Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid

Stadt Remscheid

Die Stadt Remscheid beabsichtigt, für die Dauer von drei Jahren mit der Option der Vertragsverlängerung eine Dienstleistungskonzession zur Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid (Rathausplatz Innenstadt) zu vergeben.
Art und Umfang der Leistung:
- Veranstaltungszeitraum ist von 2013 - 2015 alljährlich ab jeweils erstem Werktag nach Totensonntag bis Heiligabend; die tägliche Kernbetriebszeit liegt zwischen 12:00 – 21:00 Uhr. Die jeweilige Eröffnungsveranstaltung soll dabei traditionell in besonderer Form erfolgen.
- Eine Verlängerung der Konzession auf fünf Jahre bis 2017 ist möglich, wenn ein Investitions- und Finanzierungskonzept vorliegt, aus welchem eine entsprechend hohe Investitionstätigkeit hervorgeht und die damit zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Weihnachtsmarktes entscheidend beiträgt.
- Die Veranstaltung wird als Spezialmarkt auf der Grundlage der §§ 68 folgende der Gewerbeordnung festgesetzt.
- Für die Durchführung des Remscheider Winters steht der gesamte Rathausplatz zur Verfügung; wichtig für Aufbauten und Befahrung ist die Einschränkung auf ein tatsächliches Gesamtgewicht von 12t pro Fahrzeug. Der Bewerber hat sich persönlich vor Ort von den tatsächlich verfügbaren Flächen zu überzeugen. Darüber hinaus sind Rettungswege und Zufahrten mit der Stadtverwaltung und der Feuerwehr abzustimmen.
- Die Nutzungsfläche für den Rathausplatz beträgt ca. 3.000 Quadratmeter. Die zu erhebenden Gebühren werden nach der aktuellen Sondernutzungssatzung der Stadt Remscheid erhoben und sind abhängig von der Größe der insgesamt belegten Fläche.
- Hauptbestandteil des Remscheider Winters ist die Durchführung und der vollständige, eigenverantwortliche Betrieb einer Eislaufbahn (echtes Eis, kein Kunsteis, keine Kunststoffplatten o. ä.) mit einer Gesamtlaufzeit von ca. 6 Wochen (eine Ausdehnung ist u.U. möglich). Die Eisbahn muss mindestens 600m² betragen und ab einer bestimmten Uhrzeit mind. zwei Eisstockschießbahnen vorhalten. Wünschenswert ist es, die Eintrittspreise sozial verträglich zu gestalten.
- Der weitere Remscheider Winter besteht konzeptionell aus einer ausgewogenen Mischung kulinarischer Angebote und vielfältigen Getränken. Wünschenswert ist es, langjährige in Remscheid gastierende Händler gegen ein marktgerechtes Standgeld weiterhin zuzulassen; dies gilt insbesondere für kulinarische Anbieter.
- Die Auswahl der Beschicker muss den gewerberechtlichen Zulassungskriterien entsprechen.
- Die Aufbauten sind möglichst einheitlich zu gestalten und mit weihnachtlicher Außen- und Innendekoration zu versehen.
- Die Gestaltung der Aufbauten muss so erfolgen, dass jederzeit eine Querung des Platzes für die Fußgänger möglich ist. Den Anforderungen der Feuerwehr, Polizei und Ordnungsbehörden in Bezug auf Rettungswege, Anleiterflächen etc. ist selbstverständlich uneingeschränkt nachzukommen.
- Der Ausschank von Glühwein, alkoholischen und alkoholhaltigen Heißgetränken sowie alkoholfreien Kalt- und Heißgetränken darf nur unter Verwendung von einheitlichen Weihnachtstassen erfolgen. Der Preis für ein alkoholfreies Getränk muss deutlich unter den Preisen für alkoholische Getränke liegen. Neben einem reichhaltigen Angebot von Speisen sind weihnachtliche Backwaren und sonstige Süßspeisen zulässig.
- Es sind, mit Ausnahme von Kinderfahrgeschäften, keine Schaustellerfahrgeschäfte zugelassen.
- Es ist nur eine weihnachtliche und zentral gesteuerte Hintergrundmusik zulässig. Ein Bühnenprogramm muss weihnachtlich geprägt und entsprechend ausgerichtet sein.
- Nicht zugelassen sind Handelstätigkeiten, die nach Art und Weise geeignet sind, dem Veranstaltungszweck zu widersprechen. Hierzu zählen u.a. die unentgeltliche Abgabe von Warenproben, volksfestübliche Gegenstände und marktschreierische Anpreisungen von Waren.
- Die Aufbauzeiten der Veranstaltung darf insgesamt 10 Werktage nicht überschreiten.
- Während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauarbeiten ist der Erlaubnisbehörde eine verantwortliche Person als Ansprechpartnerin bzw. als Ansprechpartner zu benennen bzw. eine Hotline einzurichten.
- Die Veranstaltung ist eigenverantwortlich zu sichern.
Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
- Der Konzessionsvertrag wird mit einem Bewerber geschlossen. Der Konzessionsnehmer erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung. Als Gegenleistung für die Erbringung seiner Dienste erhält er das Recht zur kommerziellen Nutzung. Die Standgelder werden von ihm erhoben. Der Konzessionsnehmer trägt dabei das wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko.
- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
- Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr.
- Der Interessent hat jährlich einen von ihm zu benennenden Betrag an das Stadtmarketing der Stadt Remscheid zu leisten und erhält dafür nachfolgend aufgeführte Gegenleistungen für die Laufzeit des zu schließenden Vertrages:
- Exklusives Namensrecht und das Recht zur Durchführung der Veranstaltung zu den vorgenannten Bedingungen inkl. dem Verwendugnsrecht aller bisherigen Werbevorlagen etc.
- Personelle Unterstützung bei der Planung, bei der Sponsorenakquise der Eisbahn und Weitergabe von Erfahrungswerten aus Vorjahren vergangener Veranstaltungen.
- Zurverfügungstellung aller vorhandener Materialien des Stadtmarketings aus vergangenen Veranstaltungen, unter anderem:
- Schlittschuhregale und Schlittschuhe (soweit vorhanden) für die Durchführung der Eisbahn.
- Weihnachtsdekoration nach Besichtigung.
- Kleinmaterial wie Schneeschaufeln, Schneefräse, Gasöfen, Kabelmatten, Stromkabel etc..
- Nennung auf der städtischen Internetseite www.remscheid.de.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-08 Auftragsbekanntmachung
2013-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Organisation
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Remscheid
Postanschrift: Theodor-Heuss-Platz 1
Postleitzahl: 42853
Postort: Remscheid
Kontakt
Internetadresse: http://www.remscheid.de 🌏
E-Mail: stadtmarketing@remscheid.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 031-048985
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
- Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die mittels eines transparenten diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben wird. Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz. - Die Verwendung der Formulare für Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt erfolgt lediglich freiwillig zwecks Herstellung unionsweiter Transparenz. - Die vorliegende Ausschreibung enthält alle für die Bewerbung erforderlichen Informationen. - Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Honorare oder Kostenersatz werden weder für Ausarbeitungen/Nachweise zum Bewerberantrag noch für die Erstellung der Bewerbungen geleistet. - Bewerbungen können bis zum Einreichungstermin schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden; danach ist der Bewerber an sein Angebot gebunden. Zur Öffnung der Bewerbungen sind Bewerber nicht zugelassen. - Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungsanträge werden auf Vollständigkeit geprüft. Fehlende Unterlagen werden nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachgefordert. - Das Auswahlverfahren findet unter Beteiligung der Rechnungsprüfung und der Vergabestelle statt. - Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber sind ausgeschlossen. - Die Bewerber werden vor Vertragsabschluss über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert. - Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden. - Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 31.03.2013
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Remscheid beabsichtigt, für die Dauer von drei Jahren mit der Option der Vertragsverlängerung eine Dienstleistungskonzession zur Ausrichtung des Remscheider Winters auf dem Theodor-Heuss-Platz in Remscheid (Rathausplatz Innenstadt) zu vergeben.
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Art und Umfang der Leistung:
- Veranstaltungszeitraum ist von 2013 - 2015 alljährlich ab jeweils erstem Werktag nach Totensonntag bis Heiligabend; die tägliche Kernbetriebszeit liegt zwischen 12:00 – 21:00 Uhr. Die jeweilige Eröffnungsveranstaltung soll dabei traditionell in besonderer Form erfolgen.
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- Eine Verlängerung der Konzession auf fünf Jahre bis 2017 ist möglich, wenn ein Investitions- und Finanzierungskonzept vorliegt, aus welchem eine entsprechend hohe Investitionstätigkeit hervorgeht und die damit zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Weihnachtsmarktes entscheidend beiträgt.
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- Die Veranstaltung wird als Spezialmarkt auf der Grundlage der §§ 68 folgende der Gewerbeordnung festgesetzt.
- Für die Durchführung des Remscheider Winters steht der gesamte Rathausplatz zur Verfügung; wichtig für Aufbauten und Befahrung ist die Einschränkung auf ein tatsächliches Gesamtgewicht von 12t pro Fahrzeug. Der Bewerber hat sich persönlich vor Ort von den tatsächlich verfügbaren Flächen zu überzeugen. Darüber hinaus sind Rettungswege und Zufahrten mit der Stadtverwaltung und der Feuerwehr abzustimmen.
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- Die Nutzungsfläche für den Rathausplatz beträgt ca. 3.000 Quadratmeter. Die zu erhebenden Gebühren werden nach der aktuellen Sondernutzungssatzung der Stadt Remscheid erhoben und sind abhängig von der Größe der insgesamt belegten Fläche.
- Hauptbestandteil des Remscheider Winters ist die Durchführung und der vollständige, eigenverantwortliche Betrieb einer Eislaufbahn (echtes Eis, kein Kunsteis, keine Kunststoffplatten o. ä.) mit einer Gesamtlaufzeit von ca. 6 Wochen (eine Ausdehnung ist u.U. möglich). Die Eisbahn muss mindestens 600m² betragen und ab einer bestimmten Uhrzeit mind. zwei Eisstockschießbahnen vorhalten. Wünschenswert ist es, die Eintrittspreise sozial verträglich zu gestalten.
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- Der weitere Remscheider Winter besteht konzeptionell aus einer ausgewogenen Mischung kulinarischer Angebote und vielfältigen Getränken. Wünschenswert ist es, langjährige in Remscheid gastierende Händler gegen ein marktgerechtes Standgeld weiterhin zuzulassen; dies gilt insbesondere für kulinarische Anbieter.
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- Die Auswahl der Beschicker muss den gewerberechtlichen Zulassungskriterien entsprechen.
- Die Aufbauten sind möglichst einheitlich zu gestalten und mit weihnachtlicher Außen- und Innendekoration zu versehen.
- Die Gestaltung der Aufbauten muss so erfolgen, dass jederzeit eine Querung des Platzes für die Fußgänger möglich ist. Den Anforderungen der Feuerwehr, Polizei und Ordnungsbehörden in Bezug auf Rettungswege, Anleiterflächen etc. ist selbstverständlich uneingeschränkt nachzukommen.
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- Der Ausschank von Glühwein, alkoholischen und alkoholhaltigen Heißgetränken sowie alkoholfreien Kalt- und Heißgetränken darf nur unter Verwendung von einheitlichen Weihnachtstassen erfolgen. Der Preis für ein alkoholfreies Getränk muss deutlich unter den Preisen für alkoholische Getränke liegen. Neben einem reichhaltigen Angebot von Speisen sind weihnachtliche Backwaren und sonstige Süßspeisen zulässig.
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- Es sind, mit Ausnahme von Kinderfahrgeschäften, keine Schaustellerfahrgeschäfte zugelassen.
- Es ist nur eine weihnachtliche und zentral gesteuerte Hintergrundmusik zulässig. Ein Bühnenprogramm muss weihnachtlich geprägt und entsprechend ausgerichtet sein.
- Nicht zugelassen sind Handelstätigkeiten, die nach Art und Weise geeignet sind, dem Veranstaltungszweck zu widersprechen. Hierzu zählen u.a. die unentgeltliche Abgabe von Warenproben, volksfestübliche Gegenstände und marktschreierische Anpreisungen von Waren.
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- Die Aufbauzeiten der Veranstaltung darf insgesamt 10 Werktage nicht überschreiten.
- Während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauarbeiten ist der Erlaubnisbehörde eine verantwortliche Person als Ansprechpartnerin bzw. als Ansprechpartner zu benennen bzw. eine Hotline einzurichten.
- Die Veranstaltung ist eigenverantwortlich zu sichern.
Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
- Der Konzessionsvertrag wird mit einem Bewerber geschlossen. Der Konzessionsnehmer erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung. Als Gegenleistung für die Erbringung seiner Dienste erhält er das Recht zur kommerziellen Nutzung. Die Standgelder werden von ihm erhoben. Der Konzessionsnehmer trägt dabei das wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko.
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- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
- Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr.
- Der Interessent hat jährlich einen von ihm zu benennenden Betrag an das Stadtmarketing der Stadt Remscheid zu leisten und erhält dafür nachfolgend aufgeführte Gegenleistungen für die Laufzeit des zu schließenden Vertrages:
- Exklusives Namensrecht und das Recht zur Durchführung der Veranstaltung zu den vorgenannten Bedingungen inkl. dem Verwendugnsrecht aller bisherigen Werbevorlagen etc.
- Personelle Unterstützung bei der Planung, bei der Sponsorenakquise der Eisbahn und Weitergabe von Erfahrungswerten aus Vorjahren vergangener Veranstaltungen.
- Zurverfügungstellung aller vorhandener Materialien des Stadtmarketings aus vergangenen Veranstaltungen, unter anderem:
- Schlittschuhregale und Schlittschuhe (soweit vorhanden) für die Durchführung der Eisbahn.
- Weihnachtsdekoration nach Besichtigung.
- Kleinmaterial wie Schneeschaufeln, Schneefräse, Gasöfen, Kabelmatten, Stromkabel etc..
- Nennung auf der städtischen Internetseite www.remscheid.de.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: 11-13-0014-12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Remscheid

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die rechtsverbindlich unterschriebene Bewerbung muss bis zu o.g. Termin schriftlich im verschlossenen Umschlag bei der u.a. genannten Dienststelle eingehen. Der Umschlag ist außen mit den Absenderangaben und der Angabe „Bewerbung Remscheider Winter“ zu versehen.
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Anschrift:
Stadtverwaltung Remscheid
Personal und Organisation
Abteilung Materialwirtschaft
Theodor-Heuss-Platz 1
42853 Remscheid
Mit der Bewerbung sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit Angaben zu machen. Mit der Bewerbung sind daher – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – vorzulegen:
a) Nennung der Rechtsform, Auszug aus dem Handelsregister.
b) Erklärungen darüber,
- dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren (oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren) eröffnet, die Eröffnung beantragt und ein solcher Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist;
- dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;
- dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
- dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
c) Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
d) Referenzen, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind sowie Nennung von Ansprechpartnern inkl. Telefonnummern.
e) Angaben des Auftragsanteils, für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt. In diesem Fall sind die Angaben, Nachweise und Unterlagen nach a) bis d) auch vom Unterauftragnehmer beizubringen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zur Bewertung in qualitativer und logistischer Hinsicht (Präsentation, Gestaltung, Waren, Auf-/Abbau, Ver-/Entsorgung, Werbung, Überwachung) sind mit der Bewerbung folgende Unterlagen zu Qualitätsanforderungen und Sicherheitsbestimmungen einzureichen:
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a) Bauliches Veranstaltungskonzept (inkl. eines Zeitplanes für den Auf- und Abbau und Plänen im Maßstab 1:250 analog des Baugenehmigungsverfahrens).
b) Lageplan (bezogen auf die Platzfläche mit sämtlichen Aufbauten, einschließlich der Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr und der Fluchtwege).
c) Reinigungs- und Sanitärkonzept.
d) Gestaltungsplan mit umfangreicher Dokumentation bzgl. des geplanten und eines beabsichtigten Erscheinungsbildes des Remscheider Winters (z. B. durch eine Power Point Präsentation oder eine andere digitale Darstellung).
e) Finanzierungsplan.
Eine genehmigungsfähige Bewerbung zur Durchführung der Veranstaltung ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages.
Die Stadt Remscheid behält sich vor, bei Zweifeln über die Bewerbungsinhalte Aufklärungsgespräche zu führen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften
Internetadresse: www.remscheid.de 🌏
Name: Stadt Remscheid
Kontaktperson: Personal und Organisation - Abteilung Materialwirtschaft
URL der Teilnahme: www.remscheid.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 11-13-0014-12
Zusätzliche Informationen
- Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die mittels eines transparenten diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben wird. Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz.
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- Die Verwendung der Formulare für Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt erfolgt lediglich freiwillig zwecks Herstellung unionsweiter Transparenz.
- Die vorliegende Ausschreibung enthält alle für die Bewerbung erforderlichen Informationen.
- Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Honorare oder Kostenersatz werden weder für Ausarbeitungen/Nachweise zum Bewerberantrag noch für die Erstellung der Bewerbungen geleistet.
- Bewerbungen können bis zum Einreichungstermin schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden; danach ist der Bewerber an sein Angebot gebunden. Zur Öffnung der Bewerbungen sind Bewerber nicht zugelassen.
- Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungsanträge werden auf Vollständigkeit geprüft. Fehlende Unterlagen werden nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachgefordert.
- Das Auswahlverfahren findet unter Beteiligung der Rechnungsprüfung und der Vergabestelle statt.
- Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber sind ausgeschlossen.
- Die Bewerber werden vor Vertragsabschluss über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert.
- Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden.
- Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 31.03.2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bezüglich des Vorliegens einer Konzession und Nichtanwendbarkeit des Vergaberechts wird auf § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2013/S 031-048985 (2013-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 186-321397
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 31-048985
ABl. S-Ausgabe: 186

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Remscheid.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-05 📅
Name: Marcel Müller
Postanschrift: Borsigring 63
Postort: Hannover
Postleitzahl: 31319
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2013/S 186-321397 (2013-09-23)