Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des LDK
a) Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Lahn-Dill-Kreis hat rd. 250 000 Einwohner und liegt in Hessen und grenzt an die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Landschaftlich ist er geprägt durch eine Mittelgebirgslandschaft mit großen Wäldern und den Flüssen Lahn und Dill. Er besteht aus 8 Städten und 15 Gemeinden. Der Lahn-Dill-Kreis ist einer der industriestärksten Landkreise in Hessen.
In den NGA-Ausbau einbezogen werden sollen alle Gemeinden mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Lahnau (rd. 60 000 Einwohner), so dass insgesamt ca. 190 000 Einwohner von dem Gebiet erfasst werden. Grundlage für den NGA-Ausbau ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 21.9.2011 zwischen dem Lahn-Dill-Kreis und den Städten und Gemeinden.
Im gesamten Lahn-Dill-Kreises soll – soweit noch nicht vorhanden- sowie mit Ausnahme der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Lahnau eine bedarfsgerechte, nachhaltige, flächendeckende und ausbaufähige kabelgebundene Breitbandversorgung in Form eines NGA-Netzes erreicht werden. Hierbei soll der Erhalt der Zukunftsfähigkeit des Netzes im Hinblick auf einen eventuell späteren FTTH-Ausbau (Fiber to the Home) berücksichtigt werden. Die Struktur soll es problemlos ermöglichen, an den gebauten Strecken den Bürgern einen individuellen Glasfaseranschluss bei Bedarf anzubieten.
aa) Markterkundung/ Anbieterabfrage
Mit dem gegenständlichen Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfahren beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber nunmehr auch das weitere Bestehen eines Marktversagens letztmalig zu prüfen. Bisher durchgeführte Anfragen über konkrete Erschließungsplanungen bei den bereits örtlich vorhandenen Telekommunikationsanbietern haben als Ergebnis hervorgebracht, dass keine Ausbaupläne vorliegen und die befragten Telekommuni-kationsanbieter kein Interesse daran haben, in den weniger dicht besiedelten Gemeinden des Kreises in den kommenden drei Jahren einen flächendeckenden Ausbau mit NGA-Breitbandanschlüssen zu realisieren.
Interessierte Unternehmen, die zwischenzeitlich den flächendeckenden Ausbau einer NGA-Breitbandversorgung in dem genannten Projektgebiet doch innerhalb der nächsten drei Jahre ohne Inanspruchnahme einer öffentlichen Beihilfe (ohne öffentliche Zuschüsse) durchführen wollen, werden aufgefordert, innerhalb der unter IV.3.4) angegebenen Frist ihr entsprechendes Interesse in rechtsverbindlicher und unwiderruflicher Weise zu bekunden. In diesem Falle wird die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich sein, so dass eine Aufhebung des anschließend beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
bb) Leistungsanforderungen des Breitbandprojekts
Mit diesem Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfahren sollen, sofern das weitere Marktversagen für das Gebiet des Lahn-Dill-Kreises außer Wetzlar und Lahnau aufgrund der obigen Anbieterabfrage nochmalig festgestellt werden konnte, geeignete Bieter identifiziert werden, die das erforderliche flächendeckende passive und aktive Breitbandnetz zur Erschließung aller technisch erschließbaren Kabelverzweiger (KVz) errichten, warten und betreiben und den Endkunden entsprechende marktübliche Breitbanddienste (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste) bereitstellen.
Die Versorgung mittels FTTN/C (Fiber to the Node/Curb) soll für einen privaten Endnutzerkreis und ggf. Industrie, Handwerk, Kleingewerbe/Selbstständige/Heimarbeiter nach Möglichkeit schon jetzt bei 50 Mbit/s Downstream oder mehr, mindestens flächendeckend jedoch 30 Mbit/s Downstream und bei 10 Mbit/s Upstream liegen (bzw. 30 Mbit/s Upstream im gewerblichen Bereich). Im Hinblick auf die zukünftige technische Entwicklung und die steigenden Nutzeranforderungen (gerade auch in Gebieten mit gewerblichen Nutzern) soll ein späterer Ausbau auf eine FTTB/H Architektur (Fiber to the Building/Home) mit 100 Mbit/s (auch symmetrisch) möglich sein. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Angestrebt wird zunächst eine beihilfefreie Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (dazu auch die oben stehende Anbieterabfrage). Sollte der Bieter gleichwohl nicht in der Lage sein, die ausgeschriebenen Leistungen ohne öffentlichen Zuschuss zu erbringen, werden die zugelassenen Teilnehmer im Rahmen der Angebotsphase später dazu aufgerufen, die Wirtschaftlichkeitslücke nachvollziehbar und transparent darzulegen.
Gemäß § 3 Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRRL) kann eine Förderung des Breitbandausbaus durch Beistellung von baulichen Vorleistungen (z.B. Grabungs- bzw. Erdarbeiten) erfolgen.
Sofern eine Deckungslücke nachvollziehbar und plausibel dargelegt wird, wird der Lahn-Dill-Kreis gemäß § 3 Abs. 1 c) BRRL dem erfolgreichen Bieter Grabungs- bzw. Erdarbeiten zum Zwecke der Verlegung von Leerrohren zur Verfügung stellen.
Insoweit wird insbesondere darauf hingewiesen, dass für die Förderung des Breitbandnetzes ein offener Zugang zum Netz (open access) gemäß den Vorgaben der BRRL verbindlich zugesichert werden muss.
Die Verdingungsunterlagen werden nach Prüfung der Eignung der Betreiberangebote nach Ablauf der Teilnahmefrist dieses Interessenbekundungsverfahrens an geeignete Bewerber versandt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, das vorliegende Verfahren aufzuheben, sofern sich nach Prüfung kein Bewerber als geeignet erweist, kein wirtschaftliches Angebot abgegeben wird oder sofern sich im Rahmen der Markterkundung herausstellt, dass ein beihilfefreier Breitbandausbau im Projektgebiet sichergestellt werden kann.
Das im Wege der Beistellung der baulichen Vorleistungen entstehende NGA-Netz soll final im Eigentum eines privaten Unternehmens stehen und diesem überlassen werden. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) der öffentlichen Hand zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz voraussichtlich bis Ende 2016 in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste (z.B. IP-TV)) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit dem gegenständlichen Teilnahmewettbewerb beabsichtigt der Lahn-Dill-Kreis zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Dabei werden die Vorgaben der sog. „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ Berücksichtigung finden (vgl. Ziff. III.1.4).
b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Gezielte Analysen sowie im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen durchgeführte Befragungen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten, als auch die gewerblichen Nutzer im Kreisgebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von 50 MBit/s im Downstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben einen Bedarf von symmetrischen 50 MBit/s im Download/Upload angemeldet.
Insbesondere für die im Kreisgebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
c) Details zum Ausbauprojekt
In Anbetracht des existierenden nachhaltigen Marktversagens sehen sich die betroffenen Städte und Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises daher in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises beabsichtigen derzeit die unter II.1.2 genannten Städte und Gemeinden eine gemeinschaftliche Umsetzung des vorbeschriebenen Breitbandprojekts. Es sind hiervon voraussichtlich ca. 190 000 Einwohner und ca. 2 411 Gewerbebetriebe betroffen.
Gegenwärtigen Schätzungen zufolge werden demnach voraussichtlich ca. 650-700 KVz zu erschließen sein.
Die Länge der zu errichtenden Kabeltrassen wird bei ungefähr 530 km liegen – je nach Ausbauplanung und technischem Konzept, das im Laufe des Verhandlungsverfahren die interessierten Bieter beizutragen haben.
Der Lahn-Dill-Kreis behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) für die Errichtung des NGA-Netzes im Kreisgebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Die erforderlichen Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) werden durch den Lahn-Dill-Kreis entweder im Rahmen einer separaten, zeitlich versetzten Ausschreibung oder aber im Kontext mit der Ausschreibung der Beihilfe vergeben werden.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis Ende 2016 abgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-12-16
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Auftragsbekanntmachung
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2014-12-29
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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