Auftrag über Management- und IT-gestützte Abrechnungsleistungen in der Abfallwirtschaft nebst Erwerb eines Geschäftsanteils

Kreis Dithmarschen

Der Kreis Dithmarschen ist für sein Kreisgebiet Träger der Abfallentsorgung. Er ist zuständig für die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Der Kreis hat etwa ca. 134 000 Einwohner, ca. 55000 anschlusspflichtige Privatgrundstücke und ca. 2 500 Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind. Mit der Durchführung der ihm obliegenden Abfallentsorgungsaufgabe hat der Kreis die Abfallwirtschaftsgesellschaft Dithmarschen mbH (AWD) bis zum 31.12.2014 umfassend beauftragt. Als eigene Aufgabe obliegt der AWD die Pflicht zur Entsorgung von Abfallen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen aufgrund einer, bis zum 31.12.2025 befristeten Pflichtenübertragung. Ferner beschäftigt sich die AWD auch mit der Entsorgung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen. Die AWD hat mit der Durchführung der operativen Leistungen (Sammlung und dem Transport der Abfälle sowie deren weitere Entsorgung) wiederum Subunternehmer beauftragt. Die übrigen Leistungen (zum Beispiel: Organisation, Planung, Steuerung der Abfallwirtschaft, Abrechnung und Einzug der Abfallentgelte für den Kreis, Kundenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, nachfolgend als Abfallmanagementleistungen bezeichnet) führt die AWD selbst durch. Der Kreis Dithmarschen besitzt 51 % der Geschäftsanteile an der Abfallwirtschaftsgesellschaft Dithmarschen (AWD). 49 % hält bisher ein privater Dritter. Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme des 49 %-Anteils des privaten Dritten an der AWD, die der Kreis weiterhin mit den Abfallmanagementleistungen und den operativen Leistungen mit Wirkung vom voraussichtlich und frühestens zum 1.1.2015 beauftragen wird, wobei die AWD grundsätzlich auch zukünftig Drittunternehmen mit der Durchführung der operativen Leistungen unterbeauftragen soll. Der Bieter soll die AWD bei der Durchführung der Abfallmanagementleistungen durch eigene Leistungen unterstützen; diese Unterstützungsleistungen sind ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung. Hinsichtlich der Übernahme von 49 % der Geschäftsanteile an der AWD durch den Bieter hat sich der private Gesellschafter grundsätzlich bereit erklärt, seine Geschäftsanteile zu veräußern (eine Veräußerung entfällt, wenn sich der bisherige private Gesellschafter ebenfalls auf diese Ausschreibung bewirbt und den Zuschlag erhält). Die Veräußerung des Geschäftsanteils soll voraussichtlich und frühestens zum Ablauf des 31.12.2014 erfolgen. Der Kaufpreis für die Geschäftsanteile wird für alle Bieter in gleicher Höhe vom Kreis vorgegeben – ermittelt auf Grundlage einer Begutachtung durch einen Wirtschaftsprüfer.
Operativ hat der zukünftige Mitgesellschafter einen Geschäftsführer der AWD zu stellen. Dieser wird arbeitsrechtlich Mitarbeiter des Mitgesellschafters bleiben und im Rahmen der Zusammenarbeit durch den Gesellschafter vollzeit „beigestellt". Die im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs für geeignet befundenen und ausgewählten Bieter erhalten im weiteren Verfahren ggf. die Gelegenheit, sich im Rahmen einer Due Diligence (Unternehmensanalyse) über die Chancen und Risiken des Erwerbes der Geschäftsanteile zu informieren. Zudem ist – wie erwähnt - Gegenstand der Ausschreibung die Beauftragung der AWD mit den nachfolgend beschriebenen Abfallmanagementleistungen, zu deren Durchführung die AWD teilweise Unterstützungsleistungen des Bieters benötigt:
1. Organisation, Planung, Abwicklung und Steuerung der Abfallwirtschaft im Kreis Dithmarschen. Der Bieter hat die AWD bei dieser Aufgabe insbesondere dadurch zu unterstützen, dass er seine Erfahrungen in der Abfallwirtschaft an die AWD weitergibt und ein Forum zum Erfahrungsaustausch auch mit anderen in der öffentlichen Abfallwirtschaft tätigen Gesellschaften oder sonstigen Körperschaften bietet;
2. Betreuung und Verwaltung von Entsorgungsverträgen des Kreises und der AWD;
3. Kundenbetreuung;
4. Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Abfallberatung;
5. Abrechnung und Einzug von Abfallgebühren und Entgelten;
6. Gestellung einer qualifizierten hochwertigen Abrechnungssoftware.
Diese muss in der Lage sein, die Veranlagung von Abfallentgelten insbesondere auf Basis der AGB des Kreises Dithmarschen nebst Tarifordnung und der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen nebst Tarifordnung sowie alle damit zusammenhängenden brechnungsprozesse einschließlich des Mahn- und Inkassowesens durchzuführen und ordnungsgemäß zu verbuchen. Die Dokumente finden sich auf der Homepage der AWD: www.awd-online.de
Soweit die Verbuchung der Entgelte nicht in einer Entgeltabrechnungssoftware erfolgt, ist sicherzustellen, dass die Programme miteinander kompatibel sind. Die Abrechnungssoftware muss in der Lage sein, die notwendigen Daten ordnungsgemäß unter Beachtung des Datenschutzes zu speichern und zu verarbeiten.
Es ist sicher zu stellen, dass von der AWD jederzeit Auskunft über die aktuelle Entgeltveranlagung sowie die der vergangenen Jahre gegeben werden kann. Dazu ist unter anderem der Altdatenbestand von der bisher genutzten Abrechnungssoftware zu übernehmen;
7. Gestellung allgemeiner Bürosoftware einschließlich eines modernen online-banking-Programms und sonstiger IT-Leistungen incl. Administration im Rahmen eines vom Bieter vorzuhaltenden Rechenzentrums mit entsprechenden Anbindungsmöglichkeiten für die AWD;
8. Gestellung eines Archivierungsprogramms (inkl. Datenübernahme) mit Verbindung zur Abrechnungssoftware nach Ziffer 6 (sowohl für den Kundenkreis der Privathaushalte als auch für die gewerblichen Kunden);
9. Durchführung von Aufgaben eines Lettershops mit eigenen Ressourcen oder Sicherstellung dieser Dienstleistung durch zuverlässige und fachkundige beauftragte Dritte;
10. Entgeltkalkulation;
11. Finanzbuchhaltung;
12. Controlling (durch jeweils beizeiten durch den Bieter zur AWD entsandten Controller).
Die Unterstützungsleistungen des Bewerbers benötigt die AWD insbesondere bei den Leistungen Ziffer 1. und 5. bis 12. Für die Durchführung der Leistungen nach Ziffer 5. hat der Bewerber die nach Ziffer 6. geforderte Abrechnungssoftware zu stellen. Bei der Entgeltkalkulation gemäß Ziffer 10. hat der Bewerber der AWD Unterstützung zu leisten . Bei der Leistung nach Ziffer 11. und 12. hat der Bewerber die AWD dadurch zu unterstützen, dass er eine qualifizierte Finanzbuchhaltungssoftware vorhält und die notwendige Buchhaltung und das Controlling vornimmt. Beim Controlling (Ziffer 12.) ist die AWD ferner durch ein vom Bieter zur AWD entsandten Controller zu unterstützen. Die vorstehende Auftragsbeschreibung dient allein dem Zweck, den Bewerbern einen frühzeitigen Überblick über die geforderten Leistungen zu geben. Maßgeblich für das spätere Angebot sind allein die Vergabeunterlagen, die in Einzelfällen von der vorstehenden Beschreibung und den übrigen Angaben in dieser Bekanntmachung abweichen können. Diese werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes verschickt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-14 Auftragsbekanntmachung
2014-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitung
Menge oder Umfang:
Auftrag über die Durchführung von Abfallmanagementleistungen und operativer Entsorgungsleistungen (Einsammlung und Transport der Abfälle, Verwertung und sonstige Entsorgung der Abfälle sowie Vorhaltung weiterer abfallwirtschaftlicher Sonderleistungen) für das Kreisgebiet Dithmarschen (ca. 134 000 Einwohner, ca. 55 000 anschlusspflichtige Grundstücke und ca. 2 500 Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen) an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft (AWD), an der der Kreis zu 51 % beteiligt ist; der 49 %-Anteil ist vom Bieter zu übernehmen. Die erwähnte Beauftragung erfolgt mit der Maßgabe, dass die operativen Abfallentsorgungsdienstleistungen an dritte Unternehmen vergeben sind und nur die reinen Abfallmanagementleistungen (insbesondere Einzug der Abfallentgelte, Beratung, Umweltbildung, konzeptionelle Umsetzung der Vorgaben aus dem Abfallwirtschaftskonzept) von der AWD selbst mit Unterstützungsleistungen des Bieters durchzuführen sind. Neben diesen Informationen und den Angaben unter II.1.5) finden sich weitere Einzelheiten zum Inhalt der zu erbringenden Leistungen in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes versandt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Dithmarschen
Postanschrift: Stettiner Straße 30
Postleitzahl: 25746
Postort: Heide
Kontakt
Internetadresse: http://www.dithmarschen.de 🌏
E-Mail: juergen.dittmann@dithmarschen.de 📧
Telefon: +49 481971480 📞
Fax: +49 481971587 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-14 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 094-160478
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen nach Ziffer III.2) nachzufordern. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. 2. Zu Ziffer I.1.1 und IV.3.3: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht erhältlich sind. Sie werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an alle für geeignet befundenen Bewerber gesandt, die am sich anschließenden Verhandlungsverfahren beteiligt werden. 3. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen bzw. aufzuheben. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer/Bieter wegen Abbruch bzw. Aufhebung der Verfahrens sind, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ausgeschlossen. 4. Die Sammlung und der Transport von Abfällen sowie deren weitere Entsorgung soll prognostisch auch zukünftig weitgehend nicht von der AWD selbst erbracht werden, sondern von den durch AWD mit dieser Leistung im Wettbewerb beauftragten Unternehmen. Die AWD soll weiterhin die Steuerung der Abfallwirtschaft und die Prüfung und Abrechnung der ihr gegenüber erbrachten Leistungen wahrnehmen. Zwischen den von der AWD zu erbringenden Leistungen im Bereich der Steuerung und des Managements und den operativen Leistungen (Sammlung und Transport von Abfällen sowie deren weitere Entsorgung) sollen zur klaren Aufgabentrennung zwischen Steuerung und Durchführung und zur Vermeidung von Interessenkollisionen keine Gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen bestehen. Hiervon ausgenommen sind bestehende Auftragsverhältnisse im Bereich der Sammlung und des Transportes von Abfällen und/oder deren weitere Entsorgung mit Kleinaufträgen und zukünftige Auftragsverhältnisse mit Auftragnehmern, bei denen nur geringfügige unmittelbare oder mittelbare gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen. Zur Sicherstellung dieses Ansatzes gilt Folgendes: 4.1) Angebote auf diese Ausschreibung von: (a) zur Zeit vom Kreis bzw. von der AWD mit der Sammlung und dem Transport von Abfällen und/oder mit der weiteren Abfallentsorgung beauftragten Unternehmen mit einem Nettoauftragswert von mehr als 50 EUR/ ahr sowie von; (b) jedem Unternehmen, (aa) an dem das so beauftragte Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder (bb) das am so beauftragten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder (cc) an dem ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, das seinerseits am erfolgreichen Bieter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, oder (dd) das im Sinne von §§ 15 ff AktG als mit dem so beauftragten Unternehmen verbunden gilt, sowie; (c) in die Leistungserbringung an den Kreis bzw. die AWD eingebundenen Subunternehmen eines der Unternehmen im Sinne von (a) und (b) werden ausgeschlossen, sofern die Laufzeit des entsprechenden Auftrages über den 31.12.2014 hinausgeht bzw. bis zum 31.12.2014 kein reguläres Kündigungsrecht des Kreises bzw. der AWD besteht. 4.2) Angebote vom: (a) erfolgreichen Bieter (Bieter, der den Zuschlag erhalten hat) sowie (b) jedem Unternehmen, (aa) an dem der erfolgreiche Bieter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder (bb) das am erfolgreichen Bieter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder (cc) an dem ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, das seinerseits am erfolgreichen Bieter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, oder (dd) das im Sinne von §§ 15 ff AktG als mit dem erfolgreichen Bieter verbunden gilt, auf zukünftige Ausschreibungen von Aufträgen über die Sammlung und/oder den Transport von Abfällen und/oder die weitere Abfallentsorgung im Kreis werden ausgeschlossen, wenn die unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsquote zum Zeitpunkt der zukünftigen Ausschreibung eines solchen Auftrages 25 % und mehr beträgt. 5. Lieferanten des Bieters nicht als Unterauftragsnehmer/Nachunternehmer angesehen werden. 6. Die mit dem Teilnahmeantrag abzugebenden Nachweise und Erklärungen sind dem Antrag als Anlage 1 beizufügen. Die Anlage 1 ist in 5 Teile zu gliedern. In Teil 1 sind die in Ziffer III.2.1, in Teil 2 die in Ziffer III.2.2, in Teil 3 die in Ziffer III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen einzuheften. Eventuell nach Ziffer VI.3 beizubringende Nachweise und Erklärungen sind in Teil 4 einzuheften. In Teil 5 sind eventuelle sonstige Nachweise einzuheften. In die Anlage 1 ist als erstes eine Tabelle einzuheften, in der nach der vorgegebenen Gliederung anzugeben ist, ob die betreffenden Nachweise und Erklärungen in der Anlage 1 enthalten sind oder nicht. 7. Will der Bewerber weitere Erklärungen (Erklärungen, die über seinen Antrag auf Teilnahme und die über seine Nachweise und Erklärungen in der Anlage hinausgehen) zu seinem Teilnahmeantrag angeben, hat der Bewerber diese in einer Anlage 2 seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Dithmarschen ist für sein Kreisgebiet Träger der Abfallentsorgung. Er ist zuständig für die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Der Kreis hat etwa ca. 134 000 Einwohner, ca. 55000 anschlusspflichtige Privatgrundstücke und ca. 2 500 Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind. Mit der Durchführung der ihm obliegenden Abfallentsorgungsaufgabe hat der Kreis die Abfallwirtschaftsgesellschaft Dithmarschen mbH (AWD) bis zum 31.12.2014 umfassend beauftragt. Als eigene Aufgabe obliegt der AWD die Pflicht zur Entsorgung von Abfallen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen aufgrund einer, bis zum 31.12.2025 befristeten Pflichtenübertragung. Ferner beschäftigt sich die AWD auch mit der Entsorgung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen. Die AWD hat mit der Durchführung der operativen Leistungen (Sammlung und dem Transport der Abfälle sowie deren weitere Entsorgung) wiederum Subunternehmer beauftragt. Die übrigen Leistungen (zum Beispiel: Organisation, Planung, Steuerung der Abfallwirtschaft, Abrechnung und Einzug der Abfallentgelte für den Kreis, Kundenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, nachfolgend als Abfallmanagementleistungen bezeichnet) führt die AWD selbst durch. Der Kreis Dithmarschen besitzt 51 % der Geschäftsanteile an der Abfallwirtschaftsgesellschaft Dithmarschen (AWD). 49 % hält bisher ein privater Dritter. Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme des 49 %-Anteils des privaten Dritten an der AWD, die der Kreis weiterhin mit den Abfallmanagementleistungen und den operativen Leistungen mit Wirkung vom voraussichtlich und frühestens zum 1.1.2015 beauftragen wird, wobei die AWD grundsätzlich auch zukünftig Drittunternehmen mit der Durchführung der operativen Leistungen unterbeauftragen soll. Der Bieter soll die AWD bei der Durchführung der Abfallmanagementleistungen durch eigene Leistungen unterstützen; diese Unterstützungsleistungen sind ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung. Hinsichtlich der Übernahme von 49 % der Geschäftsanteile an der AWD durch den Bieter hat sich der private Gesellschafter grundsätzlich bereit erklärt, seine Geschäftsanteile zu veräußern (eine Veräußerung entfällt, wenn sich der bisherige private Gesellschafter ebenfalls auf diese Ausschreibung bewirbt und den Zuschlag erhält). Die Veräußerung des Geschäftsanteils soll voraussichtlich und frühestens zum Ablauf des 31.12.2014 erfolgen. Der Kaufpreis für die Geschäftsanteile wird für alle Bieter in gleicher Höhe vom Kreis vorgegeben – ermittelt auf Grundlage einer Begutachtung durch einen Wirtschaftsprüfer.
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Operativ hat der zukünftige Mitgesellschafter einen Geschäftsführer der AWD zu stellen. Dieser wird arbeitsrechtlich Mitarbeiter des Mitgesellschafters bleiben und im Rahmen der Zusammenarbeit durch den Gesellschafter vollzeit „beigestellt". Die im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs für geeignet befundenen und ausgewählten Bieter erhalten im weiteren Verfahren ggf. die Gelegenheit, sich im Rahmen einer Due Diligence (Unternehmensanalyse) über die Chancen und Risiken des Erwerbes der Geschäftsanteile zu informieren. Zudem ist – wie erwähnt - Gegenstand der Ausschreibung die Beauftragung der AWD mit den nachfolgend beschriebenen Abfallmanagementleistungen, zu deren Durchführung die AWD teilweise Unterstützungsleistungen des Bieters benötigt:
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1. Organisation, Planung, Abwicklung und Steuerung der Abfallwirtschaft im Kreis Dithmarschen. Der Bieter hat die AWD bei dieser Aufgabe insbesondere dadurch zu unterstützen, dass er seine Erfahrungen in der Abfallwirtschaft an die AWD weitergibt und ein Forum zum Erfahrungsaustausch auch mit anderen in der öffentlichen Abfallwirtschaft tätigen Gesellschaften oder sonstigen Körperschaften bietet;
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2. Betreuung und Verwaltung von Entsorgungsverträgen des Kreises und der AWD;
3. Kundenbetreuung;
4. Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Abfallberatung;
5. Abrechnung und Einzug von Abfallgebühren und Entgelten;
6. Gestellung einer qualifizierten hochwertigen Abrechnungssoftware.
Diese muss in der Lage sein, die Veranlagung von Abfallentgelten insbesondere auf Basis der AGB des Kreises Dithmarschen nebst Tarifordnung und der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen nebst Tarifordnung sowie alle damit zusammenhängenden brechnungsprozesse einschließlich des Mahn- und Inkassowesens durchzuführen und ordnungsgemäß zu verbuchen. Die Dokumente finden sich auf der Homepage der AWD: www.awd-online.de
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Soweit die Verbuchung der Entgelte nicht in einer Entgeltabrechnungssoftware erfolgt, ist sicherzustellen, dass die Programme miteinander kompatibel sind. Die Abrechnungssoftware muss in der Lage sein, die notwendigen Daten ordnungsgemäß unter Beachtung des Datenschutzes zu speichern und zu verarbeiten.
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Es ist sicher zu stellen, dass von der AWD jederzeit Auskunft über die aktuelle Entgeltveranlagung sowie die der vergangenen Jahre gegeben werden kann. Dazu ist unter anderem der Altdatenbestand von der bisher genutzten Abrechnungssoftware zu übernehmen;
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7. Gestellung allgemeiner Bürosoftware einschließlich eines modernen online-banking-Programms und sonstiger IT-Leistungen incl. Administration im Rahmen eines vom Bieter vorzuhaltenden Rechenzentrums mit entsprechenden Anbindungsmöglichkeiten für die AWD;
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8. Gestellung eines Archivierungsprogramms (inkl. Datenübernahme) mit Verbindung zur Abrechnungssoftware nach Ziffer 6 (sowohl für den Kundenkreis der Privathaushalte als auch für die gewerblichen Kunden);
9. Durchführung von Aufgaben eines Lettershops mit eigenen Ressourcen oder Sicherstellung dieser Dienstleistung durch zuverlässige und fachkundige beauftragte Dritte;
10. Entgeltkalkulation;
11. Finanzbuchhaltung;
12. Controlling (durch jeweils beizeiten durch den Bieter zur AWD entsandten Controller).
Die Unterstützungsleistungen des Bewerbers benötigt die AWD insbesondere bei den Leistungen Ziffer 1. und 5. bis 12. Für die Durchführung der Leistungen nach Ziffer 5. hat der Bewerber die nach Ziffer 6. geforderte Abrechnungssoftware zu stellen. Bei der Entgeltkalkulation gemäß Ziffer 10. hat der Bewerber der AWD Unterstützung zu leisten . Bei der Leistung nach Ziffer 11. und 12. hat der Bewerber die AWD dadurch zu unterstützen, dass er eine qualifizierte Finanzbuchhaltungssoftware vorhält und die notwendige Buchhaltung und das Controlling vornimmt. Beim Controlling (Ziffer 12.) ist die AWD ferner durch ein vom Bieter zur AWD entsandten Controller zu unterstützen. Die vorstehende Auftragsbeschreibung dient allein dem Zweck, den Bewerbern einen frühzeitigen Überblick über die geforderten Leistungen zu geben. Maßgeblich für das spätere Angebot sind allein die Vergabeunterlagen, die in Einzelfällen von der vorstehenden Beschreibung und den übrigen Angaben in dieser Bekanntmachung abweichen können. Diese werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes verschickt.
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Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 60 Monate
Dauer: 120 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Dithmarschen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Selbstdarstellung des Bewerbers. Diese darf 5 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. In dieser Selbstdarstellung ist zumindest die Organisationsstruktur, Servicestruktur und Anzahl sowie Qualifikation der Mitarbeiter anzugeben;
2. Erklärung über eventuelle Konzernverbundenheit des Bewerbers unter Nennung der Namen und Geschäftssitz der Firmen, an denen der Bewerber unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, und unter Nennung der Namen und Geschäftssitz der Firmen, die am Gesellschaftsvermögen des Bewerbers unmittelbar oder mittelbar
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beteiligt sind, und unter Nennung der Namen und Geschäftssitz der Firmen, an deren Gesellschaftsvermögen Firmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, die auch am Gesellschaftsvermögen des Bewerbers unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind;
3. Einen den aktuellen Stand wiedergebenden Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Ablauf der Teilnahmefrist) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A);
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4. Kopie der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Ordnungsbehörde;
5. Eigenerklärung über das Vorliegen etwaiger Eintragungen in das Gewerbezentralregister für den Bieter, den Betriebsinhaber, die verantwortliche(n) Person(en) und den/die Stellvertreter;
6. Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 Satz 1 und 2 VOL/A;
7. Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A;
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur
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der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren nichtoffenen Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 2 Monate gerechnet vom Ablauf der Teilnahmefrist) einer unter staatlicher Aufsicht stehender Bank oder eines vergleichbaren Kreditinstitutes über die Bonität des Bewerbers, die von der Bank/dem Kreditinstitut unterzeichnet sein muss (§ 7 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A);
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2. Nachweis einer Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR pro Jahr und Schadensfall (§ 7 EG Abs. 2 lit. b) VOL/A);
3. Vorlage der Bilanzen der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 lit. c) VOL/A);
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie seinen Umsatz durch Leistungen, die mit den in diesem Vergabeverfahren
zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, jeweils für jedes einzelne der letzten 3 Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A); 5. Aktuelle (nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Ablauf der Teilnahmefrist) Bescheinigung der zuständigen Stelle des
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EU-Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, aus der hervorgeht, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (in Deutschland Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) erfüllt hat;
6. Aktuelle (nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Ablauf der Teilnahmefrist) Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, aus der hervorgeht, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträgen (in Deutschland Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen) erfüllt hat. Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag
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zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten
(nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur
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Teilnahme am weiteren nichtoffenen Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Liste (Referenzliste) der in den letzten 3 Jahren (2010, 2011, 2012) erbrachten Leistungen im Bereich von Public Private Partnership allgemein sowie speziell bei Public Private Partnership/Beauftragungen im Bereich Abfallmanagement (siehe Ziffer II.1.5) unter Angabe des Auftraggebers und dortiger Ansprechpartner;
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2. Nachweis der Verfügbarkeit der Abrechnungssoftware, die zur Erfüllung der in Nr. 5 und 6 der Ziffer II.1.5 beschriebenen Leistungen eingesetzt werden soll;
3. Datenschutzkonzept des Bieters über die Gewährleistung des Datenschutzes;
4. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
5. Angaben zu den Mitarbeitern des Bewerbers und des von ihm für die Gestellung vorgesehenen Geschäftsführers, die (der) für die Erfüllung des Auftrages vorgesehen sind, nebst deren Qualifikation, Dauer deren Betriebszugehörigkeit, deren Erfahrung in vergleichbaren Projekten des Bewerbers sowie der Standort, an dem der Mitarbeiter/für die Gestellung vorgesehenen Geschäftsführer überwiegend tätig ist; soweit es sich um Leiharbeitnehmer handelt ist dies zusätzlich anzugeben;
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6. Liste (Referenzliste) der in den 3 letzten Jahren (2010, 2011, 2012) erbrachten Leistungen über Leistungsabrechnungen mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder vergleichbaren Einrichtungen mit Angabe des Abrechnungsvolumens, des Auftraggebers des entsprechenden Auftrages an den Bewerber, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber und der Leistungszeit des Auftrages;
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7. Liste (Referenzliste) der in den 3 letzten Jahren (2010, 2011, 2012) erbrachten Leistungen über EDV-gestützte Gebührenkalkulationen für kommunale Gebietskörperschaften oder vergleichbare Einrichtungen nach den Vorschriften der landesrechtlichen Kommunalabgabengesetze unter Nennung der betreffenden Gebietskörperschaft oder vergleichbaren Einrichtung sowie mit Angabe des Gebührenvolumens/a, des Auftraggebers des entsprechenden Auftrages an den Bewerber, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber und der Leistungszeit des Auftrages.
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8. Liste (Referenzliste) der in den drei letzten Jahren (2010, 2011, 2012) erbrachten Leistungen über EDV-gestützte Entgeltkalkulationen nach den Grundsätzen landesrechtlicher Kommunalabgabengesetze unter Nennung des jährlichen Gesamtentgeltsvolumens der drei letzten Jahre. Ferner ist anzugeben, ob es sich um Entgeltkalkulationen für eigene Kunden oder um Entgeltkalkulationen handelt, die der Bewerber für Dritte vornimmt. Ist letzteres der Fall, ist der Name des betreffenden Dritten mit einem Ansprechpartner und die Leistungszeit des betreffenden Auftrages anzugeben.
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9. Liste (Referenzliste) der in den drei letzten Jahren (2010, 2011, 2012) erfolgten Gestellung eines Abrechnungsprogramms für Leistungsabrechnungen gegenüber Abfallerzeugern bzw. vergleichbaren Benutzern (Gebühren oder Entgelte). Es ist das jährliche Gesamtabrechnungsvolumen der drei letzten Jahre anzugeben. Ferner ist anzugeben, ob es sich dabei um Leistungsabrechnungen gegenüber eigenen Kunden handelt oder um Leistungsabrechnungen Dritter handelt, für die der Bewerber die Leistungsabrechnungen gegenüber deren Kunden vornimmt. Ist letzteres der Fall, ist der Name des betreffenden Dritten mit einem Ansprechpartner und die Leistungszeit des
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betreffenden Auftrages anzugeben. 10. Liste (Referenzliste) der in den drei letzten Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) erbrachten sonstigen Leistungen im Bereich Controlling sowie Finanz- und Rechnungswesen mit Angabe des Umsatzes des Auftraggebers der drei letzten Jahre. Ferner ist die Leistungszeit und der Name des Auftraggebers unter Nennung eines dortigen Ansprechpartners anzugeben.
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Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen nicht jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten
Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorlegen, sondern in Summe als Gemeinschaft unter genauer Zuordnung zu den Mitgliedern. Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren nichtoffenen Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
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Mindeststandards:
Die Liste nach Ziffer 1 muss mindestens 2 Referenzen
enthalten. Die Liste nach Ziffer 6 muss mindestens 2 Referenzen mit einem Abrechnungsvolumen von jeweils mehr als netto 8 Mio. EUR/Jahr enthalten. Die Listen nach Ziffer 7 und 8 müssen zusammen mindestens 2 Referenzen enthalten, wobei das Volumen der Gebührenkalkulationen bzw. der Entgeltkalkulationen mindestens netto 8 Mio. EUR/Jahr betragen muss. Die Liste nach Ziffer 9 muss mindestens 2 Referenzen mit einem Abrechnungsvolumen von jeweils mehr als netto 8 Mio. EUR/Jahr enthalten. Die Liste nach Ziffer 10 muss mindestens 2 Referenzen enthalten, bei denen das Umsatzvolumen des Auftraggebers mindestens netto 8 Mio. EUR/Jahr beträgt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Wird im Verhandlungsverfahren festgelegt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Wird im Verhandlungsverfahren festgelegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag
ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen. Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbieter das Verfahren
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in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls dann nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
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Sonstige besondere Bedingungen: Wird im Verhandlungsverfahren festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Entscheidend ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf der Grundlageder unter III. abgeforderten Unterlagen bewertet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in Ziff. III.2) geforderten Angaben und Nachweise sowie Erklärungen (ggf. nach Nachforderung) erbracht werden. Zudem müssen die in der Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllt sein. Die Zuverlässigkeit wird dann anhand der unter III.2.1) aufgeführten Unterlagen bewertet. Der Auftraggeberwird zudem die Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach den nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise mit Punkten (maximal 10 Punkte) bewertenund wie folgt gewichten:
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a) die mögliche Gesamtpunktzahl für die in Ziff. II.2.2) genannten Angaben und Nachweise ergibt maximal 30 %,
b) die mögliche Gesamtpunktzahl für die in Ziff. III.2.3.) genannten Angaben und Nachweise ergibt maximal 70 %.
Sollten mehr als 3 formal wertbare Bewerbungen eingehen, nehmen die 3 bestbewerteten Bewerbungen am weiteren Verfahren Teil.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst Wasser, Boden und Abfall
Herrn Jürgen Dittmann

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen nach Ziffer III.2) nachzufordern. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
2. Zu Ziffer I.1.1 und IV.3.3: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht erhältlich sind. Sie werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an alle für geeignet befundenen Bewerber gesandt, die am sich anschließenden Verhandlungsverfahren beteiligt werden.
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3. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen bzw. aufzuheben. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer/Bieter wegen Abbruch bzw. Aufhebung der Verfahrens sind, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ausgeschlossen.
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4. Die Sammlung und der Transport von Abfällen sowie deren weitere Entsorgung soll prognostisch auch zukünftig weitgehend nicht von der AWD selbst erbracht werden, sondern von
den durch AWD mit dieser Leistung im Wettbewerb beauftragten Unternehmen. Die AWD soll weiterhin die Steuerung der Abfallwirtschaft und die Prüfung und Abrechnung der ihr gegenüber erbrachten Leistungen wahrnehmen. Zwischen den von der AWD zu erbringenden Leistungen im Bereich der Steuerung und des Managements und den operativen Leistungen (Sammlung und Transport von Abfällen sowie deren weitere Entsorgung) sollen zur klaren Aufgabentrennung zwischen Steuerung und Durchführung und zur Vermeidung von Interessenkollisionen keine Gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen bestehen. Hiervon ausgenommen sind bestehende Auftragsverhältnisse im Bereich der Sammlung und des Transportes von Abfällen und/oder deren
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weitere Entsorgung mit Kleinaufträgen und zukünftige Auftragsverhältnisse mit Auftragnehmern, bei denen nur
geringfügige unmittelbare oder mittelbare gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen. Zur Sicherstellung dieses Ansatzes gilt Folgendes:
4.1) Angebote auf diese Ausschreibung von:
(a) zur Zeit vom Kreis bzw. von der AWD mit der Sammlung und dem Transport von Abfällen und/oder mit der weiteren Abfallentsorgung beauftragten Unternehmen mit einem Nettoauftragswert von mehr als 50 EUR/ ahr sowie von;
(b) jedem Unternehmen, (aa) an dem das so beauftragte Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder (bb)
das am so beauftragten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder (cc) an dem ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, das seinerseits am erfolgreichen Bieter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, oder (dd) das im Sinne von §§ 15 ff AktG als mit dem so beauftragten Unternehmen verbunden
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gilt, sowie;
(c) in die Leistungserbringung an den Kreis bzw. die AWD eingebundenen Subunternehmen eines der Unternehmen im Sinne von (a) und (b) werden ausgeschlossen, sofern die Laufzeit des entsprechenden Auftrages über den 31.12.2014 hinausgeht bzw. bis zum 31.12.2014 kein reguläres Kündigungsrecht des Kreises bzw. der AWD besteht.
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4.2) Angebote vom:
(a) erfolgreichen Bieter (Bieter, der den Zuschlag erhalten
hat) sowie (b) jedem Unternehmen, (aa) an dem der erfolgreiche Bieter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder (bb) das am erfolgreichen Bieter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder (cc) an dem ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, das seinerseits am erfolgreichen Bieter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, oder (dd) das im Sinne von §§ 15 ff AktG als mit dem erfolgreichen Bieter verbunden gilt, auf zukünftige Ausschreibungen von Aufträgen über die Sammlung und/oder den Transport von Abfällen und/oder die weitere Abfallentsorgung im Kreis werden ausgeschlossen, wenn die unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsquote zum Zeitpunkt der zukünftigen Ausschreibung eines solchen Auftrages 25 % und mehr beträgt.
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5. Lieferanten des Bieters nicht als Unterauftragsnehmer/Nachunternehmer angesehen werden.
6. Die mit dem Teilnahmeantrag abzugebenden Nachweise und Erklärungen sind dem Antrag als Anlage 1 beizufügen. Die Anlage 1 ist in 5 Teile zu gliedern. In Teil 1 sind die in Ziffer III.2.1, in Teil 2 die in Ziffer III.2.2, in Teil 3 die in Ziffer III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen einzuheften. Eventuell nach Ziffer VI.3 beizubringende Nachweise und Erklärungen sind in Teil 4 einzuheften. In Teil 5 sind eventuelle sonstige Nachweise einzuheften. In die Anlage 1 ist als erstes eine Tabelle einzuheften, in der nach der vorgegebenen Gliederung anzugeben ist, ob die betreffenden Nachweise und Erklärungen in der Anlage 1 enthalten sind oder nicht.
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7. Will der Bewerber weitere Erklärungen (Erklärungen, die über seinen Antrag auf Teilnahme und die über seine Nachweise und
Erklärungen in der Anlage hinausgehen) zu seinem Teilnahmeantrag angeben, hat der Bewerber diese in einer Anlage 2 seinem Teilnahmeantrag beizufügen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein
Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage,
— § 107 Einleitung, Antrag: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 094-160478 (2013-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 213-377684
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 94-160478
ABl. S-Ausgabe: 213

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Das wirtschaftlich günstigste Angebot nach Maßgabe der Leistungspreise laut Vertragswerk (70)
2. Umfang und Qualität der Leistungsangebote/Eintragungen im Vertragswerk (20)
3. Akzeptanz der vertraglichen Vorgaben (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-26 📅
Name: Service Plus GmbH
Postanschrift: Bismarckstraße 67-69
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2014/S 213-377684 (2014-11-03)