Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des LDK

Lahn-Dill-Kreis, Der Kreisausschuss

a) Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Lahn-Dill-Kreis hat rd. 250 000 Einwohner und liegt in Hessen und grenzt an die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Landschaftlich ist er geprägt durch eine Mittelgebirgslandschaft mit großen Wäldern und den Flüssen Lahn und Dill. Er besteht aus 8 Städten und 15 Gemeinden. Der Lahn-Dill-Kreis ist einer der industriestärksten Landkreise in Hessen.
In den NGA-Ausbau einbezogen werden sollen alle Gemeinden mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Lahnau (rd. 60 000 Einwohner), so dass insgesamt ca. 190 000 Einwohner von dem Gebiet erfasst werden. Grundlage für den NGA-Ausbau ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 21.9.2011 zwischen dem Lahn-Dill-Kreis und den Städten und Gemeinden.
Im gesamten Lahn-Dill-Kreises soll – soweit noch nicht vorhanden- sowie mit Ausnahme der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Lahnau eine bedarfsgerechte, nachhaltige, flächendeckende und ausbaufähige kabelgebundene Breitbandversorgung in Form eines NGA-Netzes erreicht werden. Hierbei soll der Erhalt der Zukunftsfähigkeit des Netzes im Hinblick auf einen eventuell späteren FTTH-Ausbau (Fiber to the Home) berücksichtigt werden. Die Struktur soll es problemlos ermöglichen, an den gebauten Strecken den Bürgern einen individuellen Glasfaseranschluss bei Bedarf anzubieten.
aa) Markterkundung/ Anbieterabfrage
Mit dem gegenständlichen Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfahren beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber nunmehr auch das weitere Bestehen eines Marktversagens letztmalig zu prüfen. Bisher durchgeführte Anfragen über konkrete Erschließungsplanungen bei den bereits örtlich vorhandenen Telekommunikationsanbietern haben als Ergebnis hervorgebracht, dass keine Ausbaupläne vorliegen und die befragten Telekommuni-kationsanbieter kein Interesse daran haben, in den weniger dicht besiedelten Gemeinden des Kreises in den kommenden drei Jahren einen flächendeckenden Ausbau mit NGA-Breitbandanschlüssen zu realisieren.
Interessierte Unternehmen, die zwischenzeitlich den flächendeckenden Ausbau einer NGA-Breitbandversorgung in dem genannten Projektgebiet doch innerhalb der nächsten drei Jahre ohne Inanspruchnahme einer öffentlichen Beihilfe (ohne öffentliche Zuschüsse) durchführen wollen, werden aufgefordert, innerhalb der unter IV.3.4) angegebenen Frist ihr entsprechendes Interesse in rechtsverbindlicher und unwiderruflicher Weise zu bekunden. In diesem Falle wird die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich sein, so dass eine Aufhebung des anschließend beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
bb) Leistungsanforderungen des Breitbandprojekts
Mit diesem Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfahren sollen, sofern das weitere Marktversagen für das Gebiet des Lahn-Dill-Kreises außer Wetzlar und Lahnau aufgrund der obigen Anbieterabfrage nochmalig festgestellt werden konnte, geeignete Bieter identifiziert werden, die das erforderliche flächendeckende passive und aktive Breitbandnetz zur Erschließung aller technisch erschließbaren Kabelverzweiger (KVz) errichten, warten und betreiben und den Endkunden entsprechende marktübliche Breitbanddienste (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste) bereitstellen.
Die Versorgung mittels FTTN/C (Fiber to the Node/Curb) soll für einen privaten Endnutzerkreis und ggf. Industrie, Handwerk, Kleingewerbe/Selbstständige/Heimarbeiter nach Möglichkeit schon jetzt bei 50 Mbit/s Downstream oder mehr, mindestens flächendeckend jedoch 30 Mbit/s Downstream und bei 10 Mbit/s Upstream liegen (bzw. 30 Mbit/s Upstream im gewerblichen Bereich). Im Hinblick auf die zukünftige technische Entwicklung und die steigenden Nutzeranforderungen (gerade auch in Gebieten mit gewerblichen Nutzern) soll ein späterer Ausbau auf eine FTTB/H Architektur (Fiber to the Building/Home) mit 100 Mbit/s (auch symmetrisch) möglich sein. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Angestrebt wird zunächst eine beihilfefreie Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (dazu auch die oben stehende Anbieterabfrage). Sollte der Bieter gleichwohl nicht in der Lage sein, die ausgeschriebenen Leistungen ohne öffentlichen Zuschuss zu erbringen, werden die zugelassenen Teilnehmer im Rahmen der Angebotsphase später dazu aufgerufen, die Wirtschaftlichkeitslücke nachvollziehbar und transparent darzulegen.
Gemäß § 3 Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRRL) kann eine Förderung des Breitbandausbaus durch Beistellung von baulichen Vorleistungen (z.B. Grabungs- bzw. Erdarbeiten) erfolgen.
Sofern eine Deckungslücke nachvollziehbar und plausibel dargelegt wird, wird der Lahn-Dill-Kreis gemäß § 3 Abs. 1 c) BRRL dem erfolgreichen Bieter Grabungs- bzw. Erdarbeiten zum Zwecke der Verlegung von Leerrohren zur Verfügung stellen.
Insoweit wird insbesondere darauf hingewiesen, dass für die Förderung des Breitbandnetzes ein offener Zugang zum Netz (open access) gemäß den Vorgaben der BRRL verbindlich zugesichert werden muss.
Die Verdingungsunterlagen werden nach Prüfung der Eignung der Betreiberangebote nach Ablauf der Teilnahmefrist dieses Interessenbekundungsverfahrens an geeignete Bewerber versandt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, das vorliegende Verfahren aufzuheben, sofern sich nach Prüfung kein Bewerber als geeignet erweist, kein wirtschaftliches Angebot abgegeben wird oder sofern sich im Rahmen der Markterkundung herausstellt, dass ein beihilfefreier Breitbandausbau im Projektgebiet sichergestellt werden kann.
Das im Wege der Beistellung der baulichen Vorleistungen entstehende NGA-Netz soll final im Eigentum eines privaten Unternehmens stehen und diesem überlassen werden. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) der öffentlichen Hand zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz voraussichtlich bis Ende 2016 in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste (z.B. IP-TV)) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit dem gegenständlichen Teilnahmewettbewerb beabsichtigt der Lahn-Dill-Kreis zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Dabei werden die Vorgaben der sog. „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ Berücksichtigung finden (vgl. Ziff. III.1.4).
b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Gezielte Analysen sowie im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen durchgeführte Befragungen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten, als auch die gewerblichen Nutzer im Kreisgebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von 50 MBit/s im Downstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben einen Bedarf von symmetrischen 50 MBit/s im Download/Upload angemeldet.
Insbesondere für die im Kreisgebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
c) Details zum Ausbauprojekt
In Anbetracht des existierenden nachhaltigen Marktversagens sehen sich die betroffenen Städte und Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises daher in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises beabsichtigen derzeit die unter II.1.2 genannten Städte und Gemeinden eine gemeinschaftliche Umsetzung des vorbeschriebenen Breitbandprojekts. Es sind hiervon voraussichtlich ca. 190 000 Einwohner und ca. 2 411 Gewerbebetriebe betroffen.
Gegenwärtigen Schätzungen zufolge werden demnach voraussichtlich ca. 650-700 KVz zu erschließen sein.
Die Länge der zu errichtenden Kabeltrassen wird bei ungefähr 530 km liegen – je nach Ausbauplanung und technischem Konzept, das im Laufe des Verhandlungsverfahren die interessierten Bieter beizutragen haben.
Der Lahn-Dill-Kreis behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) für die Errichtung des NGA-Netzes im Kreisgebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Die erforderlichen Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) werden durch den Lahn-Dill-Kreis entweder im Rahmen einer separaten, zeitlich versetzten Ausschreibung oder aber im Kontext mit der Ausschreibung der Beihilfe vergeben werden.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis Ende 2016 abgeschlossen sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-16 Auftragsbekanntmachung
2014-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Menge oder Umfang:
Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) kann auf Lose aufgeteilt werden.Einzelheiten zur konkreten Gebietsbestimmung werden im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens mitgeteilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lahn-Dill-Kreis, Der Kreisausschuss
Postanschrift: Karl-Kellner-Ring 51
Postleitzahl: 35576
Postort: Wetzlar
Kontakt
Internetadresse: http://www.lahn-dill-kreis.de 🌏
E-Mail: helmuth.honemann@lahn-dill-kreis.de 📧
Telefon: +49 64414071180 📞
Fax: +49 64414071181 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 245-427082
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet. Zum weiteren Verfahrensablauf: Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form an die Kontaktstelle eingereicht werden, müssen unberücksichtigt bleiben. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb). Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert werden, Angebote bezüglich des Umfangs der Tiefbauleistungen (Erdarbeiten), der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden sollen (Angebotsphase bzw. Verhandlungsverfahren). Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis zum 31.3.2014. Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden. nachr. HAD-Ref. : 647/1087 nachr. V-Nr/AKZ : LDBI
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
a) Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Lahn-Dill-Kreis hat rd. 250 000 Einwohner und liegt in Hessen und grenzt an die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Landschaftlich ist er geprägt durch eine Mittelgebirgslandschaft mit großen Wäldern und den Flüssen Lahn und Dill. Er besteht aus 8 Städten und 15 Gemeinden. Der Lahn-Dill-Kreis ist einer der industriestärksten Landkreise in Hessen.
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In den NGA-Ausbau einbezogen werden sollen alle Gemeinden mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Lahnau (rd. 60 000 Einwohner), so dass insgesamt ca. 190 000 Einwohner von dem Gebiet erfasst werden. Grundlage für den NGA-Ausbau ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 21.9.2011 zwischen dem Lahn-Dill-Kreis und den Städten und Gemeinden.
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Im gesamten Lahn-Dill-Kreises soll – soweit noch nicht vorhanden- sowie mit Ausnahme der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Lahnau eine bedarfsgerechte, nachhaltige, flächendeckende und ausbaufähige kabelgebundene Breitbandversorgung in Form eines NGA-Netzes erreicht werden. Hierbei soll der Erhalt der Zukunftsfähigkeit des Netzes im Hinblick auf einen eventuell späteren FTTH-Ausbau (Fiber to the Home) berücksichtigt werden. Die Struktur soll es problemlos ermöglichen, an den gebauten Strecken den Bürgern einen individuellen Glasfaseranschluss bei Bedarf anzubieten.
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aa) Markterkundung/ Anbieterabfrage
Mit dem gegenständlichen Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfahren beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber nunmehr auch das weitere Bestehen eines Marktversagens letztmalig zu prüfen. Bisher durchgeführte Anfragen über konkrete Erschließungsplanungen bei den bereits örtlich vorhandenen Telekommunikationsanbietern haben als Ergebnis hervorgebracht, dass keine Ausbaupläne vorliegen und die befragten Telekommuni-kationsanbieter kein Interesse daran haben, in den weniger dicht besiedelten Gemeinden des Kreises in den kommenden drei Jahren einen flächendeckenden Ausbau mit NGA-Breitbandanschlüssen zu realisieren.
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Interessierte Unternehmen, die zwischenzeitlich den flächendeckenden Ausbau einer NGA-Breitbandversorgung in dem genannten Projektgebiet doch innerhalb der nächsten drei Jahre ohne Inanspruchnahme einer öffentlichen Beihilfe (ohne öffentliche Zuschüsse) durchführen wollen, werden aufgefordert, innerhalb der unter IV.3.4) angegebenen Frist ihr entsprechendes Interesse in rechtsverbindlicher und unwiderruflicher Weise zu bekunden. In diesem Falle wird die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich sein, so dass eine Aufhebung des anschließend beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
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bb) Leistungsanforderungen des Breitbandprojekts
Mit diesem Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfahren sollen, sofern das weitere Marktversagen für das Gebiet des Lahn-Dill-Kreises außer Wetzlar und Lahnau aufgrund der obigen Anbieterabfrage nochmalig festgestellt werden konnte, geeignete Bieter identifiziert werden, die das erforderliche flächendeckende passive und aktive Breitbandnetz zur Erschließung aller technisch erschließbaren Kabelverzweiger (KVz) errichten, warten und betreiben und den Endkunden entsprechende marktübliche Breitbanddienste (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste) bereitstellen.
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Die Versorgung mittels FTTN/C (Fiber to the Node/Curb) soll für einen privaten Endnutzerkreis und ggf. Industrie, Handwerk, Kleingewerbe/Selbstständige/Heimarbeiter nach Möglichkeit schon jetzt bei 50 Mbit/s Downstream oder mehr, mindestens flächendeckend jedoch 30 Mbit/s Downstream und bei 10 Mbit/s Upstream liegen (bzw. 30 Mbit/s Upstream im gewerblichen Bereich). Im Hinblick auf die zukünftige technische Entwicklung und die steigenden Nutzeranforderungen (gerade auch in Gebieten mit gewerblichen Nutzern) soll ein späterer Ausbau auf eine FTTB/H Architektur (Fiber to the Building/Home) mit 100 Mbit/s (auch symmetrisch) möglich sein. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
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Angestrebt wird zunächst eine beihilfefreie Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (dazu auch die oben stehende Anbieterabfrage). Sollte der Bieter gleichwohl nicht in der Lage sein, die ausgeschriebenen Leistungen ohne öffentlichen Zuschuss zu erbringen, werden die zugelassenen Teilnehmer im Rahmen der Angebotsphase später dazu aufgerufen, die Wirtschaftlichkeitslücke nachvollziehbar und transparent darzulegen.
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Gemäß § 3 Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRRL) kann eine Förderung des Breitbandausbaus durch Beistellung von baulichen Vorleistungen (z.B. Grabungs- bzw. Erdarbeiten) erfolgen.
Sofern eine Deckungslücke nachvollziehbar und plausibel dargelegt wird, wird der Lahn-Dill-Kreis gemäß § 3 Abs. 1 c) BRRL dem erfolgreichen Bieter Grabungs- bzw. Erdarbeiten zum Zwecke der Verlegung von Leerrohren zur Verfügung stellen.
Insoweit wird insbesondere darauf hingewiesen, dass für die Förderung des Breitbandnetzes ein offener Zugang zum Netz (open access) gemäß den Vorgaben der BRRL verbindlich zugesichert werden muss.
Die Verdingungsunterlagen werden nach Prüfung der Eignung der Betreiberangebote nach Ablauf der Teilnahmefrist dieses Interessenbekundungsverfahrens an geeignete Bewerber versandt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, das vorliegende Verfahren aufzuheben, sofern sich nach Prüfung kein Bewerber als geeignet erweist, kein wirtschaftliches Angebot abgegeben wird oder sofern sich im Rahmen der Markterkundung herausstellt, dass ein beihilfefreier Breitbandausbau im Projektgebiet sichergestellt werden kann.
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Das im Wege der Beistellung der baulichen Vorleistungen entstehende NGA-Netz soll final im Eigentum eines privaten Unternehmens stehen und diesem überlassen werden. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) der öffentlichen Hand zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz voraussichtlich bis Ende 2016 in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste (z.B. IP-TV)) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Mit dem gegenständlichen Teilnahmewettbewerb beabsichtigt der Lahn-Dill-Kreis zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Dabei werden die Vorgaben der sog. „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ Berücksichtigung finden (vgl. Ziff. III.1.4).
b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Gezielte Analysen sowie im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen durchgeführte Befragungen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten, als auch die gewerblichen Nutzer im Kreisgebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von 50 MBit/s im Downstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben einen Bedarf von symmetrischen 50 MBit/s im Download/Upload angemeldet.
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Insbesondere für die im Kreisgebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
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c) Details zum Ausbauprojekt
In Anbetracht des existierenden nachhaltigen Marktversagens sehen sich die betroffenen Städte und Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises daher in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
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Im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises beabsichtigen derzeit die unter II.1.2 genannten Städte und Gemeinden eine gemeinschaftliche Umsetzung des vorbeschriebenen Breitbandprojekts. Es sind hiervon voraussichtlich ca. 190 000 Einwohner und ca. 2 411 Gewerbebetriebe betroffen.
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Gegenwärtigen Schätzungen zufolge werden demnach voraussichtlich ca. 650-700 KVz zu erschließen sein.
Die Länge der zu errichtenden Kabeltrassen wird bei ungefähr 530 km liegen – je nach Ausbauplanung und technischem Konzept, das im Laufe des Verhandlungsverfahren die interessierten Bieter beizutragen haben.
Der Lahn-Dill-Kreis behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) für die Errichtung des NGA-Netzes im Kreisgebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
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Die erforderlichen Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) werden durch den Lahn-Dill-Kreis entweder im Rahmen einer separaten, zeitlich versetzten Ausschreibung oder aber im Kontext mit der Ausschreibung der Beihilfe vergeben werden.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis Ende 2016 abgeschlossen sein.
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Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) kann auf Lose aufgeteilt
werden.Einzelheiten zur konkreten Gebietsbestimmung werden im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens mitgeteilt.
werden.
Einzelheiten zur konkreten Gebietsbestimmung werden im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens mitgeteilt.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) kann auf Lose aufgeteilt werden.
Einzelheiten zur konkreten Gebietsbestimmung werden im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens mitgeteilt.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Ldbi
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lahn-Dill-Kreis: zugehörige Städte mit Stadtteilen, Gemeinden und Teilorten (mit Ausnahme Gemeinde-Gebiet Lahnau und der Stadt Wetzlar).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens (Gründungsjahr), gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister,
— Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
— Eigenerklärung darüber,
— dass über das Firmenvermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— dass sich die Firma des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
— dass die Firma des Bewerbers keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— dass die Firma des Bewerbers der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers gemacht wurden bzw. werden,
— dass die in § 6 VOL/A-EG Abs. 4 genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie
— Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Auflistung von mindestens 5 Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten),
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— Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie
— Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen, die als Anhang zum Teilnahmeantrag einzureichen sind.
Der öffentliche Auftraggeber wird die Eignung auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen. Sollte nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des Bewerbers bestehen, kann er den Bewerber zur Vorlage weitergehender Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise auffordern.
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Zur weiteren Verfahrensweise siehe Ziff. VI.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Ja, Art und Höhe der zu stellenden Sicherheiten werden noch im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens zu bestimmen sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung mit folgenden Inhalten abgeben:
(a) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften,
(b) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie
(c) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das Auswahlverfahren ist unter Beachtung der besonderen Anforderungen der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung („Bundesrahmenregelung Leerrohre“) in der zur Zeit aktuellen und von der Europäischen Kommission vom 8.6.2011 genehmigten Fassung durchzuführen.
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Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang auf Vorleistungsebene für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten (§ 6 Abs. 3 der Bundesrahmenregelung Leerrohre).
Neben der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Betrieb des zu errichtenden NGA-Netzes für eine Mindestdauer von 15 Jahren ist zudem die Berücksichtigung einer Option zur Eigenausführung im Falle verzögerter Aktivierungen von Teilen des NGA-Netzes vorgesehen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-02-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Helmuth Honemann, Fachdienst Vergabe
Internetadresse: www.lahn-dill-kreis.de 🌏
Name: Lahn-Dill-Kreis, Der Kreisausschuss
Kontaktperson: Klaus Bernhardt, Projektleiter Lahn-Dill-Breitband-Initiative
Telefon: +49 1757274934 📞
E-Mail: bernhardt@lahn-dill-breitband.de 📧
URL für weitere Informationen: www.lahn-dill-kreis.de 🌏
URL der Dokumente: www.lahn-dill-kreis.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ldbi
Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Zum weiteren Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form an die Kontaktstelle eingereicht werden, müssen unberücksichtigt bleiben.
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Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert werden, Angebote bezüglich des Umfangs der Tiefbauleistungen (Erdarbeiten), der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden sollen (Angebotsphase bzw. Verhandlungsverfahren).
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis zum 31.3.2014.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
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Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.
nachr. HAD-Ref. : 647/1087
nachr. V-Nr/AKZ : LDBI

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816/ 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 245-427082 (2013-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 001-000847
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 245-427082
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Tiefbauleistungen (Erdarbeiten) für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet. Zum weiteren Verfahrensablauf: Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form an die Kontaktstelle eingereicht werden, müssen unberücksichtigt bleiben. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb). Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert werden, Angebote bezüglich des Umfangs der Tiefbauleistungen (Erdarbeiten), der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden sollen (Angebotsphase bzw. Verhandlungsverfahren). Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis zum 31.3.2014. Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden. Nachr. HAD-Ref.: 647/1221. Nachr. V-Nr/AKZ: LDBI.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-22 📅
Name: Deutsche Telekom Technik GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.telekom.com 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 001-000847 (2014-12-29)