag vollständig abgegeben haben, mittels einer Bewertungsmatrix, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann, ermittelt. Die Bewertung der Eignungskriterien erfolgt bei III.2.2 Ba und Bb, III.2.3 Ba und Bb. Die Gewichtung dieser 4 Eignungskriterien ist mit je 250 Punkten gleich. Max. 250 Punkte werden gegeben bei positiver Beurteilung (Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt) und 0 Punkte bei neutraler Beurteilung (Der Bewerber erfüllt nur die Mindestvoraussetzung). Nur die Bewerber auf den ersten 6 Plätzen erhalten die Vergabeunterlagen.
i) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren in Gänze einzustellen.
j) Nach Öffnung der Angebote führt der Auftraggeber auf Grundlage der Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) eine Bewertung durch. Hierzu wird der Auftraggeber die Bewertungsmatrix gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) verwenden, bei der der Bieter maximal 10 000 Punkte erreichen kann.
j) Nach Öffnung der Angebote führt der Auftraggeber auf Grundlage der Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) eine Bewertung durch. Hierzu wird der Auftraggeber die Bewertungsmatrix gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) verwenden, bei der der Bieter maximal 10 000 Punkte erreichen kann.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist. Wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird, gilt aussschließlich die EU-Bekanntmachung.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist. Wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird, gilt aussschließlich die EU-Bekanntmachung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977040📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.3§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Rügen bitte an das Faxgerät der Kontaktstelle (I.1) senden.
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.3§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Rügen bitte an das Faxgerät der Kontaktstelle (I.1) senden.
Quelle: OJS 2013/S 092-157007 (2013-05-12)
Ergänzende Angaben (2013-05-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben