Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid
Die Stadt Remscheid beabsichtigt, für die Dauer von drei Jahren mit der Option der Vertragsverlängerung eine Dienstleistungskonzession zur Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid (Rathausplatz Innenstadt) zu vergeben.
Art und Umfang der Leistung:
- Veranstaltungszeitraum ist von 2013 - 2015 alljährlich ab jeweils erstem Werktag nach Totensonntag bis Heiligabend; die tägliche Kernbetriebszeit liegt zwischen 12:00 – 21:00 Uhr. Die jeweilige Eröffnungsveranstaltung soll dabei traditionell in besonderer Form erfolgen.
- Eine Verlängerung der Konzession auf fünf Jahre bis 2017 ist möglich, wenn ein Investitions- und Finanzierungskonzept vorliegt, aus welchem eine entsprechend hohe Investitionstätigkeit hervorgeht und die damit zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Weihnachtsmarktes entscheidend beiträgt.
- Die Veranstaltung wird als Spezialmarkt auf der Grundlage der §§ 68 folgende der Gewerbeordnung festgesetzt.
- Für die Durchführung des Remscheider Winters steht der gesamte Rathausplatz zur Verfügung; wichtig für Aufbauten und Befahrung ist die Einschränkung auf ein tatsächliches Gesamtgewicht von 12t pro Fahrzeug. Der Bewerber hat sich persönlich vor Ort von den tatsächlich verfügbaren Flächen zu überzeugen. Darüber hinaus sind Rettungswege und Zufahrten mit der Stadtverwaltung und der Feuerwehr abzustimmen.
- Die Nutzungsfläche für den Rathausplatz beträgt ca. 3.000 Quadratmeter. Die zu erhebenden Gebühren werden nach der aktuellen Sondernutzungssatzung der Stadt Remscheid erhoben und sind abhängig von der Größe der insgesamt belegten Fläche.
- Hauptbestandteil des Remscheider Winters ist die Durchführung und der vollständige, eigenverantwortliche Betrieb einer Eislaufbahn (echtes Eis, kein Kunsteis, keine Kunststoffplatten o. ä.) mit einer Gesamtlaufzeit von ca. 6 Wochen (eine Ausdehnung ist u.U. möglich). Die Eisbahn muss mindestens 600m² betragen und ab einer bestimmten Uhrzeit mind. zwei Eisstockschießbahnen vorhalten. Wünschenswert ist es, die Eintrittspreise sozial verträglich zu gestalten.
- Der weitere Remscheider Winter besteht konzeptionell aus einer ausgewogenen Mischung kulinarischer Angebote und vielfältigen Getränken. Wünschenswert ist es, langjährige in Remscheid gastierende Händler gegen ein marktgerechtes Standgeld weiterhin zuzulassen; dies gilt insbesondere für kulinarische Anbieter.
- Die Auswahl der Beschicker muss den gewerberechtlichen Zulassungskriterien entsprechen.
- Die Aufbauten sind möglichst einheitlich zu gestalten und mit weihnachtlicher Außen- und Innendekoration zu versehen.
- Die Gestaltung der Aufbauten muss so erfolgen, dass jederzeit eine Querung des Platzes für die Fußgänger möglich ist. Den Anforderungen der Feuerwehr, Polizei und Ordnungsbehörden in Bezug auf Rettungswege, Anleiterflächen etc. ist selbstverständlich uneingeschränkt nachzukommen.
- Der Ausschank von Glühwein, alkoholischen und alkoholhaltigen Heißgetränken sowie alkoholfreien Kalt- und Heißgetränken darf nur unter Verwendung von einheitlichen Weihnachtstassen erfolgen. Der Preis für ein alkoholfreies Getränk muss deutlich unter den Preisen für alkoholische Getränke liegen. Neben einem reichhaltigen Angebot von Speisen sind weihnachtliche Backwaren und sonstige Süßspeisen zulässig.
- Es sind, mit Ausnahme von Kinderfahrgeschäften, keine Schaustellerfahrgeschäfte zugelassen.
- Es ist nur eine weihnachtliche und zentral gesteuerte Hintergrundmusik zulässig. Ein Bühnenprogramm muss weihnachtlich geprägt und entsprechend ausgerichtet sein.
- Nicht zugelassen sind Handelstätigkeiten, die nach Art und Weise geeignet sind, dem Veranstaltungszweck zu widersprechen. Hierzu zählen u.a. die unentgeltliche Abgabe von Warenproben, volksfestübliche Gegenstände und marktschreierische Anpreisungen von Waren.
- Die Aufbauzeiten der Veranstaltung darf insgesamt 10 Werktage nicht überschreiten.
- Während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauarbeiten ist der Erlaubnisbehörde eine verantwortliche Person als Ansprechpartnerin bzw. als Ansprechpartner zu benennen bzw. eine Hotline einzurichten.
- Die Veranstaltung ist eigenverantwortlich zu sichern.
Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
- Der Konzessionsvertrag wird mit einem Bewerber geschlossen. Der Konzessionsnehmer erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung. Als Gegenleistung für die Erbringung seiner Dienste erhält er das Recht zur kommerziellen Nutzung. Die Standgelder werden von ihm erhoben. Der Konzessionsnehmer trägt dabei das wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko.
- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
- Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr.
- Der Interessent hat jährlich einen von ihm zu benennenden Betrag an das Stadtmarketing der Stadt Remscheid zu leisten und erhält dafür nachfolgend aufgeführte Gegenleistungen für die Laufzeit des zu schließenden Vertrages:
- Exklusives Namensrecht und das Recht zur Durchführung der Veranstaltung zu den vorgenannten Bedingungen inkl. dem Verwendugnsrecht aller bisherigen Werbevorlagen etc.
- Personelle Unterstützung bei der Planung, bei der Sponsorenakquise der Eisbahn und Weitergabe von Erfahrungswerten aus Vorjahren vergangener Veranstaltungen.
- Zurverfügungstellung aller vorhandener Materialien des Stadtmarketings aus vergangenen Veranstaltungen, unter anderem:
- Schlittschuhregale und Schlittschuhe (soweit vorhanden) für die Durchführung der Eisbahn.
- Weihnachtsdekoration nach Besichtigung.
- Kleinmaterial wie Schneeschaufeln, Schneefräse, Gasöfen, Kabelmatten, Stromkabel etc..
- Nennung auf der städtischen Internetseite
www.remscheid.de.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-02-08
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Auftragsbekanntmachung
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2013-09-23
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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