Ausschreibung Büromöbel

BKK Akzo Nobel Bayern

Gegenstand der Ausschreibung ist der Kauf sowie die Lieferung und Aufstellung von Büromöbeln, Stühlen, Lampen und Gardinen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Akzo Nobel Bayern
Postanschrift: Glanzstoffstraße
Postleitzahl: 63785
Postort: Obernburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bkk-akzo.de 🌏
E-Mail: info@bkk-akzo.de 📧
Fax: +49 6022812089 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 238-413512
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Kauf sowie die Lieferung und Aufstellung von Büromöbeln, Stühlen, Lampen und Gardinen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschaffenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung im jeweils zuständigen amtlichen Register (Berufsregister, Handelsregister, Gewerbeanmeldung o. ä.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen; Erklärungen gemäß § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A; Erklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit; Unternehmensdarstellung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bieter gefertigten Liste mit mindestens 3 Refe-renzprojekten der letzten 3 Jahren. Die Referenzprojekte müssen mit den Leistungen der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sein; Vom Bieter erstellte Beschreibung des in seinem Unternehmen vorhandenen Qualitätsmanagements. Die Darstellung ist auf maximal zwei Seiten DIN A 4 zu beschränken.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine bestimmte Rechtsform, jedoch gesamtschuldnerische Haftung.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BKK Akzo Nobel Bayern
Herrn Thorsten Hegmann
Internetadresse: www.bkk-akzo.de 🌏
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 238-413512 (2013-12-05)