Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des LK

Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg

a) Zusammenfassende Projektskizzierung:
Der nordwestlich vom Rhein-Main-Gebiet in Hessen gelegene Kreis Limburg-Weilburgwill angesichts der bestehenden Unterversorgung mit Breitbandinfrastrukturen in Teilen des Kreisgebiets und unter Berücksichtigung der Ausbleibens von Erschließungsinvestitionen seitens privater Betreiber angesichts der erheblichen Wirtschaftlichkeitslücken bei einem rein privaten Ausbau die Realisierung einer Breitbandinfrastruktur (nachfolgend: NGA-Netz) mittels einer Beistellung von Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) unterstützen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Beistellung der Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) die im Kreisgebiet gelegenen Kabelverzweiger (KVz) über ein NGA-Netz zu verbinden, um die Privathaushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet auf der Basis eines sog. FTTC-Ansatzes (fibretothecurb) flächendeckend mit Breitbandanschlüssen mit einer Übertragungsrate von mehr als30MBit/szu versorgen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und flächendeckende Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Das im Wege der Beistellung der Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) entstehende NGA-Netz soll insoweit final im Eigentum eines privaten Unternehmens stehen und diesem überlassen werden. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt dieVerpflichtung,die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) zuerrichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichenEndkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste (z. B. IP-TV)) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit dem gegenständlichen Teilnahmewettbewerb beabsichtigt der Kreis Limburg-Weilburgzur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Dabei werden die Vorgaben der sog. „Bundesrahmenregelung Leerrohre“Berücksichtigungfinden (vgl. Ziff. III.1.4).
b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation:
Gezielte Analysen sowie im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen durchgeführte Befragungen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer im Kreisgebiet einen hohen Bedarf anschnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von über 30 MBit/s im Downstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben einen Bedarf von symmetrischen 50MBit/s im Download/Upload angemeldet.
Insbesondere für die im Kreisgebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
Durchgeführte Anfragen bei den bereits örtlich vorhandenen Telekommunikationsanbietern haben als Ergebnis hervorgebracht, dass diese kein Interesse daran haben, in den wenigerdicht besiedelten Gemeinden des Kreises in den kommenden drei Jahren einen flächendeckenden Ausbau mit NGA-Breitbandanschlüssen zu realisieren. Definitive Beschlüsse über konkrete Erschließungsplanungen für die hiervon umfassten Flächen sinddem öffentlichen Auftraggeber trotz entsprechender Anfragen nicht bekannt gemacht worden. Regelmäßig wurde darauf verwiesen, dass bezogen auf die umfassten Gebiete keine Ausbaupläne vorlägen.
c) Details zum Ausbauprojekt:
In Anbetracht des existierenden nachhaltigen Marktversagens sehen sich die betroffenen Gemeinden bzw. der Kreis Limburg-Weilburg daher in der Gewährleistungsverantwortung,den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Zu diesem Zweck beabsichtigen die untenstehenden Gemeinden auch eine entsprechende interkommunale Vereinbarung auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß den Regelungen des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) abzuschließen. Mit einem weitgehend kreisweiten Ansatz soll ferner einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung dieser Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Im Gebiet des Kreises Limburg-Weilburg beabsichtigen derzeit folgende Gemeinden eine gemeinschaftliche Umsetzung des vorbeschriebenen Breitbandprojekts (Bezeichnung/Einwohneranzahl/Anzahl der ansässigen Gewerbebetriebe):
Limburg-Weilburg/ca. 80 000 EW/ca. 2 700 Gewerbebetriebe
Gegenwärtigen Schätzungen zufolge werden demnach voraussichtlich ca. 250 bis 300KVz zu erschließen sein.
Die Länge der zu errichtenden Kabeltrassen wird bei ungefähr 100 bis 200 km liegen - je nach Ausbauplanung und technischem Konzept, das im Laufe des Verhandlungsverfahren die interessierten Bieter beizutragen haben.
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergehen.
Der Kreis Limburg-Weilburg behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. beieiner auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) für die Errichtung des NGA-Netzes im Kreisgebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Die erforderlichen Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) werden durch den Kreis Limburg-Weilburgentweder im Rahmen einer separaten, zeitlich versetzten Ausschreibung (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb) oder aber im Kontext mit der Ausschreibung der Beihilfe vergeben werden.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis Ende 2015 abgeschlossen sein.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-13.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-13 Auftragsbekanntmachung
2013-09-13 Ergänzende Angaben
2015-02-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge